Neubau Verwaltungsgebäude der ILB, Bauleistung Elektroinstallation-Schwachstrom

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architektenwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in drei Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle drei Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Im Auengeschoss werden als zentrale Bestandteile des Gebäudes ein Konferenzzentrum, Besprechungsräume, eine Kantine und eine Cafeteria errichtet. Ein Teil des Auengeschosses dient als Tiefgarage für ca. 120 Stellplätze. Unterhalb des Auengeschosses wird ein zentrales Untergeschoss als weiße Wanne zur Aufnahme der wesentlichen Technikzentralen untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27.000 qm. Der gesamte Gebäudekomplex gliedert sich in die von der Babelsberger Straße zur Nuthe hin verlaufende Auenlandschaft ein.
Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistungen für die Elektroinstallation als Gewerk Schwachstrom.
Die Verlegung der Schwachstrom-Leitungen erfolgt u.a. auf den vom Gewerk Starkstrom verlegten Kabeltrassen.
Für das Gebäude ist vom Gewerk Schwachstrom eine strukturierte Datenverkabelung zu installieren. Die Sekundärverkabelung zwischen den Etagenverteilern und den Rechenzentren erfolgt an den Steigepunkten sternförmig als LWL-Kabel. Die Tertiärverkabelung zwischen den Bodentanks und den Etagenverteilern wird mit KAT 7-Kabeln ausgeführt. Die Etagenverteiler mit erforderlichen Patch- und Rangierverteilern gehören ebenfalls zum Auftragsumfang. Die Arbeitsplätze in den Büroetagen werden über Bodentanks im Hohlraum- bzw. Doppelboden versorgt. Jeder Bodentank enthält neben den Stromversorgungssteckdosen zwei Dreifachdatendosen RJ45. Die Lieferung und Montage der Bodentanks gehört nicht zum Gewerk Schwachstrominstallation. Weitere Datendosen werden in den Innenzonen der Büroetagen, in Besprechungsräumen, im Konferenzraum, im Foyer sowie in Technikräumen installiert. Insgesamt sind ca. 4 500 Stück Datenports zu installieren und zu verkabeln. Das Datennetz wird neben der Datenübertragung und der Videoüberwachung auch für die Telekommunikation genutzt. Aktive Komponenten kommen nicht zum Einsatz, es sind jedoch die Platzvorhaltungen dafür vorzusehen.
Für die Telekommunikationsanlagen sind zwei völlig voneinander unabhängige Hausanschlüsse vorgesehen. Des Weiteren sind Such-und Signalanlagen in Form von Gegensprechanlagen, Behindertenrufanlagen, sowie Fernseh- und Antennenanlagen aus dem BK-Netz, für die entsprechenden Bereiche des Gebäudekomplexes zu installieren.
Im Bereich der Gefahrenmelde- und Alarmanlagen ist eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Potsdamer Feuerwehr erforderlich. Die Brandmeldeanlage wird mit automatischen und nichtautomatischen Meldern (ca. 1 600 Stück) als Vollschutz ausgerüstet. Die Alarmierung erfolgt mit Hupen bzw. Sirenen (ca. 800 Stück) im gesamten Gebäude.
Unter der Voraussetzung, dass die durchzuführende Funkfeldmessung nach der Fertigstellung des Rohbaus die Notwendigkeit einer BOS-Funkanlage ergibt, wird der Gebäudekomplex mit einer digitalen Gebäudefunkanlage entsprechend den Richtlinien der Potsdamer Feuerwehr ausgestattet.
Für das Gewerk Sicherheitstechnik mit den Komponenten der Videoüberwachung, den Einbruchmeldeanlagen, der Fluchttürsteuerung sowie den Zutrittskontrollanlagen und Kassensystemen ist vom Gewerk Schwachstrom die Schwachstrom-Kabelverlegung auszuführen. Dasselbe betrifft die Schwachstrom-Kabelverlegung für die Gewerke Konferenztechnik und Rechenzentrum.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-03 Auftragsbekanntmachung
2015-10-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von elektrischen Leitungen
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von elektrischen Leitungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postanschrift: Steinstraße 104-106
Postleitzahl: 14480
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.ilb.de 🌏
E-Mail: bauvorhaben@ilb.de 📧
Fax: +49 33123626599 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 129-236542
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 58-101142
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement- Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt. 2. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail: bauvorhaben@ilb.de) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Frau Stillmann/Frau Kretschmer, E-Mail: bauvorhaben@ilb.de Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin zur Beantwortung von Fragen und Auskunftsverlangen auf die elektronische Vergabemanagement-Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) zurückgreift, auf der sich die Bewerber zu registrieren und anzumelden hatten. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen. 3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen. 4. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass: — ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird, — sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben, — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen, — alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. 5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz — BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann. 6. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der unter Ziff. II.3) dieser Bekanntmachung genannte Zeitpunkt für „Beginn“ den voraussichtlichen Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung des Auftragnehmers auf der Baustelle (Einrichten der Baustelle, Montagebeginn) bezeichnet. Voraussichtlicher Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und des Beginns der Vertragslaufzeit ist der 30.9.2015.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ILB errichtet auf dem Gelände an der Babelsberger Straße nördlich des Hauptbahnhofes das neue Verwaltungsgebäude. Der im Rahmen eines Architektenwettbewerbs ermittelte Siegerentwurf sieht eine in drei Gebäudeteile gegliederte Bebauung mit einem alle drei Baukörper verbindenden Auengeschoss und Erdgeschoss vor. Die zentrale Erschließung erfolgt über das Untergeschoss sowie zum Teil über die Tiefgarage im Auengeschoss. In den oberen Geschossen sind flexible Büroeinheiten untergebracht. Im Auengeschoss werden als zentrale Bestandteile des Gebäudes ein Konferenzzentrum, Besprechungsräume, eine Kantine und eine Cafeteria errichtet. Ein Teil des Auengeschosses dient als Tiefgarage für ca. 120 Stellplätze. Unterhalb des Auengeschosses wird ein zentrales Untergeschoss als weiße Wanne zur Aufnahme der wesentlichen Technikzentralen untergebracht. Die BGFa beträgt ca. 27.000 qm. Der gesamte Gebäudekomplex gliedert sich in die von der Babelsberger Straße zur Nuthe hin verlaufende Auenlandschaft ein.
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Das vorliegende Vergabeverfahren betrifft die Leistungen für die Elektroinstallation als Gewerk Schwachstrom.
Die Verlegung der Schwachstrom-Leitungen erfolgt u.a. auf den vom Gewerk Starkstrom verlegten Kabeltrassen.
Für das Gebäude ist vom Gewerk Schwachstrom eine strukturierte Datenverkabelung zu installieren. Die Sekundärverkabelung zwischen den Etagenverteilern und den Rechenzentren erfolgt an den Steigepunkten sternförmig als LWL-Kabel. Die Tertiärverkabelung zwischen den Bodentanks und den Etagenverteilern wird mit KAT 7-Kabeln ausgeführt. Die Etagenverteiler mit erforderlichen Patch- und Rangierverteilern gehören ebenfalls zum Auftragsumfang. Die Arbeitsplätze in den Büroetagen werden über Bodentanks im Hohlraum- bzw. Doppelboden versorgt. Jeder Bodentank enthält neben den Stromversorgungssteckdosen zwei Dreifachdatendosen RJ45. Die Lieferung und Montage der Bodentanks gehört nicht zum Gewerk Schwachstrominstallation. Weitere Datendosen werden in den Innenzonen der Büroetagen, in Besprechungsräumen, im Konferenzraum, im Foyer sowie in Technikräumen installiert. Insgesamt sind ca. 4 500 Stück Datenports zu installieren und zu verkabeln. Das Datennetz wird neben der Datenübertragung und der Videoüberwachung auch für die Telekommunikation genutzt. Aktive Komponenten kommen nicht zum Einsatz, es sind jedoch die Platzvorhaltungen dafür vorzusehen.
