Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration plant den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung von Evaluierungsmaßnahmen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Hamburg in der Förderperiode 2014-2020. Der Vertragsschluss soll zum 01.01.2016 erfolgen. Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wird durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt. Gegenstand der Leistung ist die begleitende Umsetzung des Bewertungsplans (http://www.esf-hamburg.de/contentblob/4543572/data/bewertungsplan-zum-esf-op.pdf) zum Operationellen Programm (OP) (http://www.esf-hamburg.de/contentblob/4394282/data/operationelles-programm-fuer-hamburg-2014-2020.pdf) der Freien und Hansestadt Hamburg für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014-2020. Diese Förderperiode ist verstärkt ergebnisorientiert ausgerichtet und die Erfolgskontrolle erhält eine noch größere Bedeutung als in der Förderperiode 2007-2013. Monitoring und Evaluierung dienen der Verbesserung der Qualität der Gestaltung und der Umsetzung des Programms, aber auch der Bewertung der Wirksamkeit, der Nützlichkeit und der Angemessenheit. Im Verlauf der ESF-Förderperiode 2014-2020 sollen in Hamburg zwei Programmevaluationen von externen Experten durchgeführt werden. Für diese Programmevaluationen wird jeweils ein Zeitvolumen von bis zu 12 Monaten eingeplant und ein Mittelvolumen jeweils von bis zu 110.000 EUR brutto vorgehalten. Wegen inhaltlicher Überschneidungen sind die Programmevaluationen zeitlich eng mit der Erstellung der beiden ausführlichen Jährlichen Durchführungsberichte zu koordinieren. Die Ergebnisse der Programmevaluationen müssen somit spätestens zum Juni 2017 und zum Juni 2019 vorliegen. Über die beiden Programmevaluationen hinaus sollen bis zu fünf thematische Evaluationen im Verlauf der Förderperiode 2014-2020 vergeben werden. Für diese thematischen Evaluationen wird ein Zeitvolumen von jeweils bis zu sechs Monaten eingeplant und ein Mittelvolumen jeweils von bis zu 40.000 EUR brutto vorgehalten. Der Zeitraum der Leistungserbringung umfasst die Jahre 2016 bis 2020.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Menge oder Umfang:
Die Leistung wird für den Zeitraum 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Es ist beabsichtigt, in diesem Zeitraum 2 Programmevaluationen und bis zu 5 thematische Evaluationen erstellen zu lassen.353 000
Gesamtwert des Auftrags: 353 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428232731📞
Fax: +49 40428231364 📠
Es handelt sich vorliegend um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen. In einem ersten
Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
— Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform mit der ergänzenden Angabe „Teilnahmeantrag
201500091“ bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle (Finanzbehörde Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354
Hamburg) händisch unterschrieben einzureichen und müssen zwingend eine elektronische Zustelladresse (EMail-
Adresse) enthalten.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenwege einzureichen, Teilnahmeanträge die per
Fax oder E-Mail eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die unter III.2.1) zu nutzenden Vordrucke/Eigenerklärungen sind rechtzeitig (spätestens 24 Stunden) vor Ende
der Teilnahmefrist über die Email-Adresse: ausschreibungen@fb.hamburg.de oder per Fax unter +49 40 428 23 – 1364
abzufordern und mit den Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf
der Teilnahmefrist (18.08.2015, 10:00 Uhr) zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
— Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen
bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
— Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Der Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Es handelt sich vorliegend um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen. In einem ersten
Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
— Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform mit der ergänzenden Angabe „Teilnahmeantrag
201500091“ bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle (Finanzbehörde Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354
Hamburg) händisch unterschrieben einzureichen und müssen zwingend eine elektronische Zustelladresse (EMail-
Adresse) enthalten.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenwege einzureichen, Teilnahmeanträge die per
Fax oder E-Mail eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die unter III.2.1) zu nutzenden Vordrucke/Eigenerklärungen sind rechtzeitig (spätestens 24 Stunden) vor Ende
abzufordern und mit den Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf
der Teilnahmefrist (18.08.2015, 10:00 Uhr) zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
— Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen
bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
— Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Der Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration plant den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung von Evaluierungsmaßnahmen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Hamburg in der Förderperiode 2014-2020. Der Vertragsschluss soll zum 01.01.2016 erfolgen. Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wird durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration plant den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung von Evaluierungsmaßnahmen für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Hamburg in der Förderperiode 2014-2020. Der Vertragsschluss soll zum 01.01.2016 erfolgen. Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wird durch die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt.
