KfW „Abbruch Bestand und Neubau Bockenheimer Landstraße 104“ hier: „VE 13 - Außenanlagen"
KfW
Büro- und Verwaltungsgebäude. Der längliche Neubau ist ca. 24 m hoch und besteht aus einem Erdgeschoss mit 6 Obergeschossen, sowie 3 Tiefgaragenebenen. Zudem gibt es auf jeder Gebäudeseite Gebäuderücksprünge, wodurch Dachflächen bzw. Dachterrassen entstehen. Der Bruttorauminhalt wird ca. 37.000 m und die Bruttogeschossfläche ca. 10.600 m betragen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-29.
Wer?- • KfW
- • Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen › Grundstückspflege
- • Aushub- und Erdbewegungsarbeiten › Landschaftsgärtnerische Arbeiten
- • Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen › Bauarbeiten für Rohrleitungen
- • Chemische Erzeugnisse › Düngemittel und Stickstoffverbindungen
- • Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung › Baumpflege
- • Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör › Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall, außer Türen und Fenstern › Einbau von Toren
- • Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen › Errichtung von Zäunen
- • Nebenarbeiten für Wasserrohrleitungen › Bewässerungsanlage
- • Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen › Oberbauarbeiten für Gartenanlagen
- • Spezialbauarbeiten, außer Dachbauten › Betonarbeiten
- • Spotlights › Außenbeleuchtungen
- • Straßenmobiliar › Zäune
- • Tore › Zugangstore
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-04-29 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-05-29 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2015-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏
Telefon: +49 6974311833 📞
Fax: +49 6974313106 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-150757
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Referenznummer: VSt. 38/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-16 📅
Öffnungsort: KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main
Ort des Eröffnungstermins: KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Weber
Name: Wollmann & Partner Rechtsanwälte
Postanschrift: Solmsstr. 6
Postleitzahl: 60486
Kontaktperson: Herrn RA Kaiser
E-Mail: kaiser@wollmann.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.wollmann.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.wollmann.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-29 📅
Datum des Endes: 2016-06-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. 38/14
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 085-150757 (2015-04-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Menge oder Umfang:
— Zaunanlagen ca. 110m— Toranlagen 2 St.— Erdarbeiten Technische Anlagen ca. 1500 m— Abbrucharbeiten ca. 960 m2— Plattenbelägen aus Beton ca. 1050 m2— Rasenfugenpflaster mit Einfassung ca. 210 m2— Pflanz- und Saatflächen in Außenanlagen ca. 450 m2— Pflanzungen Stauden, Heckenpflanzen und Blumenzwiebeln ca. 4200 St.— Ausstattungselemente und Außenbeleuchtung— Automatische Bewässerungsanlagen— Entwässerungseinrichtungen (Leitungen, Rinnen, Abläufe).
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏
Telefon: +49 6974311833 📞
Fax: +49 6974313106 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 085-150757
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
1. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den
Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei Wollmann & Partner Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Solmsstr. 6, 60486 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@wollmann.de.
3. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
4. Zur Erstellung des Angebots sind die von Wollmann und Partner Rechtsanwälte im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. Dateien zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 15.06.2015, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein. Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres
Angebots zur Verfügung.
5. Die Bieter und ihre Bevollmächtigen dürfen bei der Angebotsöffnung zugegen sein, vgl. § 14 EG Abs. 1 VOB/A. Die Öffnung der Angebote findet statt am 16.06.2015, 10:00 Uhr bei KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn am Empfang ein. Sie werden von dort abgeholt.
6. Für das Projekt schließt der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) eine kombinierte Bauleistungs-,
Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind neben den Interessen des Auftraggebers
(Versicherungsnehmer) auch alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte), soweit sie an der Erfüllung der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge beteiligt sind. Der Auftraggeber wird die Versicherungsprämie (inklusive der gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer, z.Z. 19 %) auf die Auftragnehmer in Höhe von 0,5 % der Abrechnungssumme (netto) umlegen und von den Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung einbehalten.
