Neubau 5-zügiges Gymnasium mit Dreifeldsporthalle, Telemannstraße Leipzig

Stadt Leipzig – Amt für Gebäudemanagement

Neubau 5-zügiges Gymnasium mit Dreifeldsporthalle, Telemannstraße Leipzig;
Los 009 – Dachdeckungsarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-05 Auftragsbekanntmachung
2015-09-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Menge oder Umfang:
— 5 100 m² Dampfsperre als Notabdichtung, auf Stahlbeton und Trapezblech;— 3 010 m² Wärmedämmung EPS bis 40 cm, teilw. Gefälledämmung;— 2 090 m² Wärmedämmung Mineralfaser bis 22 cm, teilw. Gefälledämmung;— 5 010 m² Dachabdichtung Bitumenbahn, 2-lagig;— 2 500 m² extensives Gründach, Sedum-Kräuter, einschl. Anwuchspflege;— 12 Stck. RWA-Lichtkuppeln;— 4 Stck. RWA-Zentrale mit Melder, Sensoren;— 1 400 m Verkabelung für RWA-Anlagen, teilw. in Leerrohren;— 25 St. Einzelanschlagpunkte, balastiert bzw. an Stahlträger;— 100 m Anschlagsicherung schienen- bzw. seilgeführt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Leipzig – Amt für Gebäudemanagement
Postleitzahl: 04092
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.leipzig.de 🌏
Telefon: +49 3411237359 📞
Fax: +49 3411237332 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 115-207594
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Kostenloser Download der Vergabeunterlagen ab 13.6.2015 unter https://ausschreibungen.leipzig.de/ausschreibungen/vob Bauherr: Amt für Jugend, Familie und Bildung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau 5-zügiges Gymnasium mit Dreifeldsporthalle, Telemannstraße Leipzig;
Los 009 – Dachdeckungsarbeiten.
Menge oder Umfang:
— 5 100 m² Dampfsperre als Notabdichtung, auf Stahlbeton und Trapezblech;
— 3 010 m² Wärmedämmung EPS bis 40 cm, teilw. Gefälledämmung;
— 2 090 m² Wärmedämmung Mineralfaser bis 22 cm, teilw. Gefälledämmung;
— 5 010 m² Dachabdichtung Bitumenbahn, 2-lagig;
— 2 500 m² extensives Gründach, Sedum-Kräuter, einschl. Anwuchspflege;
— 12 Stck. RWA-Lichtkuppeln;
— 4 Stck. RWA-Zentrale mit Melder, Sensoren;
— 1 400 m Verkabelung für RWA-Anlagen, teilw. in Leerrohren;
— 25 St. Einzelanschlagpunkte, balastiert bzw. an Stahlträger;
— 100 m Anschlagsicherung schienen- bzw. seilgeführt.
Referenznummer: B15-6537-06-0441
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 04107 Leipzig.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eintragung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen (www.pq-verein.de)
oder
— Eintragung in das Bewerberverzeichnis der Stadt Leipzig
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters:
— zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnortes;
— zum Eintrag in das Handelsregister (nicht älter als 1 Jahr);
— zur Gewerbeanmeldung;
— zur Anmeldung Berufsgenossenschaft;
— dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz und/oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt worden ist;
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— zur pflichtgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialabgaben;
— dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum Umsatz des Unternehmens (gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2a VOB/A);
— Benennung von Referenzen (gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2b VOB/A);
— Angabe der AKR- Anzahl (gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2c VOB/A);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Bei Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum: Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. MVAS;
— Angaben zur technischen Ausrüstung, welche dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung steht (nur bei Vergabeverfahren des Verkehrs- und Tiefbauamtes, sofern nicht nachfolgend gesondert gefordert).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme;
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Anforderungen der Vergabeunterlagen als Druckexemplar ist kostenpflichtig. Anforderung für das Druckexemplar nur schriftlich bis zum genannten Termin (Eingang der Anforderung) unter Beilage eines Verrechnungsschecks an: Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bauverwaltung, 04092 Leipzig. Übergabe der Unterlagen nur im Postversand mittels Einwurf-Einschreiben.
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Registrierung zum kostenlosen Download der Vergabeunterlagen unter https://ausschreibungen.leipzig.de/registrierung
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-27 📅
Öffnungsort:
Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bauverwaltung, Prager Straße 126, 04317 Leipzig, Zimmer: B2.053.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bauverwaltung, Prager Straße 126, 04317 Leipzig, Zimmer: B2.053.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abt. Projektmanagement
Mätze, Martin
Internetadresse: www.leipzig.de 🌏
Name: Stadt Leipzig, Verkehrs- und Tiefbauamt
Kontaktperson: Abt. Bauverwaltung
Schwarze, Petra
Telefon: +49 3411237778 📞
Fax: +49 3411237790 📠
URL der Dokumente: https://ausschreibungen.leipzig.de/ausschreibungen/vob 🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-10-05 📅
Datum des Endes: 2016-05-10 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B15-6537-06-0441
Zusätzliche Informationen
Kostenloser Download der Vergabeunterlagen ab 13.6.2015 unter https://ausschreibungen.leipzig.de/ausschreibungen/vob
Bauherr: Amt für Jugend, Familie und Bildung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die gem. § 101a GWB vorgeschriebene Informationsfrist vergangen ist.
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Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel des Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (i. d. R. 3 Tage, höchstens innerhalb von 1 Woche nach Kenntnis des Verstoßes) bzw. bei einem Vergaberechtsverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Angebotsfrist.
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Bei Nichtabhelfen der Rüge durch die Vergabestelle wird auf die Frist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 05113
Telefon: +49 28894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2889499400 📠
Quelle: OJS 2015/S 115-207594 (2015-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: martin.maetze@leipzig.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 197-356083
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 115-207594
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Tag der Auftragsvergabe: 14.9.2015.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Vergabenummer: B15-6537-06-0441

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100 %)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-14 📅
Name: M. Mieth Bedachungen und Bau GmbH
Postanschrift: Am Flügelrad 6
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@mmieth-gmbh.de 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Braustraße 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur eines Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und die gem. § 101a GWB vorgeschriebene Informationsfrist vergangen ist. Vor der Antragstellung muss der Bieter in aller Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (i. d. R. 3 Tage, höchstens innerhalb von einer Woche nach Kenntnis des Verstoßes) bzw. bei einem Vergaberechtsverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Angebotsfrist. Bei Nichtabhelfen der Rüge durch die Vergabestelle wird auf die Frist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 50113
Quelle: OJS 2015/S 197-356083 (2015-09-28)