Neubau Grund- und Gemeinschaftsschule im Lebenszyklusmodell (ÖPP-Modell)

Gemeinde Heikendorf, c/o Amt Schrevenborn

Planung, schlüsselfertiger Neubau und Gebäudebetrieb eines mehrgeschossigen (voraussichtlich 3-geschossigen) Schulgebäudes (ca. 6 200 m² Bruttogrundfläche) für die Grund- und Gemeinschaftsschule (GGS) Heikendorf auf einem gemeindlichen Grundstück mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, die Bauzeitfinanzierung sowie Betriebsleistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements: Betreiben inkl. Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) sowie voraussichtlich Energiemanagement (Medienbewirtschaftung), Unterhalts- und Glasreinigung, Schädlingsbekämpfung, ggf. teilweise Einbau und Unterstützung der immobilen Ausstattung, Außenanlagenpflege, Versicherung. Der Umfang der Betriebsleistungen unterliegt den Verhandlungen.
Die Langfristfinanzierung der Investitionen (ab Übergabe) ist nicht Leistungsgegenstand des Auftragnehmers.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-15 Auftragsbekanntmachung
2017-05-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterführenden Schulen
Menge oder Umfang:
S. zunächst II.1.5). Die Gemeinde schätzt die zu errichtende Bruttogrundfläche auf ca. 6 200 m². Die nachfolgende Schätzung des Auftragswerts bezieht sich nur auf die Investitionskosten für Planung und Bau (also ohne Betriebsleistungen), Preisstand 2015.10 000 000
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 10 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Heikendorf, c/o Amt Schrevenborn
Postanschrift: Dorfplatz 2
Postleitzahl: 24226
Postort: Heikendorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.heikendorf.de 🌏
E-Mail: mirco.schablack@amt-schrevenborn.de 📧
Telefon: +49 4312409300 📞
Fax: +49 4312409600 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 246-446468
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Allgemeines: — Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 3 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A 2012 durchgeführt (vgl. auch oben III.2.1)). Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; — In der Phase des Teilnahmewettbewerbs ist als ergänzende Unterlage im Sinne von I.1) und IV.3.3) nur ein Bewerberformular beim Auftraggeber auf Anforderung per E-Mail erhältlich (vgl. auch oben III.2.1)), welches zu verwenden ist; — Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zu Zwecken der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich, unbeschadet der Anforderung, schriftlich eingereichten Teilnahmeanträgen und Angeboten einen Datenträger mit einer elektronischen Fassung beizufügen. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift (z. B.: „Teilnahmeantrag Vergabeverfahren Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf. Nicht öffnen vor Fristablauf“) deutlich zu kennzeichnen, um der Vergabestelle die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. In der verschlossenen Sendung ist ein Datenträger mit einer elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags (PDF-Format) einzureichen; — Etwaige Fragen zu dieser Bekanntmachung sind im Teilnahmewettbewerb ausschließlich in Textform (Brief, Fax, E-Mail) bei der Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber wird allgemein relevante Fragen und Antworten (anonymisiert in einem Katalog) den Bewerbern per E-Mail übermitteln, die ein Bewerberformular abgefordert haben (oder noch abfordern); — Verfahrens-, Verhandlungs- und Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch; — Bieter haben mit der Angebotsabgabe (nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag) für sich und deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG SH erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Eine Nichteinreichung führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss; — Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten. Der Auftraggeber kann den Zuschlag für das Lebenszyklusmodell nicht erteilen, wenn sich nach Auswertung der abschließenden Angebote eine konventionelle Beschaffungsvariante nach Maßgabe ordnungsgemäß fortgeschriebener Kostenschätzung als wirtschaftlicher erweist. Dies wird im Rahmen einer gesonderten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft. Nach Maßgabe einer Abwägung zwischen Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatz würde der Auftraggeber den ansonsten für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern vor einer Aufhebung aus diesem Grund den Vergleichsmaßstab offen legen. Zu II.3): Die Angabe beruht auf einer Schätzung einer Planungs- und Bauzeit von ca. 18 Monaten und einer Nutzungsphase von 25 Jahren. Beides unterliegt der Konkretisierung bzw. Änderung im Verhandlungsverfahren. Zu IV.1.3): Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer und der zu erörternden Angebote ist vorbehalten, ob davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, schlüsselfertiger Neubau und Gebäudebetrieb eines mehrgeschossigen (voraussichtlich 3-geschossigen) Schulgebäudes (ca. 6 200 m² Bruttogrundfläche) für die Grund- und Gemeinschaftsschule (GGS) Heikendorf auf einem gemeindlichen Grundstück mit einem Bewirtschaftungszeitraum von voraussichtlich 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Mehr anzeigen
Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, die Bauzeitfinanzierung sowie Betriebsleistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements: Betreiben inkl. Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) sowie voraussichtlich Energiemanagement (Medienbewirtschaftung), Unterhalts- und Glasreinigung, Schädlingsbekämpfung, ggf. teilweise Einbau und Unterstützung der immobilen Ausstattung, Außenanlagenpflege, Versicherung. Der Umfang der Betriebsleistungen unterliegt den Verhandlungen.
