Lieferung von elektrischer Energie für 24 Monate in der Stadt Gotha und in den Gemeinden des Landkreises Gotha mit einem Bedarf von ca. 7 070 000 kWh an insgesamt 218 Verbrauchsstellen, aufgegliedert in 3 Netzgebiete. Entsprechend eines Beschlusses des Kreistages ist die Lieferung von Atomstrom ausgeschlossen. Der nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen auszuweisende Anteil radioaktiven Abfalls muss 0 g betragen. Die Kohlendioxidemission (CO2-Emission) pro kWh darf nicht größer als 500 g sein. Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze GmbH, Stadtwerke Gotha Netz GmbH, Energieversorgung Inselsberg GmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Menge oder Umfang: 7 070 000 kWh.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gotha, vertr. d. d. Landrat
Postanschrift: 18.-März-Str. 50
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-gth.de🌏
E-Mail: gebaeudemanagement@kreis-gth.de📧
Telefon: +49 3621214220📞
Fax: +49 3621214410 📠
Lieferung von elektrischer Energie für 24 Monate in der Stadt Gotha und in den Gemeinden des Landkreises Gotha mit einem Bedarf von ca. 7 070 000 kWh an insgesamt 218 Verbrauchsstellen, aufgegliedert in 3 Netzgebiete. Entsprechend eines Beschlusses des Kreistages ist die Lieferung von Atomstrom ausgeschlossen. Der nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen auszuweisende Anteil radioaktiven Abfalls muss 0 g betragen. Die Kohlendioxidemission (CO2-Emission) pro kWh darf nicht größer als 500 g sein. Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze GmbH, Stadtwerke Gotha Netz GmbH, Energieversorgung Inselsberg GmbH.
Lieferung von elektrischer Energie für 24 Monate in der Stadt Gotha und in den Gemeinden des Landkreises Gotha mit einem Bedarf von ca. 7 070 000 kWh an insgesamt 218 Verbrauchsstellen, aufgegliedert in 3 Netzgebiete. Entsprechend eines Beschlusses des Kreistages ist die Lieferung von Atomstrom ausgeschlossen. Der nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen auszuweisende Anteil radioaktiven Abfalls muss 0 g betragen. Die Kohlendioxidemission (CO2-Emission) pro kWh darf nicht größer als 500 g sein. Netzbetreiber: TEN Thüringer Energienetze GmbH, Stadtwerke Gotha Netz GmbH, Energieversorgung Inselsberg GmbH.
Referenznummer: 01/33501/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Gotha.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot zwingend vorzulegen:
— Eigenerklärung gemäß VOL/A (Bei Auftragserteilung kann die Vergabestelle einzelne Nachweise verlangen);
— Erklärung Bietergemeinschaft (bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft);
— Handelsregisterauszug.
Werden Leistungen auf Nachunternehmen übertragen:
— Erklärung des Bieters bei beabsichtigter Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer (NU)/Erklärung des NU;
— Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 12 ThürVgG);
— Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 12 ThürVgG).
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtl. anerkannte Übersetzung beifügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die bereits im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die unter III.2.1) genannten Nachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise/Belege für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Für Nachauftragnehmer, die bereits im Angebot benannt werden bzw. deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt vorgesehen ist, sind die unter III.2.1) genannten Nachweise ebenfalls vorzulegen. Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern ist es gestattet, auf die Leistungsfähigkeit Dritter zu verweisen, sofern sie nachweisen können, dass sie tatsächlich über die Mittel dieser Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, verfügen.
Beizubringende Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Referenzliste/Nachweis über die Stromlieferung an vergleichbare Kunden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Stromliefervertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer muss ausschließlich Strom anbieten, der nicht aus Kernkraft-Anlagen stammt und einen bei dem der Anteil CO2-Emission 500 g je kWh nicht übersteigt. Die Bieter haben bei Angebotsabgabe entsprechende Eigenerklärungen abzugeben. Als Nachweis gilt die Kennzeichnung des zu liefernden Stroms nach § 42 EnWG. Weist der Auftragnehmer bei der Abrechnung oder Abschlagszahlung seiner Stromlieferung für den gelieferten elektrischen Strommix einen Anteil radioaktiven Abfalls und/oder einen Anteil CO2-Emission von mehr als 500 g/kWh gemäß Kennzeichnung nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aus, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Der Auftragnehmer muss ausschließlich Strom anbieten, der nicht aus Kernkraft-Anlagen stammt und einen bei dem der Anteil CO2-Emission 500 g je kWh nicht übersteigt. Die Bieter haben bei Angebotsabgabe entsprechende Eigenerklärungen abzugeben. Als Nachweis gilt die Kennzeichnung des zu liefernden Stroms nach § 42 EnWG. Weist der Auftragnehmer bei der Abrechnung oder Abschlagszahlung seiner Stromlieferung für den gelieferten elektrischen Strommix einen Anteil radioaktiven Abfalls und/oder einen Anteil CO2-Emission von mehr als 500 g/kWh gemäß Kennzeichnung nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aus, hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Mit dem Angebot zwingend vorzulegen:
— Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG);
— EVB zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 11 ThürVgG);
— EVB zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen.
Die Ausschreibungsunterlagen können unter Vorlage des Einzahlungsbeleges schriftlich abgefordert werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Gotha, Amt für Gebäude- und Straßenmanagement
Frau Kühn
Internetadresse: www.kreis-gth.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 01/33501/2015
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per E-Mail oder Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften; die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 139-256347 (2015-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 639 295,94 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge