Lieferung von 10 Krankentransportwagen (KTW)

Stadt Essen – Feuerwehr – Fachbereich 37

Die Feuerwehr der Stadt Essen beschafft zehn Krankenkraftwagen Typ A2 nach DIN EN 1789, DIN EN 1865. Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen die Krankenkraftwagen den gültigen DIN-Vorschriften, der StVZO, den Unfallverhütungsvorschriften, dem DVS-Merkblatt 0211 (Druckgasflaschen in geschlossenen KFZ, dem neuesten Stand der Technik, den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und in seinem Gesamtausbau den gültigen EMV-Bestimmungen entsprechen. Die Beschaffung erfolgt in 2 Losen (Los 1: 10 Fahrgestelle, Los 2: 10 Aufbauten).
Fahrgestell: Typ Transporter Kastenwagen geeignet zum Aufbau als Krankentransportwagen (KTW) nach DIN EN 1789:2007 – Typ A2, Auf- bzw. Ausbau mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3 500 kg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Los 1: 10 Fahrgestelle;Los 2: 10 Aufbauten.Fahrgestell: Typ Transporter Kastenwagen geeignet zum Aufbau als Krankentransportwagen (KTW) nach DIN EN 1789:2007 – Typ A2, Auf- bzw. Ausbau mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3 500 kg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Essen – Feuerwehr – Fachbereich 37
Postanschrift: Eiserne Hand 45
Postleitzahl: 45139
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.feuerwehr-essen.com 🌏
E-Mail: bestellwesen@feuerwehr.essen.de 📧
Telefon: +49 2011237111 📞
Fax: +49 2011237150 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 144-265784
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLYHUR.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Feuerwehr der Stadt Essen beschafft zehn Krankenkraftwagen Typ A2 nach DIN EN 1789, DIN EN 1865. Zum Zeitpunkt der Auslieferung müssen die Krankenkraftwagen den gültigen DIN-Vorschriften, der StVZO, den Unfallverhütungsvorschriften, dem DVS-Merkblatt 0211 (Druckgasflaschen in geschlossenen KFZ, dem neuesten Stand der Technik, den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und in seinem Gesamtausbau den gültigen EMV-Bestimmungen entsprechen. Die Beschaffung erfolgt in 2 Losen (Los 1: 10 Fahrgestelle, Los 2: 10 Aufbauten).
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Fahrgestell: Typ Transporter Kastenwagen geeignet zum Aufbau als Krankentransportwagen (KTW) nach DIN EN 1789:2007 – Typ A2, Auf- bzw. Ausbau mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3 500 kg.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fahrgestelle KTW
Kurze Beschreibung: 10 Fahrgestelle KTW.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Krankenwagen (Auf- und Ausbauten)
Kurze Beschreibung: 10 Auf- und Ausbauten KTW.
Menge oder Umfang:
Los 1: 10 Fahrgestelle;
Los 2: 10 Aufbauten.
Fahrgestell: Typ Transporter Kastenwagen geeignet zum Aufbau als Krankentransportwagen (KTW) nach DIN EN 1789:2007 – Typ A2, Auf- bzw. Ausbau mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3 500 kg.
Referenznummer: 09-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Feuerwehr Essen, Eiserne Hand 45, 45139 Essen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf diese Lieferung/Leistung findet das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) Anwendung. Bieter haben die gemäß §§ 4, 9, 18 Abs. 1 und 2, 19 Abs. 1 TVgG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Das Nähere ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
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Zu § 19 TVgG NRW (Frauenförderung):
Der geschätzte Auftragswert liegt bei über 50 000 EUR ohne Umsatzsteuer (Anlagen A11-A15).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Sie auch III.2.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen. Hier Angaben über die Herstellung von Krankentransportfahrzeugen, der Fahrzeugart, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, der Bieter wird im Bedarfsfall und auf Anforderung der Feuerwehr Essen Kontakt zum Referenzkunden herstellen. Beschreibung der technischen Ausrüstung der Fertigungsplätze für die Fertigung. Hier ist eine Fotodokumentation der Fertigung zur Fahrzeugherstellung (mind. 10 Stück) sowie eine Auflistung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität, anzugeben. Angaben zum Umsatz des Unternehmens im relevanten Marktsegment und die Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten.
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Der Nachweis ist der Nachweisliste als Anlage A 08 beizufügen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Voraus- und/oder Abschlagszahlungen werden nur gegen eine wertgleiche selbstschuldnerische Bankbürgschaft geleistet. Die Abwicklung der Voraus- oder Abschlagszahlungen über die hierzu notwendige Bankbürgschaft führt im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsmatrix zu einer punktmäßigen Abwertung des Angebotes.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Auftragsfall ist eine Erklärung hierüber vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Einhaltung aller einschlägigen EG- und DIN-Normen sowie der sicherheitstechnischen Vorschriften und einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen.
Eigenerklärung/Nachweis über die Einführung eines Compliance-Managements oder einer vergleichbaren Vereinbarung, welche auf ein gesetzestreues, integres und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren gerichtet ist und in den Bereichen Qualität, Vertrieb und After-Sales-Service einheitliche Kriterien einfordert (Anlage A10).
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Zum Nachweis der vergaberechtlichen Eignung haben diejenigen Bieter, welche innerhalb der letzten 10 Jahre seitens des Bundeskartellamtes durch ein Bußgeld belegt worden sind oder anderweitig eine wettbewerbswidrige Absprache getroffenhaben, dem Angebot die Bietererklärung zur Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung) auf Basis der Checkliste des Deutschen Städtetages oder in Form eines Zertifikates anzugeben (Anlage A17).
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 37-1-1
Herrn Mastiaux
E-Mail: gerda.reider@brd.nrw.de 📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 09-2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gerda.reider@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 144-265784 (2015-07-17)