Mehr anzeigen
Die Langfristfinanzierung der Investitionen (ab Übergabe) ist nicht Leistungsgegenstand des Auftragnehmers.
Menge oder Umfang:
S. zunächst II.1.5). Die Gemeinde schätzt die zu errichtende Bruttogrundfläche auf ca. 6 200 m². Die nachfolgende Schätzung des Auftragswerts bezieht sich nur auf die Investitionskosten für Planung und Bau (also ohne Betriebsleistungen), Preisstand 2015.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber wird vertraglich das Recht eingeräumt, Leistungsänderungen bzw. zusätzliche Leistungen im Hinblick auf Planung, Bau und Betrieb zu verlangen, soweit zur Durchführung des Gesamtprojekts angezeigt, insbesondere zur Anpassung an den Schulbetrieb.
Mehr anzeigen
Einzelheiten unterliegen den Verhandlungen.
Ob hinsichtlich einzelner Betriebsleistungen Optionen zur früheren Beendigung oder Verlängerung der Vertragslaufzeit vereinbart werden, unterliegt den Verhandlungen.
Dauer: 318 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heikendorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 3 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A 2012 durchgeführt. Am Verhandlungsverfahren können nur solche Bewerber beteiligt werden, welche die als Teilnahmebedingungen geforderten Erklärungen und Nachweise erbracht haben und deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bietet, also die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel verfügen.
Mehr anzeigen
Es sind dazu Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Die nach III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) und einer beigefügten elektronischen Kopie (Scan/nicht editierbar) auf Datenträger unmittelbar dem Auftraggeber (Anschrift gemäß I.1) vorzulegen (E-Mail/Telefax genügen insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen genannt sind oder der jeweilige Nachweis durch Verweis auf Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis erbracht wird. Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden (selbst dann, wenn der Nachweis den Vermerk trägt, er sei nur im Original gültig); der Auftraggeber behält sich vor, zur Überprüfung die Vorlage des Originals zu verlangen.
Mehr anzeigen
Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten geforderte Erklärungen oder Nachweise fehlen oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht auf die Einräumung einer Gelegenheit zur Nachreichung vertrauen, das Recht dazu behält sich die Auftraggeberin aber vor.
Mehr anzeigen
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in einem Bewerbungsformular „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst, welches bei der Stelle gemäß I.1) per E-Mail angefordert werden kann. Das Bewerbungsformular ist zu verwenden und in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen.
Mehr anzeigen
Eingereichte Nachweise müssen aktuell und noch gültig sein; soweit konkrete Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf das Ende der Teilnahmeantragsfrist gem. IV.3.4).
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft nachzuweisen; es sind die geforderten Erklärungen und Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich einzeln vom jeweils verantwortlichen Unternehmen vorzulegen. Die Zuordnung zu Leistungsbereichen ist in der Bewerbung darzulegen.
Mehr anzeigen
Die oben unter III.1.3) genannten Anforderungen sind zu beachten, soweit für den Teilnahmeantrag bedeutsam. Die Erklärungen und Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch ein oder mehrere Unternehmen, durch den Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte wie Nachunternehmer) die verantwortlichen Unternehmen für die Leistungsbereiche Initiierung/Strukturierung/Steuerung/Lebenszyklusverantwortung des Gesamtprojekts (auch als Gesellschafter einer Projektgesellschaft) [I], Objektplanung [PO], Planung Technische Ausrüstung [PT], Bau (Generalbauunternehmer bzw. Hauptgewerke) [B], Technisches Gebäudemanagement [TGM] und Infrastrukturelles Gebäudemanagement [IGM] abdecken. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend den Leistungsbereichen zu ordnen und von den dadurch angesprochenen verantwortlichen Unternehmen zu erbringen.
Mehr anzeigen
Die Leistungsbereiche, für die eine Erklärung/ein Nachweis erforderlich ist, sind in der nachfolgenden Aufzählung durch obige Kürzel gekennzeichnet.
Allgemein gilt: Will ein Bewerber bzw. Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z. B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant.
