Generika 2015 (XVI)

Techniker Krankenkasse

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist gemäß Vergabebekanntmachung der Abschluss von wirkstoffbezogenen „Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V“ (im Folgenden: Rabattvertrag bzw. Rabattverträge) über bestimmte Arzneimittel für den Zeitraum 1. Februar 2016 bis 28. Februar 2018. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit des Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Ausgenommen hiervon sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die durch Krankenhausapotheken an TK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen,
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die über zentrale Beschaffungsstellen i. S. v. § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMG abgegeben werden,
— Arzneimittel, die im Rahmen des § 27a der Satzung der TK für die Versorgung der Versicherten mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie abgegeben werden (http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/48710/Datei/63660/TK-Satzung-Stand-01-01-2013-PV-01-07-2011.pdf). />Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel; nur solche Arzneimittel können als vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel benannt werden. Eine Ausnahme hiervon bilden Fachlos Nr. 10 (Cetirizin Saft), Nr. 11 (Cetirizin Tropfen), Nr. 37 (Paracetamol flüssig), Nr. 53 (Ambroxol), Nr. 65 (Cetirizin fest), Nr. 67 (Eisen(II)-Sulfat), Nr. 73 (Folsäure), Nr. 81 (Jodid), Nr. 82 (Lactulose) und Fachlos Nr. 99 (Paracetamol Suppositorien); bei diesen Fachlosen werden ausschließlich nicht verschreibungspflichtige (aber apothekenpflichtige) Arzneimittel nachgefragt, so dass hierbei nur solche als vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel benannt werden können.
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen im Sinne von § 24b Abs. 2 AMG (vgl. auch § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V i. V. m. der Rahmenvereinbarung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V), nicht im Sinne von § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 123 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Vergleichsgruppen (im Folgenden „Gruppen“) unterteilt.
Bei Fachlos Nr. 1 bis 51 ist beabsichtigt, Rabattverträge mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) je Fachlos zu schließen. Bei Fachlos Nr. 52 bis 123 ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) je Fachlos zu schließen, sofern für das jeweilige Fachlos mindestens drei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-04 Auftragsbekanntmachung
2015-09-03 Ergänzende Angaben
2015-11-10 Ergänzende Angaben
2015-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Als Kalkulationsgrundlage für die vorliegende Ausschreibung dienen die Mengen, die – bezogen auf alle Arzneimittel der jeweiligen Gruppe – von Oktober 2013 bis September 2014 (Referenzzeitraum) zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben worden sind. Die im Referenzzeitraum abgegebenen Arzneimittel wurden dabei denjenigen Gruppen zugewiesen, zu denen sie nach heutiger Rechtslage gehören. Bei der Ermittlung der Abgabemengen wurden nur solche Präparate berücksichtigt, die im ABDA-Artikelstamm als Arzneimittel gekennzeichnet sind.Es gelten hinsichtlich der Kalkulationsgrundlage folgende Besonderheiten:— bei den Fachlosen Nr. 26 (Metoclopramid retardiert) und Nr. 88 (Metoclopramid unretardiert) stiegen die Abgabemengen seit April 2014 kontinuierlich an; als Kalkulationsgrundlage dient daher eine anhand der Abgabemengen des vierten Quartals 2014 ermittelte Hochrechnung der erwarteten Abgabemengen. Für die Hochrechnung wurden jeweils die Abgabemengen pro Gruppe des vierten Quartals 2014 mit vier multipliziert.— bei dem Fachlos Nr. 83 (Leflunomid) wurden aufgrund überdurchschnittlich ansteigender Verordnungsmengen in 2014 die Mengeneinheiten der Gruppen 5 bis 8 anhand der Verordnungszahlen des 4. Quartals 2014 hochgerechnet. Für diese Hochrechnung wurden jeweils die Abgabemengen pro Gruppe des vierten Quartals 2014 mit vier multipliziert. Die Anzahl Mengeneinheiten der Gruppen 1 bis 4 und 9 bis 14 entsprechen den zur Lasten der TK im Zeitraum 10/2013 bis 9/2014 abgegebenen Mengen.Arzneimittel, die zum Stichtag 15. Februar 2015 bzw. zum Stichtag 1. Mai 2015 (für die Fachlose Nr. 12, 55, 64 und 68) keine Normgröße oder eine Normgröße außerhalb der Maßgabe von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Packungsgrößenverordnung – PackungsV, zuletzt geändert mit der 7. ÄndV PackungsV vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1610)) hatten, wurden, sofern sie nicht oberhalb der maximal zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Stückzahl bzw. Menge lagen (N3), zu eigenen Gruppen zusammengefasst.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die während der Laufzeit des Rabattvertrages abgegebenen Arzneimittelmengen von den Angaben in der Spalte „Anzahl Mengeneinheiten 10/2013-9/2014“ (bzw. „Anzahl Mengeneinheiten“ bei den o. g. Fachlosen Nr. 26, 83 und 88) der Preisblätter nach oben oder unten abweichen können. U. a. können steigende oder fallende Versichertenzahlen durch allgemeine oder außerordentliche Versichertenzugänge oder -abgänge zu entsprechenden Veränderungen der zu Lasten der TK abgegebenen Packungszahlen führen. Die TK kann den pharmazeutischen Unternehmern daher keinerlei Zusicherungen im Hinblick auf die Abrechnung bestimmter (Mindest-)Packungszahlen während der Laufzeit des Rabattvertrages machen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen (dort insbesondere Ziffer 1.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) verwiesen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe 🌏
E-Mail: vergabe.generika.xvi@tk.de 📧
Fax: +49 4069093360 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 109-197790
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten pharmazeutischen Unternehmern (s. o. III.1.4)) nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist gemäß Vergabebekanntmachung der Abschluss von wirkstoffbezogenen „Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V“ (im Folgenden: Rabattvertrag bzw. Rabattverträge) über bestimmte Arzneimittel für den Zeitraum 1. Februar 2016 bis 28. Februar 2018. Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit des Rabattvertrages zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben werden. Ausgenommen hiervon sind:
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— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die durch Krankenhausapotheken an TK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen,
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die über zentrale Beschaffungsstellen i. S. v. § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AMG abgegeben werden,
— Arzneimittel, die im Rahmen des § 27a der Satzung der TK für die Versorgung der Versicherten mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie abgegeben werden (http://www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/48710/Datei/63660/TK-Satzung-Stand-01-01-2013-PV-01-07-2011.pdf).
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Nachgefragt werden pro Fachlos grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel; nur solche Arzneimittel können als vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel benannt werden. Eine Ausnahme hiervon bilden Fachlos Nr. 10 (Cetirizin Saft), Nr. 11 (Cetirizin Tropfen), Nr. 37 (Paracetamol flüssig), Nr. 53 (Ambroxol), Nr. 65 (Cetirizin fest), Nr. 67 (Eisen(II)-Sulfat), Nr. 73 (Folsäure), Nr. 81 (Jodid), Nr. 82 (Lactulose) und Fachlos Nr. 99 (Paracetamol Suppositorien); bei diesen Fachlosen werden ausschließlich nicht verschreibungspflichtige (aber apothekenpflichtige) Arzneimittel nachgefragt, so dass hierbei nur solche als vertragsgegenständliche Rabattarzneimittel benannt werden können.
