Die Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Auftragnehmer (AN) mit der Lieferung und der Implementierung – einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft: 1. einer bereits am Markt befindlichen Standardsoftware für die skriptgesteuerte algorithmische SNA mit Alarmierungscodeermittlung und 2. einer bereits am Markt befindlichen Standardsoftware für das begleitende QM zu einer vergleichbaren Nachbereitung der Notrufabfragegespräche zu beauftragen. Darüber hinaus sind; 3. Schulungen und 4. Service, Support und Instandhaltung im Rahmen des Gesamtrealisierungskonzeptes anzubieten. Die für den Betrieb der Software erforderliche Hardware ist durch den AN zu spezifizieren. Bestandteil des Konzeptes ist ein vom AN erstellter Projektablaufplan.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de🌏
E-Mail: dataportvergabe2888@dataport.de📧
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 des Teil A (Allgemeiner Teil) genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr.4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Vergabeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 des Teil A (Allgemeiner Teil) genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bietern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr.4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin (AG) beabsichtigt den Auftragnehmer (AN) mit der Lieferung und der Implementierung – einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft:
1. einer bereits am Markt befindlichen Standardsoftware für die skriptgesteuerte algorithmische SNA mit Alarmierungscodeermittlung und
2. einer bereits am Markt befindlichen Standardsoftware für das begleitende QM zu einer vergleichbaren Nachbereitung der Notrufabfragegespräche zu beauftragen. Darüber hinaus sind;
3. Schulungen und
4. Service, Support und Instandhaltung
im Rahmen des Gesamtrealisierungskonzeptes anzubieten. Die für den Betrieb der Software erforderliche Hardware ist durch den AN zu spezifizieren. Bestandteil des Konzeptes ist ein vom AN erstellter Projektablaufplan.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
— weitere Lizenzen;
— Schulungsumfang;
— weitere Module;
(genaueres siehe Leistungsbeschreibung).
Dauer: 4 Monate
Referenznummer: OV RE2 / 2888 / 15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
—Eigenerklärung über Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen;
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen;
— Erklärung Gesetzestreue;
— Erklärung Auftragssperre.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Referenzen;
— Personalkennzahlen;
— Umsatzkennzahlen;
— Liste privilegierter Nachunternehmer;
— Erklärung Nachunternehmer;
— Erklärung Bietergemeinschaft.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Unternehmensbeschreibung.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zur Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohnes,
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-11 📅
Öffnungsort: Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: Hamburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.dataport.de🌏
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Geschäftszimmer, Zimmer 310, Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
URL der Teilnahme: www.dataport.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RE2 / 2888 / 15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zusenden.
Quelle: OJS 2015/S 227-412828 (2015-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 213 864 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge