Leistungsfähiger IT-Dienstleister zur Sicherstellung des IT-Betriebs und der Betreuung der IT-Systeme für die Verwaltungsnetze von 15 weiterführenden Schulen Administration der Systeme, Wartung, Reparatur der in Betrieb befindlichen Hardware und die Softwarepflege sowie punktuelle Beratungsleistungen zu technischen Umsetzungslösungen
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis hat ihren Sitz in der Ludwigstr. 3-5 in 55469 Simmern/Hunsrück und ist Träger von 15 weiterführenden Schulen. Sie trägt den Sachaufwand und alle damit verbunden Kosten. Die technische Ausstattung der Schulen wird zunächst in Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz unterschieden. Für die Verwaltungsnetze sucht der Rhein-Hunsrück-Kreis für die kommenden Jahre einen leistungsfähigen IT-Dienstleister zur Sicherstellung des IT-Betriebs und der Betreuung. Die Aufgaben in den Schulen sind dabei die Administration der Systeme, Wartung, Reparatur der in Betrieb befindlichen Hardware und die Softwarepflege sowie punktuelle Beratungsleistungen zu technischen Umsetzungslösungen. Als besondere Herausforderung ist neben dem organisatorisch und technisch anspruchsvollen Umfeld zu beachten, dass die verschiedenen Schulen auch verschiedene Hard-und Software Ausstattungen besitzen, sodass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben ein breit aufgestelltes Know-how des IT-Dienstleisters voraussetzen. Der Rhein-Hunsrück-Kreis plant, die IT-Infrastruktur der Schulen zu ertüchtigen und zu revitalisieren. Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Schulen: Herzog-Johann-Gymnasium Simmern Am Flachsberg 6, 55469 Simmern. Kant-Gymnasium Boppard Mainzer Str. 24, 56154 Boppard. Berufsbildende Schule Simmern Lieselottestr. 27, 55469 Simmern. Berufsbildende Schule Boppard Antoniusstr. 21, 56154 Boppard. Helene-Pagés-Schule Förderschule „L" Boppard Buchenauer Str., 56154 Boppard. Hunsrückschule Förderschule „L" Simmern Herzog-Reichard-Str. 9, 55469 Simmern. Theodor-Heuss Schule Förderschule „G" und „M" Kastellaun Theodor-Heuss-Str. 8, 56288 Kastellaun. Integrierte Gesamtschule Emmelshausen Rhein-Mosel-Str. 87, 56281 Emmelshausen. Kooperative Gesamtschule Kirchberg Schulstr. 11, 55481 Kirchberg. Integrierte Gesamtschule Kastellaun Albert-Schweitzer-Str., 56288 Kastellaun. Paul-Schneider-Realschule plus und Fachoberschule Sohren-Büchenbeuren An der K 75, 55487 Sohren. Realschule plus Simmern Kümbdcher Hohl 17, 55469 Simmern. Puricelli-Realschule plus Rheinböllen Schulstr. 3, 55494 Rheiböllen. Heuss-Adenauer-Mittelrhein-Realschule plus Oberwesel Kirchstr. 61-71, 55430 Oberwesel. Fritz-Strassmann-Schule Realschule plus Boppard Auf der Zeil 20, 56154 Boppard. Gegenstand dieser Ausschreibung sind je Verwaltungsnetz einer Schule folgende Teilleistungen: Administration der zentralen und lokalen Systeme Erstellung eines Konzeptes und Unterstützung bei der Umsetzung zur Harmonisierung der IT-Landschaft der Schulen Supportleistungen für Hard-und Software Beratende IT-Dienstleistungen (Unterstützung der Hard- und Softwarebeschaffung, Weiterentwicklung Netzwerke) Abgrenzung: Keine Leistungsinhalte dieser Ausschreibung sind: Fehlerbehebungen in den einzelnen Software-Produkten selbst. Vergabeverfahren zur Beschaffung von Hard- und Software. Dies obliegt dem Auftraggeber. Einzelne Bauteile oder Komponenten, die zur Wartung bzw. Reparatur benötigt werden, sind hiervon ausgenommen. Der Vertrag mit dem IT-Dienstleister soll auf 1 Jahr abgeschlossen werden, mit der Option auf mehrmalige Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr. Basis dieses Vertrages ist ein EVB-IT Dienstvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-06.