Mehr anzeigen
Sofern für einen Leistungsbereich im Rahmen einer „Arbeitsteilung“ mehrere Unternehmen als verantwortlich benannt sind, sind Referenzen von allen benannten Unternehmen vorzulegen (unbeschadet der Möglichkeit der Berufung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen).
Mehr anzeigen
Ein Nachweis, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, zum Beispiel durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten für den Fall der Auftragserteilung, ist spätestens auf gesonderte Anforderung zu führen. Eine vollständige Nachunternehmerliste über alle einzelnen Leistungen ist in diesem Verfahrensstadium nicht erforderlich; ihre Anforderung bleibt für spätere Verfahrensstadien vorbehalten, ebenso ggf. eine entsprechende Eignungsprüfung.
Mehr anzeigen
Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Vollständigkeit der Anträge, der Eignung sowie ggf. einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Auswahlkriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Mehr anzeigen
Erforderliche Erklärungen und Nachweise persönliche Lage:
PL1 (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, auf Anforderung auch Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
PL2 (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder folgende Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit:
PL2.1: Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
Mehr anzeigen
PL2.2: Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
PL2.3: Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt,
PL2.4: Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde,
PL2.5: Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und, soweit eine tarifvertragliche Verpflichtung dazu besteht, Nachweis der vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Nachweis ist – wenn er nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erfolgt (s. o.) – durch Unterlagen zu führen, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle (Einzugsstelle) festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten; erforderlich ist die Bescheinigung mindestens eines, möglichst jedoch aller im Unternehmen vertretenen Sozialversicherungsträger (nicht bloß eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers o. dgl.),
Mehr anzeigen
PL2.6: Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
PL3 (B): Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
Mehr anzeigen
PL4 (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist, anderenfalls Nachweis über die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit,
Mehr anzeigen
PL5: (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Eigenerklärung, dass das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte seit dem Inkrafttreten des TTG SH nicht gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG SH oder eine Verpflichtung aus § 9 Abs. 1 S. 1 TTG SH (Beibringung der Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften) verstoßen hat. Diese Erklärung, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nicht vorliegen, ist gemäß § 16 Abs. 5 S. 1 TTG auch von allen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften, soweit bereits bekannt, ansonsten im weiteren Verfahren, abzugeben.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1 (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz für Bauleistungen (B) bzw. Gesamtumsatz des Unternehmens (I, PO, PT, TGM, IGM) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen
WL2 (I): Erklärung mindestens eines zum Geschäftsbetrieb im Inland berechtigten Kreditinstituts oder sonst hinreichend leistungsfähigen externen Finanzierers (institutioneller Investor, Fonds o. dgl.) über die grundsätzliche Bereitschaft zur Erarbeitung und Durchführung einer Zwischenfinanzierung (für Planungs- und Bauzeit) in Bezug auf Investitionen mindestens in der in dieser Bekanntmachung genannten Größenordnung mit dem Bewerber (ausreichend ist bei mehreren Erklärungen, dass die Größenordnung kumulativ erreicht wird) – spätere Festlegung bei mehreren Finanzierern oder Wechsel möglich. Die Erklärung dient als Indiz für die Bonität und ist daher auch dann erforderlich, wenn der Bewerber eine Finanzierung aus Eigenmitteln anstrebt (was zulässig ist).
Mehr anzeigen
WL3 (B, PO, PT, TGM, IGM): Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (PO, PT) bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (B, TGM, IGM).
WL4 (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Angaben des jeweiligen Unternehmens, ob und ggf. welche der grundlegenden Leistungsbereiche es als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt oder sich sonst auf die Leistungsfähigkeit von Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, dann mit Eignungsnachweisen/Erklärungen für den Dritten (vgl. Einleitung zu III.2.1)).
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1: Referenzen: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten maximal fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Leistungsabschluss nicht vor 2010), jeweils mit Angabe von
— des Projekts (kurze Darstellung);
— (ggf. öffentlicher) Auftraggeber mit Ansprechpartner;
— Bruttogrundfläche und Nutzfläche;
— Objektkosten (KGR 200-700);
— erbrachten Leistungen (unter Beachtung der ggf. unten im Einzelnen geforderten Angaben);
— Ausführungszeitraum (Beginn und Ende der eigenen Leistungen).
Für jede der nachfolgend unter TL1 genannten Unterziffern ist mindestens eine den Anforderungen entsprechende Referenz vorzulegen (Mindestanforderung). Referenzen können nur gewertet werden, wenn das im jeweiligen Leistungsbereich als insoweit verantwortlich benannte Unternehmen Bewerber oder Teil der Bewerbergemeinschaft ist oder sich ein hieran beteiligtes Unternehmen in zulässiger Weise auf seine Leistungsfähigkeit beruft (vgl. Einleitung zu III.2.1)). In die Eignungsprüfung werden alle benannten, den Anforderungen entsprechende Referenzen einbezogen. In eine Auswahl nach IV.1.2) werden hinsichtlich der qualitativen Bewertung jedoch nur maximal fünf Referenzen einbezogen, die hierfür vom Bewerber benannt wurden (mangels Benennung die nach dem Investitionsvolumen größten).
Mehr anzeigen
TL1.1 (I): Stellung als Auftragnehmer (oder maßgeblicher Gesellschafter einer Projektgesellschaft) abgeschlossener oder noch laufender Lebenszyklusprojekte (Bauprojekt mit langfristiger, über normale gesetzliche Gewährleistungsdauern hinausgehende Verantwortlichkeit für mindestens Instandhaltung des Vertragsobjekts, z. B. ÖPP/PPP).
Mehr anzeigen
TL1.2 (PO): für den Leistungsbereich Objektplanung über durchgeführte Planungsleistungen für Gebäude und Innenräume (mindestens Leistungsphasen bis Ausführungsplanung) für Hochbauprojekte aus dem Bereich Neubau von allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen mit Gesamtbaukosten von mindestens 7 500 000 EUR (brutto, KG 200-700 DIN 276) und Bruttogrundfläche von mindestens 5 000 m², Eigenleistungsanteil in Prozent des Wertes je Leistungsphase (HOAI) ist anzugeben.
Mehr anzeigen
TL1.3 (PT): für den Leistungsbereich Planung Technische Ausrüstung über durchgeführte Planungsleistungen für die Anlagengruppen Abwasser/Wasser, Wärmeversorgung, lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Telekommunikation/Informationstechnik (mindestens Leistungsphasen bis Ausführungsplanung), davon mindestens drei Anlagengruppen für Hochbauprojekte aus dem Bereich Neubau von allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen mit Gesamtbaukosten von mindestens 7 500 000 EUR (brutto, KG 200-700 DIN 276) und Bruttogrundfläche von mindestens 5 000 m², Eigenleistungsanteil in Prozent des Wertes je Leistungsphase (HOAI) ist anzugeben; erbrachte Leistungen je technischer Anlagengruppe (Aufteilung entsprechend § 53 Abs. 2 HOAI) sind anzugeben.
Mehr anzeigen
TL1.4 (B): für den Leistungsbereich Bau über abgeschlossene (abgenommene) Hochbauprojekte des Schlüsselfertigbaus für allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen mit Bruttogrundfläche von mindestens 5 000 m² und einem Auftragsvolumen von 7 500 000 EUR (brutto, KG, 200-700 DIN 276).
Mehr anzeigen
TL1.5 (TGM): für den Leistungsbereich Technisches Gebäudemanagement über Betriebsleistungen für Gebäude mit einer bewirtschafteten Nutzfläche von mindestens 3 000 m², bei denen Leistungen des technischen Gebäudemanagements entsprechend DIN 32736, mindestens jedoch das Leistungsbild „Betreiben“ einschl. Instandhaltung der nutzerspezifischen Anlagen mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 3 Jahren und einem Eigenleistungsanteil von mind 50 % (wertmäßig) erbracht wurden oder noch werden, erbrachte Leistungen je technischer Anlagengruppe (Aufteilung entsprechend § 53 Abs. 2 HOAI) sind anzugeben.
Mehr anzeigen
TL1.6 (IGM): für den Leistungsbereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement über Betriebsleistungen für Gebäude mit einer bewirtschafteten Nutzfläche von mindestens 3 000 m², bei denen Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements entsprechend DIN 32736 mit einem Eigenleistungsanteil von mind. 50 % (wertmäßig), mit einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren erbracht wurden oder noch werden, Art der Dienstleistungen ist anzugeben.
Mehr anzeigen
TL2 (B, PO, PT, TGM, IGM): Nachweis der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten fest angestellten Arbeitskräfte, dabei auch Angaben:
Mehr anzeigen
T2.1 (PO): im Bereich Objektplanung gegliedert nach Führungskräften, weiteren Mitarbeitern mit Hochschulabschluss und sonstigen Mitarbeitern,
TL2.2 (PT): im Bereich Planung Technische Anlagen gegliedert nach Führungskräften, weiteren Mitarbeitern mit Hochschulabschluss und sonstigen Mitarbeitern,
TL2.3 (B): im Bereich Bau gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (möglichst auch nach Fachrichtungen und Qualifikationsstufen),
TL2.4 (TGM): im Bereich Technisches Gebäudemanagement mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (möglichst auch nach Fachrichtungen und Qualifikationsstufen),
TL2.5 (IGM): im Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (möglichst auch nach Fachrichtungen und Qualifikationsstufen).,
TL3 (I, B, PO, PT, TGM, IGM): Vorstellung der für den jeweiligen Leistungsbereich vorgesehenen Projektleitung mit Angaben zur beruflichen Qualifikation und persönlichen Referenzen,
TL4 (I): Vorstellung (Profil/Beschreibung) des Bewerbers/Initiators (bzw. des für den Leistungsbereich I verantwortlichen Unternehmens), aus der sich die Befähigung zur Durchführung eines Lebenszyklusprojekts des vorliegenden Zuschnitts ergibt, insbesondere Erläuterung der geplanten Struktur bei Auftragserteilung im Sinne von III.1.3), bei Bewerbergemeinschaften Nennung eines Mitglieds als Bevollmächtigten Vertreter (auch für das weitere Vergabeverfahren).