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Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen im Sinne von § 24b Abs. 2 AMG (vgl. auch § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V i. V. m. der Rahmenvereinbarung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V), nicht im Sinne von § 4 Abs. 19 AMG. Hierzu wurden 123 Fachlose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Vergleichsgruppen (im Folgenden „Gruppen“) unterteilt.
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Bei Fachlos Nr. 1 bis 51 ist beabsichtigt, Rabattverträge mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) je Fachlos zu schließen. Bei Fachlos Nr. 52 bis 123 ist beabsichtigt, Rabattverträge mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) je Fachlos zu schließen, sofern für das jeweilige Fachlos mindestens drei wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Acarbose
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag mit EINEM pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose; eine Loslimitierung erfolgt nicht. Da die Angebotswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen; ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Acemetacin
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Alprazolam
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Baclofen
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Benazepril und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Betahistin
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Bromocriptin
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Captopril
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Cefpodoxim flüssig
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Cetirizin Saft
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Cetirizin Tropfen
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Cilostazol
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Clomipramin
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Clonidin
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Dexamethason Augentropfen (Mehrdosenbehältnis)
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Dexamethason fest
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Dexamethason parenteral
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Domperidon
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Fluvastatin retardiert
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Fluvastatin unretardiert
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Lorazepam
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Lovastatin
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Meloxicam
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Methylprednisolon fest
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Methylprednisolon parenteral
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Metoclopramid retardiert
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Modafinil
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Naproxen
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Nebivolol
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Nifedipin flüssig
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Norethisteron und Estradiol (Einphasenpräparate)
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Octreotid
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin Augentropfen (Einzeldosisbehältnis)
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin Augentropfen (Mehrdosenbehältnis)
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin fest
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Pantoprazol parenteral
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Paracetamol flüssig
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Piracetam
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Piretanid
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Propafenon
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Propranolol
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Quinapril und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Ramipril und Piretanid
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Selegilin
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Spironolacton und Furosemid
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Testosteronenantat parenteral
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Timolol
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Tolperison
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Ursodeoxycholsäure
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Valaciclovir
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Vancomycin fest
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Amantadin
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
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Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Ambroxol
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Anastrozol
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Aripiprazol
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Atenolol
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Atenolol und Chlortalidon
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: Bezafibrat
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: Brimonidin
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: Bromazepam
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: Calcitriol
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: Captopril und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: Cefpodoxim fest
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: Celecoxib
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: Cetirizin fest
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: Diltiazem
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: Eisen(ll)-Sulfat
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: Eplerenon
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: Esomeprazol
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: Ethinylestradiol und Cyproteron
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: Ethinylestradiol und Levonorgestrel, Filmtabletten (Einphasenpräparate)
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: Ethinylestradiol und Levonorgestrel, Überzogene Tabletten (Einphasenpräparate)
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: Folsäure
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: Furosemid
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: Glibenclamid
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: Hydromorphon
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: Indapamid
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: Isosorbidmononitrat retardiert
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: Isosorbidmononitrat unretardiert
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: Isotretinoin
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: Jodid
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: Lactulose
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: Leflunomid
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: Levodopa und Benserazid
