Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen (einschließlich Frischobst- oder Rohkostanteil und inkl. Getränk) an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule und Highschool inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle. Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessens-Mahlzeit (einschließlich Frischobst- oder Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 EUR brutto für die Grundschule und für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Auftragnehmer übernimmt den Cafeteriaberieb/Versorgung von Zwischenmahlzeiten an zwei Standorten (Grundschule und weiterführende Schule) auf dem Schulgelände.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für Schulen
Menge oder Umfang: 850 500
Gesamtwert des Auftrags: 850 500 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Postanschrift: Kirchstr. 1/3
Postleitzahl: 14163
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf🌏
E-Mail: simone.schmidt@ba-sz.berlin.de📧
Telefon: +49 902995949📞
Fax: +49 902996450 📠
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen (einschließlich Frischobst- oder Rohkostanteil und inkl. Getränk) an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule und Highschool inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen (einschließlich Frischobst- oder Rohkostanteil und inkl. Getränk) an der/den in der Losbeschreibung ausgewiesenen Berliner Grundschule und Highschool inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle.
Je Herstellung, Lieferung und Ausgabe einer Mittagessens-Mahlzeit (einschließlich Frischobst- oder Rohkostanteil und inkl. Getränk) ist ein Preis von 3,25 EUR brutto für die Grundschule und für die Oberschule von 3,50 EUR brutto festgesetzt.
Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23.12.1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.
Der Auftragnehmer übernimmt den Cafeteriaberieb/Versorgung von Zwischenmahlzeiten an zwei Standorten (Grundschule und weiterführende Schule) auf dem Schulgelände.
Referenznummer: A1-2015-SuS Con 50
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
John-F.-Kennedy Schule (Grundschule und weiterführende Schule), Teltower Damm 87-93, 14195 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als ein Jahr, oder ersatzweise eine Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (jeweils in Kopie); wenn Bieter eine natürliche Person ist, muss er/sie einen GZR-3-Auszug vorlegen, wenn Bieter eine juristische Personen oder Personenvereinigungen ist, muss er einen GZR-4-Auszug vorlegen.
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als ein Jahr, oder ersatzweise eine Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (jeweils in Kopie); wenn Bieter eine natürliche Person ist, muss er/sie einen GZR-3-Auszug vorlegen, wenn Bieter eine juristische Personen oder Personenvereinigungen ist, muss er einen GZR-4-Auszug vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Anlage 15).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
— Vorlage einer Referenzliste (Anlage 13):
— Angabe von in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzobjekten) unter Angabe des Standorts, Name der Einrichtung, Adresse, Verpflegungssystem, tägliche Portionszahl, Auftraggeber, Ansprechpartner vor Ort (Name + Telefonnummer + E-Mail-Adresse), Beginn und Ende der Laufzeit, falls noch nicht beendet, Angabe des voraussichtlichen Endes; die Referenz(en) muss/müssen sich auf die Herstellung und Belieferung von Gemeinschaftsverpflegungen einschließlich Essensausgabe für Kitas, Schulen, Betriebsgaststätten,Krankenhäuser, Senioren-, Pflege- oder vergleichbare Einrichtungen beziehen.
— Angabe von in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzobjekten) unter Angabe des Standorts, Name der Einrichtung, Adresse, Verpflegungssystem, tägliche Portionszahl, Auftraggeber, Ansprechpartner vor Ort (Name + Telefonnummer + E-Mail-Adresse), Beginn und Ende der Laufzeit, falls noch nicht beendet, Angabe des voraussichtlichen Endes; die Referenz(en) muss/müssen sich auf die Herstellung und Belieferung von Gemeinschaftsverpflegungen einschließlich Essensausgabe für Kitas, Schulen, Betriebsgaststätten,Krankenhäuser, Senioren-, Pflege- oder vergleichbare Einrichtungen beziehen.
— Nachweis der Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung. Sofern betreffend die Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung mit Angebotsabgabe noch kein Zertifikat, sondern zunächst nur ein Nachweis über die Beantragung der Zertifizierung beigefügt wurde, hat der Bieter (ausgenommen bei dem Verpflegungssystem Produktionsküche, dazu nachfolgend) den Nachweis über die erfolgreiche Zertifizierung bis spätestens zum 20.12.2013 unaufgefordert nachzureichen. Gibt ein Bieter ein Angebot für ein Los mit dem Verpflegungssystem Produktionsküche in einer Schule ab und erhält für dieses Los den Zuschlag, so hat er dem Auftraggeber bis spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung für diese Produktionsküche unaufgefordert einzureichen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die erfolgreiche Zertifizierung bis spätestens 4 Monate nach Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. Sollte der Auftragnehmer das Zertifikat nicht fristgerecht vorlegen, kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
— Nachweis der Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung. Sofern betreffend die Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung mit Angebotsabgabe noch kein Zertifikat, sondern zunächst nur ein Nachweis über die Beantragung der Zertifizierung beigefügt wurde, hat der Bieter (ausgenommen bei dem Verpflegungssystem Produktionsküche, dazu nachfolgend) den Nachweis über die erfolgreiche Zertifizierung bis spätestens zum 20.12.2013 unaufgefordert nachzureichen. Gibt ein Bieter ein Angebot für ein Los mit dem Verpflegungssystem Produktionsküche in einer Schule ab und erhält für dieses Los den Zuschlag, so hat er dem Auftraggeber bis spätestens einen Monat nach Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der Zertifizierung nach der EG-Öko-Verordnung für diese Produktionsküche unaufgefordert einzureichen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber den Nachweis über die erfolgreiche Zertifizierung bis spätestens 4 Monate nach Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. Sollte der Auftragnehmer das Zertifikat nicht fristgerecht vorlegen, kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
— Mindestens ein Referenzobjekt muss eine durchgängige Laufzeit über einen Zeitraum von 2 Jahren haben, die bei Abgabe des Angebots bereits abgelaufen ist.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Rechnungslegung für den Bereich des Grundschulmittagessens gegenüber dem Auftraggeber erfolgt monatlich. Für die Herstellung und den Service ist eine Gesamtrechnung zu stellen.
Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen wird ein Skonto von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. Die Skontofrist beginnt mit dem Tage des Eingangs der prüfbaren Rechnung einschließlich des unterzeichneten Lieferscheines beim Auftraggeber.
Bei Schulen mit offener Ganztagsbetreuung erfolgt die Abrechnung des Essens für Schüler die eine nachmittägliche Betreuung (Hort) gebucht haben unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
Bei Schulen mit gebundener Ganztagsbetreuung erfolgt die Abrechnung des Essens über den Betrag von zurzeit monatlich 37 EUR bzw. 1 EUR pro Portion täglich bei leistungsberechtigten Schülern nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (Eigenanteil der Eltern) über einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und den Essensteilnehmern bzw. gesetzlichen Vertretern.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Bei Schulen mit gebundener Ganztagsbetreuung erfolgt die Abrechnung des Essens über den Betrag von zurzeit monatlich 37 EUR bzw. 1 EUR pro Portion täglich bei leistungsberechtigten Schülern nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (Eigenanteil der Eltern) über einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und den Essensteilnehmern bzw. gesetzlichen Vertretern.
Im Falle eines Zuschlages muss die Benachrichtigung an die Eltern über den Catererwechsel sowie der Abschluss eines neuen Vertrages über monatlich 37 EUR bzw. über 1 EUR pro Portion täglich noch vor Beginn des unter „3. Lieferzeitraum“ benannten Beginns des Lieferzeitraumes durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten erfolgen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Im Falle eines Zuschlages muss die Benachrichtigung an die Eltern über den Catererwechsel sowie der Abschluss eines neuen Vertrages über monatlich 37 EUR bzw. über 1 EUR pro Portion täglich noch vor Beginn des unter „3. Lieferzeitraum“ benannten Beginns des Lieferzeitraumes durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten erfolgen.
Über die Differenz zum angebotenen Preis erhält der Auftraggeber eine monatliche portionsgenaue Abrechnung unter Abzug von 37 EUR pro Monat bzw. 1 EUR pro Tag pro Vertragskind. Eventuelle Guthaben z. B. in den Ferien werden im Folgemonat verrechnet.
Auf Wunsch der Eltern ist die Möglichkeit zu gewähren einen privatrechtlichen Vertrag über die „Vollkosten“ abzuschließen.
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT):
— Alle berechtigten Kinder (Nachweis durch „berlinpass“) bezahlen 1 EUR für ein Mittagessen.
— Für Schulen mit gebundener Ganztagsbetreuung gilt: Die leistungsberechtigten Eltern/Schüler legen dem Auftragnehmer den „berlinpass“ vor und schließen mit ihm einen privatrechtlichen Vertrag. Der Auftragnehmer zieht diesen Betrag (1 EUR pro Mittagessen) monatlich von den Eltern/Schülern tagesgenau ein. Am Ende des Monats erhalten die Eltern/Schüler vom Auftragnehmer eine Rechnung über die tatsächlichen eingenommenen Mahlzeiten. Die Differenz zum angebotenen Preis wird durch den Auftraggeber erstattet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
— Für Schulen mit gebundener Ganztagsbetreuung gilt: Die leistungsberechtigten Eltern/Schüler legen dem Auftragnehmer den „berlinpass“ vor und schließen mit ihm einen privatrechtlichen Vertrag. Der Auftragnehmer zieht diesen Betrag (1 EUR pro Mittagessen) monatlich von den Eltern/Schülern tagesgenau ein. Am Ende des Monats erhalten die Eltern/Schüler vom Auftragnehmer eine Rechnung über die tatsächlichen eingenommenen Mahlzeiten. Die Differenz zum angebotenen Preis wird durch den Auftraggeber erstattet.
— Für Schulen mit offener Ganztagsbetreuung gilt: Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Anzahl der pro Monat an die leistungsberechtigten Vollkostenzahler (Kinder ohne Hortvertrag) ausgegebenen Essen nach.
Die Kosten hierfür werden durch den Auftraggeber erstattet.
Für die Mittagessenverpflegung für den Bereich der weiterführenden Schule (Highschool) schließt der Caterer einen Vertrag mit Schüler/Erziehungsberechtigtem direkt. Die Abwicklung der Abrechnung erfolgt anlog des privatrechtlichen Vertrags.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten – bei etwaigem Widerspruch im Rang nacheinander – a) die achfolgenden Vertragsbedingungen nebst in Bezug genommenen Anlagen, b) die besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung u. Sozialversicherungsbeiträgen" (Anlage 5 der Angebotsaufforderung), c) die „Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ (Anlage 6)- d) die „Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“ (Anlage 7) sowie e) die „Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B), und f) das Angebot des Bieters nebst Anlagen. Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werden nicht Vertragsbestandteil.
Es gelten – bei etwaigem Widerspruch im Rang nacheinander – a) die achfolgenden Vertragsbedingungen nebst in Bezug genommenen Anlagen, b) die besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung u. Sozialversicherungsbeiträgen" (Anlage 5 der Angebotsaufforderung), c) die „Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ (Anlage 6)- d) die „Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“ (Anlage 7) sowie e) die „Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B), und f) das Angebot des Bieters nebst Anlagen. Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werden nicht Vertragsbestandteil.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Schul- und Sportamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Frau Simone Schmidt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: A1-2015-SuS Con 50
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2015/S 054-094845 (2015-03-13)