Forschungsvorhaben F2373 – Informationsflut am Arbeitsplatz – Umgang mit hohen Informationsmengen vermittelt durch elektronische Medien

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses vertreten durch die Präsidenti

In dem Forschungsprojekt soll untersucht werden, wie sich Arbeitsaufgaben und Arbeitsabläufe der Beschäftigten mit digital vermittelter Information und Kommunikation verändern. Kernstück der betrieblichen Studien sind schriftliche bzw. mündliche Befragungen von Beschäftigten in mindestens drei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Dienstleistungsbranche. Ziel des Vorhabens ist es, Ansatzpunkte und Konzepte für einen nicht überfordernden (adäquaten) Umgang mit großen Informationsmengen vermittelt über Informations- und Kommunikationstechnologien herauszuarbeiten. Dazu ist es notwendig zu erforschen, welche konkrete Belastung Beschäftigte mit dem Begriff „Informationsflut“ in Verbindung bringen, wie sich eine wachsende Informationsmenge und beschleunigte Kommunikation auf Arbeit und Erleben auswirken und mit welchen Gestaltungsansätzen einer überfordernden Informationsflut bereits in den Unternehmen begegnet wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-22 Auftragsbekanntmachung
2016-02-23 Ergänzende Angaben
2016-05-17 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Forschungsdienste
Menge oder Umfang: Zu erbringen sind sämtliche Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Forschungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses vertreten durch die Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postanschrift: Friedrich-Henkel-Weg 1-25
Postleitzahl: 44149
Postort: Dortmund
Kontakt
E-Mail: informationsflut@leinemann-partner.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-458050
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe der Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG. Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, bis zum 29.02.2016, 14:00 Uhr (Ausschlussfrist) ein schriftliches Angebot einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden interessierten Unternehmen auf Anfrage per E-Mail an informationsflut@leinemann-partner.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ebenfalls per E-Mail an informations-flut@leinemann-partner.de zu stellen. Die Fragen werden gesammelt, beantwortet und die Antworten allen Bietern anonymisiert in elektronischer Form zeitnah zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nach dem 22.02.2016, 14:00 Uhr eingehen, nicht mehr zu beantworten. Eine Kostenerstattung für die Beteiligung am Vergabeverfahren findet nicht statt. Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich mit Ziffern gemäß der Auflistung im Angebotsvordruck zu kennzeichnen und in einem voranzustellenden Inhaltsverzeichnis zu benennen. Die Erklärungen und Unterlagen sollen in der im Angebotsvordruck vorgegebenen Reihenfolge gelocht und geheftet eingereicht werden. Auf eine Buchbindung oder eine ähnliche dauerhafte Verbindung der Erklärungen und Unterlagen ist zu verzichten. Dem Original des Angebots in Papierform ist zusätzlich eine elektronische Fassung der einzureichenden Unterlagen auf einem Datenträger beizufügen. Bei Widersprüchen hat das Original (Papierform) Vorrang. Das vollständige Angebot ist schriftlich, in deutscher Sprache und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag mit der erforderlichen Kennzeichnung: „Angebot für das Vergabeverfahren zum Forschungsvorhaben F2373 – ‚Informationsflut am Arbeitsplatz – Umgang mit hohen Informationsmengen vermittelt durch elektronische Medien‘– Nicht vorzeitig öffnen!“ bis zum 29.02.2016, 14:00 Uhr an die in I.1) benannte Kontaktstelle zu richten. Die elektronische Abgabe eines Angebots ist unzulässig. Angebote per E-Mail oder Fax werden ausgeschlossen. Verspätet eingegangene Angebote werden ebenfalls von der Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Die Angebote müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf eine Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Vergabewettbewerb ausgeschlossen werden. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können, mit Ausnahme der Darstellungen und Konzepte, nach Ermessen der Auftraggeberin nachgefordert werden und sind ggf. innerhalb einer Nachfrist von sechs Kalendertagen, gerechnet vom Tag der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin, vorzulegen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, wird das Angebots des Bieters / der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In dem Forschungsprojekt soll untersucht werden, wie sich Arbeitsaufgaben und Arbeitsabläufe der Beschäftigten mit digital vermittelter Information und Kommunikation verändern. Kernstück der betrieblichen Studien sind schriftliche bzw. mündliche Befragungen von Beschäftigten in mindestens drei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Dienstleistungsbranche. Ziel des Vorhabens ist es, Ansatzpunkte und Konzepte für einen nicht überfordernden (adäquaten) Umgang mit großen Informationsmengen vermittelt über Informations- und Kommunikationstechnologien herauszuarbeiten. Dazu ist es notwendig zu erforschen, welche konkrete Belastung Beschäftigte mit dem Begriff „Informationsflut“ in Verbindung bringen, wie sich eine wachsende Informationsmenge und beschleunigte Kommunikation auf Arbeit und Erleben auswirken und mit welchen Gestaltungsansätzen einer überfordernden Informationsflut bereits in den Unternehmen begegnet wird.