Auftragsbekanntmachung (2015-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Menge oder Umfang:
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis hat ihren Sitz in der Ludwigstr. 3-5 in 55469 Simmern/Hunsrück und ist Träger von 15 weiterführenden Schulen. Sie trägt den Sachaufwand und alle damit verbunden Kosten. Die technische Ausstattung der Schulen wird zunächst in Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz unterschieden. Für die Verwaltungsnetze sucht der Rhein-Hunsrück-Kreis für die kommenden Jahre einen leistungsfähigen IT-Dienstleister zur Sicherstellung des IT-Betriebs und der Betreuung. Die Aufgaben in den Schulen sind dabei die Administration der Systeme, Wartung, Reparatur der in Betrieb befindlichen Hardware und die Softwarepflege sowie punktuelle Beratungsleistungen zu technischen Umsetzungslösungen. Als besondere Herausforderung ist neben dem organisatorisch und technisch anspruchsvollen Umfeld zu beachten, dass die verschiedenen Schulen auch verschiedene Hard-und Software Ausstattungen besitzen, sodass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben ein breit aufgestelltes Know-how des IT-Dienstleisters voraussetzen.Der Rhein-Hunsrück-Kreis plant, die IT-Infrastruktur der Schulen zu ertüchtigen und zu revitalisieren.Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Schulen:Herzog-Johann-Gymnasium Simmern Am Flachsberg 6, 55469 Simmern.Kant-Gymnasium Boppard Mainzer Str. 24, 56154 Boppard.Berufsbildende Schule Simmern Lieselottestr. 27, 55469 Simmern.Berufsbildende Schule Boppard Antoniusstr. 21, 56154 Boppard.Helene-Pagés-Schule Förderschule „L" Boppard Buchenauer Str. , 56154 Boppard.Hunsrückschule Förderschule „L" Simmern Herzog-Reichard-Str. 9, 55469 Simmern.Theodor-Heuss Schule Förderschule „G" und „M" Kastellaun Theodor-Heuss-Str. 8, 56288 Kastellaun.Integrierte Gesamtschule Emmelshausen Rhein-Mosel-Str. 87, 56281 Emmelshausen.Kooperative Gesamtschule Kirchberg Schulstr. 11, 55481 Kirchberg.Integrierte Gesamtschule Kastellaun Albert-Schweitzer-Str., 56288 Kastellaun.Paul-Schneider-Realschule plus und Fachoberschule Sohren-Büchenbeuren An der K 75, 55487 Sohren.Realschule plus Simmern Kümbdcher Hohl 17, 55469 Simmern.Puricelli-Realschule plus Rheinböllen Schulstr. 3, 55494 Rheiböllen.Heuss-Adenauer-Mittelrhein-Realschule plus Oberwesel Kirchstr. 61 - 71, 55430 Oberwesel.Fritz-Strassmann-Schule Realschule plus Boppard Auf der Zeil 20, 56154 Boppard.Gegenstand dieser Ausschreibung sind je Verwaltungsnetz einer Schule folgende Teilleistungen:Administration der zentralen und lokalen SystemeErstellung eines Konzeptes und Unterstützung bei der Umsetzung zur Harmonisierung der IT-Landschaft der SchulenSupportleistungen für Hard-und SoftwareBeratende IT-Dienstleistungen(Unterstützung der Hard- und Softwarebeschaffung, Weiterentwicklung Netzwerke)Abgrenzung: Keine Leistungsinhalte dieser Ausschreibung sind:Fehlerbehebungen in den einzelnen Software-Produkten selbst.Vergabeverfahren zur Beschaffung von Hard- und Software. Dies obliegt dem Auftraggeber. Einzelne Bauteile oder Komponenten, die zur Wartung bzw. Reparatur benötigt werden, sind hiervon ausgenommen.Der Vertrag mit dem IT-Dienstleister soll auf 1 Jahr abgeschlossen werden, mit der Option auf mehrmalige Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr. Basis dieses Vertrages ist ein EVB-IT Dienstvertrag.Leistungsbeginn ist der 1.3.15.Der Vertrag wird auf 1 Jahr geschlossen mit der mehrfachen Möglichkeit um Verlängerung um je ein weiteres Jahr.ServicezeitenZentraler AnsprechpartnerDer zentrale Ansprechpartner des Auftragnehmers muss Montag bis Freitag mit einem der gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Festnetz, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar sein. Dieser Mitarbeiter des Auftragnehmers hat die Aufgabe, für den Auftraggeber ständiger Ansprechpartner zur Abwicklung des Vertrages zu sein.Servicezeiten und Reaktions-/LösungszeitenServicezeitDie tägliche Servicezeit (Bereitschaftszeit) des Auftragnehmers ist werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr.Ausnahmebereitschaften für gesetzliche Feiertage, Arbeiten ab 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr sind gesondert zu vereinbaren und nicht Bestandteil der normalen Vergütung.Regelmäßige Administrationsarbeiten vor Ort erfolgen für die Schulen nach Absprache mit dem jeweiligen Schulleiter oder eine von Ihm/Ihr bestimmten Person.Reaktions-und LösungszeitSofern nichts anderes vereinbart wird, gilt für Entstehungen vor Ort eine Reaktionszeit von 4 Stunden ab Eingang der Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten beim Auftragnehmer. Automatische Reaktionsmeldungen (z. B. Anrufbeantworter, automatisch generierte E-Mail) sind keine Reaktionen gemäß diesem Auftrag.Die Lösungszeit wird mit dem zentralen Ansprechpartner abgestimmt. Die Fehlerbehebung richtet sich nach folgendem Schema:Leichte FehlerEin einzelner Anwender ist von der Störung betroffen, z. B.: Ausfall eines einzelnen Gerätes, das keinen Einfluss auf den laufenden Betrieb hat.Innerhalb von 3 WerktagenMittlere FehlerMehrere Anwender sind von der Störung betroffen, z.B.: Ausfall mehrerer Geräte oder einer Infrastrukturkomponente, Einschränkungen oder Ausfall wesentlicher Komponenten des Systems. Erhebliche Einschränkung des Betriebs.Innerhalb 2 WerktageSchwere FehlerAlle Anwender eines Netzes oder standortübergreifend sind von der Störung betroffen, z.B.: Ausfall des gesamten Netzes (Schul-, Verwaltungs- oder Lehrernetz) Betrieb nicht mehr möglich.Innerhalb eines WerktagesBei dringenden Störungen werden die Lösungszeiten mit dem jeweiligen Administrator der Schule vereinbart, sofern der zentrale Ansprechpartner nicht erreichbar ist.Sollten Störungsbeseitigungen außerhalb der Servicezeiten notwendig sein, so sind diese gesondert zu vereinbaren.