Diese Förderperiode ist verstärkt ergebnisorientiert ausgerichtet und die Erfolgskontrolle erhält eine noch größere Bedeutung als in der Förderperiode 2007-2013. Monitoring und Evaluierung dienen der Verbesserung der Qualität der Gestaltung und der Umsetzung des Programms, aber auch der Bewertung der Wirksamkeit, der Nützlichkeit und der Angemessenheit.
Diese Förderperiode ist verstärkt ergebnisorientiert ausgerichtet und die Erfolgskontrolle erhält eine noch größere Bedeutung als in der Förderperiode 2007-2013. Monitoring und Evaluierung dienen der Verbesserung der Qualität der Gestaltung und der Umsetzung des Programms, aber auch der Bewertung der Wirksamkeit, der Nützlichkeit und der Angemessenheit.
Im Verlauf der ESF-Förderperiode 2014-2020 sollen in Hamburg zwei Programmevaluationen von externen Experten durchgeführt werden. Für diese Programmevaluationen wird jeweils ein Zeitvolumen von bis zu 12 Monaten eingeplant und ein Mittelvolumen jeweils von bis zu 110.000 EUR brutto vorgehalten. Wegen inhaltlicher Überschneidungen sind die Programmevaluationen zeitlich eng mit der Erstellung der beiden ausführlichen Jährlichen Durchführungsberichte zu koordinieren. Die Ergebnisse der Programmevaluationen müssen somit spätestens zum Juni 2017 und zum Juni 2019 vorliegen. Über die beiden Programmevaluationen hinaus sollen bis zu fünf thematische Evaluationen im Verlauf der Förderperiode 2014-2020 vergeben werden. Für diese thematischen Evaluationen wird ein Zeitvolumen von jeweils bis zu sechs Monaten eingeplant und ein Mittelvolumen jeweils von bis zu 40.000 EUR brutto vorgehalten.
Im Verlauf der ESF-Förderperiode 2014-2020 sollen in Hamburg zwei Programmevaluationen von externen Experten durchgeführt werden. Für diese Programmevaluationen wird jeweils ein Zeitvolumen von bis zu 12 Monaten eingeplant und ein Mittelvolumen jeweils von bis zu 110.000 EUR brutto vorgehalten. Wegen inhaltlicher Überschneidungen sind die Programmevaluationen zeitlich eng mit der Erstellung der beiden ausführlichen Jährlichen Durchführungsberichte zu koordinieren. Die Ergebnisse der Programmevaluationen müssen somit spätestens zum Juni 2017 und zum Juni 2019 vorliegen. Über die beiden Programmevaluationen hinaus sollen bis zu fünf thematische Evaluationen im Verlauf der Förderperiode 2014-2020 vergeben werden. Für diese thematischen Evaluationen wird ein Zeitvolumen von jeweils bis zu sechs Monaten eingeplant und ein Mittelvolumen jeweils von bis zu 40.000 EUR brutto vorgehalten.
Der Zeitraum der Leistungserbringung umfasst die Jahre 2016 bis 2020.
Menge oder Umfang:
Die Leistung wird für den Zeitraum 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Es ist beabsichtigt, in diesem Zeitraum 2 Programmevaluationen und bis zu 5 thematische Evaluationen erstellen zu lassen.