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Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 519351-kr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat den Angebotsvordruck auszufüllen und zum Nachweis der Eignung folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle einzureichen:
1. Eigenerklärungen zur Eignung
a) Eigenerklärung über Steuern, Schwerbehindertengesetz und Straftaten
b) Eigenerklärung zum Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz–SchwarzArbG) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung
c) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren
d) Eigenerklärung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
e) Eigenerklärung zu den Antikorruptionsklauseln
f) Eigenerklärung zu Datenschutz und Verschwiegenheit
g) Schutzerklärung Scientology
h) Eigenerklärung zur Gesetzestreue
2. Eigenerklärung zum Einsatz anderer Unternehmen (soweit erforderlich)
3. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (soweit erforderlich)
4. Eigenerklärung Bietergemeinschaft (soweit erforderlich)
Für die vorgenannten Erklärungen sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordrucke zu verwenden. Auf die Verwendung von Anlagen ist insoweit möglichst zu verzichten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter / die Bietergemeinschaft folgende Erklärungen und Nachweise an die in Ziff. I. 1 genannte Kontaktstelle einzureichen:
Nachweise Fachkunde und Leistungsfähigkeit
1. Benennung und Kurzbeschreibung von mindestens einer Veröffentlichung zur Thematik (z. B. „Psychische Belastung“, „Digitalisierung/ Wandel der Arbeit“) zum Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen des Bieters/der Bietergemeinschaft auf dem Gebiet der angewandten Forschung.
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2. Benennung und kurze Beschreibung von mindestens einem themenspezifischen Projekt (z. B. Darstellung von Kooperationserfahrungen mit betrieblichen Akteuren, Benennung betrieblicher Umsetzungs- oder Gestaltungsprojekte) zum Nachweis von Kompetenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft in der Organisation und Durchführung von betrieblichen Projekten bzw. Fallstudien zur Thematik (z.B. „Psychische Belastung“, „Digitalisierung/ Wandel der Arbeit“).
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3. Nachweis der Einstufung des Bieters/der Bietergemeinschaft als universitäre oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung sowie der Beschäftigung von mindestens fünf wissenschaftlich tätigen Mitarbeitern.
4. Darlegung der fachlich – personellen Infrastruktur des Bieters/der Bietergemeinschaft für die Projektdurchführung.
5. Beleg der wissenschaftlichen Kompetenz und Erfahrung der Projektbearbeiter durch Benennung von wissenschaftlich tätigen Mitarbeitern des Bieters/der Bietergemeinschaft, die bzgl. Thematik/Methoden ausgewiesen und für die Projektbearbeitung vorgesehen sind (Qualifikation und Erfahrung). Die wissenschaftliche Kompetenz der/des Bearbeiter/s ist durch die Benennung von mindestens einem empirischen Projekt oder mindestens einer Publikation des jeweiligen Projektbearbeiters zur Thematik (z. B. „Psychische Belastung“, „Digitalisierung/Wandel der Arbeit“) zu belegen.
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Zum Nachweis ist der Vordruck „Fachkunde/Leistungsfähigkeit“ zu verwenden. Nachweise und Erklärungen zum Beleg der Fachkunde und Leistungsfähigkeit, etwa relevante Publikationen, Gutachten und Beratungsaufträge, sind in Form einer Aufstellung nachzuweisen und als Anlage beizufügen.
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Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall der Auftraggeberin mit dem Angebot die betroffenen Unternehmen benennen (siehe III.2.1 Nr. 2) und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem es eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (siehe III.2.1 Nr. 3) vorlegt. Ferner sind für diesen Dritten die Eignungsnachweise gem. III.2.1 Nr. 1 a) bis h) vorzulegen. Nachweise gemäß III.2.3 sind mit dem Angebot für diesen Dritten vorzulegen, soweit sich der jeweilige Bieter insoweit auf die Fähigkeiten des anderen Unternehmens stützt.