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis hat ihren Sitz in der Ludwigstr. 3-5 in 55469 Simmern/Hunsrück und ist Träger von 15 weiterführenden Schulen. Sie trägt den Sachaufwand und alle damit verbunden Kosten. Die technische Ausstattung der Schulen wird zunächst in Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz unterschieden. Für die Verwaltungsnetze sucht der Rhein-Hunsrück-Kreis für die kommenden Jahre einen leistungsfähigen IT-Dienstleister zur Sicherstellung des IT-Betriebs und der Betreuung. Die Aufgaben in den Schulen sind dabei die Administration der Systeme, Wartung, Reparatur der in Betrieb befindlichen Hardware und die Softwarepflege sowie punktuelle Beratungsleistungen zu technischen Umsetzungslösungen. Als besondere Herausforderung ist neben dem organisatorisch und technisch anspruchsvollen Umfeld zu beachten, dass die verschiedenen Schulen auch verschiedene Hard-und Software Ausstattungen besitzen, sodass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben ein breit aufgestelltes Know-how des IT-Dienstleisters voraussetzen.Der Rhein-Hunsrück-Kreis plant, die IT-Infrastruktur der Schulen zu ertüchtigen und zu revitalisieren.Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Schulen:Herzog-Johann-Gymnasium Simmern Am Flachsberg 6, 55469 Simmern.Kant-Gymnasium Boppard Mainzer Str. 24, 56154 Boppard.Berufsbildende Schule Simmern Lieselottestr. 27, 55469 Simmern.Berufsbildende Schule Boppard Antoniusstr. 21, 56154 Boppard.Helene-Pagés-Schule Förderschule „L" Boppard Buchenauer Str. , 56154 Boppard.Hunsrückschule Förderschule „L" Simmern Herzog-Reichard-Str. 9, 55469 Simmern.Theodor-Heuss Schule Förderschule „G" und „M" Kastellaun Theodor-Heuss-Str. 8, 56288 Kastellaun.Integrierte Gesamtschule Emmelshausen Rhein-Mosel-Str. 87, 56281 Emmelshausen.Kooperative Gesamtschule Kirchberg Schulstr. 11, 55481 Kirchberg.Integrierte Gesamtschule Kastellaun Albert-Schweitzer-Str., 56288 Kastellaun.Paul-Schneider-Realschule plus und Fachoberschule Sohren-Büchenbeuren An der K 75, 55487 Sohren.Realschule plus Simmern Kümbdcher Hohl 17, 55469 Simmern.Puricelli-Realschule plus Rheinböllen Schulstr. 3, 55494 Rheiböllen.Heuss-Adenauer-Mittelrhein-Realschule plus Oberwesel Kirchstr. 61 - 71, 55430 Oberwesel.Fritz-Strassmann-Schule Realschule plus Boppard Auf der Zeil 20, 56154 Boppard.Gegenstand dieser Ausschreibung sind je Verwaltungsnetz einer Schule folgende Teilleistungen:Administration der zentralen und lokalen SystemeErstellung eines Konzeptes und Unterstützung bei der Umsetzung zur Harmonisierung der IT-Landschaft der SchulenSupportleistungen für Hard-und SoftwareBeratende IT-Dienstleistungen(Unterstützung der Hard- und Softwarebeschaffung, Weiterentwicklung Netzwerke)Abgrenzung: Keine Leistungsinhalte dieser Ausschreibung sind:Fehlerbehebungen in den einzelnen Software-Produkten selbst.Vergabeverfahren zur Beschaffung von Hard- und Software. Dies obliegt dem Auftraggeber. Einzelne Bauteile oder Komponenten, die zur Wartung bzw. Reparatur benötigt werden, sind hiervon ausgenommen.Der Vertrag mit dem IT-Dienstleister soll auf 1 Jahr abgeschlossen werden, mit der Option auf mehrmalige Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr. Basis dieses Vertrages ist ein EVB-IT Dienstvertrag.Leistungsbeginn ist der 1.3.15.Der Vertrag wird auf 1 Jahr geschlossen mit der mehrfachen Möglichkeit um Verlängerung um je ein weiteres Jahr.ServicezeitenZentraler AnsprechpartnerDer zentrale Ansprechpartner des Auftragnehmers muss Montag bis Freitag mit einem der gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Festnetz, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar sein. Dieser Mitarbeiter des Auftragnehmers hat die Aufgabe, für den Auftraggeber ständiger Ansprechpartner zur Abwicklung des Vertrages zu sein.Servicezeiten und Reaktions-/LösungszeitenServicezeitDie tägliche Servicezeit (Bereitschaftszeit) des Auftragnehmers ist werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr.Ausnahmebereitschaften für gesetzliche Feiertage, Arbeiten ab 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr sind gesondert zu vereinbaren und nicht