Referenznummer: 2015000091
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm ESF Hamburg 2014-2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge
vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der
Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (z.B. durch Unteraufträge), so sind auch für diese
Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, folgende in
Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu
erbringen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Eignungsanforderungen der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.2.2 und III.2.3) an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
erbringen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Eignungsanforderungen der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.2.2 und III.2.3) an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1.1. Anschreiben mit Darstellung der Unternehmens- und Eigentümerstruktur, die grundsätzlich angebotenen
Leistungen (Leistungsspektrum) sowie Ansprechpartner/in für den Auftrag samt Kontaktdaten (Tel.-/Faxnummer, E-Mail-Adresse, Adresse).
1.2. Namen und berufliche Qualifikationen der Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung für den Auftrag
zuständig sein werden (Ansprechpartner).
2. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberin bzw. Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft
ist oder ob und auf welche Art sie oder er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen
zusammenarbeitet/ geplante Kooperationspartner, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften
entgegenstehen. (Nachweis Letter of Intent)
3. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung
des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
4. unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch
eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung
(GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes
gefordert,
5. Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3
Fax unter +49 40 428 23 – 1364 abzufordern und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
8. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei Geschäftsjahre.
9. Eigenerklärung, das eine Haftpflichtversicherung besteht oder im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird, Mindestdeckungshöhe je
— Personenschäden: 500 000 EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: 500 000 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber müssen zum Nachweis ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit folgende Darstellungen bzw.
Unterlagen beifügen:
10.1 Auflistung und Darstellung von Referenzprojekten, v.a. aus den letzten drei Jahren, mit Angabe von Leistungsumfang, Auftragsvolumen, Leistungszeit,
und öffentlichem/ privatem Auftraggeber (mit Ansprechpartner und Kontaktangaben)
10.2 Daraus mindestens zwei vom Bewerber ausgewählte repräsentative Referenzen mit konkreten Beschreibungen der dabei erbrachten Leistungen sowie Angabe der Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) der Ansprechpartner beim betreffenden Auftraggeber der jeweiligen Leistung.
10.2 Daraus mindestens zwei vom Bewerber ausgewählte repräsentative Referenzen mit konkreten Beschreibungen der dabei erbrachten Leistungen sowie Angabe der Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) der Ansprechpartner beim betreffenden Auftraggeber der jeweiligen Leistung.
10.3 Erklärung darüber, inwieweit die Evaluationsstandards der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) oder andere Qualitätsstandards bei der Leistungserbringung Berücksichtigung finden.
11.1 Darstellung der für die Dienstleistung verantwortlichen Projektleitung inkl, Angabe von Qualifikationen und Referenzen sowie Aussagen zu seinen/ ihren berufspraktischen, auftragsspezifischen Erfahrungen.
11.2 Namentliche Benennung (Eigenerklärung) eines Projektteams (Kernteam), welches die ausgeschriebenen Leistungen verantwortlich durchführt sowie Benennung der voraussichtlichen Zuständigkeit.
Jedes Teammitglied ist auf max.
einer Seite mit folgenden Angaben darzustellen:
— Name, Zuständigkeit im Projektteam, berufliche
Ausbildung (Studium/ Ausbildung),
— von allen mit dem Auftrag beschäftigten Mitarbeitern des Auftragnehmers und ggfs. Unterauftragsnehmern werden sehr gute Deutschkenntnisse erwartet, falls nicht Muttersprachler mindestens Niveaustufe C1 GER (eine entsprechende Eigenerklärung ist vorzulegen).