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos fordert die TK die Mindestindikation "Morbus Parkinson". Arzneimittel, die nicht mindestens für die Mindestindikation zugelassen sind und in den Verkehr gebracht werden, können nicht als Rabattarzneimittel angeboten werden. Sie können auch während der Vertragslaufzeit nicht als Rabattarzneimittel benannt
werden.Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
werden.
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: Loperamid
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: Losartan und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: Melperon
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: Metoclopramid unretardiert
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: Metronidazol
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: Minocyclin
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: Moclobemid
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: Molsidomin
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: Nifedipin fest
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: Nitrendipin
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: Norfloxacin
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: Oxcarbazepin
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: Oxybutynin
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: Pantoprazol fest
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: Paracetamol Suppositorien
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: Pramipexol unretardiert
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: Prednisolon
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: Prednison
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: Propiverin
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: Risedronsäure
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: Ropinirol unretardiert
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: Salbutamol Dosieraerosol
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: Salbutamol Inhalationslösung
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: Sotalol
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: Spironolacton
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: Sulpirid
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos fordert die TK die Mindestindikation für die Wirkstärken 50 und 100 mg (Gruppen 1 bis 6 gemäß Preisblatt) "Peripher-labyrintherer Schwindelzustand" sowie für die Wirkstärke 200 mg (Gruppen 7 bis 10 gemäß Preisblatt) "Akute und chronische Schizophrenien im Erwachsenen- und Kindesalter". Arzneimittel, die nicht mindestens für die Mindestindikation zugelassen sind und in den Verkehr gebracht werden, können nicht als Rabattarzneimittel angeboten werden. Sie können auch während der Vertragslaufzeit nicht als Rabattarzneimittel benannt
werden.Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
werden.
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: Tamoxifen
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: Temozolomid
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: Terazosin
Kurze Beschreibung:
Bei dem oben genannten Fachlos fordert die TK die Mindestindikation "Behandlung der klinischen Symptome der benignen Prostatahyperplasie". Arzneimittel, die nicht mindestens für die Mindestindikation zugelassen sind und in den Verkehr gebracht werden, können nicht als Rabattarzneimittel angeboten werden. Sie können auch während der Vertragslaufzeit nicht als Rabattarzneimittel benannt
werden.Bei dem oben genannten Fachlos ist beabsichtigt, Rabattverträge mit BIS ZU DREI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Fachlos mindestens DREI wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind.
werden.
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: Theophyllin
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: Tiaprid
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: Ticlopidin
Losnummer: 117
Bezeichnung des Loses: Topiramat
Losnummer: 118
Bezeichnung des Loses: Triamteren und Hydrochlorothiazid
Losnummer: 119
Bezeichnung des Loses: Vancomycin parenteral
Losnummer: 120
Bezeichnung des Loses: Xipamid
Losnummer: 121
Bezeichnung des Loses: Ziprasidon
Losnummer: 122
Bezeichnung des Loses: Zolpidem
Losnummer: 123
Bezeichnung des Loses: Zopiclon
Menge oder Umfang:
Als Kalkulationsgrundlage für die vorliegende Ausschreibung dienen die Mengen, die – bezogen auf alle Arzneimittel der jeweiligen Gruppe – von Oktober 2013 bis September 2014 (Referenzzeitraum) zu Lasten der TK an Versicherte der TK abgegeben worden sind. Die im Referenzzeitraum abgegebenen Arzneimittel wurden dabei denjenigen Gruppen zugewiesen, zu denen sie nach heutiger Rechtslage gehören. Bei der Ermittlung der Abgabemengen wurden nur solche Präparate berücksichtigt, die im ABDA-Artikelstamm als Arzneimittel gekennzeichnet sind.
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Es gelten hinsichtlich der Kalkulationsgrundlage folgende Besonderheiten:
— bei den Fachlosen Nr. 26 (Metoclopramid retardiert) und Nr. 88 (Metoclopramid unretardiert) stiegen die Abgabemengen seit April 2014 kontinuierlich an; als Kalkulationsgrundlage dient daher eine anhand der Abgabemengen des vierten Quartals 2014 ermittelte Hochrechnung der erwarteten Abgabemengen. Für die Hochrechnung wurden jeweils die Abgabemengen pro Gruppe des vierten Quartals 2014 mit vier multipliziert.
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— bei dem Fachlos Nr. 83 (Leflunomid) wurden aufgrund überdurchschnittlich ansteigender Verordnungsmengen in 2014 die Mengeneinheiten der Gruppen 5 bis 8 anhand der Verordnungszahlen des 4. Quartals 2014 hochgerechnet. Für diese Hochrechnung wurden jeweils die Abgabemengen pro Gruppe des vierten Quartals 2014 mit vier multipliziert. Die Anzahl Mengeneinheiten der Gruppen 1 bis 4 und 9 bis 14 entsprechen den zur Lasten der TK im Zeitraum 10/2013 bis 9/2014 abgegebenen Mengen.
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Arzneimittel, die zum Stichtag 15. Februar 2015 bzw. zum Stichtag 1. Mai 2015 (für die Fachlose Nr. 12, 55, 64 und 68) keine Normgröße oder eine Normgröße außerhalb der Maßgabe von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Packungsgrößenverordnung – PackungsV, zuletzt geändert mit der 7. ÄndV PackungsV vom 18. Juni 2013 (BGBl. I S. 1610)) hatten, wurden, sofern sie nicht oberhalb der maximal zu Lasten der GKV verordnungsfähigen Stückzahl bzw. Menge lagen (N3), zu eigenen Gruppen zusammengefasst.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die während der Laufzeit des Rabattvertrages abgegebenen Arzneimittelmengen von den Angaben in der Spalte „Anzahl Mengeneinheiten 10/2013-9/2014“ (bzw. „Anzahl Mengeneinheiten“ bei den o. g. Fachlosen Nr. 26, 83 und 88) der Preisblätter nach oben oder unten abweichen können. U. a. können steigende oder fallende Versichertenzahlen durch allgemeine oder außerordentliche Versichertenzugänge oder -abgänge zu entsprechenden Veränderungen der zu Lasten der TK abgegebenen Packungszahlen führen. Die TK kann den pharmazeutischen Unternehmern daher keinerlei Zusicherungen im Hinblick auf die Abrechnung bestimmter (Mindest-)Packungszahlen während der Laufzeit des Rabattvertrages machen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen (dort insbesondere Ziffer 1.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe) verwiesen.
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Referenznummer: VgSt/V - 2015/043