Bestandteil der normalen Vergütung.Regelmäßige Administrationsarbeiten vor Ort erfolgen für die Schulen nach Absprache mit dem jeweiligen Schulleiter oder eine von Ihm/Ihr bestimmten Person.Reaktions-und LösungszeitSofern nichts anderes vereinbart wird, gilt für Entstehungen vor Ort eine Reaktionszeit von 4 Stunden ab Eingang der Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten beim Auftragnehmer. Automatische Reaktionsmeldungen (z. B. Anrufbeantworter, automatisch generierte E-Mail) sind keine Reaktionen gemäß diesem Auftrag.Die Lösungszeit wird mit dem zentralen Ansprechpartner abgestimmt. Die Fehlerbehebung richtet sich nach folgendem Schema:Leichte FehlerEin einzelner Anwender ist von der Störung betroffen, z. B.: Ausfall eines einzelnen Gerätes, das keinen Einfluss auf den laufenden Betrieb hat.Innerhalb von 3 WerktagenMittlere FehlerMehrere Anwender sind von der Störung betroffen, z.B.: Ausfall mehrerer Geräte oder einer Infrastrukturkomponente, Einschränkungen oder Ausfall wesentlicher Komponenten des Systems. Erhebliche Einschränkung des Betriebs.Innerhalb 2 WerktageSchwere FehlerAlle Anwender eines Netzes oder standortübergreifend sind von der Störung betroffen, z.B.: Ausfall des gesamten Netzes (Schul-, Verwaltungs- oder Lehrernetz) Betrieb nicht mehr möglich.Innerhalb eines WerktagesBei dringenden Störungen werden die Lösungszeiten mit dem jeweiligen Administrator der Schule vereinbart, sofern der zentrale Ansprechpartner nicht erreichbar ist.Sollten Störungsbeseitigungen außerhalb der Servicezeiten notwendig sein, so sind diese gesondert zu vereinbaren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Postanschrift: Ludwigstr. 3-5
Postleitzahl: 55469
Postort: Simmern
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis hat ihren Sitz in der Ludwigstr. 3-5 in 55469 Simmern/Hunsrück und ist Träger von 15 weiterführenden Schulen. Sie trägt den Sachaufwand und alle damit verbunden Kosten. Die technische Ausstattung der Schulen wird zunächst in Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz unterschieden. Für die Verwaltungsnetze sucht der Rhein-Hunsrück-Kreis für die kommenden Jahre einen leistungsfähigen IT-Dienstleister zur Sicherstellung des IT-Betriebs und der Betreuung. Die Aufgaben in den Schulen sind dabei die Administration der Systeme, Wartung, Reparatur der in Betrieb befindlichen Hardware und die Softwarepflege sowie punktuelle Beratungsleistungen zu technischen Umsetzungslösungen. Als besondere Herausforderung ist neben dem organisatorisch und technisch anspruchsvollen Umfeld zu beachten, dass die verschiedenen Schulen auch verschiedene Hard-und Software Ausstattungen besitzen, sodass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben ein breit aufgestelltes Know-how des IT-Dienstleisters voraussetzen.
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis hat ihren Sitz in der Ludwigstr. 3-5 in 55469 Simmern/Hunsrück und ist Träger von 15 weiterführenden Schulen. Sie trägt den Sachaufwand und alle damit verbunden Kosten. Die technische Ausstattung der Schulen wird zunächst in Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz unterschieden. Für die Verwaltungsnetze sucht der Rhein-Hunsrück-Kreis für die kommenden Jahre einen leistungsfähigen IT-Dienstleister zur Sicherstellung des IT-Betriebs und der Betreuung. Die Aufgaben in den Schulen sind dabei die Administration der Systeme, Wartung, Reparatur der in Betrieb befindlichen Hardware und die Softwarepflege sowie punktuelle Beratungsleistungen zu technischen Umsetzungslösungen. Als besondere Herausforderung ist neben dem organisatorisch und technisch anspruchsvollen Umfeld zu beachten, dass die verschiedenen Schulen auch verschiedene Hard-und Software Ausstattungen besitzen, sodass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben ein breit aufgestelltes Know-how des IT-Dienstleisters voraussetzen.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis plant, die IT-Infrastruktur der Schulen zu ertüchtigen und zu revitalisieren.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Schulen:
Herzog-Johann-Gymnasium Simmern Am Flachsberg 6, 55469 Simmern.
Kant-Gymnasium Boppard Mainzer Str. 24, 56154 Boppard.
Berufsbildende Schule Simmern Lieselottestr. 27, 55469 Simmern.
Berufsbildende Schule Boppard Antoniusstr. 21, 56154 Boppard.
Paul-Schneider-Realschule plus und Fachoberschule Sohren-Büchenbeuren An der K 75, 55487 Sohren.
Realschule plus Simmern Kümbdcher Hohl 17, 55469 Simmern.
Puricelli-Realschule plus Rheinböllen Schulstr. 3, 55494 Rheiböllen.
Heuss-Adenauer-Mittelrhein-Realschule plus Oberwesel Kirchstr. 61-71, 55430 Oberwesel.
Fritz-Strassmann-Schule Realschule plus Boppard Auf der Zeil 20, 56154 Boppard.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind je Verwaltungsnetz einer Schule folgende Teilleistungen:
Administration der zentralen und lokalen Systeme
Erstellung eines Konzeptes und Unterstützung bei der Umsetzung zur Harmonisierung der IT-Landschaft der Schulen
Supportleistungen für Hard-und Software
Beratende IT-Dienstleistungen
(Unterstützung der Hard- und Softwarebeschaffung, Weiterentwicklung Netzwerke)
Abgrenzung: Keine Leistungsinhalte dieser Ausschreibung sind:
Fehlerbehebungen in den einzelnen Software-Produkten selbst.
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Hard- und Software. Dies obliegt dem Auftraggeber. Einzelne Bauteile oder Komponenten, die zur Wartung bzw. Reparatur benötigt werden, sind hiervon ausgenommen.
Der Vertrag mit dem IT-Dienstleister soll auf 1 Jahr abgeschlossen werden, mit der Option auf mehrmalige Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr. Basis dieses Vertrages ist ein EVB-IT Dienstvertrag.
Menge oder Umfang:
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis hat ihren Sitz in der Ludwigstr. 3-5 in 55469 Simmern/Hunsrück und ist Träger von 15 weiterführenden Schulen. Sie trägt den Sachaufwand und alle damit verbunden Kosten. Die technische Ausstattung der Schulen wird zunächst in Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz unterschieden. Für die Verwaltungsnetze sucht der Rhein-Hunsrück-Kreis für die kommenden Jahre einen leistungsfähigen IT-Dienstleister zur Sicherstellung des IT-Betriebs und der Betreuung. Die Aufgaben in den Schulen sind dabei die Administration der Systeme, Wartung, Reparatur der in Betrieb befindlichen Hardware und die Softwarepflege sowie punktuelle Beratungsleistungen zu technischen Umsetzungslösungen. Als besondere Herausforderung ist neben dem organisatorisch und technisch anspruchsvollen Umfeld zu beachten, dass die verschiedenen Schulen auch verschiedene Hard-und Software Ausstattungen besitzen, sodass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben ein breit aufgestelltes Know-how des IT-Dienstleisters voraussetzen.
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis hat ihren Sitz in der Ludwigstr. 3-5 in 55469 Simmern/Hunsrück und ist Träger von 15 weiterführenden Schulen. Sie trägt den Sachaufwand und alle damit verbunden Kosten. Die technische Ausstattung der Schulen wird zunächst in Verwaltungsnetz und pädagogisches Netz unterschieden. Für die Verwaltungsnetze sucht der Rhein-Hunsrück-Kreis für die kommenden Jahre einen leistungsfähigen IT-Dienstleister zur Sicherstellung des IT-Betriebs und der Betreuung. Die Aufgaben in den Schulen sind dabei die Administration der Systeme, Wartung, Reparatur der in Betrieb befindlichen Hardware und die Softwarepflege sowie punktuelle Beratungsleistungen zu technischen Umsetzungslösungen. Als besondere Herausforderung ist neben dem organisatorisch und technisch anspruchsvollen Umfeld zu beachten, dass die verschiedenen Schulen auch verschiedene Hard-und Software Ausstattungen besitzen, sodass die in der Leistungsbeschreibung geforderten Aufgaben ein breit aufgestelltes Know-how des IT-Dienstleisters voraussetzen.
Der Rhein-Hunsrück-Kreis plant, die IT-Infrastruktur der Schulen zu ertüchtigen und zu revitalisieren.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Schulen:
Herzog-Johann-Gymnasium Simmern Am Flachsberg 6, 55469 Simmern.
Kant-Gymnasium Boppard Mainzer Str. 24, 56154 Boppard.
Berufsbildende Schule Simmern Lieselottestr. 27, 55469 Simmern.
Berufsbildende Schule Boppard Antoniusstr. 21, 56154 Boppard.
Helene-Pagés-Schule Förderschule „L" Boppard Buchenauer Str. , 56154 Boppard.
Paul-Schneider-Realschule plus und Fachoberschule Sohren-Büchenbeuren An der K 75, 55487 Sohren.
Realschule plus Simmern Kümbdcher Hohl 17, 55469 Simmern.
Puricelli-Realschule plus Rheinböllen Schulstr. 3, 55494 Rheiböllen.