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Sofern die Abgabe eines Angebots in der Form einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist mit den Angebotsunterlagen die unter III.2.1 Nr. 4 geforderte Erklärung, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bietergemeinschaft benannt ist und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird, von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet einzureichen. Darüber hinaus sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft jeweils die unter III.2.1 Nr. 1 a) bis h) geforderten Eignungsnachweise vorzulegen. Die unter III.2.3 geforderten Unterlagen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in dem Umfang einzureichen, in welchem sich die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Soweit erforderlich, sind die unter III.2.1 Nr. 2 und 3 geforderten Unterlagen für die Bietergemeinschaft ebenfalls mit dem Angebot vorzulegen.
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Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich vor, weitere Unterlagen, etwa mit Blick auf die Eignung, fristgebunden vom Bieter anzufordern. Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Überprüfung der Richtigkeit aller Eigenerklärungen geeignete weitere Unterlagen fristgebunden vom Bewerber anzufordern. Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
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Mindeststandards: Siehe nebenstehend.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Nicht gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Werkvertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtige Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Dr. Thomas Kirch

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 519351-kr
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe der Leistungen erfolgt im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG. Interessierte Unternehmen sind aufgefordert, bis zum 29.02.2016, 14:00 Uhr (Ausschlussfrist) ein schriftliches Angebot einzureichen.
Die Vergabeunterlagen werden interessierten Unternehmen auf Anfrage per E-Mail an informationsflut@leinemann-partner.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ebenfalls per E-Mail an informations-flut@leinemann-partner.de zu stellen. Die Fragen werden gesammelt, beantwortet und die Antworten allen Bietern anonymisiert in elektronischer Form zeitnah zur Verfügung gestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nach dem 22.02.2016, 14:00 Uhr eingehen, nicht mehr zu beantworten. Eine Kostenerstattung für die Beteiligung am Vergabeverfahren findet nicht statt.
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Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich mit Ziffern gemäß der Auflistung im Angebotsvordruck zu kennzeichnen und in einem voranzustellenden Inhaltsverzeichnis zu benennen. Die Erklärungen und Unterlagen sollen in der im Angebotsvordruck vorgegebenen Reihenfolge gelocht und geheftet eingereicht werden. Auf eine Buchbindung oder eine ähnliche dauerhafte Verbindung der Erklärungen und Unterlagen ist zu verzichten. Dem Original des Angebots in Papierform ist zusätzlich eine elektronische Fassung der einzureichenden Unterlagen auf einem Datenträger beizufügen. Bei Widersprüchen hat das Original (Papierform) Vorrang.
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Das vollständige Angebot ist schriftlich, in deutscher Sprache und rechtsverbindlich unterschrieben mit den geforderten Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag mit der erforderlichen Kennzeichnung:
„Angebot für das Vergabeverfahren zum Forschungsvorhaben F2373 – ‚Informationsflut am Arbeitsplatz – Umgang mit hohen Informationsmengen vermittelt durch elektronische Medien‘– Nicht vorzeitig öffnen!“
bis zum 29.02.2016, 14:00 Uhr an die in I.1) benannte Kontaktstelle zu richten. Die elektronische Abgabe eines Angebots ist unzulässig. Angebote per E-Mail oder Fax werden ausgeschlossen. Verspätet eingegangene Angebote werden ebenfalls von der Prüfung und Wertung ausgeschlossen.
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Die Angebote müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf eine Nachforderung besteht nicht. Unvollständige Angebote können vom Vergabewettbewerb ausgeschlossen werden. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können, mit Ausnahme der Darstellungen und Konzepte, nach Ermessen der Auftraggeberin nachgefordert werden und sind ggf. innerhalb einer Nachfrist von sechs Kalendertagen, gerechnet vom Tag der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin, vorzulegen. Werden die geforderten Nachweise nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, wird das Angebots des Bieters / der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 250-458050 (2015-12-22)
Ergänzende Angaben (2016-02-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 039-063747
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 250-458050
ABl. S-Ausgabe: 39
Quelle: OJS 2016/S 039-063747 (2016-02-23)
Ergänzende Angaben (2016-05-17)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 096-172507
ABl. S-Ausgabe: 96
Quelle: OJS 2016/S 096-172507 (2016-05-17)