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Einfacher oder amtlicher Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Handelsregister, nicht älter als vom 1. Februar 2015. Ausländische Bieter haben einen Ausdruck (Kopie ausreichend) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, nebst deutscher Übersetzung vorzulegen, und zu erklären, dass die vorgelegte Übersetzung inhaltlich der vorgelegten Kopie entspricht;
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— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Anlage E2 der Vergabeunterlagen;
— Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden gemäß Anlage E3 der Vergabeunterlagen.
Im Fall des Angebots einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft gemäß Anlage E1 der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das Bietergemeinschaftsmitglied zu beziehen sind, dem eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist):
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— Zulassungsnachweise für alle Arzneimittel, für die ein Rabattangebot abgegeben wird, durch Vorlage eines Auszugs aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank (dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)) (im Folgenden: AMIS-Auszug), der die aktuelle Zulassungssituation wiedergibt.
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Folgende Angaben zur Zulassungssituation jedes angebotsgegenständlichen Arzneimittels müssen sich aus dem AMIS-Auszug ergeben:
aa) Arzneimittelname/Bezeichnung des Arzneimittels,
ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw. Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller/Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. Örtliche Vertreter werden auf III.1.4) hingewiesen,
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ac) Zulassungsnummer,
ad) Darreichungsform,
ae) Stoffname/Bezeichnung des arzneilich wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination,
af) Stoffmenge/Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen/Wirkstoffmengen der arzneilich wirksamen Bestandteile,
ag) Verkehrsfähigkeit,
ah) zusätzlich bei den Fachlosen Nr. 28 (Naproxen), Nr. 69 (Esomeprazol), Nr. 85 (Loperamid) und Nr. 98 (Pantoprazol fest): Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung),
ai) zusätzlich bei den Fachlosen Nr. 84 (Levodopa und Benserazid), Nr. 105 (Ropinirol unretardiert), Nr. 110 (Sulpirid) und Nr. 113 (Terazosin): die jeweils geforderte Mindestindikation.
Weicht bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle Zulassungssituation hinsichtlich der unter ab) bis ai) geforderten Angaben von den im AMIS-Auszug vermerkten Angaben ab oder enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIS-Auszug alle unter ab) bis ai) geforderten Angaben, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen Sachverhalts glaubhaft zu machen. Dies gilt auch dann, wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist bereits – gemäß den rechtlichen Voraussetzungen – wirksam vorliegt. Keine ausreichenden Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 3 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist.
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Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro angebotenem Fachlos die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gemäß Anlage E4 der Vergabeunterlagen.
Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind erst auf Verlangen der TK nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro Drittunternehmen die folgenden Eignungsnachweise vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen gemäß Anlage E5d/e der Vergabeunterlagen von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4 der Vergabeunterlagen) benannten Drittunternehmen.
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Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Drittunternehmen(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf den/die Drittunternehmen bedarf es nicht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach Maßgabe der Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann an der Ausschreibung beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-31 📅
Öffnungsort: Techniker Krankenkasse, Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: Techniker Krankenkasse, Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle/F0.09a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VgSt/V - 2015/043

