Generalsanierung Gymnasium am Deutenberg – Fassade-Verglasungsarbeiten Erweiterungsbau
Stadt Villingen-Schwenningen
Verglasungsarbeiten Gymnasium am Deutenberg Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-13.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Anstrich- und Verglasungsarbeiten › Fassadenarbeiten
- • Anstrich- und Verglasungsarbeiten › Verglasungsarbeiten
- • Diverse Spezialbauarbeiten › Metallbauarbeiten
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-11-13 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-03-10 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2015-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadenarbeiten
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fassadenarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 78054
Postort: Villingen-Schwenningen
Kontakt
Internetadresse: http://www.villingen-schwenningen.de 🌏
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de 📧
Telefon: +49 7720822601 📞
Fax: +49 7720822617 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 223-405595
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 184-333277
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-15 📅
Öffnungsort:
Rathaus Stbz. Schwenningen, Zi. 310,
Marktplatz 1,
78054 Villingen-Schwenningen,
Deutschland.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtbauamt
Herrn Thomas Beermann
Internetadresse: www.villingen-schwenningen.de 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe24.de 🌏
Name: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
Postanschrift: Breitscheidstraße 69
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Telefon: +49 71166601555 📞
E-Mail: vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de 📧
Fax: +49 7116660184 📠
URL der Dokumente: www.Vergabe24.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
URL der Dokumente: www.villingen-schwenningen.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-29 📅
Datum des Endes: 2016-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-23 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 100/2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 184-333277
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 223-405595 (2015-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fassadenarbeiten
Menge oder Umfang:
Neubau Erweiterung Schulgebäude, 2-geschossig, Gebäudeausdehnung 55,50 m x 15,50 m, Konstruktion aus Stahlbeton, Pfosten-Riegel-Fassade Holz-Alu, Gesamtfläche Verglasung ca. 470 m2, 3-fach Verglasung (VOB/C: DIN 18360, DIN 18361, DIN 18357, DIN 18299).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fassadenarbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Villingen-Schwenningen
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 78054
Postort: Villingen-Schwenningen
Kontakt
Internetadresse: http://www.villingen-schwenningen.de 🌏
E-Mail: stb@villingen-schwenningen.de 📧
Telefon: +49 7720822601 📞
Fax: +49 7720822617 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 223-405595
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 184-333277
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
1.) Grundsätze der Informationsübermittlung: Für den Austausch von Informationen gem. § 11 EG Absatz 1 Nr.1 VOB/A werden alternativ zugelassen: Telefax, per Post, per E-Mail.
2.) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert:
Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. Als „auf Verlangen nachzureichende“ Nachweise kommen insbesondere die in § 6 VOB EG Abs. 3 und 4 genannten in Betracht.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verglasungsarbeiten Gymnasium am Deutenberg Neubau Erweiterung Gymnasium am Deutenberg.
Menge oder Umfang:
Neubau Erweiterung Schulgebäude, 2-geschossig, Gebäudeausdehnung 55,50 m x 15,50 m, Konstruktion aus Stahlbeton, Pfosten-Riegel-Fassade Holz-Alu, Gesamtfläche Verglasung ca. 470 m
Referenznummer: 100/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Staufenstraße 65, 78056 Villingen-Schwenningen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Anmeldung bei Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers).
2.) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
3.) Eigenerklärungen und ergänzende Nachweise/Bescheinigungen auf Verlangen wie folgt:
Erklärung, dass:
3.1 über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
3.2 keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz; § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz).
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3.3 im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden. Wissentlich falsche Erklärungen im Angebot können den Ausschluss von dieser und von weiteren Angebotserteilungen zur Folge haben.
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3.4 den Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird.
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach dem LTMG Baden-Württemberg.
5. Verpflichtungserklärung zur Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gelten die o. g. Anforderungen auch für diese. Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung – auch für andere eingesetzte Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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1.) Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2.) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, gegliedert nach Funktion.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gelten die o. g. Anforderungen auch für diese. Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung – auch für andere eingesetzte Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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1.) Angabe von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (jeweils unter Angabe der in Formblatt „KEV 179 AngErg Eignung“ unter Buchstabe b) in Verbindung mit Seiten 3 und 4 geforderten Eintragungen).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gelten die o. g. Anforderungen auch für diese. Auf gesondertes Verlangen sind entsprechende Eigenerklärungen nach Vordruck – KEV 179 AngErg Eignung – auch für andere eingesetzte Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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2.) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung (Formblatt „KEV 177 AngErg NU EG“).