7. Der Bieter hat den Umschlag mit dem Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
8. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
9. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser
Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 05.06.2015, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
10. Objektbesichtigung
Die KfW ermöglicht es den interessierten Unternehmen, vor Abgabe eines Angebotes an einer von der KfW organisierten und durchgeführten Begehung teilzunehmen. Die Termine für die Objektbegehung werden voraussichtlich in der 20. KW 2015 stattfinden. Die präzisen Uhrzeiten und Termine werden den interessierten Unternehmen auf Anfrage durch die KfW mitgeteilt. Die Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: björn.huether@kfw.de. Die KfW wird die teilnehmenden Unternehmen erfassen. Die Unternehmen müssen sich dazu im Rahmen der Ortsbegehung in eine Liste eintragen. Bitte beachten Sie, dass Filmen und Photographieren in den Liegenschaften der KfW nicht gestattet ist. Bitte beachten Sie Folgendes: Die KfW wird aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen während der Ortsbegehung keine Fragen beantworten. Der die Ortsbegehung begleitende Mitarbeiter ist angewiesen, keine Fragen zu beantworten und verfügt auch über keine relevanten technischen Kenntnisse. Während der Ortsbegehung entstehende Fragen sind bis spätestens 05.06.2015, 12:00 Uhr per E-Mail an kaiser@wollmann.de zu richten und werden allen interessierten Unternehmen so zeitnah als möglich beantwortet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Büro- und Verwaltungsgebäude. Der längliche Neubau ist ca. 24 m hoch und besteht aus einem Erdgeschoss mit 6 Obergeschossen, sowie 3 Tiefgaragenebenen. Zudem gibt es auf jeder Gebäudeseite Gebäuderücksprünge, wodurch Dachflächen bzw. Dachterrassen entstehen. Der Bruttorauminhalt wird ca. 37.000 m
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Der Baukörper steht zwischen der denkmalgeschützten, neoklassizistischen Villa Sondheimer aus dem Jahre 1912 und einer mehrgeschossigen Wohnbebauung auf der anderen Seite.
Die KfW plant die Vergabe der folgenden Leistungen als jeweils EU-weite Offene Vergabeverfahren:
— VE 01 – Abbruch und Schadstoffentsorgung (Vergabe bereits abgeschlossen)
— VE 02 – Verbau und Baugrube (Vergabe bereits abgeschlossen)
— VE 03 – Rohbau (Vergabe bereits abgeschlossen)
— VE 04 – Fassade (Vergabe bereits abgeschlossen)
— VE 05 – HLSK, Sprinkler (Vergabe bereits abgeschlossen)
— VE 07 – Elektrotechnik einschl. Sicherheitstechnik (Vergabe bereits abgeschlossen)
— VE 08 – MSR, Gebäudeautomation (Vergabe bereits abgeschlossen)
— VE 09 – Ausbau 1
o Los 1 (Vergabe bereits abgeschlossen)
o Los 2 (Vergabe bereits abgeschlossen)
— VE 13 – Außenanlagen
Diese Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich – VE13 – Außenanlagen.
Die VE13 beinhaltet insb. folgende Leistungen:
— übergeordnete Planungsleistungen
— Planungsleistungen AN
— Baustelleneinrichtung
— Reinigung der beschriebenen Leistungen
— Inbetriebnahme, Funktionstest, Gebäudefunktionstest, Dokumentation
— Stundenlohnarbeiten
— Zaunanlagen
— Toranlagen
— Erdarbeiten Technische Anlagen
— Abbrucharbeiten
— Plattenbelägen aus Beton
— Rasenfugenpflaster mit Einfassung
— Pflanz- und Saatflächen in Außenanlagen
— Pflanzungen Stauden, Heckenpflanzen und Blumenzwiebeln
— Ausstattungselemente und Außenbeleuchtung
— Automatische Bewässerungsanlagen
— Entwässerungseinrichtungen (Leitungen, Rinnen, Abläufe).
— Zaunanlagen ca. 110m
— Toranlagen 2 St.
— Erdarbeiten Technische Anlagen ca. 1500 m
— Abbrucharbeiten ca. 960 m
— Plattenbelägen aus Beton ca. 1050 m
— Rasenfugenpflaster mit Einfassung ca. 210 m
— Pflanz- und Saatflächen in Außenanlagen ca. 450 m
— Pflanzungen Stauden, Heckenpflanzen und Blumenzwiebeln ca. 4200 St.
— Ausstattungselemente und Außenbeleuchtung
— Automatische Bewässerungsanlagen
— Entwässerungseinrichtungen (Leitungen, Rinnen, Abläufe).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
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Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen.
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Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
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Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte(siehe § 7 EG Abs. 8 VOB/A), hat er bereits in seinem Angebot.
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer
Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die
erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt "Bietererklärung" geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 6 EG Abs. 5 Nr. 2 VOB/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der
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Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
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— er die Regelungen (insb. § 19) des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zur Kenntnis genommen hat und beachten wird und
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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und dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— er über eine Berechtigung zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenland verfügt.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe,
— folgende Sicherheiten nach den Vorgaben der
Vergabeunterlagen zu stellen:
o Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % der
Netto-Auftragssumme
o Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der
Netto-Abrechnungssumme
— sowie vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach
Aufforderung eine positive Bankauskunft vorzulegen.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe,
— folgende Sicherheiten nach den Vorgaben der
Vergabeunterlagen zu stellen:
o Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % der
Netto-Auftragssumme
o Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der
Netto-Abrechnungssumme
— sowie vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach
Aufforderung eine positive Bankauskunft vorzulegen.
