Mit der 2013 verabschiedeten „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ hat die Bundesregierung der Bioökonomie eine hohe Bedeutung eingeräumt. Die Verwirklichung der Vision einer zukünftigen Bioökonomie verfolgt die Bundesregierung u. a. mit der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 (NFS). Als Programm zur Förderung Bioökonomie-relevanter Forschung und Entwicklung definiert die NFS fünf Handlungsfelder (Welternährung, nachhaltige Agrarproduktion, gesunde und sichere Lebensmittel, industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe sowie Energieträger auf Basis von Biomasse), die als prioritär für die Entstehung einer bio-basierten Wirtschaft in Deutschland angesehen werden. Die Entwicklung zu einer Bioökonomie wird jedoch nur dann voranschreiten können, wenn sie wesentlich auch von der Gesellschaft mitgetragen wird. Ziel des Auftrags zur Informationsplattform Bioökonomie ist es daher, den Nutzen der Bioökonomie für den Einzelnen und die Gesellschaft zu verdeutlichen und die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zu unterstützen. Das Informationsangebot soll so aufbereitet sein, dass es für interessierte Einzelpersonen zugänglich ist. Gegenstand des Auftrags sind die Neukonzeption und redaktionelle Betreuung der bisherigen Internetseite www.biooekonomie.de sowie die Umsetzung weiterer, ergänzender Kommunikationsmaßnahmen. Die bisherige Internetseite soll zu einem umfassenden Informationsportal und somit zur zentralen Anlaufstelle der Bundesregierung für Bioökonomie im Internet entwickelt werden. Hierfür sind u. a. recherchierbare Datenbanken zu Förderprojekten des Bundes, Forschungsprofilen öffentlicher wissenschaftlicher Einrichtungen sowie zu Hintergrunddaten zur Bioökonomie vom AN zu entwickeln. Zusätzlich sind auch die bestehenden Webseiten zu den Fördermaßnahmen „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ und „GO-Bio“ neu zu erstellen. Die Entwicklung von bis zu fünf weiteren Internetseiten zu neuen BMBF-Fördermaßnahmen ist zudem als Option auszuweisen. Die weiteren Kommunikationsmaßnahmen sollen das Informationsportal sinnvoll ergänzen und seine Kommunikationswirkung weiter erhöhen. Hierzu zählen u. a. Kurzfilme (2-3 Min.) und Animationen zur Darstellung von Begriffen, Sachverhalten, Forschungsprojekten und Akteuren sowie längere Filme (10 Min.) zur thematischen Vertiefung ausgewählter Aspekte der Bioökonomie. Zudem sind im Durchschnitt 2 Dokumentationen pro Jahr nach Themenvorgabe durch das BMBF vom AN zu erstellen. Um die Reichweite der vom AN umgesetzten Kommunikationsformate zu vergrößern, sind geeignete Distributionswege zu etablieren. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
Menge oder Umfang: Siehe II 1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postanschrift: Kapelle-Ufer-1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: gaston.reeck@bmbf.bund.de📧
Fax: +49 30185783601 📠
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die die Bieter unter Anhang A II) genannten Stelle per E-Mail anfordern können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich bis zum 20.10.2015 an:
Gaston Reeck,
E-Mail: gaston.reeck@bmbf.bund.de
Die Antworten werden allen uns bekannten Interessenten ebenfalls per Mail mitgeteilt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und ggf.
beteiligter Partner werden nicht Bestandteil des Vertrages. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Beifügung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters oder seiner Partner/Unterauftragnehmer abgegeben werden, ausgeschlossen werden (§ 19 EG Abs. 3 d) VOL/A).
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die die Bieter unter Anhang A II) genannten Stelle per E-Mail anfordern können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich bis zum 20.10.2015 an:
Die Antworten werden allen uns bekannten Interessenten ebenfalls per Mail mitgeteilt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und ggf.
beteiligter Partner werden nicht Bestandteil des Vertrages. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Beifügung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters oder seiner Partner/Unterauftragnehmer abgegeben werden, ausgeschlossen werden (§ 19 EG Abs. 3 d) VOL/A).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der 2013 verabschiedeten „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ hat die Bundesregierung der Bioökonomie eine hohe Bedeutung eingeräumt. Die Verwirklichung der Vision einer zukünftigen Bioökonomie verfolgt die Bundesregierung u. a. mit der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 (NFS). Als Programm zur Förderung Bioökonomie-relevanter Forschung und Entwicklung definiert die NFS fünf Handlungsfelder (Welternährung, nachhaltige Agrarproduktion, gesunde und sichere Lebensmittel, industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe sowie Energieträger auf Basis von Biomasse), die als prioritär für die Entstehung einer bio-basierten Wirtschaft in Deutschland angesehen werden. Die Entwicklung zu einer Bioökonomie wird jedoch nur dann voranschreiten können, wenn sie wesentlich auch von der Gesellschaft mitgetragen wird. Ziel des Auftrags zur Informationsplattform Bioökonomie ist es daher, den Nutzen der Bioökonomie für den Einzelnen und die Gesellschaft zu verdeutlichen und die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zu unterstützen. Das Informationsangebot soll so aufbereitet sein, dass es für interessierte Einzelpersonen zugänglich ist.