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Je mindestens eine Referenz für TL1.1-TL1.6 (Projekte dürfen identisch sein, wenn die jeweiligen Anforderungen erfüllt sind).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Rahmen eines Sicherheitenkonzepts unterliegen den Verhandlungen: Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung, Reservekonto/Verwahrkonto für Instandhaltung, ausreichende Versicherungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für die Investitionen und die Betriebsleistungen werden Pauschalfestpreise vereinbart, die Änderungen nach Maßgabe der zu verhandelnden vertraglichen Regelungen unterliegen (z. B. bei zusätzlichen Betriebsleistungen oder anderen Leistungsänderungen). Hinsichtlich der Betriebsleistungen wird eine Indexierung zur Anpassung an die Preisentwicklung vorgenommen.
Mehr anzeigen
Bezahlung der Investitionen erst nach Fertigstellung und Übergabe, die Bauzeitfinanzierung ist durch den Auftragnehmer zu stellen. Die Endfinanzierung/Langfristfinanzierung der Investitionen erfolgt durch die Gemeinde. Die Betriebsleistungen werden in regelmäßigen pauschalierten Raten nachschüssig bezahlt.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben schon mit dem Teilnahmeantrag die beabsichtigte Struktur einschließlich des vorgesehenen Vertragspartners des Auftraggebers anzugeben, insbesondere, ob dies eine Projektgesellschaft als Ein-Zweck-Gesellschaft sein soll/ist. Dies gilt entsprechend für Einzelbewerber (vgl. auch III.2.2)).
Mehr anzeigen
Bewerbungen von Projektgesellschaften als Ein-Zweck-Gesellschaften für die Durchführung des Auftrags sind möglich, alternativ ist – auch beim Einzelbewerber – unter in den Vergabeunterlagen vorgesehenen und in den Verhandlungen zu erörternden Voraussetzungen eine Überleitung auf die Ein-Zweck-Gesellschaft bei oder nach dem Zuschlag möglich und kann vom Auftraggeber ggf. auch gefordert werden. Diese Voraussetzungen betreffen die Einbindung der die Leistungsbereiche jeweils verantwortlich ausführenden Unternehmen in die Auftragsdurchführung und Projektstruktur sowie das Haftungs- und Sicherheitenkonzept, ggf. wird dies Gegenstand eines den Eintritt regelnden gesonderten Vertrags.
Mehr anzeigen
Bewirbt sich eine Projektgesellschaft oder ein anderer Einzelbewerber, gelten für die Beziehungen zu Dritten wie Gesellschaftern oder verantwortlich ausführenden Unternehmen die vorgenannten Voraussetzungen entsprechend.
Sollen Leistungsbereiche verantwortlich von Bietergemeinschaften durchgeführt werden (auch als Nachunternehmer einer Projektgesellschaft oder eines sonstigen vorgesehenen Vertragspartners des Auftraggebers), kann der Auftraggeber nach Maßgabe des Verhandlungsergebnisses zum Haftungs- und Sicherheitenkonzept die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung (ggf. gegenüber der Projektgesellschaft/dem Vertragspartner des Auftraggebers) für die verantwortliche Durchführung des Leistungsbereichs verlangen.
Mehr anzeigen
Hinsichtlich der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft sowie hinsichtlich der Bestimmung der für die genannten Leistungsbereiche verantwortlichen Unternehmen (auch als Nachunternehmer) tritt (auch beim Einzelbewerber) mit dem Teilnahmeantrag grundsätzlich Bindung gegenüber dem Auftraggeber ein. Änderungen setzen eine Zustimmung des Auftraggebers voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung und der Wahrung der rechtlichen Identität des Bewerbers/Bieters abhängt und auf die kein Anspruch besteht. Auf die Einräumung der Gelegenheit zur Einreichung weiterer Unterlagen zur Eignung kann der Bewerber/Bieter nicht vertrauen.
