Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Universitätsbauten. Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum – NaG“ für die Universität Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 55 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Der Neubau erstreckt sich parallel zur Straße „Beim Schlump“ und besteht aus einem kompakten 7-geschossigen bis zu 32 m hohen Institutsbaukörper mit teilweise 2 Untergeschossen, welcher an die Nordseite des Bestandsgebäudes Geomatikums direkt anschließt. Auf Höhe der Einmündung „Ellenbogen“ ist der Baukörper um 2 Geschosse reduziert, wodurch der Gesamtbaukörper optisch in 2 Bauteile aufgeteilt wird. Der östlich gelegene Baukörper dient als Haupteingangsbau mit gebäudehohem Atrium zur Haupterschließung und enthält Administration, Büroräume, Cafeteria und Vorlesungsräume. Der westliche Baukörper, welcher 2 Untergeschosse besitzt, enthält überwiegend Labor- und Forschungsräume. Zur Belichtung des großflächigen Baukörpers sind 2 Innenhöfe vorgesehen. Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettbau konzipiert und wird durch die Treppenhauskerne und Aufzugschächte ausgesteift. Die Gesamtlänge des Gebäudes beträgt ca. 160 m. Die Gesamtnutzfläche beläuft sich ca. 21 000 m², die Bruttogrundfläche auf ca. 42 000 m².
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang:
Im Zuge der übergeordneten Baustelleneinrichtung:— Zugangs- und Zufahrtskontrolle inkl. Lieferung Zugangskontrollcontainer und weiterer Drehkreuzanlage;— Bewachung (auch außerhalb der Regelarbeitszeit und Feiertagen);— Stellung von Aufzugsführern.1 065 000
Im Zuge der übergeordneten Baustelleneinrichtung:— Zugangs- und Zufahrtskontrolle inkl. Lieferung Zugangskontrollcontainer und weiterer Drehkreuzanlage;— Bewachung (auch außerhalb der Regelarbeitszeit und Feiertagen);— Stellung von Aufzugsführern.1 065 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 065 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmh-hamburg.de🌏
E-Mail: einkauf@gmh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
Die zu dieser Ausschreibung gehörenden Anlagen werden auf einem Server bereitgestellt. Die Zugangsdaten zu diesem Server werden nach der Abforderung der Vergabeunterlagen zusammen mit den übrigen Ausschreibungsunterlagen übermittelt.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Anfragen von Bietern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
http://www.gmh-hamburg.de/unternehmen/ausschreibungen.html
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Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Anfragen von Bietern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Universitätsbauten.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH wurde 1987 für den nachhaltigen Bau und Betrieb von gewerblichen und kommunalen Immobilien gegründet. Seit 2013 ist GMH ein Tochterunternehmen der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH und damit mittelbar ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkt der Aktivitäten ist die Sanierung und Bewirtschaftung von Schulbauten im Hamburger Süden sowie Neubau, Sanierung und Bewirtschaftung von Universitätsbauten.
Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum – NaG“ für die Universität Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 55 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Der Neubau erstreckt sich parallel zur Straße „Beim Schlump“ und besteht aus einem kompakten 7-geschossigen bis zu 32 m hohen Institutsbaukörper mit teilweise 2 Untergeschossen, welcher an die Nordseite des Bestandsgebäudes Geomatikums direkt anschließt. Auf Höhe der Einmündung „Ellenbogen“ ist der Baukörper um 2 Geschosse reduziert, wodurch der Gesamtbaukörper optisch in 2 Bauteile aufgeteilt wird. Der östlich gelegene Baukörper dient als Haupteingangsbau mit gebäudehohem Atrium zur Haupterschließung und enthält Administration, Büroräume, Cafeteria und Vorlesungsräume. Der westliche Baukörper, welcher 2 Untergeschosse besitzt, enthält überwiegend Labor- und Forschungsräume. Zur Belichtung des großflächigen Baukörpers sind 2 Innenhöfe vorgesehen. Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettbau konzipiert und wird durch die Treppenhauskerne und Aufzugschächte ausgesteift.