Heuss-Adenauer-Mittelrhein-Realschule plus Oberwesel Kirchstr. 61 - 71, 55430 Oberwesel.
Fritz-Strassmann-Schule Realschule plus Boppard Auf der Zeil 20, 56154 Boppard.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind je Verwaltungsnetz einer Schule folgende Teilleistungen:
Administration der zentralen und lokalen Systeme
Erstellung eines Konzeptes und Unterstützung bei der Umsetzung zur Harmonisierung der IT-Landschaft der Schulen
Supportleistungen für Hard-und Software
Beratende IT-Dienstleistungen
(Unterstützung der Hard- und Softwarebeschaffung, Weiterentwicklung Netzwerke)
Abgrenzung: Keine Leistungsinhalte dieser Ausschreibung sind:
Fehlerbehebungen in den einzelnen Software-Produkten selbst.
Vergabeverfahren zur Beschaffung von Hard- und Software. Dies obliegt dem Auftraggeber. Einzelne Bauteile oder Komponenten, die zur Wartung bzw. Reparatur benötigt werden, sind hiervon ausgenommen.
Der Vertrag mit dem IT-Dienstleister soll auf 1 Jahr abgeschlossen werden, mit der Option auf mehrmalige Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr. Basis dieses Vertrages ist ein EVB-IT Dienstvertrag.
Leistungsbeginn ist der 1.3.15.
Der Vertrag wird auf 1 Jahr geschlossen mit der mehrfachen Möglichkeit um Verlängerung um je ein weiteres Jahr.
Servicezeiten
Zentraler Ansprechpartner
Der zentrale Ansprechpartner des Auftragnehmers muss Montag bis Freitag mit einem der gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Festnetz, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar sein. Dieser Mitarbeiter des Auftragnehmers hat die Aufgabe, für den Auftraggeber ständiger Ansprechpartner zur Abwicklung des Vertrages zu sein.
Der zentrale Ansprechpartner des Auftragnehmers muss Montag bis Freitag mit einem der gängigen Kommunikationsmittel (E-Mail, Festnetz, Mobiltelefon) zu den üblichen Bürozeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr erreichbar sein. Dieser Mitarbeiter des Auftragnehmers hat die Aufgabe, für den Auftraggeber ständiger Ansprechpartner zur Abwicklung des Vertrages zu sein.
Servicezeiten und Reaktions-/Lösungszeiten
Servicezeit
Die tägliche Servicezeit (Bereitschaftszeit) des Auftragnehmers ist werktags von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Ausnahmebereitschaften für gesetzliche Feiertage, Arbeiten ab 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr sind gesondert zu vereinbaren und nicht Bestandteil der normalen Vergütung.
Regelmäßige Administrationsarbeiten vor Ort erfolgen für die Schulen nach Absprache mit dem jeweiligen Schulleiter oder eine von Ihm/Ihr bestimmten Person.
Reaktions-und Lösungszeit
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt für Entstehungen vor Ort eine Reaktionszeit von 4 Stunden ab Eingang der Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten beim Auftragnehmer. Automatische Reaktionsmeldungen (z. B. Anrufbeantworter, automatisch generierte E-Mail) sind keine Reaktionen gemäß diesem Auftrag.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt für Entstehungen vor Ort eine Reaktionszeit von 4 Stunden ab Eingang der Störungsmeldung innerhalb der Servicezeiten beim Auftragnehmer. Automatische Reaktionsmeldungen (z. B. Anrufbeantworter, automatisch generierte E-Mail) sind keine Reaktionen gemäß diesem Auftrag.
Die Lösungszeit wird mit dem zentralen Ansprechpartner abgestimmt. Die Fehlerbehebung richtet sich nach folgendem Schema:
Leichte Fehler
Ein einzelner Anwender ist von der Störung betroffen, z. B.: Ausfall eines einzelnen Gerätes, das keinen Einfluss auf den laufenden Betrieb hat.
Innerhalb von 3 Werktagen
Mittlere Fehler
Mehrere Anwender sind von der Störung betroffen, z.B.: Ausfall mehrerer Geräte oder einer Infrastrukturkomponente, Einschränkungen oder Ausfall wesentlicher Komponenten des Systems. Erhebliche Einschränkung des Betriebs.
Innerhalb 2 Werktage
Schwere Fehler
Alle Anwender eines Netzes oder standortübergreifend sind von der Störung betroffen, z.B.: Ausfall des gesamten Netzes (Schul-, Verwaltungs- oder Lehrernetz) Betrieb nicht mehr möglich.
Innerhalb eines Werktages
Bei dringenden Störungen werden die Lösungszeiten mit dem jeweiligen Administrator der Schule vereinbart, sofern der zentrale Ansprechpartner nicht erreichbar ist.