— von allen mit dem Auftrag beschäftigten Mitarbeitern des Auftragnehmers und ggfs. Unterauftragsnehmern werden sehr gute Deutschkenntnisse erwartet, falls nicht Muttersprachler mindestens Niveaustufe C1 GER (eine entsprechende Eigenerklärung ist vorzulegen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Im Angebot ist in diesem Fall darzustellen, welche
Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen und wie die Zusammenführung der
Teilergebnisse erfolgen soll. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Sämtliche durch einen Bieter zu erbringenden Nachweise und Erklärungen sind durch jeden Beteiligten der
Bietergemeinschaft vollständig zu erbringen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber dürfen im Auftragszeitraum nicht anderweitig Begünstigte des Operationellen Programms der Freien und Hansestadt Hamburg in der ESF-Förderperiode 2014-2020 sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen/Kriterien sowie der grundsätzlichen Eignung die erreichte Bewertung. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die drei bis fünf Teilnahmeanträge mit denhöchsten Bewertungen. Folgende Kriterien werden hierzu bewertet:- Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den Erfahrungen mit Tätigkeiten in Zusammenhang mitder Umsetzung Operationeller Programme des Europäischen Sozialfonds.(Gewichtung 50 %)- Zusätzlich positiv bewertet wird, wenn der vorgesehene Projektleiter und die vorgesehenen Mitglieder des Projektteams an der Referenz beteiligt war. (Gewichtung 30 %)- Inwieweit werden die Evaluationsstandards der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) oder andere Qualitätsstandards bei der Leistungserbringung berücksichtigt. (Gewichtung 10 %)- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen bzw. Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg (Nachweis durch Referenzprojekte) (Gewichtung 10 %).
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen/Kriterien sowie der grundsätzlichen Eignung die erreichte Bewertung. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die drei bis fünf Teilnahmeanträge mit denhöchsten Bewertungen. Folgende Kriterien werden hierzu bewertet:- Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem vorliegenden Projekt. Dabei wird eine Referenz als umso vergleichbarer beurteilt, je stärker sich das Referenzprojekt und das vorliegende Projekt ähneln. Die Ähnlichkeit bestimmt sich insbesondere nach den Erfahrungen mit Tätigkeiten in Zusammenhang mitder Umsetzung Operationeller Programme des Europäischen Sozialfonds.(Gewichtung 50 %)- Zusätzlich positiv bewertet wird, wenn der vorgesehene Projektleiter und die vorgesehenen Mitglieder des Projektteams an der Referenz beteiligt war. (Gewichtung 30 %)- Inwieweit werden die Evaluationsstandards der Gesellschaft für Evaluation (DeGEval) oder andere Qualitätsstandards bei der Leistungserbringung berücksichtigt. (Gewichtung 10 %)- Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen bzw. Institutionen der Freien und Hansestadt Hamburg (Nachweis durch Referenzprojekte) (Gewichtung 10 %).
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015000091
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich vorliegend um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur ein Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) genannten Unterlagen. In einem ersten
Verfahrensschritt wird anhand des Teilnahmeantrags die Eignung der Bewerber geprüft. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
— Teilnahmeanträge sind ausschließlich in Papierform mit der ergänzenden Angabe „Teilnahmeantrag
201500091“ bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle (Finanzbehörde Hamburg, Gänsemarkt 36, 20354
Hamburg) händisch unterschrieben einzureichen und müssen zwingend eine elektronische Zustelladresse (EMail-
Adresse) enthalten.
— Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenwege einzureichen, Teilnahmeanträge die per
Fax oder E-Mail eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
— Die unter III.2.1) zu nutzenden Vordrucke/Eigenerklärungen sind rechtzeitig (spätestens 24 Stunden) vor Ende
abzufordern und mit den Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (Steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an Öffentlichen Aufträgen bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen sind per E-Mail oder Fax an die in Ziffer I.1) ersichtliche Kontaktstelle bis zu 7 Kalendertage vor Ablauf
der Teilnahmefrist (18.08.2015, 10:00 Uhr) zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht mehr berücksichtigt.
— Bietergemeinschaften haben in dem Antrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen
bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
— Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Der Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
— Der Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1Nr. 1bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1Nr. 1bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegeben Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1Nr. 2 § 101 a Abs. 1Satz 1bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 142-262020 (2015-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-14 📅
Name: RambØll Management Consulting GmbH
Postanschrift: Chilehaus C – Burchardtstraße 13
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 § 101 a Abs. 1 Satz 1 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Hambrug
Quelle: OJS 2016/S 005-005549 (2016-01-06)