Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter:
https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort digital signiert abgeschlossen werden. Alternativ kann die elektronische Teilnahmeantrags-Abgabe per Mantelbogenverfahren rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Der unterschriebene Mantelbogen ist vorab spätestens zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist per E-Mail an
diana.schattschneider@vattenfall.de zu senden. Spätestens 5 Arbeitstage nach Ablauf der elektronischen Teilnahmeantragsfrist muss der unterschriebene Mantelbogen im Original und unter Verwendung des Adress-Aufklebers in der Poststelle (Angebotseingangsstelle) der Vergabestelle vorliegen.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt „Eigene Anlagen“) und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen. (Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2015_XX_XX“).
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter: „CSR Risikoländer“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Vattenfall hat im Vorfeld dieser Bekanntmachung eine Markterkundung durchgeführt. Zum Ausgleich evtl. bestehender Wissensvorsprünge wird dies ausreichend bei der Bemessung der Dauer der Angebotserstellung durch die Vergabestelle berücksichtigt werden.
B) Prüfung/Abschichtung
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem vierstufigen Verfahren ermittelt:
Stufe 1: Formale Prüfung;
Stufe 2: Eignungsprüfung;
Stufe 3: Abschichtung.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 8 überschreitet, erfolgt die Auswahl derjenigen 8 Bieter, die zur Stufe 4 der weiteren Eignungsprüfung aufgefordert werden, nach folgendem Bewertungsschema:
a) Bewertung von Referenzen in Bezug auf Anzahl von durchgeführten vergleichbaren Leistungen (Referenzmerkmal O.1). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— Gewichtung 13 %;
— Anzahl größer oder gleich 21 Referenzen = 5 Punkte;
— Anzahl größer oder gleich 12 Referenzen = 3 Punkte;
— Anzahl größer oder gleich 7 Referenzen = 1 Punkt;
— Anzahl größer oder gleich 4 Referenzen = 0 Punkte.
b) Bewertung von Referenzen in Bezug auf Anzahl von durchgeführten Pilotprojekten im Bereich GWA (Referenzmerkmal O.2). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— Gewichtung 15 %;
— Anzahl größer oder gleich 3 Referenzen = 5 Punkte;
— Anzahl gleich 2 Referenzen = 3 Punkte;
— Anzahl gleich 1 Referenz = 1 Punkte;
— Anzahl kleiner 1 Referenz = 0 Punkte.
c) Bewertung von Referenzen „Pilotprojekte im Bereich GWA“ in Bezug auf die maximale Anzahl von angebundenen intelligenten Messsystemen (Referenzmerkmal O.2). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— Gewichtung 12 %;
— Anzahl größer oder gleich 75 iMsys = 5 Punkte;
— Anzahl größer oder gleich 40 iMsys = 3 Punkte;
— Anzahl größer oder gleich 10 iMsys = 1 Punkt;
— Anzahl kleiner 10 iMsys = 0 Punkte.
d) Bewertung der Angaben zu den im Unternehmen zur Verfügung stehenden Anzahl an Berater weltweit im Tätigkeitsbereich Meter Data Management (MDM) und Gateway Administrations Software (GWA) (Referenzmerkmal Q.1). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— Gewichtung 8 %;
— 30 oder mehr Berater = 5 Punkte;
— 20 bis 29 Berater = 3 Punkte;
— 10 bis 19 Berater = 1 Punkt.
e) Bewertung der Angaben zu den im Unternehmen zur Verfügung stehenden Anzahl an Entwicklern weltweit im Tätigkeitsbereich Meter Data Management (MDM) und Gateway Administrations Software (GWA) (Referenzmerkmal Q.2). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— Gewichtung 14 %;
— 50 oder mehr Entwickler = 5 Punkte;
— 30 bis 49 Entwickler = 3 Punkte;
— 12 bis 29 Entwickler = 1 Punkt.
f) Bewertung der Angaben zu den im Unternehmen zur Verfügung stehenden Anzahl an deutschsprachigen Mitarbeitern, die thematisch dem Produktbereich GWA und MDM zugeteilt sind und bereits deutschsprachigen Kundensupport/Anwenderbetreuung erbringen (Referenzmerkmal Q.3). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— Gewichtung 8 %;
— 30 oder mehr Mitarbeiter = 5 Punkte;
— 20 bis 29 Mitarbeiter = 3 Punkte;
— 8 bis 19 Mitarbeiter = 1 Punkt.
