Lieferung von drei Abrollbehältern Sonderlöschmittel

Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 211), Zentrale Vergabestelle BIS

Lieferung von drei Abrollbehältern Sonderlöschmittel (AB Solö). Die AB Solö sollen Schaummittel und fahrbare Löscher transportieren und mit Hilfe der Zumischeinrichtung sowie zugeführten Löschwasser Schaum für die Brandbekämpfung an der Einsatzstelle erzeugen. Des Weiteren werden Geräte und Schläuche, die für die Brandbekämpfung erforderlich sind, mitgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-07 Auftragsbekanntmachung
2015-10-26 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Menge oder Umfang: Drei Abrollbehälter Solö.380 000
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 211), Zentrale Vergabestelle BIS
Postanschrift: Carl-Cohn-Straße 39
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428669252 📞
Fax: +49 40428666271 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 132-242335
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von drei Abrollbehältern Sonderlöschmittel (AB Solö). Die AB Solö sollen Schaummittel und fahrbare Löscher transportieren und mit Hilfe der Zumischeinrichtung sowie zugeführten Löschwasser Schaum für die Brandbekämpfung an der Einsatzstelle erzeugen. Des Weiteren werden Geräte und Schläuche, die für die Brandbekämpfung erforderlich sind, mitgeführt.
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Menge oder Umfang: Drei Abrollbehälter Solö.
Beschreibung der Optionen: Optionales Angebot für entnehmbare Zumischeinrichtung anbieten.
Referenznummer: OV176999/15

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Erklärungen gemäß den Angebotsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärungen gemäß den Angebotsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Erklärungen gemäß den Angebotsunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dirk Krause
Internetadresse: www.polizei.hamburg.de 🌏
Name: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik VT 112
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Fax: +49 40428669119 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV176999/15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428231448 📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 132-242335 (2015-07-07)
Ergänzende Angaben (2015-10-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 210-380844
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 132-242335
ABl. S-Ausgabe: 210
Quelle: OJS 2015/S 210-380844 (2015-10-26)