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
„§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
„§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend“.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls dann nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist, wenn sie mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhoben wird.
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Quelle: OJS 2015/S 109-197790 (2015-06-04)
Ergänzende Angaben (2015-09-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 173-314371
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 109-197790
ABl. S-Ausgabe: 173
Quelle: OJS 2015/S 173-314371 (2015-09-03)
Ergänzende Angaben (2015-11-10)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 220-400479
ABl. S-Ausgabe: 220
Quelle: OJS 2015/S 220-400479 (2015-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 240-435349
ABl. S-Ausgabe: 240

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApUs pro Mengeneinheit. (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-30 📅
Name: Mylan dura GmbH
Postanschrift: Wittichstraße 6
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG
Postanschrift: Südwestpark 50
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449

3️⃣
Name: BG TEVA ratiopharm GbR (bestehend aus: AbZ-Pharma GmbH, ratiopharm GmbH, TEVA GmbH)
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079

4️⃣
Name: neuraxpharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Elisabeth-Selbert-Straße 23
Postort: Langenfeld
Postleitzahl: 40764

5️⃣
Name: HENNIG Arzneimittel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Liebigstraße 1-2
Postort: Flörsheim am Main
Postleitzahl: 65439

6️⃣

7️⃣
Name: ALIUD PHARMA GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 19
Postort: Laichingen
Postleitzahl: 89150

8️⃣
Name: 1 A Pharma GmbH
Postanschrift: Keltenring 1+3
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041

9️⃣
Name: Hexal ag
Postanschrift: Industriestraße 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607

1️⃣0️⃣

1️⃣1️⃣
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Industriestraße 31
Postort: Gröbenzell
Postleitzahl: 82194

1️⃣2️⃣

1️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣
Name: Dr. Robert Winzer Pharma GmbH
Postanschrift: Brunsbüttler Damm 165-173
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13581

1️⃣5️⃣
Name: GALENpharma GmbH
Postanschrift: Wittland 13
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24109

