Flächendeckende Breitbandversorgung der folgenden Mitgliedsgemeinden in dem Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön: Ascheberg, Barmissen, Behrensdorf, Blekendorf, Bösdorf, Boksee, Bothkamp, Dannau, Dersau, Dörnick, Giekau, Grebin, Großbarkau, Helmstorf, Högsdorf, Hohenfelde, Honigsee, Kalübbe, Kirchbarkau, Kirchnüchel, Teile der Gemeinde Klamp, Klein Barkau, Kletkamp, Kühren, Lammershagen, Lebrade, Lehmkuhlen, Löptin, Martensrade, Mucheln, Nehmten, Nettelsee, Panker, Pohnsdorf, Postfeld, Rastorf, Rathjensdorf, Rantzau, Rendswühren, Schillsdorf, Schlesen, Schwartbuck, Selent, Tröndel, Wahlstorf, Warnau

Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön

Der Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der in dem Zweckverband zusammengeschlossenen Städte und Gemeinden mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist insoweit, im Verbandsgebiet möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu errichten.
Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des Zinssubventionierungsprogrammes der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen) und/oder den geplanten Förderrichtlinien zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundes und/oder der Länder zu nutzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-19 Auftragsbekanntmachung
2015-11-25 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsnetz
Menge oder Umfang:
Flächendeckende Breitbandversorgung der in dem Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön zusammengeschlossenen Städte und Gemeinden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsnetz 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön
Postanschrift: Neverstorfer Str. 7
Postleitzahl: 24321
Postort: Lütjenburg
Kontakt
E-Mail: n.schoen@bhvsm.de 📧
Telefon: +49 4037669210 📞
Fax: +49 4037669222 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 227-413493
ABl. S-Ausgabe: 227

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der in dem Zweckverband zusammengeschlossenen Städte und Gemeinden mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist insoweit, im Verbandsgebiet möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige Internet-Infrastruktur mit erschwinglichen Breitbandanschlüssen und entsprechenden Dienstleistungen unter Beachtung der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Schließung von Versorgungslücken zu errichten.
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Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung.
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Der Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön beabsichtigt, die hiernach gegebenen Möglichkeiten zur Förderung, gegebenenfalls auch durch Inanspruchnahme des Zinssubventionierungsprogrammes der Landesregierung Schleswig-Holstein (IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen) und/oder den geplanten Förderrichtlinien zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundes und/oder der Länder zu nutzen.
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Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 240 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die in dem Zweckverband Breitbandversorgung im Kreis Plön zusammengeschlossenen Gemeinden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
Nachweis der Zulassung nach § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 6 EG VOL/A Abs. 4 und Abs. 6 nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis zur Leistungsfähigkeit in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht gemäß § 7 EG Absatz 2 VOL/A:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft / Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für das Jahr 2014, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden.
— Vorlage der Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Frau Nele Schön
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Internetadresse: http://www.schleswig-hol-stein.de/MWAVT/DE/Wirtschaft/OeffentlichesAuftragswesen/OeffentlichesAuftragswesen_node.html 🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 227-413493 (2015-11-19)
Ergänzende Angaben (2015-11-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 231-419891
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 227-413493
ABl. S-Ausgabe: 231
Quelle: OJS 2015/S 231-419891 (2015-11-25)
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