Um auch zukünftig eine wettbewerbsfähige, bedarfsgerechte und ressourceneffiziente Wärmeversorgung der Kunden in Chemnitz sicherzustellen, soll in diesem Projekt eine umfassende Untersuchung des Chemnitzer Wärmemarktes, der Netzinfrastrukturen für die Wärmeversorgung (Fernwärme, Erdgas) sowie der Erzeugerstruktur für Chemnitz erfolgen. Daraus ist ein Konzept für eine langfristig wirtschaftliche Wärmeversorgung sowie die Anpassung der Netz- und Erzeugerstruktur (basierend auf dem IST-Stand) in Chemnitz zu erarbeiten. Zu diesem Zweck werden die Bewerber im Rahmen dieser 1. Phase (Teilnahmewettbewerb) im Verhandlungsverfahren gem. SektVO dazu aufgerufen, ihre Eignung hinsichtlich einer solchen Leistungserbringung nachzuweisen. Als Basis der Untersuchung dienen die aktuellen Wärmebedarfe in Verbindung mit den Gebäudedaten der Stadt, den Bevölkerungsprognosen sowie Stadtteilentwicklungen. Da-raus werden vom späteren Auftragnehmer langfristige Prognosen zum Wärmebedarf abgeleitet. Es kann dabei auf vorhandene Untersuchungsergebnisse zurückgegriffen werden. Unter Beachtung der Energiewende, der derzeitigen politischen Rahmenbedingungen und der weiteren Stadtentwicklung sind diese weiterzuführen, zu erneuern oder ggf. zu modifizieren. Basierend auf diesen Erkenntnissen sowie einer detaillierten wirtschaftlichen und strukturellen Betrachtung der Fernwärme- und Gasnetze wird die dafür ggf. notwendige Netzinfrastrukturanpassung erarbeitet. Im Rahmen der Konzepterstellung sind Wege zur ggf. erforderlichen Umstellung auf zukünftige Energieträger und dafür nötige Technologien aufzuzeigen und wirtschaftlich zu bewerten. Gleichzeitig und mit Blick darauf sind Aussagen zu zukünftigen Standorten und der Leistung möglicher Erzeugungsanlagen im Abgleich mit den optimierten Verteilungsinfrastrukturen Erdgas und Fernwärme auf Basis der gebietsbezogenen städtischen Wärmebedarfsentwicklung zu erstellen. Die Entwicklung von Fernwärmenetz und Nahwärmeangeboten sind in Ihrer Planung mit den Stadtentwicklungsplänen abzugleichen. Die Berücksichtigung aktueller energiepolitischer und wissenschaftlicher Entwicklungen und die Einbeziehung wichtiger Akteure für eine finanztechnisch optimale Umsetzung (u.a. Nutzung von Fördermitteln) ist weiterer Bestandteil der Arbeit. ln diese Neuausrichtung sollen die aktuellen und absehbaren zukünftigen Anforderungen an die Versorgungswirtschaft einfließen und an ihnen die energie- und klimapolitischen Ziele der Kommune, des Freistaates sowie des Bundes reflektiert werden. Die Einbeziehung der Stadtverwaltung Chemnitz und weiterer wesentlicher Akteure und Interessengruppen ist bei der Konzepterarbeitung vorzusehen. Zur Abbildung der Varianz der Rahmenbedingungen (politisch, Rohstoffe, etc.) zukünftiger Erzeuger- und Verteilungsstrukturen ist die Darstellung eines Zielkorridors mit exemplarischen Betrachtungen der Kosten und Wirtschaftlichkeit sowie der ökologischen Effekte vorzusehen. Eine mit dem AG abgestimmte Vorzugsvariante ist vertieft auszuarbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Straße der Nationen 140
Postleitzahl: 09113
Postort: Chemnitz
Kontakt
E-Mail: einkauf@eins.de📧
Telefon: +49 3715255486📞
Fax: +49 3715255543 📠
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen für eine Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter der E-Mail Adresse einkauf@eins.de, Betreff „Wärmeversorgungskonzept“, abfordern, der sie unverzüglich ebenfalls per E-Mail zur Verfügung stellt.
Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften müssen die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Kriterien zur Zuverlässigkeit von jedem einzelnen Mitglied erfüllt und nachgewiesen werden, wenn nichts anderes geregelt ist. Die Anforderungen gem. III.2.3 hat die Bietergemeinschaft gemeinsam zu erfüllen.
Verfahren:
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach SektVO vergeben.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der anhand der in Leitfaden Phase 1 genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden.
Es ist geplant, mit maximal drei Bewerbern/Bietern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen.