1️⃣6️⃣
Name: Mibe GmbH Arzneimittel
Postanschrift: Münchener Straße 15
Postort: Brehna
Postleitzahl: 06796

1️⃣7️⃣

1️⃣8️⃣

1️⃣9️⃣
Name: betapharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Kobelweg 95
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86156

2️⃣0️⃣

2️⃣1️⃣
Name: BG Zentiva Sanofi (bestehend aus: Zentiva Pharma GmbH, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH)
Postanschrift: Potsdamer Straße 8
Postleitzahl: 10785

2️⃣2️⃣

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2️⃣4️⃣

2️⃣5️⃣

2️⃣6️⃣
Name: DR. KADE/BESINS Pharma GmbH
Postanschrift: Rigistraße 2
Postleitzahl: 12277

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2️⃣8️⃣

2️⃣9️⃣

3️⃣0️⃣
Name: Basics GmbH
Postanschrift: Hemmelrather Weg 201
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51377

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3️⃣9️⃣
Name: Jenapharm GmbH & Co. KG
Postanschrift: Otto-Schott-Straße 15
Postort: Jena
Postleitzahl: 07745

4️⃣0️⃣

4️⃣1️⃣

4️⃣2️⃣

4️⃣3️⃣
Name: Aurobindo Pharma GmbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 2
Postort: München
Postleitzahl: 81829

4️⃣4️⃣
Name: RIEMSER Pharma GmbH
Postanschrift: An der Wiek 7
Postort: Greifswald-Insel Riems
Postleitzahl: 17493

4️⃣5️⃣

4️⃣6️⃣

4️⃣7️⃣
Name: Aristo Pharma GmbH
Postanschrift: Wallenroder Straße 8-10
Postleitzahl: 13435

4️⃣8️⃣
Name: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
Postanschrift: Binger Straße 172
Postort: Ingelheim
Postleitzahl: 55216

4️⃣9️⃣

5️⃣0️⃣

5️⃣1️⃣
Name: Sun Pharmaceuticals Germany GmbH
Postanschrift: Kandelstraße 7
Postort: Kirchzarten
Postleitzahl: 79199

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Name: Actavis Deutschland GmbH & Co. KG

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6️⃣4️⃣
Name: OmniVision GmbH
Postanschrift: Lindberghstraße 9
Postort: Puchheim
Postleitzahl: 82178

6️⃣5️⃣

6️⃣6️⃣

6️⃣7️⃣

6️⃣8️⃣
Name: Wörwag Pharma GmbH & Co. KG
Postanschrift: Calwer Straße 7
Postort: Böblingen
Postleitzahl: 71034

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7️⃣4️⃣
Name: Micro Labs GmbH
Postanschrift: Lyoner Straße 14
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60528

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7️⃣6️⃣
Name: Dexcel Pharma GmbH
Postanschrift: Carl-Zeiss-Straße 2
Postort: Alzenau
Postleitzahl: 63755

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8️⃣5️⃣
Name: Dermapharm AG
Postanschrift: Lil-Dagover-Ring 7
Postort: Grünwald
Postleitzahl: 82031

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1️⃣0️⃣0️⃣
Name: Almirall Hermal GmbH
Postanschrift: Scholtzstraße 3
Postort: Reinbek
Postleitzahl: 21465

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1️⃣0️⃣8️⃣
Name: Mylan Healthcare GmbH
Postanschrift: Freundallee 9A
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30173

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1️⃣1️⃣0️⃣
Name: Bluefish Pharma GmbH
Postanschrift: Im Leuschnerpark 4
Postort: Griesheim
Postleitzahl: 64347

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1️⃣6️⃣8️⃣

1️⃣6️⃣9️⃣
Name: Accord Healthcare GmbH
Postanschrift: Sägewerkstraße 3
Postort: Freilassing
Postleitzahl: 83395

1️⃣7️⃣0️⃣

1️⃣7️⃣1️⃣
Name: TAD Pharma GmbH
Postanschrift: Heinz-Lohmann-Straße 5
Postort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472

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1️⃣7️⃣9️⃣

1️⃣8️⃣0️⃣
Name: Dr. Friedrich Eberth Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Am Bahnhof 2
Postort: Ursensollen
Postleitzahl: 92289

1️⃣8️⃣1️⃣
Name: AAA-Pharma GmbH

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Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
1
2
9
5
8
12
6
7

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 220-400479
2015/S 173-314371

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2015/S 240-435349 (2015-12-08)