3.) Name, Anschrift, Firmensitz der/des Nachunternehmer(s)
4.) Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) (Formblatt „KEV 178 AngErg NU Verpfl“).
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall:
1.) Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5,0 der Auftragssumme (brutto),
2.) Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3,0 v.H. der Abrechnungssumme einschl. aller eventueller Nachtragsleistungen (brutto).
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 16 VOB/B und den Vergabeunterlagen (Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit Bestellung eines Alleinvertretungsberechtigten.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Vergabeunterlagen in Papierform (inkl. CD): 30,52 EUR inkl. MwSt. Die Unterlagen können nach Erteilen eines SEPA-Lastschriftmandats (keine Schecks) bei der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Postfach 10 43 63, 70038 Stuttgart, Telefon: +49 71166601555, Fax: +49 7116660184, E-Mail: vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de angefordert werden. Vergabeunterlagen per Download (ab dem 20.11.2015): 15,26 EUR inkl. MwSt. Die Unterlagen können nach Abschluss einer kostenpflichtigen Zugangsvereinbarung unter www.Vergabe24.de eingesehen und heruntergeladen werden.
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Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-15 📅
Öffnungsort:
Stadt Villingen-Schwenningen,Rathaus Stbz. Schwenningen, Zi. 310,Marktplatz 1,78054 Villingen-Schwenningen,Deutschland.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Villingen-Schwenningen,
Rathaus Stbz. Schwenningen, Zi. 310,
Marktplatz 1,
78054 Villingen-Schwenningen,
Deutschland.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieter und deren bevollmächtigte Vertreter. Schriftliche Vollmacht ist auf Verlangen vorzulegen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtbauamt
Herrn Thomas Beermann
Internetadresse: www.villingen-schwenningen.de 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe24.de 🌏
Name: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
Postanschrift: Breitscheidstraße 69
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Telefon: +49 71166601555 📞
E-Mail: vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de 📧
Fax: +49 7116660184 📠
URL der Dokumente: www.Vergabe24.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
URL der Dokumente: www.villingen-schwenningen.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-29 📅
Datum des Endes: 2016-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-23 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 100/2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 184-333277
Zusätzliche Informationen
1.) Grundsätze der Informationsübermittlung: Für den Austausch von Informationen gem. § 11 EG Absatz 1 Nr.1 VOB/A werden alternativ zugelassen: Telefax, per Post, per E-Mail.
2.) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert:
Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. Als „auf Verlangen nachzureichende“ Nachweise kommen insbesondere die in § 6 VOB EG Abs. 3 und 4 genannten in Betracht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
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Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB.
Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen (i. d. R. „unverzüglich“) einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Nr 4 GWB).
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union“.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 223-405595 (2015-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 268 540 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 7720-822601 📞
Fax: +49 7720-822617 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 052-086342
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 223-405595
ABl. S-Ausgabe: 52
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-09 📅
Name: Seufert-Niklaus GmbH Kalkulation
Postanschrift: Lindenweg 2
Postort: Bastheim
Postleitzahl: 97654
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: iris.arndt@seufert-niklaus.de 📧
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thomas Beermann
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 052-086342 (2016-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 268 540 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 7720-822601 📞
Fax: +49 7720-822617 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 052-086342
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 223-405595
ABl. S-Ausgabe: 52
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-09 📅
Name: Seufert-Niklaus GmbH Kalkulation
Postanschrift: Lindenweg 2
Postort: Bastheim
Postleitzahl: 97654
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: iris.arndt@seufert-niklaus.de 📧
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thomas Beermann
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Die Zulässigkeit des Antrags richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB.
Mehr anzeigen
Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Rügefristen einzuhalten. Kommt der Antragsteller seinen Rügeobliegenheiten nicht nach, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Sind in diesem Vergabeverfahren nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge des Antragstellers nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Soll in diesem Vergabeverfahren die Unwirksamkeit eines Vertrages wegen Vorliegens der Voraussetzungen gem. § 101b Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, gelten nach § 101b Absatz 2 GWB folgende Fristen: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.“.
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