Mit der 2013 verabschiedeten „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ hat die Bundesregierung der Bioökonomie eine hohe Bedeutung eingeräumt. Die Verwirklichung der Vision einer zukünftigen Bioökonomie verfolgt die Bundesregierung u. a. mit der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 (NFS). Als Programm zur Förderung Bioökonomie-relevanter Forschung und Entwicklung definiert die NFS fünf Handlungsfelder (Welternährung, nachhaltige Agrarproduktion, gesunde und sichere Lebensmittel, industrielle Nutzung nachwachsender Rohstoffe sowie Energieträger auf Basis von Biomasse), die als prioritär für die Entstehung einer bio-basierten Wirtschaft in Deutschland angesehen werden. Die Entwicklung zu einer Bioökonomie wird jedoch nur dann voranschreiten können, wenn sie wesentlich auch von der Gesellschaft mitgetragen wird. Ziel des Auftrags zur Informationsplattform Bioökonomie ist es daher, den Nutzen der Bioökonomie für den Einzelnen und die Gesellschaft zu verdeutlichen und die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis zu unterstützen. Das Informationsangebot soll so aufbereitet sein, dass es für interessierte Einzelpersonen zugänglich ist.
Gegenstand des Auftrags sind die Neukonzeption und redaktionelle Betreuung der bisherigen Internetseite www.biooekonomie.de sowie die Umsetzung weiterer, ergänzender Kommunikationsmaßnahmen. Die bisherige Internetseite soll zu einem umfassenden Informationsportal und somit zur zentralen Anlaufstelle der Bundesregierung für Bioökonomie im Internet entwickelt werden. Hierfür sind u. a. recherchierbare Datenbanken zu Förderprojekten des Bundes, Forschungsprofilen öffentlicher wissenschaftlicher Einrichtungen sowie zu Hintergrunddaten zur Bioökonomie vom AN zu entwickeln. Zusätzlich sind auch die bestehenden Webseiten zu den Fördermaßnahmen „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ und „GO-Bio“ neu zu erstellen. Die Entwicklung von bis zu fünf weiteren Internetseiten zu neuen BMBF-Fördermaßnahmen ist zudem als Option auszuweisen.
Gegenstand des Auftrags sind die Neukonzeption und redaktionelle Betreuung der bisherigen Internetseite www.biooekonomie.de sowie die Umsetzung weiterer, ergänzender Kommunikationsmaßnahmen. Die bisherige Internetseite soll zu einem umfassenden Informationsportal und somit zur zentralen Anlaufstelle der Bundesregierung für Bioökonomie im Internet entwickelt werden. Hierfür sind u. a. recherchierbare Datenbanken zu Förderprojekten des Bundes, Forschungsprofilen öffentlicher wissenschaftlicher Einrichtungen sowie zu Hintergrunddaten zur Bioökonomie vom AN zu entwickeln. Zusätzlich sind auch die bestehenden Webseiten zu den Fördermaßnahmen „Nächste Generation biotechnologischer Verfahren – Biotechnologie 2020+“ und „GO-Bio“ neu zu erstellen. Die Entwicklung von bis zu fünf weiteren Internetseiten zu neuen BMBF-Fördermaßnahmen ist zudem als Option auszuweisen.
Die weiteren Kommunikationsmaßnahmen sollen das Informationsportal sinnvoll ergänzen und seine Kommunikationswirkung weiter erhöhen.
Hierzu zählen u. a. Kurzfilme (2-3 Min.) und Animationen zur Darstellung von Begriffen, Sachverhalten, Forschungsprojekten und Akteuren sowie längere Filme (10 Min.) zur thematischen Vertiefung ausgewählter Aspekte der Bioökonomie. Zudem sind im Durchschnitt 2 Dokumentationen pro Jahr nach Themenvorgabe durch das BMBF vom AN zu erstellen. Um die Reichweite der vom AN umgesetzten Kommunikationsformate zu vergrößern, sind geeignete Distributionswege zu etablieren.
Hierzu zählen u. a. Kurzfilme (2-3 Min.) und Animationen zur Darstellung von Begriffen, Sachverhalten, Forschungsprojekten und Akteuren sowie längere Filme (10 Min.) zur thematischen Vertiefung ausgewählter Aspekte der Bioökonomie. Zudem sind im Durchschnitt 2 Dokumentationen pro Jahr nach Themenvorgabe durch das BMBF vom AN zu erstellen. Um die Reichweite der vom AN umgesetzten Kommunikationsformate zu vergrößern, sind geeignete Distributionswege zu etablieren.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Entwicklung neuer Internetangebote mit kurzer Beschreibung.