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen für eine Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter der E-Mail Adresse einkauf@eins.de, Betreff „Wärmeversorgungskonzept“, abfordern, der sie unverzüglich ebenfalls per E-Mail zur Verfügung stellt.
Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind unbedingt zu beachten.
Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften müssen die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Kriterien zur Zuverlässigkeit von jedem einzelnen Mitglied erfüllt und nachgewiesen werden, wenn nichts anderes geregelt ist. Die Anforderungen gem. III.2.3 hat die Bietergemeinschaft gemeinsam zu erfüllen.
Verfahren:
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach SektVO vergeben.
In der ersten Phase, dem Teilnahmewettbewerb, werden anhand der anhand der in Leitfaden Phase 1 genannten objektiven Kriterien die Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots in der zweiten Phase (Verhandlungsverfahren) aufgefordert werden.
Es ist geplant, mit maximal drei Bewerbern/Bietern das weitere Vergabeverfahren durchzuführen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 11
Kurze Beschreibung:
Um auch zukünftig eine wettbewerbsfähige, bedarfsgerechte und ressourceneffiziente Wärmeversorgung der Kunden in Chemnitz sicherzustellen, soll in diesem Projekt eine umfassende Untersuchung des Chemnitzer Wärmemarktes, der Netzinfrastrukturen für die Wärmeversorgung (Fernwärme, Erdgas) sowie der Erzeugerstruktur für Chemnitz erfolgen. Daraus ist ein Konzept für eine langfristig wirtschaftliche Wärmeversorgung sowie die Anpassung der Netz- und Erzeugerstruktur (basierend auf dem IST-Stand) in Chemnitz zu erarbeiten.
Um auch zukünftig eine wettbewerbsfähige, bedarfsgerechte und ressourceneffiziente Wärmeversorgung der Kunden in Chemnitz sicherzustellen, soll in diesem Projekt eine umfassende Untersuchung des Chemnitzer Wärmemarktes, der Netzinfrastrukturen für die Wärmeversorgung (Fernwärme, Erdgas) sowie der Erzeugerstruktur für Chemnitz erfolgen. Daraus ist ein Konzept für eine langfristig wirtschaftliche Wärmeversorgung sowie die Anpassung der Netz- und Erzeugerstruktur (basierend auf dem IST-Stand) in Chemnitz zu erarbeiten.
Zu diesem Zweck werden die Bewerber im Rahmen dieser 1. Phase (Teilnahmewettbewerb) im Verhandlungsverfahren gem. SektVO dazu aufgerufen, ihre Eignung hinsichtlich einer solchen Leistungserbringung nachzuweisen.
Als Basis der Untersuchung dienen die aktuellen Wärmebedarfe in Verbindung mit den Gebäudedaten der Stadt, den Bevölkerungsprognosen sowie Stadtteilentwicklungen. Da-raus werden vom späteren Auftragnehmer langfristige Prognosen zum Wärmebedarf abgeleitet. Es kann dabei auf vorhandene Untersuchungsergebnisse zurückgegriffen werden. Unter Beachtung der Energiewende, der derzeitigen politischen Rahmenbedingungen und der weiteren Stadtentwicklung sind diese weiterzuführen, zu erneuern oder ggf. zu modifizieren.
Als Basis der Untersuchung dienen die aktuellen Wärmebedarfe in Verbindung mit den Gebäudedaten der Stadt, den Bevölkerungsprognosen sowie Stadtteilentwicklungen. Da-raus werden vom späteren Auftragnehmer langfristige Prognosen zum Wärmebedarf abgeleitet. Es kann dabei auf vorhandene Untersuchungsergebnisse zurückgegriffen werden. Unter Beachtung der Energiewende, der derzeitigen politischen Rahmenbedingungen und der weiteren Stadtentwicklung sind diese weiterzuführen, zu erneuern oder ggf. zu modifizieren.
Basierend auf diesen Erkenntnissen sowie einer detaillierten wirtschaftlichen und strukturellen Betrachtung der Fernwärme- und Gasnetze wird die dafür ggf. notwendige Netzinfrastrukturanpassung erarbeitet.
Im Rahmen der Konzepterstellung sind Wege zur ggf. erforderlichen Umstellung auf zukünftige Energieträger und dafür nötige Technologien aufzuzeigen und wirtschaftlich zu bewerten. Gleichzeitig und mit Blick darauf sind Aussagen zu zukünftigen Standorten und der Leistung möglicher Erzeugungsanlagen im Abgleich mit den optimierten Verteilungsinfrastrukturen Erdgas und Fernwärme auf Basis der gebietsbezogenen städtischen Wärmebedarfsentwicklung zu erstellen.