Sollten Störungsbeseitigungen außerhalb der Servicezeiten notwendig sein, so sind diese gesondert zu vereinbaren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Tariftreue-/Mindestentgelterklärung mit dem Angebot vorzulegen
Der Zuschlag darf nur an ein Unternehmen erteilt werden, dessen Eignung die Auftraggeberin bejaht hat. Eignung ist dabei die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Unternehmens. Bei der Eignung handelt es sich um ein subjektives Kriterium. Daraus folgt, dass die Auftraggeberin eine Prognoseentscheidung treffen muss, ob das Unternehmen Gewähr dafür bietet, den Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Abzustellen ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung. Da die Auftraggeberin nicht in den Kopf des Unternehmens hineinschauen kann und die Auftraggeberin sich nicht allein auf sein Bauchgefühl verlassen sollte, ist die Prognoseentscheidung auf Grundlage objektiver Informationen zu treffen. Dabei handelt es sich um Erklärungen und Nachweise, die das Unternehmen vorlegt und die auf dessen Eignung schließen lassen sollen. Bei der Festlegung der Eignungskriterien steht der Auftraggeberin ein Beurteilungsspielraum zu. Von den Unternehmen dürfen „zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nur Unterlagen und Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind.“ Die Prüfung der Eignung erfolgt zweistufig: Auf der ersten wird die formale Vollständigkeit der Erklärungen und Nachweise geprüft und auf der zweiten Stufe die inhaltliche, also die materiell-rechtliche Prüfung, vorgenommen. Die Eignungsprüfung ist eine Gesamtprüfung; die Auftraggeberin hat hier einen Beurteilungsspielraum. Ist die Auftraggeberin davon überzeugt, dass das Unternehmen nicht geeignet ist, so muss die Auftraggeberin das Unternehmen ausschließen, Ermessen steht der Auftraggeberin hier nicht zu.
Der Zuschlag darf nur an ein Unternehmen erteilt werden, dessen Eignung die Auftraggeberin bejaht hat. Eignung ist dabei die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Unternehmens. Bei der Eignung handelt es sich um ein subjektives Kriterium. Daraus folgt, dass die Auftraggeberin eine Prognoseentscheidung treffen muss, ob das Unternehmen Gewähr dafür bietet, den Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Abzustellen ist dabei grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung. Da die Auftraggeberin nicht in den Kopf des Unternehmens hineinschauen kann und die Auftraggeberin sich nicht allein auf sein Bauchgefühl verlassen sollte, ist die Prognoseentscheidung auf Grundlage objektiver Informationen zu treffen. Dabei handelt es sich um Erklärungen und Nachweise, die das Unternehmen vorlegt und die auf dessen Eignung schließen lassen sollen. Bei der Festlegung der Eignungskriterien steht der Auftraggeberin ein Beurteilungsspielraum zu. Von den Unternehmen dürfen „zum Nachweis ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nur Unterlagen und Angaben gefordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind.“ Die Prüfung der Eignung erfolgt zweistufig: Auf der ersten wird die formale Vollständigkeit der Erklärungen und Nachweise geprüft und auf der zweiten Stufe die inhaltliche, also die materiell-rechtliche Prüfung, vorgenommen. Die Eignungsprüfung ist eine Gesamtprüfung; die Auftraggeberin hat hier einen Beurteilungsspielraum. Ist die Auftraggeberin davon überzeugt, dass das Unternehmen nicht geeignet ist, so muss die Auftraggeberin das Unternehmen ausschließen, Ermessen steht der Auftraggeberin hier nicht zu.
Der Bieter oder die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben folgende Angaben zu machen und folgende Formalitäten zu erfüllen:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, die sich in Liquidation befinden, die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, die sich in Liquidation befinden, die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Ein Unternehmen wird von der Teilnahme am Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen, wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Ein Unternehmen wird von der Teilnahme am Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen, wenn die Auftraggeberin Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorliegen und andere Unternehmen die Leistung nicht angemessen erbringen können oder wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht in Frage stellt.
Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorliegen und andere Unternehmen die Leistung nicht angemessen erbringen können oder wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht in Frage stellt.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit darüber abzugeben:
— dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
— dass das Unternehmen nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
— dass das Unternehmen im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorliegen und andere Unternehmen die Leistung nicht angemessen erbringen können oder wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht in Frage stellt.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorliegen und andere Unternehmen die Leistung nicht angemessen erbringen können oder wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht in Frage stellt.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit darüber abzugeben, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz sind gegen uns nicht anhängig.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit darüber abzugeben, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz sind gegen uns nicht anhängig.
In finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht kann von dem Unternehmen zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit in der Regel Folgendes verlangt werden: Vorlage entsprechender Bankauskünfte, bei Dienstleistungsaufträgen entweder entsprechende Bankerklärungen oder den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung, Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
In finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht kann von dem Unternehmen zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit in der Regel Folgendes verlangt werden: Vorlage entsprechender Bankauskünfte, bei Dienstleistungsaufträgen entweder entsprechende Bankerklärungen oder den Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung, Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
In fachlicher und technischer Hinsicht weist das Unternehmen seine Leistungsfähigkeit folgendermaßen nach: durch eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber: bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung, bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Unternehmens zulässig, durch die Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, durch Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, sind die zu erbringenden Leistungen komplexer Art oder sollen sie ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen, durch eine Kontrolle, die von den Behörden des Auftraggebers oder in deren Namen von einer anderen damit einverstandenen zuständigen amtlichen Stelle aus dem Land durchgeführt wird, in dem das Unternehmen ansässig ist; diese Kontrolle betrifft die Produktionskapazitäten und erforderlichenfalls die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens sowie die von diesem zur Gewährleistung der Qualität getroffenen Vorkehrungen, durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen.
