Handelspartnerrahmenvertrag zur bundesweiten Beschaffung von Software-Lösungen der Firma Microsoft
Handelspartnerrahmenvertrag zur bundesweiten Beschaffung von Software-Lösungen der Firma Microsoft.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Handelspartnerrahmenvertrages zur Beschaffung von Software-Lösungen der Firma Microsoft.
Der Bedarf soll durch standardisierte Leistungen abgedeckt und über das Kaufhaus des Bundes (KdB) bereitgestellt werden.
Unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses muss für alle Abrufberechtigten aus diesem Rahmenvertrag eine kontinuierliche Lizenzierung ab dem 1.6.2016 (nahtloser Anschluss an den zum 31.5.2016 ablaufenden alten Rahmenvertrag) durch den künftigen Auftragnehmer sichergestellt werden.
Es sollen Verträge zur Softwarenutzung (Lizenzen) und Softwarepflege des Lizenzgebers MICROSOFT (einschließlich der dafür erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen) beschafft werden. Insbesondere werden folgende Themen adressiert:
— Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers;
— Software-Pflege;
— Mehrwert-Leistungen des Lizenzgebers;
— Lizenz-Beratung und Lizenz-Dokumentation unabhängig vom Lizenzgeber;
— Auftragnehmerseitige Führung des hier ausgeschriebenen Rahmenvertrages
Gegenstand der Ausschreibung ist nicht die Nutzung eines speziellen Lizenzvertragsmodells, sondern der Erwerb der Nutzungsrechte an der Software, gleich über welche vertragliche Konstruktion der Besteller alle geforderten Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber erhält. Der spätere Auftragnehmer hat im Rahmen seines Angebotes den zweifelsfreien Nachweis zu erbringen, dass der Besteller diese Nutzungsrechte durch den Lizenzgeber tatsächlich uneingeschränkt erhält. Dies gilt auch, wenn der Lizenzgeber nicht selbst, sondern ein Händler (indirektes Vertriebsmodell), diese Nutzungsrechte (Lizenzen) anbietet.
Für den Händler ist kein spezielles Vertragsverhältnis zum Lizenzgeber gefordert. Es wird aber geprüft, ob der Bieter die geforderte Leistung auch erbringen kann (Eignung) und in seinem Angebot auch tatsächlich erbringt (Leistung). In beiden Fällen schuldet der Bewerber bzw. später der Bieter die erforderlichen zweifelsfreien Nachweise, die die Besteller hinsichtlich des Erwerbs der geforderten Leistungen von allen Risiken, insbesondere von Seiten des Lizenzgebers, freistellen.
Alle geforderten Nutzungsrechte müssen im Rahmen der angebotenen Lizenzmodelle vollumfänglich erfüllt werden. Allerdings ist es erwünscht, zusätzlich differenzierte Lizenzmodelle anzubieten, die unter Umständen nicht alle geforderten Nutzungsrechte enthalten, dafür aber einen wirtschaftlichen Vorteil bieten. Welche Nutzungsrechte gegebenenfalls darunter fallen, wird im Rahmen der Vergabeunterlage (Leistungsverzeichnis) explizit und abschließend beschrieben.
Weiterhin werden in sehr kleinem Umfang Microsoft Windows Betriebssystemvollversionen benötigt.
Nach Zuschlag ist eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren vorgesehen, die optional zweimal um ein Jahr verlängert werden kann.
Die Leistungen die der Auftragnehmer zu erbringen hat, sind unter II.2.1) dargestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-12-01
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-18
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Ergänzende Angaben
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2015-12-23
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Ergänzende Angaben
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2016-06-15
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Ergänzende Angaben
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2016-08-17
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Ergänzende Angaben
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2016-10-07
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Ergänzende Angaben
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2016-12-13
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Ergänzende Angaben
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2018-01-02
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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