Im Rahmen der Konzepterstellung sind Wege zur ggf. erforderlichen Umstellung auf zukünftige Energieträger und dafür nötige Technologien aufzuzeigen und wirtschaftlich zu bewerten. Gleichzeitig und mit Blick darauf sind Aussagen zu zukünftigen Standorten und der Leistung möglicher Erzeugungsanlagen im Abgleich mit den optimierten Verteilungsinfrastrukturen Erdgas und Fernwärme auf Basis der gebietsbezogenen städtischen Wärmebedarfsentwicklung zu erstellen.
Die Entwicklung von Fernwärmenetz und Nahwärmeangeboten sind in Ihrer Planung mit den Stadtentwicklungsplänen abzugleichen.
Die Berücksichtigung aktueller energiepolitischer und wissenschaftlicher Entwicklungen und die Einbeziehung wichtiger Akteure für eine finanztechnisch optimale Umsetzung (u.a. Nutzung von Fördermitteln) ist weiterer Bestandteil der Arbeit.
ln diese Neuausrichtung sollen die aktuellen und absehbaren zukünftigen Anforderungen an die Versorgungswirtschaft einfließen und an ihnen die energie- und klimapolitischen Ziele der Kommune, des Freistaates sowie des Bundes reflektiert werden. Die Einbeziehung der Stadtverwaltung Chemnitz und weiterer wesentlicher Akteure und Interessengruppen ist bei der Konzepterarbeitung vorzusehen.
ln diese Neuausrichtung sollen die aktuellen und absehbaren zukünftigen Anforderungen an die Versorgungswirtschaft einfließen und an ihnen die energie- und klimapolitischen Ziele der Kommune, des Freistaates sowie des Bundes reflektiert werden. Die Einbeziehung der Stadtverwaltung Chemnitz und weiterer wesentlicher Akteure und Interessengruppen ist bei der Konzepterarbeitung vorzusehen.
Zur Abbildung der Varianz der Rahmenbedingungen (politisch, Rohstoffe, etc.) zukünftiger Erzeuger- und Verteilungsstrukturen ist die Darstellung eines Zielkorridors mit exemplarischen Betrachtungen der Kosten und Wirtschaftlichkeit sowie der ökologischen Effekte vorzusehen.
Zur Abbildung der Varianz der Rahmenbedingungen (politisch, Rohstoffe, etc.) zukünftiger Erzeuger- und Verteilungsstrukturen ist die Darstellung eines Zielkorridors mit exemplarischen Betrachtungen der Kosten und Wirtschaftlichkeit sowie der ökologischen Effekte vorzusehen.
Eine mit dem AG abgestimmte Vorzugsvariante ist vertieft auszuarbeiten.
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften (Formblatt Anlage 3),
— Eigenerklärung zu Verstößen gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (Formblatt Anlage 4),
— Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation (Formblatt Anlage 5),
— Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unter-nehmen gemäß § 20 Abs. 3 SektVO (Formblatt Anlage 6),
— Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 7),
— Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmer (Formblatt Anlage 8),
— Formblatt Erklärung zur Beherrschung der deutschen Sprache (Formblatt Anlage 9),
— Formblatt Erklärung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und der konsequenten Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (Formblatt Anlage 10).
Diese Eigenerklärungen müssen von allen Mitgliedern eine Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Dies gilt auch für alle Dritten/Nachunternehmer, auf die sich eine Eignungsleihe bezieht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Aussagekräftige Darstellung des Firmenprofils mit Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Bewerbers (bei AG letzter Geschäftsbericht, bei sonstiger Rechtsform gleichwertige Unterlagen);
— Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gesamt und mit Leistungen, die diesem Projekt entsprechen. Sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: Jahresabschlüsse seit Unternehmensgründung;
— Auskunft des Bewerbers zur Eigentümer- bzw. Konzernstruktur des ausführenden Unternehmens;
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate);
— aktuelle Wirtschaftsauskunft mit Bonitätsindex durch eine Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform/Bürgel), nicht älter als 3 Monate.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Fachkunde durch Vorlage von genau 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren bei vergleichbaren Energieversorgungsunternehmen (EVU) über vergleichbare Leistungen.
Vergleichbare Energieversorger sind in diesem Zusammenhang gekennzeichnet durch/als:
• Medien-Querverbundunternehmen mit mindestens den Sparten Strom, Gas und Fernwärme (zur Beachtung der Konkurrenz der Wärmemedien Gas/Fernwärme),
• mit eigenen KWK-Erzeugungsanlagen und nachgeschalteter Netzinfrastruktur,
• mit Erzeugerkapazitäten > 150 MW thermisch, wovon mind. 50 % für die Versorgung (Beheizung/Kühlung) von Gebäuden verwandt werden.
