Grünflächenpflege in den Öffentlichkeitsbereichen der Flughäfen SXF und BER

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Die Dienstleistung umfasst:

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-22 Auftragsbekanntmachung
2016-01-06 Ergänzende Angaben
2016-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Grundstückspflege
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Grundstückspflege 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 30609170641 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 249-456153
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
1) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 1 SektVO durch. Es handelt sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme „Grünflächenpflege in den Öffentlichkeitsbereichen der Flughäfen SXF und BER“ (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2015-193 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u.a. die Formblätter und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formblätter – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache (ein Original, zwei Kopien) einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2015-193 auf dem verschlossenen Behältnis /Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). 5) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit dem eingereichten Original uneingeschränkt identisch sind. 6) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen. 8) Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nichtrechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Angaben, Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziffer III.2.1), III.2.2), III.2.3)). Stufe 2: Prüfung der Zuverlässigkeit inkl. Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit und personellen Ausstattung gemessen an der zu vergebenden Leistung. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. 9) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 10) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. 11) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben wird. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes voraussichtlich in der KW 07/2016.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Die Dienstleistung umfasst:
Ganzjährige, aber saisonabhängige Erbringung von Grünlandpflegearbeiten, sodass dauerhaft ein gepflegtes, hochwertiges und zweckmäßiges Erscheinungsbild gewährleistet ist.
Ein hochwertiges Erscheinungsbild der zu pflegenden Flächen ist mit Hilfe geeigneter Grünlandpflegemaßnahmen sicherzustellen.
Zur Erfüllung der vertraglich geforderten Leistungen sind sowohl der Einsatz maschineller Grünlandtechnik als auch Handarbeit erforderlich. Ggf. vorhandene Böschungsflächen dürfen dabei nicht beschädigt werden.
Grünflächen sind stets von Unrat und Laub frei zuhalten. Die Grünflächenpflege ist grundsätzlich mit den Arbeiten der durch den Auftraggeber beauftragten Reinigungsdienstleister für Außenflächen abzustimmen. Die Koordination hierfür übernimmt der Auftraggeber.
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Die Grünflächen unterscheiden sich in
1) Terminalbereich SXF
Vorherrschend Rasenflächen, Bäume, Hecken, Buschwerk, einige Pflanzflächen und 2 Wäldchen.
Fläche: ca. 30 000 m
Pflanzflächen: ca. 300 m
Hecken: ca. 550 lfd. m.
2) Verwaltungsbereich SXF
Vorherrschend Rasenflächen, Bäume, Hecken, Buschwerk und größere Buschwerksflächen und Wäldchen.
Rasenfläche: ca. 90 000 m
Hecken: ca. 800 lfd. m.
3) Grünflächen BER und Redundanzstrecke zum Bereich Terminal SXF
Vorherrschend Rasenflächen und Bäume, 2x30 m Hecken, Pflanzflächen.
Rasenfläche: ca. 650 000 m
Pflanzflächen 4.050 m
Hecken: ca. 60 lfd. m
Schrägflächen, Böschungen: 54 000 m
Strauch-, Sukzessionsflächen: 125 000 m
Flächen außerhalb des FBB-Geländes: ca. 340 000 m
Der geplante Vertragsbeginn ist Mitte April 2016.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 12 Wochen vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: EA-2015-193
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Brandenburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein).
3) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner sind der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Nachunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
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4) Unterzeichnete Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende „Formblatt 01- Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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5) Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Das entsprechende „Formblatt 01- Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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6) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen ergibt.
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Das entsprechende „Formblatt 02 – Bewerbergemeinschaftserklärung“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
7) Bewerbergemeinschaften haben in obiger Bewerbergemeinschaftserklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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8) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 bis einschließlich 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber Formblätter auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, welche von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Nachweise / Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz unter Angabe des Eigenleistungsanteils in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).
2) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 500.000 EUR des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014).
Die vorstehend genannten Nachweise / Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 2) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2. auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen.
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Für die vorgenannte Erklärung stellt der Auftraggeber „Formblatt 01 – Eigenerklärung“ auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, welches von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis der Präqualifikation für Bauunternehmen, nach dem „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“, Leistungsbereich 215_01-Landschaftsbauarbeiten (https://www.pq-verein.de/) o.vglb. (Mindestanforderung)
2. Personelle Ausstattung – Angaben zum Führungspersonal: Die Bewerber müssen den/die konkret vorgesehene/n Projektleiter/in namentlich benennen. Von dieser benannten Person sind folgende Informationen beizubringen:
— Angabe und Nachweis der Qualifikation
— Angabe der persönlichen beruflichen Erfahrungen
Diese Person muss ausgebildeter Landschaftsgärtner sein oder eine vergleichbare Qualifikation haben. (Mindestanforderung)
Für die geforderten Angaben zur personellen Ausstattung gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 2 stellt die Vergabestelle das „Formblatt 06 – Personelle Ausstattung“ zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
3. Personelle Ausstattung – Angaben bzgl. Mitarbeiter: Die Bewerber müssen die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im angeforderten Leistungsbereich (freie und festangestellte Mitarbeiter) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012, 2013, 2014) sowie die für die zu vergebende Leistung voraussichtlich geplanten Mitarbeiter und deren Qualifikation angeben und einreichen.
