Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt I.1) „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:“
Das Teilnahmeformular „Eignung“ zu Los 1 und Los 2 kann von den Bewerbern unter
http://roedl-vergabe.de elektronisch heruntergeladen werden, sobald und soweit eine kostenfreie Registrierung unter
http://roedl-vergabe.de durch den Bewerber erfolgt ist und der Bewerber durch den Auftraggeber freigeschalten wurde.
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“:
Los 1:
a) Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat/haben ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignung“ beim Auftraggeber einzureichen. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular „Eignung“ werden grundsätzlich nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
Das Teilnahmeformular „Eignung“ ist bis spätestens zum bekanntgemachten Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der Kontaktstelle (Gemeinde Putzbrunn, z. Hd. Herrn Michael Hohberg, Rathausstraße 1 in 85640 Putzbrunn) schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Briefumschlag, das Päckchen oder sonstige Behältnis ist durch einen außen anzubringenden Hinweis „Teilnahmeantrag technische Betriebsführung, Los 1. Bitte nicht öffnen“ deutlich zu kennzeichnen.
Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen (Teilnahmeformular „Eignung“) sind nicht zugelassen. Die Bewerbungen (Teilnahmeformular „Eignung“) werden nicht an die Bewerber zurückgesandt.
b) Sämtliche in dieser Bekanntmachung bzw. im Teilnahmeformular „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
c) Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignung“, für eine oder mehrere der geforderten Eigenerklärungen gemäß Abschnitt II Ziffern 1.1), 1.2), 1.3), 2.1), 2.2), 2.3), 3.1) oder 3.2) des Teilnahmeformulars „Eignung“ diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt in diesem Fall nicht.
d) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. Abschnitt I.3 des Teilnahmeformulars „Eignung“). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt II Ziffern 1.1), 1.2), 1.3), 2.1), 2.2), 2.3), 3.1) und 3.2) des Teilnahmeformulars „Eignung“ sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit (d. h. nur die Seiten 7 bis 12 des Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
e) Die Eigenerklärungen nach Abschnitt II Ziffern 1.1), 1.2), 1.3), 2.1), 2.2), 2.3), 3.1) und 3.2) des Teilnahmeformulars „Eignung“ sind auch von sonstigen Unternehmen zu erbringen, derer sich ein/e Bewerbergemeinschaft/Bewerber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt II Ziffer 4, 5, 6, 7, 8 und 9 des Teilnahmeformulars „Eignung“) bedienen möchte (z.B. im Auftragsfall vorgesehene Unterauftragnehmer); andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Für jedes solche Unternehmen ist das Teilnahmeformular insoweit (d.h. nur Seiten 7 bis 12 Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Los 2:
a) Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft hat/haben ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars „Eignung“ beim Auftraggeber einzureichen. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular „Eignung“ werden grundsätzlich nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
Das Teilnahmeformular „Eignung“ ist bis spätestens zum bekanntgemachten Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge bei der Kontaktstelle (Gemeinde Putzbrunn, z.Hd. Herrn Michael Hohberg, Rathausstraße 1 in 85640 Putzbrunn) schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Briefumschlag, das Päckchen oder sonstige Behältnis ist durch einen außen anzubringenden Hinweis „Teilnahmeantrag kaufmännische Betriebsführung, Los 2. Bitte nicht öffnen“ deutlich zu kennzeichnen.
Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen (Teilnahmeformular „Eignung“) sind nicht zugelassen. Die Bewerbungen (Teilnahmeformular „Eignung“) werden nicht an die Bewerber zurückgesandt.
b) Sämtliche in dieser Bekanntmachung bzw. im Teilnahmeformular „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
c) Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignung“, für eine oder mehrere der geforderten Eigenerklärungen gemäß Abschnitt II Ziffern 1.1), 1.2), 1.3), 2.1), 2.2), 2.3), 3.1) oder 3.2) des Teilnahmeformulars „Eignung“ diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt in diesem Fall nicht.
d) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. Abschnitt I.3 des Teilnahmeformulars „Eignung“). Die Eigenerklärungen nach Abschnitt II Ziffern 1.1), 1.2), 1.3), 2.1), 2.2), 2.3), 3.1) und 3.2) des Teilnahmeformulars „Eignung“ sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit (d.h. nur die Seiten 7 bis 12 des Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
e) Die Eigenerklärungen nach Abschnitt II Ziffern 1.1), 1.2), 1.3), 2.1), 2.2), 2.3), 3.1) und 3.2) des Teilnahmeformulars „Eignung“ sind auch von sonstigen Unternehmen zu erbringen, derer sich ein/e Bewerbergemeinschaft/Bewerber zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Abschnitt II Ziffer 4 des Teilnahmeformulars „Eignung“) bedienen möchte (z.B. im Auftragsfall vorgesehene Unterauftragnehmer); andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Für jedes solche Unternehmen ist das Teilnahmeformular insoweit (d. h. nur Seiten 7 bis 12 Teilnahmeformulars „Eignung“) zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Zu Abschnitt IV.1.1) „Verfahrensart“.
Los 1: Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser drei geeigneten Bewerber sind in Abschnitt II Ziffer 1 bis 9 des Teilnahmeformulars „Eignung“ aufgeführt. Die unter Abschnitt II Ziffer 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 und 9 des Teilnahmeformulars „Eignung“ aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert, d.h. deren Nichterfüllung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Das unter Abschnitt II Ziffer 4 des Teilnahmeformulars „Eignung“ aufgeführte Teilnahmekriterium wird – soweit die unter Abschnitt II Ziffer 4 des Teilnahmeformulars „Eignung“ genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss – hinsichtlich der ihm zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen.
Die ausgewählten drei Bewerber werden später zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die fristgerecht eingereichten Erstangebote werden verhandelt. Nach dem Ende der Verhandlungen fordert der öffentliche Auftraggeber zur Abgabe von Finalangeboten auf, die abschließend anhand der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Zuschlagskriterien gewertet werden. Mit dem so ermittelten wirtschaftlichsten Bestbieter wird der Vertrag über die technische Betriebsführung geschlossen.
Los 2: Ziel des Teilnahmewettbewerbs ist es, drei Bewerber auszuwählen. Die objektiven Kriterien für die Auswahl dieser drei geeigneten Bewerber sind in Abschnitt II Ziffer 1 bis 4 des Teilnahmeformulars „Eignung“ aufgeführt. Die unter Abschnitt II Ziffer 1, 2 und 3 des Teilnahmeformulars „Eignung“ aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert, d. h. deren Nichterfüllung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Das unter Abschnitt II Ziffer 4 des Teilnahmeformulars „Eignung“ aufgeführte Teilnahmekriterium wird – soweit die unter Abschnitt II Ziffer 4 des Teilnahmeformulars „Eignung“ genannten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss – hinsichtlich der ihm zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Ausgewählt werden drei Bewerber, die nicht auszuschließen sind und im Vergleich zu den übrigen Bewerbern die höchste Punktzahl erzielen.
Die ausgewählten drei Bewerber werden später zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die fristgerecht eingereichten Erstangebote werden verhandelt. Nach dem Ende der Verhandlungen fordert der öffentliche Auftraggeber zur Abgabe von Finalangeboten auf, die abschließend anhand der in den Vergabeunterlagen veröffentlichten Zuschlagskriterien gewertet werden. Mit dem so ermittelten wirtschaftlichsten Bestbieter wird der Vertrag über die kaufmännische Betriebsführung geschlossen.