Vergleichbare Leistungen sind in diesem Zusammenhang gekennzeichnet durch/als:
Leistungen, die mindestens eine der folgenden Leistungsgruppen abdecken:
• Analyse der vorhandenen Erzeuger- und Fernwärmenetzstruktur,
• Weiterentwicklung der Wärmeversorgung (Erzeugung und Verteilung),
• Energieträger und Technologien zu deren Nutzung,
• Dezentralisierung oder Zentralisierung möglicher Erzeugungsanlagen im Abgleich mit der Verteilungsinfrastruktur und der Abnehmerverteilung,
• Einbeziehung der öffentlichen Verwaltungen und weiterer wesentlicher Akteure in der Versorgungsstruktur sowie der energiepolitisch, wissenschaftlich, wie auch finanztechnisch wichtigen Akteure,
• Berücksichtigung von Energie- und Klimaschutzkonzepten.
Für jede der 3 Referenzen sind umfassend darzustellen: der Leistungsgegenstand, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
— Nachweis der Zertifizierung für das Informationssicherheits- Managementsystem nach EN ISO 27001 oder gleichwertig,
— Aussagekräftige Darstellung eines Personalkonzeptes zur Erbringung der beschriebenen Leistung mit Angabe einer dafür mindestens zum Einsatz kommenden Anzahl von Mitarbeitern,
— Namentliche Benennung des voraussichtlich zum Einsatz kommenden Personals mit Lebenslauf, Angabe von Qualifikationen und Nachweis von Fachschulungen im Bereich Energiewirtschaft sowie von Schulungen oder Fachvorträgen gemäß II.1.5), die von diesem Personal innerhalb der letzten 3 Jahre absolviert bzw. besucht wurden,
— Namentliche Benennung des voraussichtlich zum Einsatz kommenden Personals mit Lebenslauf, Angabe von Qualifikationen und Nachweis von Fachschulungen im Bereich Energiewirtschaft sowie von Schulungen oder Fachvorträgen gemäß II.1.5), die von diesem Personal innerhalb der letzten 3 Jahre absolviert bzw. besucht wurden,
— Nachweis weiterer als der 3 oben (III.2.3), 1. Anstrich) dargestellten Referenzen (maximal 5 weitere; durch-nummeriert) zu inhaltlich vergleichbaren Planungs- und Konzepterstellungsleistungen bei weiteren oder anderen (z. B. kleineren) als vergleichbaren Energieversorgungsunternehmen bzw. Städten.
— Nachweis weiterer als der 3 oben (III.2.3), 1. Anstrich) dargestellten Referenzen (maximal 5 weitere; durch-nummeriert) zu inhaltlich vergleichbaren Planungs- und Konzepterstellungsleistungen bei weiteren oder anderen (z. B. kleineren) als vergleichbaren Energieversorgungsunternehmen bzw. Städten.
Für jede der weiteren Referenzen sind darzustellen: der Leistungsgegenstand, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist nach Maßgabe von § 22 SektVO zulässig. Von dem Begriff „Bietergemeinschaft“ in den Vergabeunterlagen sind grundsätzlich auch Bewerbergemeinschaften erfasst.
Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unter-schriebene Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt bzw. welche Gebiete übernimmt.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber bzw. Bieter einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot einzureichen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber bzw. Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber bzw. Bieter einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot einzureichen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber bzw. Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch einerseits, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG
Frau Weiske
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freitstaats Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge gegenüber der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 3 GWB).
Teilt die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Sachsen (Landesdirektion Sachsen, Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig; Vorsitzende: Frau Wiltrud Kadenbach Telefon: +49 3419771040, Telefax: +49 3419771049, E-Mail: wiltrud.kadenbach@ldl.sachsen.de) zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Freistaates Sachsen (Landesdirektion Sachsen, Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig; Vorsitzende: Frau Wiltrud Kadenbach Telefon: +49 3419771040, Telefax: +49 3419771049, E-Mail: wiltrud.kadenbach@ldl.sachsen.de) zu stellen.
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht für die zweite Phase berücksichtigt werden sollen, werden über die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung unverzüglich informiert. Bieter, deren Angebote in Phase 2 für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG geschlossen werden.
Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die eins energie in sachsen GmbH & Co. KG.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2015/S 199-362178 (2015-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 371525-5486📞
Fax: +49 371525-5543 📠