Im Rahmen der Eignungsprüfung anhand der in den Ziffern 12.3.1 bis 12.3.2 Teil A der Vergabeunterlagen
nebst ihrer Gewichtung dargelegten Kriterien sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter insb. nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht. Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Davon können 70 Punkte bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“ (Ziffer 12.3.1) und 30 Punkte bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen“ (Ziffer 12.3.2) erreicht werden.
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Es sind mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Referenzen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen. Für jede angegebene vergleichbare Leistung wird die KfW max. 10 Punkte vergeben. Insg. können mit vergleichbaren Leistungen max. 70 Punkte erzielt werden.
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Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
— Aktualität/Abschluss der Leistung nicht vor 2010
— Herstellung einer Außenanlage mit einer Fläche von mindestens 600 m
Hierzu sind insb. folgende Angaben zu machen:
— Objektbezeichnung
— Ort und Adresse des Objektes
— Abschluss der Leistung
— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad
— Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient).
— Auftraggeber (mit Adresse)
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer)
Die KfW wird die angegebenen vergleichbaren Leistungen anhand der folgenden „Ausgeführten Leistungen“ bewerten.
— Lieferung und Errichtung von Zaunanlagen und Toren (1 Punkt)
— Lieferung und Verlegung von Plattenbelägen aus Beton (1 Punkt)
— Lieferung und Verbau von Einfassungen aus Stahl (1 Punkt)
— Lieferung und Verbau von Entwässerungseinrichtungen
(Leitungen, Rinnen, Abläufe) (1 Punkt)
— Einrichtung von Rasen- und Pflanzflächen (1 Punkt)
— Pflanzungen von Bäumen (1 Punkt)
— Lieferung und Installation von Ausstattungselementen
und Außenbeleuchtung (1 Punkt)
— Lieferung und Installation einer automatische Bewässerungsanlage (1 Punkt)
— Erbringung der Leistungen auf einer Fläche ≥ 1.000 m
— Erbringung der Leistungen im innerstädtischen Wohngebiet mit beengten Platzverhältnissen oder vergleichbar mit erhöhten Anforderungen an Baustellenlogistik und Schallschutz (1 Punkt)
Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt insb. nur dann als technisch leistungsfähig, wenn er/sie bei den Angaben zu den Referenzleistungen (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) insgesamt nachweisen kann, sämtliche geforderten „Ausgeführten Leistungen“ mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben. Kann der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht nachweisen, sämtliche geforderten „Ausgeführten Leistungen“ mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben, wird sein Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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12.3.2 Mitarbeiterzahlen (max. 30 Punkte)
Bei den Angaben der Bieter zur Anzahl der in den Geschäftsjahren 2012 bis 2014 jahresdurchschnittlich bei ihnen beschäftigten und für die bei diesem Los zu erbringenden vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzten gewerblichen Mitarbeitern können max. 30 Punkte erreicht werden (vgl. Teil B_01, Ziffer 1.4.2). Die Angaben der Bieter werden innerhalb der im Folgenden festgelegten Grenzwerte bewertet:
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— ≤ 5 Mitarbeiter = 0 Punkte
— 6 Mitarbeiter = 1 Punkt
— ≥ 20 Mitarbeiter = 30 Punkte
Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden jeweils interpoliert.
Im Rahmen der Eignungsprüfung anhand der in den Ziffern 12.3.1 bis 12.3.2 Teil A der Vergabeunterlagen
nebst ihrer Gewichtung dargelegten Kriterien sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter insb. nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.
Die angegebenen vergleichbaren Leistungen müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:
— Aktualität/Abschluss der Leistung nicht vor 2010
— Herstellung einer Außenanlage mit einer Fläche von mindestens 600 m
Hierzu sind insb. folgende Angaben zu machen:
— Objektbezeichnung
— Ort und Adresse des Objektes
— Abschluss der Leistung
— Beschreibung der Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad
— Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbewerbers oder des Mitglieds der
Bewerbergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen Fähigkeiten man sich bedient).
— Auftraggeber (mit Adresse)
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer)
Die KfW wird die angegebenen vergleichbaren Leistungen anhand der folgenden „Ausgeführten Leistungen“ bewerten.
— Lieferung und Errichtung von Zaunanlagen und Toren (1 Punkt)
— Lieferung und Verlegung von Plattenbelägen aus Beton (1 Punkt)
— Lieferung und Verbau von Einfassungen aus Stahl (1 Punkt)
— Lieferung und Verbau von Entwässerungseinrichtungen
(Leitungen, Rinnen, Abläufe) (1 Punkt)
— Einrichtung von Rasen- und Pflanzflächen (1 Punkt)
— Pflanzungen von Bäumen (1 Punkt)
— Lieferung und Installation von Ausstattungselementen
und Außenbeleuchtung (1 Punkt)
— Lieferung und Installation einer automatische Bewässerungsanlage (1 Punkt)
— Erbringung der Leistungen auf einer Fläche ≥ 1.000 m
— Erbringung der Leistungen im innerstädtischen Wohngebiet mit beengten Platzverhältnissen oder vergleichbar mit erhöhten Anforderungen an Baustellenlogistik und Schallschutz (1 Punkt)
Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt insb. nur dann als technisch leistungsfähig, wenn er/sie bei den Angaben zu den Referenzleistungen (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) insgesamt nachweisen kann, sämtliche geforderten „Ausgeführten Leistungen“ mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben. Kann der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht nachweisen, sämtliche geforderten „Ausgeführten Leistungen“ mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen erbracht zu haben, wird sein Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 10 % der Netto-Auftragssumme
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Netto-Abrechnungssumme.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Originalunterzeichnete Erklärung (Formblatt in den Vergabeunterlagen) abzugeben, aus der hervorgeht:
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch
während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die gewerberechtlichen Vorschriften (insb. die Regelungen der Handwerksordnung und der Gewerbeordnung)
sind einzuhalten.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-16 📅
Öffnungsort: KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main
Ort des Eröffnungstermins: KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Weber
Name: Wollmann & Partner Rechtsanwälte
Postanschrift: Solmsstr. 6
Postleitzahl: 60486
Kontaktperson: Herrn RA Kaiser
E-Mail: kaiser@wollmann.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.wollmann.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.wollmann.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-29 📅
Datum des Endes: 2016-06-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. 38/14
Zusätzliche Informationen
1. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den
Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei Wollmann & Partner Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Solmsstr. 6, 60486 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: kaiser@wollmann.de.
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3. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
4. Zur Erstellung des Angebots sind die von Wollmann und Partner Rechtsanwälte im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. Dateien zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 15.06.2015, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein. Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres
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Angebots zur Verfügung.
5. Die Bieter und ihre Bevollmächtigen dürfen bei der Angebotsöffnung zugegen sein, vgl. § 14 EG Abs. 1 VOB/A. Die Öffnung der Angebote findet statt am 16.06.2015, 10:00 Uhr bei KfW, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt am Main. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn am Empfang ein. Sie werden von dort abgeholt.
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6. Für das Projekt schließt der Auftraggeber (Versicherungsnehmer) eine kombinierte Bauleistungs-,
Montage- und Haftpflichtversicherung ab. Versichert sind neben den Interessen des Auftraggebers
(Versicherungsnehmer) auch alle an der Planung und Bauausführung Beteiligten (Mitversicherte), soweit sie an der Erfüllung der mit den Auftraggebern geschlossenen Verträge beteiligt sind. Der Auftraggeber wird die Versicherungsprämie (inklusive der gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer, z.Z. 19 %) auf die Auftragnehmer in Höhe von 0,5 % der Abrechnungssumme (netto) umlegen und von den Abschlagsrechnungen/Schlussrechnung einbehalten.
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7. Der Bieter hat den Umschlag mit dem Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
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8. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
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9. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser
Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 05.06.2015, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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10. Objektbesichtigung
Die KfW ermöglicht es den interessierten Unternehmen, vor Abgabe eines Angebotes an einer von der KfW organisierten und durchgeführten Begehung teilzunehmen. Die Termine für die Objektbegehung werden voraussichtlich in der 20. KW 2015 stattfinden. Die präzisen Uhrzeiten und Termine werden den interessierten Unternehmen auf Anfrage durch die KfW mitgeteilt. Die Anfragen sind an folgende E-Mail-Adresse zu richten: björn.huether@kfw.de. Die KfW wird die teilnehmenden Unternehmen erfassen. Die Unternehmen müssen sich dazu im Rahmen der Ortsbegehung in eine Liste eintragen. Bitte beachten Sie, dass Filmen und Photographieren in den Liegenschaften der KfW nicht gestattet ist. Bitte beachten Sie Folgendes: Die KfW wird aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen während der Ortsbegehung keine Fragen beantworten. Der die Ortsbegehung begleitende Mitarbeiter ist angewiesen, keine Fragen zu beantworten und verfügt auch über keine relevanten technischen Kenntnisse. Während der Ortsbegehung entstehende Fragen sind bis spätestens 05.06.2015, 12:00 Uhr per E-Mail an kaiser@wollmann.de zu richten und werden allen interessierten Unternehmen so zeitnah als möglich beantwortet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
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Ergänzende Angaben (2015-05-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 105-189953
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 85-150757
ABl. S-Ausgabe: 105
Quelle: OJS 2015/S 105-189953 (2015-05-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 105-189953
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 85-150757
ABl. S-Ausgabe: 105
Quelle: OJS 2015/S 105-189953 (2015-05-29)
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