Die Baumaßnahme „Neubau am Geomatikum – NaG“ für die Universität Hamburg befindet sich auf dem Grundstück Bundesstraße 55 südlich des Verkehrsknotens „Beim Schlump – Bundesstraße“. Der Neubau erstreckt sich parallel zur Straße „Beim Schlump“ und besteht aus einem kompakten 7-geschossigen bis zu 32 m hohen Institutsbaukörper mit teilweise 2 Untergeschossen, welcher an die Nordseite des Bestandsgebäudes Geomatikums direkt anschließt. Auf Höhe der Einmündung „Ellenbogen“ ist der Baukörper um 2 Geschosse reduziert, wodurch der Gesamtbaukörper optisch in 2 Bauteile aufgeteilt wird. Der östlich gelegene Baukörper dient als Haupteingangsbau mit gebäudehohem Atrium zur Haupterschließung und enthält Administration, Büroräume, Cafeteria und Vorlesungsräume. Der westliche Baukörper, welcher 2 Untergeschosse besitzt, enthält überwiegend Labor- und Forschungsräume. Zur Belichtung des großflächigen Baukörpers sind 2 Innenhöfe vorgesehen. Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettbau konzipiert und wird durch die Treppenhauskerne und Aufzugschächte ausgesteift.
Die Gesamtlänge des Gebäudes beträgt ca. 160 m. Die Gesamtnutzfläche beläuft sich ca. 21 000 m², die Bruttogrundfläche auf ca. 42 000 m².
Menge oder Umfang:
Im Zuge der übergeordneten Baustelleneinrichtung:
— Zugangs- und Zufahrtskontrolle inkl. Lieferung Zugangskontrollcontainer und weiterer Drehkreuzanlage;
— Bewachung (auch außerhalb der Regelarbeitszeit und Feiertagen);
— Stellung von Aufzugsführern.
Referenznummer: GMH VOL EU 266-15 AS
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesstraße 43, 53, 55, 20146 Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Erklärung zur Zuverlässigkeit (GRfW – Bestandteil des Angebotsvordruckes).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Auflistung geeigneter und qualifizierter Mitarbeiter des Auftragnehmers für die Jahre 2012, 2013 und 2014.
Mindestanforderung: durchschnittlich sechs qualifizierte Mitarbeiter pro Jahr. Als qualifizierte Mitarbeiter gelten alle Mitarbeiter die über einen IHK Sachkundenachweis zum Sicherheitswesen, mindestens jedoch IHK Lehrgang nach § 34a GewO verfügen.
— Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Zertifikat über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001;
— Qualifikationsnachweis zum Betriebssanitäter mit gültigem Fortbildungsnachweis gem. Regelung in DGUV Vorschrift 1;
— Qualitätssicherungskonzept;
— Aussagefähige Referenzen über Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs aus den letzten 3 Jahren mit Nennung Auftragsumfang, Auftraggeber, Auftragsjahr und Gesamtumsatz;
— Benennung der zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter/innen inklusive Nachweis des IHK Sachkundenachweis zum Sicherheitswesen, mindestens jedoch IHK Lehrgang nach § 34a GewO – Kopie ausreichend.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und dieser mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 45 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-22 📅
Öffnungsort: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg.
Ort des Eröffnungstermins: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (70)
2. Qualität gemessen anhand des eingereichten Kurzkonzeptes (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf/Vergabe
Internetadresse: www.gmh-hamburg.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-26 📅
Datum des Endes: 2019-08-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: GMH VOL EU 266-15 AS
Zusätzliche Informationen
Die zu dieser Ausschreibung gehörenden Anlagen werden auf einem Server bereitgestellt. Die Zugangsdaten zu diesem Server werden nach der Abforderung der Vergabeunterlagen zusammen mit den übrigen Ausschreibungsunterlagen übermittelt.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Anfragen von Bietern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH – Rechtsabteilung U1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2015/S 154-284579 (2015-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-02 📅
Name: SiteLog GmbH
Postanschrift: Rüttenschneider Straße 62
Postort: Essen
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.