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Für die geforderten Angaben zur personellen Ausstattung gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 3 stellt die Vergabestelle das „Formblatt 06 – Personelle Ausstattung“ zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
4. Fuhrpark – Angaben bzgl. Fuhrpark: Die Bewerber müssen die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, unter Angabe des Herstellers, Typs, Baujahr, zugelassenem Gesamtgewicht, Erstzulassungsdatum, Anbaugeräten und Einsatzzweck der jeweiligen Maschine bzw. Fahrzeug, wie z.B. – Maschinen bzw. Fahrzeuge für Grünflächenpflege angeben.
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Für die geforderten Angaben zum Fuhrpark gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 4 stellt die Vergabestelle das „Formblatt 07 – Fuhrpark“ zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
5. Durch den Bewerber sind Angaben mindestens zu ausgeführten Referenzen einzureichen, die hinsichtlich Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die ausschließlich Projekte der letzten 5 Kalenderjahre (2010, 2011, 2012, 2013, 2014) betreffen.
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Teilnahmeanträge können darüber hinaus nur berücksichtigt werden, wenn die aufgeführten Referenzen als Mindestanforderungen folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge in Summe erfüllen:
I) Laufzeit ≥ 12 Monaten
II) a) Bei der einzureichenden Referenz muss es sich um eine Leistung handeln, die eine ganzjährige Pflege von Grünflächen abdeckt /abgedeckt hat.
II) b) Bei der einzureichenden Referenz muss es sich um eine Leistung handeln, bei der komplexe Anlagen wie (1) Park mit Besucherverkehr, (2) Flughafen, (3) öffentliche Gartenschauen/Messen/Ausstellungen, (4) Krankhausanlagen oder (5) vergleichbare Anlagen gepflegt werden / wurden.
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II) c) Bei der einzureichenden Referenz muss es sich um eine Leistung handeln, bei der Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden / wurden.
II) d) Bei den einzureichenden Referenzen muss es sich insgesamt, also ggf. auch über mehrere Referenzen hinweg, in der Summe um eine Leistung handeln, bei der 100.000 m
II) e) Bei den einzureichenden Referenzen muss es sich insgesamt, also ggf. auch über mehrere Referenzen hinweg, in der Summe um eine Leistung handeln, bei der 5.000 m
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mehr als eine Referenz zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit einreicht, so sind diese bitte eindeutig durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zu bestimmen und zu kennzeichnen, so dass erkennbar ist, welche eingereichte Referenz durch die Vergabestelle zur Erfüllung der Mindestanforderung ((I) und (II)) und zur Bewertung gemäß VI.3 der Bekanntmachung herangezogen werden soll. Für die Bewertung gemäß VI.3 der Bekanntmachung werden ausschließlich die Referenzen herangezogen, die die Mindestanforderungen in Summe erfüllen.
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Die Darstellung aller Referenzen sollte in Tabellenform und muss mit folgendem Inhalt erfolgen:
— Bezeichnung des Referenzobjektes
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber ggf. mit Telefonnummer
— Zeitraum der Leistungserbringung
— Auftragsvolumen
— Beschreibung von Art und Umfang der Lieferleistungen, insbesondere Angaben bzgl. des Umfanges des Lieferauftrages pro Jahr.
Die Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderungen ((I) und (II) a, b, c, d und e) führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben / Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3 auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber das „Formblatt 05 – Unternehmensreferenzen“ auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Dienstleister muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
1) Das eingesetzte Führungspersonal muss Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
2) Für die Grünlandpflege und Pflanzenschutz sind ausschließlich zertifizierte, umweltverträgliche Mittel einzusetzen.
3) Für das vom Dienstleister einzusetzende Personal für die Leistungserbringung gemäß Punkt II.1.5 gilt Folgendes:
Für Punkt II.1.5 (3) Grünflächen BER der Baustelle:
(3a) einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich muss sich vor Leistungsbeginn einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Julia Schwon
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-18 📅
Datum des Endes: 2019-04-17 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Telefon: +49 3318661617 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2015/S 249-456153 (2015-12-22)
Ergänzende Angaben (2016-01-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 005-005914
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 249-456153
ABl. S-Ausgabe: 5
Quelle: OJS 2016/S 005-005914 (2016-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Kontakt
Fax: +49 306091-70641 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 170-306884
ABl. S-Ausgabe: 170
Quelle: OJS 2016/S 170-306884 (2016-08-31)