Mittagsverpflegung für neun Gesamtschulen in Landau für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017

Stadt Landau in der Pfalz – Amt für Schulen Kultur und Sport

Lieferung der Mittagsverpflegung für neun Ganztagsschulen in Landau in der Pfalz für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017.
Der Caterer hat täglich 2 qualitativ gleichwertige warme Menüs, davon ein Menü in vegetarischer Form, anzubieten. Das Mittagessen soll mit einer Hauptspeise und einem Dessert gereicht werden. Ethische und religiöse Verzehrverbote bestimmter Nahrungsmittel sind ggf. durch ein alternatives Angebot zu berücksichtigen.
Die Anlieferung erfolgt durch den Caterer in Warmhalteboxen. Während des Prozesses (Zeit vom Fertigstellen der Speisen in der Zentralküche bis zum Ende er Essensausgabezeit) darf das Essen max. 3 Stunden (für gegartes Gemüse und kurzgebratene Komponenten max. 2 Stunden) warmgehalten werden. Dies bedeutet, dass ein Transport der Speisen (Verlassen der Zentralküche bis Übergabe in der Mensa der Schule) 45 Minuten (bei Los 2: 30 Minuten) nicht überschreiten darf. Die Temperatur des angelieferten Essens muss den gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Die Stadt erwartet ein Essensangebot mit ausgewogener Nährstoffzufuhr und dem Alter der Jugendlichen (Grundschulen 6-10 Jahre; weiterführende Schulen 10-16 Jahre) entsprechenden Verzehrmengen. Kalorien- und Nährwerte müssen den altersbedingten ernährungsphysiologischen Anforderungen entsprechen. Die abwechslungsreichen Menüs sollen nach Möglichkeit das saisonale und regionale Angebot an Gemüse, Salat und Obst berücksichtigen und möglichst aus biologischem Anbau stammen. Die Zusammensetzung der Menüs muss ernährungsphysiologisch ausgewogen sein und soll den aktuellen Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen, die Vollwertkost und vegetarische Gerichte neben abwechslungsreicher Vollkost zur Auswahl empfehlen. Das Mittagessen soll in seinen Hauptkomponenten aus Zutaten bestehen, deren natürlicher Vitamin- und Mineralstoffgehalt frisch geernteten Rohstoffen entspricht. Bei Speisenherstellung und Zubereitung ist auf eine fettarme Zubereitung zu achten. Im Rahmen der sensorischen Qualitäten ist auf ansprechendes Aussehen der Speisen zu achten, der typische Geschmack der Lebensmittel bleibt erhalten. Gemüse, Teigwaren und Reis sind bissfest, kurzgebratenes ist knusprig bzw. kross, geschmortes und gedünstetes Fleisch ist bissfest und nicht faserig. Die Möglichkeit des „Nachschlags“ muss grundsätzlich gegeben sein. Der Caterer hat das Essen rechtzeitig zu den entsprechenden Essenszeiten in der Cateringküche anzuliefern.
Die Lieferbehälter und die Essensreste sind täglich nach dem Mittagessen vom Caterer abzuholen.
Der Speiseplan ist gemeinsam mit den bestimmten Personen abzustimmen. Er wird aus mehreren Speisevorschlägen in der Regel für ca. 2 bis 3 Wochen im Voraus festgelegt.
Gilt nur für Los 2 Grundschule Pestalozzi: Die Essensausgabe soll in Schüsseln erfolgen. Die Nachspeisen für die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse müssen in Portionsbecher verfüllt sein. Die Nachspeisen der dritten und vierten Klassen können in Schüsseln oder in Portionsbecher verfüllt sein.“

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kantinen- und Verpflegungsdienste
Menge oder Umfang:
Ca. 900 Mahlzeiten je Schultag für alle 9 Schulen (montags bis donnerstags, exklusive Ferienzeiten und Feiertag).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kantinen- und Verpflegungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landau in der Pfalz – Amt für Schulen Kultur und Sport
Postanschrift: Maximilianstraße 7
Postleitzahl: 76829
Postort: Landau in der Pfalz
Kontakt
Internetadresse: http://www.landau.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de 📧
Telefon: +49 6341131600 📞
Fax: +49 6341131609 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 059-103427
ABl. S-Ausgabe: 59