Mehr anzeigen
In jedem Fall gilt: Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften haben ein Unternehmen als bevollmächtigten Vertreter zu benennen, und zwar bereits mit der Bewerbung.
Mehrfachbewerbungen und Parallelangebote (parallele Beteiligung an mehreren Bewerbergemeinschaften/ Bietergemeinschaften oder an einer solchen und als Einzelbewerber) sind zum Schutz des Geheimwettbewerbs grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht mit der Bewerbung und den Angeboten jeweils der Nachweis erbracht wird, dass diese unabhängig voneinander und ohne Kenntnis jeweiliger konkurrierender Bewerbungen/Angebote erstellt wurden und kartellrechtlich zulässig sind. Die Einbindung desselben Nachunternehmers oder externen Finanzierers durch verschiedene Bewerber/Bieter ist nur zulässig, wenn der Geheimwettbewerb gewahrt bleibt, insbesondere der Nachunternehmer keinen bestimmenden Einfluss auf die Angebotsinhalte verschiedener Bieter oder Kenntnis von deren Angebotspreisen erlangt; auch darf die Beteiligung nicht dazu führen, dass ein Bieter den Angebotsinhalt eines anderen erschließen kann. Der Auftraggeber kann diesbezügliche Nachweise (auch unmittelbar vom Nachunternehmer) verlangen. Verstöße gegen den Grundsatz des Geheimwettbewerbs ziehen in der Regel den Ausschluss aller Beteiligten vom Verfahren nach sich.
Mehr anzeigen
Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit der Zusammenarbeit abzufordern.
Für die Teilnahme gelten im Übrigen die Anforderungen gemäß III.2).
Sonstige besondere Bedingungen:
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG SH), Einräumung der im TTG SH vorgesehenen Rechte (Vertragsstrafe, Kündigungsrechte, Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden). Zu Verpflichtungserklärungen nach dem TTG SH vgl. noch unten VI.3).
Mehr anzeigen

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erweisen sich mehr als die vorgesehene Höchstzahl der Bewerber als geeignet – einschließlich der Erfüllung der Mindestanforderungen –, werden die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt, um die für ein Schulbauprojekt der vorliegenden Art im Bewerberfeld am besten qualifizierten Teilnehmer zu ermitteln.
Mehr anzeigen
(a.) Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit des/der verantwortlichen Unternehmen für die Leistungsbereiche – [I] (10 %), – [B] (30 %), – [PO] (15 %), – [PT] (10 %)- [TGM] (15 %)- [IGM] (10 %)
(b.) Plausible Darlegung der Befähigung zur Durchführung des Gesamtprojekts in dem Team der jeweiligen Bewerbung (Gewichtung: 10 %).
Die Bewertung erfolgt jeweils nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen Unterkriterien, Gewichtungen und Methoden auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung für den jeweiligen Leistungsbereich, und zwar bezogen jeweils auf:
Mehr anzeigen
(a.1) Art der Referenzprojekte (gute Vergleichbarkeit – 30 %),
(a.2) Qualität der Referenzprojekte (Wertigkeit der Leistungen gem. Beschreibung – 30 %),
(a.3)] Zahl der Referenzprojekte (10 %),
(a.4) Personalstärke (10 %),
(a.5) Umsatzstärke (10 %),
(a.6) Qualifikation der Projektleitung des Leistungsbereichs (10 %).
