Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF20-KatS in 3 Losen

Gemeinde Altbach

Löschgruppenfahrzeug nach DIN 14530-8, DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, DIN 14502-2 und DIN 14502-3 in 3 Losen. Los 1 Fahrgestell, Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau, Los 3 Feuerwehrtechnische Beladung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-02 Auftragsbekanntmachung
2015-07-15 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Altbach
Postanschrift: Esslinger Straße 26
Postleitzahl: 73776
Postort: Altbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.altbach.de 🌏
E-Mail: stollsteimer@altbach.de 📧
Telefon: +49 7153700716 📞
Fax: +49 7153700711 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 067-118303
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 21.05.2015. Später gestellte Anfragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Vergabeunterlagen können bei der o.g. Kontaktstelle 5 Tage nach Absendung dieser Bekanntmachung per E-Mail angefordert werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Löschgruppenfahrzeug nach DIN 14530-8, DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-3, DIN 14502-2 und DIN 14502-3 in 3 Losen. Los 1 Fahrgestell, Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau, Los 3 Feuerwehrtechnische Beladung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung eines Fahrgestells
Kurze Beschreibung: Zweiachsiges Frontlenkerfahrgestell.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Anlieferung ca. 6 Monate nach Auftragserteilung. Die genaue Frist ist vom Bieter im Angebot zu benennen und wird bei Beauftragung Vertragsfrist.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnischer Aufbau
Kurze Beschreibung: Aufbau für ein LF 20 KatS.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Fertigstellung des Aufbaus ca. 14 - 15 Monate nach Auftragserteilung. Die genaue Frist ist von Bieter im Angebot anzugeben und wird bei Beauftragung Vertragsfrist.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lieferung der Feuerwehrtechnischen Beladung
Kurze Beschreibung: Feuerwehrtechnische Beladung für ein LF 20 KatS.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: 1260-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Altbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG
Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen).
Erklärungen und Nachweise gem.
VHB-Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung):
Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre (Mindestens drei Nachweise über den Bau von Löschgruppenfahrzeugen nach DIN 14530-8 oder Löschfahrzeugen nach EN 1846 vergleichbarer Größe und Ausführung in den letzten 3 Jahren). Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle / IHK. Eintragung in das Berufsregister und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Angaben zur Beschäftigtenzahl. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsg esetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 21 Abs. 1 i. V. m § 23 des Arbeitnehmerentsendegeset zes. Gewerbezentralregisteraus zug bzw. Führungszeugnis
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(2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: (2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und (2b) die Namen der Nachunternehmer (2c) Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (entsprechend der geforderten Nachweise des Bieters bzw. gem. Ausschreibungsunterlagen) sowie (2d) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen;
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(3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten und Mindestarbeitsbedingungen (nur für das Los 2);
(5) Von den vom Beschaffungskartell betroffenen Firmen: Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)
Die Nachweise zu Ziffern (2a) und (3) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich!). Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind vergleichbare Nachweise des Herkunftslandes zugelassen. Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen
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vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 17 VOL/B, den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-28 📅
Öffnungsort: Rathaus Altbach, Kämmerei
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Altbach, Kämmerei
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 116004
Kontakt
Kontaktperson: Kämmerei
Frau Stollsteimer
Internetadresse: www.altbach.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1260-001

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der
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Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Quelle: OJS 2015/S 067-118303 (2015-04-02)
Ergänzende Angaben (2015-07-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 137-251791
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 67-118303
ABl. S-Ausgabe: 137
Quelle: OJS 2015/S 137-251791 (2015-07-15)