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung der Mittagsverpflegung für neun Ganztagsschulen in Landau in der Pfalz für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017.
Der Caterer hat täglich 2 qualitativ gleichwertige warme Menüs, davon ein Menü in vegetarischer Form, anzubieten. Das Mittagessen soll mit einer Hauptspeise und einem Dessert gereicht werden. Ethische und religiöse Verzehrverbote bestimmter Nahrungsmittel sind ggf. durch ein alternatives Angebot zu berücksichtigen.
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Die Anlieferung erfolgt durch den Caterer in Warmhalteboxen. Während des Prozesses (Zeit vom Fertigstellen der Speisen in der Zentralküche bis zum Ende er Essensausgabezeit) darf das Essen max. 3 Stunden (für gegartes Gemüse und kurzgebratene Komponenten max. 2 Stunden) warmgehalten werden. Dies bedeutet, dass ein Transport der Speisen (Verlassen der Zentralküche bis Übergabe in der Mensa der Schule) 45 Minuten (bei Los 2: 30 Minuten) nicht überschreiten darf. Die Temperatur des angelieferten Essens muss den gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Die Stadt erwartet ein Essensangebot mit ausgewogener Nährstoffzufuhr und dem Alter der Jugendlichen (Grundschulen 6-10 Jahre; weiterführende Schulen 10-16 Jahre) entsprechenden Verzehrmengen. Kalorien- und Nährwerte müssen den altersbedingten ernährungsphysiologischen Anforderungen entsprechen. Die abwechslungsreichen Menüs sollen nach Möglichkeit das saisonale und regionale Angebot an Gemüse, Salat und Obst berücksichtigen und möglichst aus biologischem Anbau stammen. Die Zusammensetzung der Menüs muss ernährungsphysiologisch ausgewogen sein und soll den aktuellen Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen, die Vollwertkost und vegetarische Gerichte neben abwechslungsreicher Vollkost zur Auswahl empfehlen. Das Mittagessen soll in seinen Hauptkomponenten aus Zutaten bestehen, deren natürlicher Vitamin- und Mineralstoffgehalt frisch geernteten Rohstoffen entspricht. Bei Speisenherstellung und Zubereitung ist auf eine fettarme Zubereitung zu achten. Im Rahmen der sensorischen Qualitäten ist auf ansprechendes Aussehen der Speisen zu achten, der typische Geschmack der Lebensmittel bleibt erhalten. Gemüse, Teigwaren und Reis sind bissfest, kurzgebratenes ist knusprig bzw. kross, geschmortes und gedünstetes Fleisch ist bissfest und nicht faserig. Die Möglichkeit des „Nachschlags“ muss grundsätzlich gegeben sein. Der Caterer hat das Essen rechtzeitig zu den entsprechenden Essenszeiten in der Cateringküche anzuliefern.
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Die Lieferbehälter und die Essensreste sind täglich nach dem Mittagessen vom Caterer abzuholen.
Der Speiseplan ist gemeinsam mit den bestimmten Personen abzustimmen. Er wird aus mehreren Speisevorschlägen in der Regel für ca. 2 bis 3 Wochen im Voraus festgelegt.
Gilt nur für Los 2 Grundschule Pestalozzi: Die Essensausgabe soll in Schüsseln erfolgen. Die Nachspeisen für die Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klasse müssen in Portionsbecher verfüllt sein. Die Nachspeisen der dritten und vierten Klassen können in Schüsseln oder in Portionsbecher verfüllt sein.“
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler der Grundschule Horstring, Helmbachstraße 100, 76829 Landau
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von 2 qualitativ gleichwertigen warmen Menüs, davon ein Menü in vegetarischer Form an den Schultagen. Das Mittagessen soll mit einer Hauptspeise und einem Dessert gereicht werden.
Menge oder Umfang: Schultäglich ungefähr 100 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.Täglich eine Anlieferung.
Schultäglich ungefähr 100 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.
Täglich eine Anlieferung.
Dauer: 24 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung für die Schülerinnen und Schüler der Pestalozzi-Grundschule, Langstraße 9 a, 76829 Landau
Menge oder Umfang: Schultäglich ungefähr 180 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.Täglich 2 Anlieferungen.
Schultäglich ungefähr 180 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.
Täglich 2 Anlieferungen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler der Grundschule Thomas-Nast, Albrecht-Dürer-Straße 3, 76829 Landau
Kurze Beschreibung:
Bereitstellung von 2 qualitativ gleichwertigen warmen Menüs, davon ein Menü in vegetarischer Form an den Schultagen (Montag bis Donnerstag). Das Mittagessen soll mit einer Hauptspeise und einem Dessert gereicht werden.
Menge oder Umfang: Schultäglich ungefähr 95 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.Täglich 2 Anlieferungen.
Schultäglich ungefähr 95 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler der Grundschule Landau-Süd, Raimund-Huber-Straße 14, 76829 Landau
Menge oder Umfang: Schultäglich ungefähr 57 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.Täglich eine Anlieferung.
Schultäglich ungefähr 57 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler der Nordringschule (Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“), Nordring 4, 76829 Landau
Menge oder Umfang: Schultäglich ungefähr 60 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.Täglich eine Anlieferung.
Schultäglich ungefähr 60 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler der Konrad-Adenauer-Realschule Plus, Fortstraße 2, 76829 Landau
Menge oder Umfang: Schultäglich ungefähr 150 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.Täglich eine Anlieferung.
Schultäglich ungefähr 150 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule und der Außenstelle der Paul-Moor-Schule (Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung), Schneiderstraße 69, 76829 Landau
Menge oder Umfang: Schultäglich ungefähr 230 Essen, genaue Anzahl steht noch nicht fest. Täglich 2 Anlieferungen.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler des Otto-Hahn-Gymnasiums, Wetring 11, 76829 Landau
Referenznummer: VOL 2015/400/01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 76829 Landau – Verschiedene Schulen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter/die Gesellschaft/die Bietergemeinschaft, dass keine Kenntnis vorhanden ist, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
— § 129 Strafgesetzbuch (Bildung krimineller Vereinigungen);
— § 129 a Strafgesetzbuch (Bildung terroristischer Vereinigungen);
— 129 b Strafgesetzbuch (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
— § 261 Strafgesetzbuch (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
— § 263 Strafgesetzbuch (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
— § 264 Strafgesetzbuch (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
— § 334 Strafgesetzbuch (Bestechung, auch in Verbindung mit Art 2 des EU-Bestechungsgesetzes Art. 3 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Art. 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
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— Art.2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Beschaffung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und deren Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter/die Gesellschaft/die Bietergemeinschaft,
— er/sie keine schweren Verfehlungen begangen hat/haben, die seine ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere er/sie in den letzten 2 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist (§ 6 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz) und
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— dass er/sie in das Berufsregister eingetragen ist/sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter/die Gesellschaft/die Bietergemeinschaft, dass:
a) über sein/ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren weder beantragt oder eröffnet wurde;
b) seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist/sind;
c) er/sie sich nicht in Liquidation befindet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2 Referenzen über vergleichbare Lieferungen von Verpflegungen aus den Jahren 2013 und/oder 2014 mit Angabe der Schulen oder vergleichbaren Einrichtungen, Anzahl der Essen sowie des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner (Name und Telefonnummer).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 17 VOL/B und den besonderen sowie zusätzlichen Vertragsbedingungen unter Beachtung, dass die Essenskosten 14-tätig abgerechnet werden. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils pro Schule an das Amt für Schulen, Kultur und Sport.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Caterer hat sich gegen alle von ihm zu vertretenen Schäden zu sichern. Er tritt insbesondere ein für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Verwendung von nicht einwandfreier Ware entsteht. Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss sich auf 2 000 000 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden und 50 000 EUR für Vermögensschäden belaufen.
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Der Auftragnehmer unterwirft sich den Bestimmungen des Landesgesetzes zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.12.201 (GVBl. Nr. 20 vom 13.12.2010, Seite 426 ff.).
Die Anlieferung erfolgt in Warmhalteboxen. Während des Prozesses (Zeit vom Fertigstellen der Speisen in der Zentralküche bis zum Ende der Essensausgabezeiten) darf das Essen max. 3 Stunden (für gegartes Gemüse und kurzgebratene Komponenten max. 2 Stunden) warmgehalten werden. Dies bedeutet, dass ein Transport der Speisen (Verlassen der Zentralküche bis Übergabe in der Mensa der Schule) 30 Minuten nicht überschreiten darf. Die Temperatur des angelieferten Essens muss den gesetzlichen Richtlinien entsprechen.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Firmen, die sich gewerbsmäßig mit der Ausführung von Leistungen in der ausgeschriebenen Art befassen, nach vorheriger Überweisung des Kostenbeitrages auf das Konto der Stadt Landau anfordern.
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Empfänger Stadt Landau,
Sparkasse SÜW,
BIC: SOLA DE S1SUW,
IBAN: DE08 5485 0010 0000 0000 18,
VR Bank Südpfalz,
BIC: GENODE61SUW,
IBAN: DE92 5486 2500 0000 7141 35.
Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich nach schriftlicher bzw. textlicher (E-Mail, Fax) Anforderung; ein Zahlungsnachweis der Bank ist beizufügen.
Auf dem Überweisungsbeleg ist unbedingt der Verwendungszweck „57206/1147.4626/018 9824“ anzugeben.
Schecks sind nicht erwünscht. Der Kostenbeitrag wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-12 📅
Öffnungsort: Stadtverwaltung Landau, Zentrale Vergabestelle, Langstraße 9 A, 76829 Landau.
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Landau, Zentrale Vergabestelle, Langstraße 9 A, 76829 Landau.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (80)
2. Warmhaltezeit (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landau.de 🌏
Name: Stadt Landau in der Pfalz – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Langstraße 9 a
Fax: +49 634113881609 📠
URL der Dokumente: www.landau.de 🌏
URL der Teilnahme: www.landau.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOL 2015/400/01

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 613162234 📞
Internetadresse: http://mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 613162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Wiederkehrender Auftrag
März 2017.
Quelle: OJS 2015/S 059-103427 (2015-03-20)