Abweichend von dieser Gewichtung wird im Leistungsbereich [I] das Unterkriterium a.4 nicht herangezogen und dafür das Unterkriterium a.6 mit 20 % gewichtet.Bewertungsmethode der Auswahlkriterien: Die Bewertung der Kriterien und Unterkriterien a.1, a.2, a.6 und b. erfolgt qualitativ auf einer fünfstufigen Punkte-Skala (sehr gut [10], gut [8], vollbefriedigend [6], befriedigend [4], ausreichend [2]; nicht ausreichende Bewertungen können von vornherein nicht berücksichtigt werden; ganzzahlige Zwischenwerte oberhalb von 2 sind möglich); wobei die vergebene Bewertung danach in Bezug zur Höchstpunktzahl gesetzt (Referenzierung) und dadurch relativ auf das Bewerberfeld gestaltet wird (siehe unten). In die Bewertung der Unterkriterien a.1 und a.2 (Art und Qualität von Referenzen) werden maximal 5 Projekte, welche die jeweiligen Anforderungen erfüllen und die vom Bewerber hierfür benannt wurden (sonst erfolgt die Auswahl nach Größe), einbezogen und einzeln qualitativ gewertet. Die für die einzelnen Referenzprojekte vergebenen Punktzahlen werden aufaddiert (dies gilt auch bei weniger als fünf benannten Referenzen). Die Addition erfolgt auch, wenn dadurch die Höchstpunktzahl der Skala (10 = sehr gut) überschritten wird. Um die Bewertung relativ auf das Bewerberfeld zu gestalten, erfolgt eine Referenzierung, indem die insoweit beste Bewerbung im Bewerberfeld auf die Höchstpunktzahl gesetzt und die anderen je nach vergebener Punktzahl dazu linear ins Verhältnis gesetzt werden (vergebene Punktzahl dividiert durch höchste vergebene Punktzahl multipliziert mit 10). Eine entsprechende Referenzierung erfolgt bei der qualitativen Bewertung (a.1, a.2, a.6, b.) auch, wenn keine Bewerbung bezüglich eines Kriteriums die Höchstpunktzahl erreicht. Bei den quantitativen Unterkriterien a.4 und a.5 (Personalstärke und Umsatzstärke) wird der Durchschnitt der Jahre im abgefragten Zeitraum berücksichtigt, der jeweils höchste Wert im geeigneten Bewerberfeld erhält die Höchstpunktzahl 10, der geringste die Mindestpunktzahl 2 (ebenso falls die Angaben trotz formaler Vollständigkeit eine genaue Aussage nicht zulassen), dazwischen wird linear interpoliert. Beim Kriterium a.3 (Zahl der Referenzen) wird die Gesamtzahl der die Anforderungen im Leistungsbereich erfüllende Referenzen im abgefragten Zeitraum berücksichtigt; für die erste Referenz werden 2 Punkte, für alle weiteren je 1 Punkt vergeben (bis max. 10 Punkte). Bei allen Berechnungen wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Hinweis: Die Zuschlagskriterien für den Vergleich der späteren Angebote werden erst mit den Vergabeunterlagen bekannt gegeben (vgl. IV.2.1).
Mehr anzeigen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt Schrevenborn, Fachbereich Bauwesen
Mirco Schablack

Referenz
Zusätzliche Informationen
Allgemeines:
— Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 3 EG Abs. 4 Nr. 3 VOB/A 2012 durchgeführt (vgl. auch oben III.2.1)). Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen;
Mehr anzeigen
— In der Phase des Teilnahmewettbewerbs ist als ergänzende Unterlage im Sinne von I.1) und IV.3.3) nur ein Bewerberformular beim Auftraggeber auf Anforderung per E-Mail erhältlich (vgl. auch oben III.2.1)), welches zu verwenden ist;
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zu Zwecken der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich, unbeschadet der Anforderung, schriftlich eingereichten Teilnahmeanträgen und Angeboten einen Datenträger mit einer elektronischen Fassung beizufügen. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift (z. B.: „Teilnahmeantrag Vergabeverfahren Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf. Nicht öffnen vor Fristablauf“) deutlich zu kennzeichnen, um der Vergabestelle die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. In der verschlossenen Sendung ist ein Datenträger mit einer elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags (PDF-Format) einzureichen;
Mehr anzeigen
— Etwaige Fragen zu dieser Bekanntmachung sind im Teilnahmewettbewerb ausschließlich in Textform (Brief, Fax, E-Mail) bei der Kontaktstelle einzureichen. Der Auftraggeber wird allgemein relevante Fragen und Antworten (anonymisiert in einem Katalog) den Bewerbern per E-Mail übermitteln, die ein Bewerberformular abgefordert haben (oder noch abfordern);
Mehr anzeigen
— Verfahrens-, Verhandlungs- und Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch;
— Bieter haben mit der Angebotsabgabe (nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag) für sich und deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG SH erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Eine Nichteinreichung führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss;
Mehr anzeigen
— Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten. Der Auftraggeber kann den Zuschlag für das Lebenszyklusmodell nicht erteilen, wenn sich nach Auswertung der abschließenden Angebote eine konventionelle Beschaffungsvariante nach Maßgabe ordnungsgemäß fortgeschriebener Kostenschätzung als wirtschaftlicher erweist. Dies wird im Rahmen einer gesonderten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung geprüft. Nach Maßgabe einer Abwägung zwischen Transparenz- und Wettbewerbsgrundsatz würde der Auftraggeber den ansonsten für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern vor einer Aufhebung aus diesem Grund den Vergleichsmaßstab offen legen.
Mehr anzeigen
Zu II.3): Die Angabe beruht auf einer Schätzung einer Planungs- und Bauzeit von ca. 18 Monaten und einer Nutzungsphase von 25 Jahren. Beides unterliegt der Konkretisierung bzw. Änderung im Verhandlungsverfahren.