In fachlicher und technischer Hinsicht weist das Unternehmen seine Leistungsfähigkeit folgendermaßen nach: durch eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber: bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung, bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Unternehmens zulässig, durch die Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens, durch Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, sind die zu erbringenden Leistungen komplexer Art oder sollen sie ausnahmsweise einem besonderen Zweck dienen, durch eine Kontrolle, die von den Behörden des Auftraggebers oder in deren Namen von einer anderen damit einverstandenen zuständigen amtlichen Stelle aus dem Land durchgeführt wird, in dem das Unternehmen ansässig ist; diese Kontrolle betrifft die Produktionskapazitäten und erforderlichenfalls die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens sowie die von diesem zur Gewährleistung der Qualität getroffenen Vorkehrungen, durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen.
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
— Vorlage entsprechender Bankauskünfte;
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre;
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber: bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung, bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Unternehmens zulässig;
— Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber: bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung, bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Unternehmens zulässig;
— Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens;
— Vorlage von Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
— Vorlage von Studiennachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben:
Erklären Sie Ihre Bereitschaft, sämtliche Dokumente (u. a. Arbeitspapiere, Konzepte, Dokumentationen) in deutscher Sprache zu verfassen und dem Rhein-Hunsrück-Kreis in digitaler Form (mindestens als Adobe PDF, bzw. bearbeitbare Dokumente in den Microsoft-Office-Formaten der Version 2003) zur Verfügung zu stellen.
Erklären Sie Ihre Bereitschaft, sämtliche Dokumente (u. a. Arbeitspapiere, Konzepte, Dokumentationen) in deutscher Sprache zu verfassen und dem Rhein-Hunsrück-Kreis in digitaler Form (mindestens als Adobe PDF, bzw. bearbeitbare Dokumente in den Microsoft-Office-Formaten der Version 2003) zur Verfügung zu stellen.
Für eine reibungslose Durchführung dieses Vorhabens ist es unerlässlich, dass jeder der Projektbeteiligten die deutsche Sprache (insbesondere technische Fachausdrücke) in Wort und Schrift beherrscht. Bestätigen Sie die Erfüllung dieser Anforderung.
Erklären Sie Ihre Bereitschaft, die beschriebenen Leistungen vor Ort beim AG und dessen Standorten zu erbringen. Planerische Tätigkeiten des AN sind von dieser Bestimmung ausgeschlossen.
Mit dem Angebot sind Angaben zu machen: stellen Sie dar, mit welchen Methoden und Maßnahmen Sie die Leistungsanforderungen zur Administration der zentralen und lokalen Systeme praktisch umsetzen werden. Gehen Sie dabei insbesondere auf die administrativen Maßnahmen und den von Ihnen geplanten Einsatz von Softwarewerkzeugen ein. Stellen Sie dar, wie Sie die Leistungsanforderungen der Supportleistungen für die in Betrieb befindliche Hard- und Software erfüllen. Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Punkte ein: Störungsabwicklung Infrastrukturgeräte (Server, USV etc.), Arbeitsplatzgeräte (Clients, Laptops, Drucker etc.).
Mit dem Angebot sind Angaben zu machen: stellen Sie dar, mit welchen Methoden und Maßnahmen Sie die Leistungsanforderungen zur Administration der zentralen und lokalen Systeme praktisch umsetzen werden. Gehen Sie dabei insbesondere auf die administrativen Maßnahmen und den von Ihnen geplanten Einsatz von Softwarewerkzeugen ein. Stellen Sie dar, wie Sie die Leistungsanforderungen der Supportleistungen für die in Betrieb befindliche Hard- und Software erfüllen. Gehen Sie dabei insbesondere auf folgende Punkte ein: Störungsabwicklung Infrastrukturgeräte (Server, USV etc.), Arbeitsplatzgeräte (Clients, Laptops, Drucker etc.).
Beschreiben Sie Ihr geplantes Vorgehen bei der Auslieferung und Inbetriebnahme (Rollout) neuer Geräte oder der Verteilung von Software.
Stellen Sie dar, welche Dokumentationen Sie zum IT-Betrieb, den Störungen und der Störungsbehebung, der Inventarisierung und Absprachen mit dem Auftraggeber erstellen und pflegen werden.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereichsleiter 14 – Schulen und Gebäude
Herrn Mario Piroth
Name: Ax, Schneider & Kollegen
Postanschrift: Peter-Schnellbach-Straße 1
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151
Kontaktperson: Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
Telefon: +49 6223865830📞
E-Mail: t.ax@ax-schneider-kollegen.de📧
Fax: +49 6223865850 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2016-02-29 📅
Quelle: OJS 2015/S 007-008058 (2015-01-06)