Externe Unterstützung beim materiellen und finanziellen Monitoring/Controlling und der Berichterstattung zum Operationellen Programm des Bundes in der ESF-Förderperiode 2014 – 2020

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Einrichtung einer externen Unterstützung zur
— Programmbegleitung (materielles und finanzielles Monitoring/Controlling),
— Durchführungsberichtserstattung und Berichterstattung
— Untersuchung der Mittelverteilung im Rahmen des Gender Budgetings
im Rahmen der Umsetzung des Operationellen Programmes des Bundes zum Europäischen Sozialfonds (ESF Bundes-OP) in Deutschland in der Förderperiode 2014-2020.
Ausgangssituation:
Auf der Basis der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 (Allgemeine VO) und der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 (ESF VO) in Verbindung mit den ergänzenden Rechtsgrundlagen wurde das ESF Bundes-OP erarbeitet und am 21.10.2014 von der Europäischen Kommission offiziell genehmigt.
Mit dem ESF Bundes-OP sollen unter Mitwirkung von 5 Bundesministerien insgesamt 26 ESF Programme mit einer Ausstattung von 2.689 Mrd. Euro ESF Mitteln zuzüglich 2.140 Mrd. Euro nationaler Mittel umgesetzt werden.
Die Verantwortung für die Umsetzung des ESF Bundes-OP liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Für die Unterstützung und Vorbereitung der Berichtserstattungen und des materiellen und finanziellen Monitorings/Controllings schreibt das BMAS eine externe Unterstützung aus.
Aufgabenbeschreibung
Der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin soll den Auftraggeber in enger Abstimmung beim materiellen und finanziellen Monitoring/Controlling, der (Durchführungs-)bericht-erstattung und der Untersuchung der Mittelverteilung im Rahmen des Gender Budgetings unterstützen.
Das Monitoring, Controlling und die Berichterstattung erfolgen auf der Basis der unter
http://ec.europa.eu/regional_policy/de/information/legislation/regulations/
abrufbaren einschlägigen rechtlichen Grundlagen.
Hier sind insbesondere die folgenden Dokumente zu berücksichtigen:
— Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 (Allgemeine VO)
— Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 (ESF VO)
— Durchführungsverordnung (EU) Nr. 184/2014 der Kommission vom 25.02.2014
— Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. 07.2014
— Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2014 der Kommission vom 22. 09.2014
— Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/207 der Kommission vom 20.01.2015
— Programming Period 2014-2020, Monitoring and Evaluation of European Cohesion Policy, European Social Fund, Guidance document, Juni 2015 (Entwurf zum Leitfaden „Monitoring and Evaluation“) (Wird noch finalisiert; Hinweis: Aktualisierungen des Leitfadens können im Laufe der Förderperiode 2014 – 2020 durch die Europäische Kommission erfolgen)
— Programming Period 2014-2020, Monitoring and Evaluation of European Cohesion Policy, European Social Fund, Guidance document, Annex D – Practical guidance on data collection and validation, September 2015 (Hinweis: Aktualisierungen des Leitfadens können im Laufe der Förderperiode 2014 -20 durch die Europäische Kommission erfolgen)
— FAQ zu Datensammlung und Datenvalidierung von Mai 2015, (FAQ on data collection and data validation, ESF 2014-2020, May 2014) (Wird laufend aktualisiert)
Die letzten 3 der genannten Dokumente können im Rahmen der Angebotserstellung bei der ausschreibenden Stelle angefordert werden. (Hinweis: Eine Versendung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt nicht) Die Verordnungen sind unter dem genannten Link oder unter www.esf.de elektronisch abrufbar.
Der Auftragnehmer soll vor dem Hintergrund der vorgenannten Rechtsgrundlagen unterstützend und begleitend bei folgenden Arbeiten mitwirken:
1.) Quartalsweise Aufbereitung aller erhobenen materiellen und finanziellen Daten in den Jahren 2016 bis 2023 über das Controlling- und Monitoring-Modul im
IT-System DATES II und ggfs. den IT-Vorsystemen.
(Stichtage 2016-2023: 31.12. 30.6. / 30.9. sowie zusätzlich der 28.2. in den Jahren 2016, 2018, 2020, 2021, 2022 und 2023 sowie der 31.3. in den Jahren 2017 und 2019
2.) Erstellung eines quartalsweisen Berichts (jeweils zum Ende des Folgemonats der o.g. Stichtage in den Jahren 2016 bis 2023) zum
(a) finanziellen Umsetzungsstand gemäß Anhang II der DVO 1011/2014 sowie Soll-Ist-Vergleiche über die Prioritätsachsen und Interventionsbereiche auf ESF Bundes-OP- und Ressortebene
(b) materiellen Umsetzungsstand zu den Common-Indicators gemäß Anhang I der ESF VO 1304/2013 sowie Soll-Ist-Vergleiche zur ESF Bundes-OP- Indikatorik (siehe auch programmspezifische Indikatoren + Leistungsrahmen im ESF Bundes-OP) über die Prioritätsachsen und Investitionsprioritäten
3.) Zusammenstellung der Daten zur Überprüfung des Leistungsrahmens gemäß Artikel 20 bis 23 der Allgemeinen VO 1303/2013
4.) Erstellung
a) der jährlichen Durchführungsberichte von 2016 bis 2023
b) der Sonderinformationen zu den Durchführungsberichten 2017 und 2019
c) des Abschlussberichtes 2025
d) der Bürgerinformationen zu den Durchführungs- und zum Abschlussbericht
gemäß Artikel 50 und 111 der Allgemeinen VO 1303/2013 und Artikel 19 der
ESF VO 1304/2013 von 2016 bis 2023 und 2025
5.) Mitwirkung bei möglichen Änderungsanträgen zum ESF Bundes-OP, u.a. Unterstützung bei der Neuberechnung materieller Zielwerte
6.) Mitwirkung bei der Vorstellung der Durchführungsberichte und des Abschlussberichtes vor dem ESF Begleitausschuss in Bonn oder Berlin
7.) Übertragung der Daten in das IT-System der EU Kommission SFC2014
(a) quartalsweise in den Jahren 2016 – 2023 die finanziellen Daten gemäß Anhang II der DVO 1011/2014 bzw. gemäß der KOM-Templates zum
Data- Transfer
(b) einmal jährlich alle erforderlichen Daten zum Durchführungsbericht gemäß Anhang V der DVO 2015/207
(c) einmal 2025 alle erforderlichen Daten zum Abschlussbericht
8.) Aufträge im Einzelfall im Kontext des materiellen und finanziellen Monitorings/Controllings, die heute noch nicht bekannt sind (z.B. Einzelfragen der EU Kommission) in Einzelabsprache
9.) Untersuchung und Bewertung der Mittelverteilung im Rahmen des Gender Budgetings durch jährliche Gender Budgeting-Berichte für die Jahre 2016 bis 2023 und einen Abschlussbericht für das Jahr 2024 durch Auswertung der Teilnahme- und Finanzdaten im IT-System DATES II für das ESF Bundes-OP, die Prioritätsachsen, die Interventionsbereiche und auf Ebene der Einzelprogramme.
Hinweis:
Das IT-System DATES II wird über die Förderperiode hinweg grundsätzlich die Datenbasis für die verschiedenen Berichte liefern. Das System befindet sich noch in der Entwicklung und wird nicht von Anfang an voll einsatzfähig sein. Hierdurch können manuelle Datenaufbereitungen erforderlich werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-29.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-29 Auftragsbekanntmachung
2016-05-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge