Herstellung von Außenanlagen für eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber

GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH

Die Stadt Essen muss aufgrund der aktuellen Asylbewerberzahlen zukünftig weitere Unterkünfte vorhalten. In diesem Vergabeverfahren schreibt die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) die Herstellung von Außenanlagen für eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH
Postanschrift: Kruppstraße 82-100 (Haupteingang ETEC)
Postleitzahl: 45145
Postort: Essen
Kontakt
E-Mail: unterkuenfte@gve.essen.de 📧
Fax: +49 2018880930 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 067-117668
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Gremien des Auftraggebers oder der Rat der Stadt Essen der Realisierung des Projektes ganz oder teilweise nicht zustimmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Essen muss aufgrund der aktuellen Asylbewerberzahlen zukünftig weitere Unterkünfte vorhalten. In diesem Vergabeverfahren schreibt die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) die Herstellung von Außenanlagen für eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber aus.
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Nach derzeitigem Stand will die GVE folgende Leistungen beauftragen:
ca. 6.600 m
ca. 3.500 m
ca. 1.100 m
ca. 8.000 m
ca. 60 m Winkelstützwände (Höhe bis 1,5 m);
ca. 50 Stück Oberflächenentwässerung (Einläufe, Rinnen);
ca. 700 m Zaunanlage, bereichsweise ersetzen bzw. ertüchtigen;
Toranlage;
Kinderspielplatzanlage.
Ausführungszeitraum soll nach derzeitigem Stand August bis November 2015 sein.
Referenznummer: UFA - Vergabeverfahren für Außenanlagen für eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber sollte zum Nachweis seiner Eignung möglichst folgende Unterlagen oder vergleichbare
Unterlagen in deutscher Sprache in Papierform vorlegen:
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und
Prüfberichte belegt, sowie Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Projekten, die mit dem
vorliegenden grundsätzlich vergleichbar sind;
b) Liste der vom Bewerber erbrachten Projekte, die mit dem hier zu vergebenden Projekt grundsätzlich
vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der
Auftragszeiträume sowie von Referenzen und Ansprechpartnern;
c) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach den jeweiligen Berufsgruppen;
d) aktueller Handelsregisterauszug;
e) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6
Abs. 4 Nr. 1 und § 16 Abs. 1 Nr. 2 EG VOB/A enthält;
f) Angabe möglicher Kooperationspartner des Bewerbers sowie Eignungsnachweise des Kooperationspartners
gemäß a) bis d), bei Bietergemeinschaften auch gemäß e).
Die GVE behält sich vor, bei nicht zwingend geforderten Unterlagen unter Wahrung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes von einer Nachforderung der Unterlagen abzusehen. Sämtliche Unterlagen
sind in einem verschlossenen Umschlag in Papierform und deutscher Sprache einzureichen. Der Umschlag
ist mit "UFA - Vergabeverfahren für Außenanlagen für eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber" zu
kennzeichnen.
Spätestens mit Abgabe der verbindlichen Angebote wird die GVE – soweit erforderlich – von den Bietern
die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW geforderten Nachweise fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bietergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bilden.

Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Dringlichkeit.
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit anhand der eingereichten Unterlagen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: UFA - Vergabeverfahren für Außenanlagen für eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB. Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Das aufwändige und umfangreiche Verfahren soll nicht dauerhaft mit den Risiken belastet sein, die sich aus einer möglichen Rüge ergeben. Leitet der Bewerber oder Bieter kein Nachprüfungsverfahren ein, so darf er sich auf den Rechtsverstoß nicht mehr berufen. Leicht erkennbare Vergabeverstöße sind in Konkretisierung zu § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von wenigen Tagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 067-117668 (2015-04-02)