Option 2: Verlängerung des Vertrages um 2 Jahre.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 617 – 72624-2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Prüfung und Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für den Bieter, für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens den Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch den Bieter, ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft oder den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers, sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für den Bieter, für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens den Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch den Bieter, ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft oder den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Bieters und der Partner (Organisationsform, Profil, Anzahl der Mitarbeiter, vollständige Anschrift, nur vom Bieter: Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail);
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen bzw. der Projektleiterin/dem Projektleiter sowie zu dem möglichst abschließend zu nennenden vorgesehenen Projektteam mit Angabe von Qualifikationsprofilen;
— Darstellung der Kompetenzschwerpunkte des Bieters. Bei Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmern, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen;
— Bei beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern: rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers zur Übernahme der bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung.
— Bietergemeinschaften haben eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
• Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung,
• Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigen Vertreters,
• Eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem BMBF rechtsverbindlich vertritt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/ A zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
—Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Bietergemeinschaftspartner/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren,
—Die Bieter müssen versichern, dass für sie die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A sowie die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführten Ausschlussgründe nicht zutreffen (hierzu sind die Formblätter zu den Bietererklärungen zu nutzen. Diese werden als Anlage mit den Angebotsunterlagen versendet),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—Die Bieter müssen versichern, dass für sie die in § 6 EG Abs. 6 VOL/A sowie die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführten Ausschlussgründe nicht zutreffen (hierzu sind die Formblätter zu den Bietererklärungen zu nutzen. Diese werden als Anlage mit den Angebotsunterlagen versendet),
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/ A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis umfassender Kenntnisse zur Forschungs- und Wirtschaftsstruktur in für die Bioökonomie relevanten Themengebieten auf nationaler und internationaler Ebene
2. Expertise in Konzeption und Betrieb eines Internetangebots, das hinsichtlich Komplexität und Umfang mit dem unter III.1) und III.2) der Leistungsbeschreibung geforderten vergleichbar ist
3. Erfahrungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung redaktioneller Inhalte für Internetseiten und Filmen Dokumentationen (vgl. III.1.2; III.3) bzw. III.4) der Leistungsbeschreibung).
Zu diesen Eignungskriterien ist jeweils mindestens eine Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Die Referenzen sind dabei den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen ist folgende Gliederung vorzusehen (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Zu diesen Eignungskriterien ist jeweils mindestens eine Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Die Referenzen sind dabei den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen ist folgende Gliederung vorzusehen (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
• Projektbezeichnung,
• Projektinhalt,
• Projektlaufzeit,
• erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
• Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
• Angabe des Auftraggebers.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags gilt der mit den Vergabeunterlagen übersendete Vertragsentwurf und die darin genannten Vertragsbestandteile, insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF (http://www.bmbf.de/de/1304.php).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags gilt der mit den Vergabeunterlagen übersendete Vertragsentwurf und die darin genannten Vertragsbestandteile, insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF (http://www.bmbf.de/de/1304.php).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die die Bieter unter Anhang A II) genannten Stelle per E-Mail anfordern können.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die die Bieter unter Anhang A II) genannten Stelle per E-Mail anfordern können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich schriftlich bis zum 20.10.2015 an:
Die Antworten werden allen uns bekannten Interessenten ebenfalls per Mail mitgeteilt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und ggf.
beteiligter Partner werden nicht Bestandteil des Vertrages. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Beifügung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters oder seiner Partner/Unterauftragnehmer abgegeben werden, ausgeschlossen werden (§ 19 EG Abs. 3 d) VOL/A).
beteiligter Partner werden nicht Bestandteil des Vertrages. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, die unter Beifügung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters oder seiner Partner/Unterauftragnehmer abgegeben werden, ausgeschlossen werden (§ 19 EG Abs. 3 d) VOL/A).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z23, Vergabeprüfstelle
Fax: +49 228995783601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden.
Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Informationen hierzu können §§ 107, 108 GWB entnommen werden.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) informiert.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2015/S 179-325379 (2015-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Inhaltliche Qualität und Originalität des Konzepts (30)
3. Klarheit und Zielorientiertheit der geplanten Vorgehensweise (20)
4. Nachvollziehbarkeit der Arbeits- und Zeitplanung (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-04 📅
Name: Biocom AG
Postanschrift: Lützowstr. 33-36
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z24, Vergabeprüfstelle
Fax: +49 2289957-82226 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist
oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstr. 2 und 6
Postleitzahl: 53170
Telefon: +49 2289957-2226📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2016/S 020-032040 (2016-01-27)