Zu IV.1.3): Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Teilnehmer und der zu erörternden Angebote ist vorbehalten, ob davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrensermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren von den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Mehr anzeigen
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig, ausgenommen Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB (wegen Verletzung der Pflicht zur Vorabinformation gem. § 101a GWB oder unzulässiger unmittelbarer Vergabe). Der Auftraggeber versendet gemäß § 101a GWB spätestens zehn Tage vor Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) per Fax oder auf elektronischem Weg an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, eine Information über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, sowie über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und den frühesten Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Dies gilt ebenso für solche Bewerber, denen zuvor keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde. Die zehntägige Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, es kommt nicht auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 246-446468 (2015-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, schlüsselfertiger Neubau und Gebäudebetrieb eines mehrgeschossigen Schulgebäudes (ca. 6 200 m² Bruttogrundfläche) für die Grund- und Gemeinschaftsschule (GGS) Heikendorf auf einem gemeindlichen Grundstück mit einem Bewirtschaftungszeitraum von 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells). Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, die Bauzeitfinanzierung sowie Betriebsleistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements: Betreiben inkl. Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) sowie Energiemengengarantie (Medienbewirtschaftung), Unterhalts- und Glasreinigung, Außenanlagenpflege, Versicherung. Die Langfristfinanzierung der Investitionen (ab Übergabe) ist nicht Leistungsgegenstand des Auftragnehmers.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 11 270 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Grundschulen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 4312409-300 📞
Fax: +49 4312409-600 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 088-171389
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 246-446468
ABl. S-Ausgabe: 88
Zusätzliche Informationen
Die Angabe zu II.1.7 bezieht sich nur auf die Investitionskosten. Der Gesamtbarwert aller Leistungen (brutto) unter Berücksichtigung des Wertes von Energiemengengarantien liegt bei ca. 20 200 000 EUR. Einzelangaben unterbleiben zum Schutz des Wettbewerbs und von Geschäftsgeheimnissen (§ 18 EG Abs. 3 Nr. 3 lit c) und d) VOB/A 2012 (a.F.).).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, schlüsselfertiger Neubau und Gebäudebetrieb eines mehrgeschossigen Schulgebäudes (ca. 6 200 m² Bruttogrundfläche) für die Grund- und Gemeinschaftsschule (GGS) Heikendorf auf einem gemeindlichen Grundstück mit einem Bewirtschaftungszeitraum von 25 Jahren im Rahmen eines Lebenszyklusmodells (ÖPP-Modells).
Mehr anzeigen
Der Auftrag umfasst alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen, die Bauzeitfinanzierung sowie Betriebsleistungen des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements: Betreiben inkl. Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) sowie Energiemengengarantie (Medienbewirtschaftung), Unterhalts- und Glasreinigung, Außenanlagenpflege, Versicherung. Die Langfristfinanzierung der Investitionen (ab Übergabe) ist nicht Leistungsgegenstand des Auftragnehmers.
Mehr anzeigen
S. oben II.1.4.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe zu II.1.7 bezieht sich nur auf die Investitionskosten. Der Gesamtbarwert aller Leistungen (brutto) unter Berücksichtigung des Wertes von Energiemengengarantien liegt bei ca. 20 200 000 EUR. Einzelangaben unterbleiben zum Schutz des Wettbewerbs und von Geschäftsgeheimnissen (§ 18 EG Abs. 3 Nr. 3 lit c) und d) VOB/A 2012 (a.F.).).
Mehr anzeigen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Planungs- und Bauleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Betriebsleistungen
Risikoteilung / Vertragsbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Kostenkriterium: Barwert der an den AN zu zahlenden Entgelte während der Vertragslaufzeit
Gewichtung der Kosten: 55

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-27 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu V.2.4: Die ursprüngliche Schätzung beruhte auf dem Preisstand 2015 und (vor den Verhandlungen) nicht abschließend definiertem Leistungsumfang. Die Anmerkungen unter II.2.14 gelten für die Angabe zu V.2.4 entsprechend.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 431988-4640 📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren von den Vergabekammern nach dem GWB in der vor dem 18.4.2016 geltenden Fassung (§ 102 ff. GWB a.F.). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB a.F. ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB a.F.
Mehr anzeigen
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig, ausgenommen Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB a.F. (wegen Verletzung der Pflicht zur Vorabinformation gem. § 101a GWB a.F. oder unzulässiger unmittelbarer Vergabe). Eine solche Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
Mehr anzeigen
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht – wie das mit der vorliegenden Bekanntmachung erfolgt -, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 088-171389 (2017-05-04)