g) Bewertung der Angaben zu den im Unternehmen zur Verfügung stehenden Anzahl an deutschsprachigen Projektmanagern, die bereits mindestens 2 Softwarerealisierungsprojekte in der Energiewirtschaft eigenverantwortlich durchgeführt haben (Referenzmerkmal Q.4). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— Gewichtung 10 %;
— 25 oder mehr Projektmanager = 5 Punkte;
— 15 bis 24 Projektmanager = 3 Punkte;
— 8 bis 14 Projektmanager = 1 Punkt.
h) Bewertung der Angaben zu der Eignung des im Auftragsfall vorgesehenen Projektleiters. Der Bewerber erhält Punkte für die Eignung des vorgesehenen Projektleiters über die Bewertung der Anzahl der vergleichbar abgeschlossenen Referenzprojekte und/oder Pilotprojekte im Bereich GWA (Referenzmerkmal R.1) innerhalb der letzten 5 Jahre. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— Gewichtung 10 %;
— Anzahl größer oder gleich 5 Projekte = 5 Punkte;
— Anzahl gleich 3 Projekte = 3 Punkte;
— Anzahl gleich 1 Projekt = 1 Punkt.
i) Bewertung der Angaben zu Anzahl vorgesehener Berater und Entwickler mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich MDM/GWA, die für das Projekt mindestens 20 % ihrer Arbeitszeit zur Verfügung stehen. (Referenzmerkmal R.2). Es können maximal 5 Punkte erreicht werden.
— Gewichtung 10 %;
— 10 oder mehr Mitarbeiter = 5 Punkte;
— 7 bis 9 Mitarbeiter = 3 Punkte;
— 4 bis 6 Mitarbeiter = 1 Punkt;
— 2 bis 4 Mitarbeiter = 0 Punkte.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 8 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
Stufe 4: Weitere Überprüfung der technischen und fachlichen Eignung anhand der Durchführung einer Musteraufgabe.
Die Vergabestelle wird denjenigen, max. 8 auf der 3. Stufe ausgewählten, geeigneten Bewerbern eine Musteraufgabe stellen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Für den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 8 auf der 2. Stufe unterschreitet, ist eine Abschichtung gemäß Stufe 3 nicht weiter notwendig. Das bedeutet diejenigen Bewerber, die ihre Eignung auf Stufe 2 nachweisen konnten, werden zur Durchführung der Musteraufgabe aufgefordert.
Diese Musteraufgabe ist nach Aufforderung im Hause der Vergabestelle zu präsentieren.
Bestandteil der Musteraufgabe sind die folgenden drei Themen:
1. Detaillierte Darstellung des Prozesses zur Inbetriebnahme eines iMsys inkl. der erforderlichen Parameter sowie beteiligter Systeme und Rollen.
2. Darstellung der aktuellen Probleme und Unsicherheiten bei der Einführung von iMsys.
3. Livedemonstration und Erläuterung der grundlegenden Standardfunktionen der GWA und MDM Software, wie in Register O gefordert. Die zur Umsetzung der Aufgaben erforderlichen Basiszähler und SMGW sind im Rahmen der Vorführung mitzubringen. Das Zusammenspiel zwischen Software und Geräten ist darzustellen.
Der zeitliche Aufwand für die Vorbereitung der Musteraufgabe durch den Bewerber wird auf ca. 4 Manntage geschätzt. Die Lösung der drei Teilaufgaben der Musteraufgabe soll vor Ort voraussichtlich in der Kalenderwoche 06 (8.2.-12.2.2016) in einer ca. dreistündigen Präsentation erfolgen. Eine Vergütung erhält der Bewerber hierfür nicht. Die Vergabestelle weist diesbezüglich darauf hin, dass die Musteraufgabe rein zu Bewertungszwecken erarbeitet werden muss und keinerlei tatsächlichen Nutzen für die Vergabestelle hat.
Diejenigen Bewerber, welche die geforderte Mindestpunktzahl erreichen, werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten mehr als 6 Bewerber die geforderte Mindestpunktzahl erreichen, werden jedoch lediglich diejenigen 6 Bewerber mit der besten (= höchsten) Endpunktezahl der Musteraufgabe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 6 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
Mit der Aufforderung zur Durchführung der Musteraufgabe erfolgen nähere Angaben zu Umfang, Bewertung und zur Höhe der geforderten Mindestpunktzahl.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der verbindlichen Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende.