Nebenangebote sind gemäß Ziffer II.1.9 ausgeschlossen. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) gemäß den Teilnahmebedingungen erfüllen, werden nicht mehr als 5 bis 8 Bewerber je Los ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber für das jeweilige Los grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Angabe eines Angebotes auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird die Vergabestelle die unter Abschnitt III.2 Nr. 2.3.1 und 2.3.2 genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde bewerten.