Los 18 – Maler- und Spachtelarbeiten für den Neubau einer Gesamtschule, inkl. 4-Feld-Sporthalle

KIS – Kommunaler Immobilen Service, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam

Spachtel- und Malerarbeiten auf Ortbeton- und Trockenbau, Wände und Decken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Menge oder Umfang:
10 000m2 Spachtelarbeiten auf Ortbetonwänden; 5 000 m2 Spachtelarbeiten auf Trockenbauwänden; 15 000 m2 Innenanstrich mit Dispersionsfarbe an Wänden; 1 500 m2 Innenanstrich mit Dispersionsfarbe an Unterhangdecken; 7 000 m2 Innenanstrich mit Dispersionsfarbe an Unterhangdecken mit Akustiklochung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: KIS – Kommunaler Immobilen Service, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Postanschrift: Hegelallee 6-10, Haus 1
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
E-Mail: anja.tefs@rathaus.potsdam.de 📧
Telefon: +49 3312893722 📞
Fax: +49 3312893713 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 225-408800
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 25-040996
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können bis zum 15.12.2015, 8:00 Uhr über den Vergabemarktplatz Brandenburg (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) heruntergelagen werden. Die Ausreichung eines Papierexemplars erfolgt nicht. Teilnehmende Bieter müssen sich die Vergabeunterlagen vom Vergabemarkplatz Brandenburg selbstständig herunterladen. Die Angebote können nur in Papierform eingereicht werden. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYF1W.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Spachtel- und Malerarbeiten auf Ortbeton- und Trockenbau, Wände und Decken.
Menge oder Umfang: 10 000m
Referenznummer: OV-B-KIS/152/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neubau Gesamtschule „Da Vinci“, Esplanade Nr. 3, 14469 Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gewerberegisterauszug (nicht älter als 3 Monate), Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, Bieter die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschlang haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, Bescheinigungen der Berufgenossenschaft und Nachweis der Zahlungen der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung der Bundesrepublik Deutschland;
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Siehe auch Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre und die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten; Siehe auch Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis von mind. 3 Referenzleistungen vergleichbaren Umfangs, Nachweis der zur Leistungserbringung vorhandenen technischen Ausrüstung, Qualifikationsnachweise für das leitende technische Personal und geeignete Nachweise der Fachkunde.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. aller Nachträge;
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme inkl. aller Nachträge.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Verdingungsunterlagen § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Land Brandenburg gilt das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG). Bieter oder Bietergemeinschaften haben danach eine Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG zu Mindestentgelten, zu Kontrollregelungen, Vertragsstrafen, Kündigung des Auftrages und zur Verpflichtung eventueller Nachunternehmer zur Einhaltung ebendieser Vorgaben abzuschließen.
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Die Vereinbarung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und vom Bieter/ Bietergemeinschaft mit dem Angebot verbindlich unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen geplant, ist zusätzlich folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen:
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— Nachunternehmerverzeichnis;
— Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer (Verleiher von Arbeitskräften) und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-15 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadtverwaltung Potsdam Geschäftsbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt -Submission-
Öffnungsort (Stadt): Potsdam
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bei der Öffnung der Angebote dürfen anwesend sein: Bieter oder ihre bevollmächtigten Vertreter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Hegelallee 6/7, Haus 1; Zimmer 217-220

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Vergabemarkplatz Brandenburg
URL der Dokumente: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ 🌏
Name: Stadtverwaltung Potsdam Geschäftsbereich 4 – Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt -Submission-
Postanschrift: Hegelallee 6/7, Haus 1, Zimmer 217-220

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-05 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV-B-KIS/152/15
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 25-040996
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können bis zum 15.12.2015, 8:00 Uhr über den Vergabemarktplatz Brandenburg (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) heruntergelagen werden. Die Ausreichung eines Papierexemplars erfolgt nicht. Teilnehmende Bieter müssen sich die Vergabeunterlagen vom Vergabemarkplatz Brandenburg selbstständig herunterladen. Die Angebote können nur in Papierform eingereicht werden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYF1W.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend gemacht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verseltzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 107 Abs. 2 GWB.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschrift im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestes bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2 GWB § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt, § 107 Abs. 3 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 225-408800 (2015-11-16)