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Für die Telekommunikationsanlagen sind zwei völlig voneinander unabhängige Hausanschlüsse vorgesehen. Des Weiteren sind Such-und Signalanlagen in Form von Gegensprechanlagen, Behindertenrufanlagen, sowie Fernseh- und Antennenanlagen aus dem BK-Netz, für die entsprechenden Bereiche des Gebäudekomplexes zu installieren.
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Im Bereich der Gefahrenmelde- und Alarmanlagen ist eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Potsdamer Feuerwehr erforderlich. Die Brandmeldeanlage wird mit automatischen und nichtautomatischen Meldern (ca. 1 600 Stück) als Vollschutz ausgerüstet. Die Alarmierung erfolgt mit Hupen bzw. Sirenen (ca. 800 Stück) im gesamten Gebäude.
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Unter der Voraussetzung, dass die durchzuführende Funkfeldmessung nach der Fertigstellung des Rohbaus die Notwendigkeit einer BOS-Funkanlage ergibt, wird der Gebäudekomplex mit einer digitalen Gebäudefunkanlage entsprechend den Richtlinien der Potsdamer Feuerwehr ausgestattet.
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Für das Gewerk Sicherheitstechnik mit den Komponenten der Videoüberwachung, den Einbruchmeldeanlagen, der Fluchttürsteuerung sowie den Zutrittskontrollanlagen und Kassensystemen ist vom Gewerk Schwachstrom die Schwachstrom-Kabelverlegung auszuführen. Dasselbe betrifft die Schwachstrom-Kabelverlegung für die Gewerke Konferenztechnik und Rechenzentrum.
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Referenznummer: ILB/13/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angabe des Namens und der Anschrift des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft und eines für das gesamte Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners beim Bieter bzw. bei der Bietergemeinschaft.
2. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
3. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot ein ausgefülltes Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ umfasst die folgenden Angaben gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. a) bis i) VOB/A:
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a) den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
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b) die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
c) die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, d) die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,
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e) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
f) ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
g) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
h) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
i) dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
4. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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5. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit Abgabe des Angebotes den Nachweis der Eignung entweder durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Einreichung des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ führen.
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6. Beabsichtigt der Bieter, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile in seinem Angebot unter Verwendung des Formblattes „Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen“ bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen unter Verwendung des Formblattes „Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens“ vorzulegen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte andere Unternehmen haben auf gesondertes Verlangen zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt
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„Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ vorzulegen (zum Inhalt s. oben Ziff. III.2.1)/3 dieser Bekanntmachung).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen in den eingereichten Formblättern.
„Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in den Formblättern genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mit Zuschlagserteilung stimmt die Auftraggeberin dem Einsatz der vom Bieter benannten anderen Unternehmen bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zu.
7. Abgabe einer Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung mit folgendem Inhalt:
a) Versicherung, dass der Bieter an dem Bauvorhaben beteiligten Mitarbeitern der Auftraggeberin, deren Angehörigen oder weiteren Dritten keine materiellen oder immateriellen Vorteile in der Absicht, einen unredlichen Vorteil im Vergabeverfahren oder im Rahmen der Auftragsausführung zu erhalten, insbesondere in der Absicht, die Vergabeentscheidung unzulässig zu beeinflussen, anbieten, versprechen oder gewähren wird oder bereits angeboten, versprochen oder gewährt hat.
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b) Verpflichtung, der Auftraggeberin gegebenenfalls bestehende geschäftliche oder persönliche Verbindungen zu an dem Bauvorhaben beteiligten Mitarbeitern der Auftraggeberin oder anderen Projektbeteiligten, die zu einem Interessenskonflikt führen könnten, mit dem Angebot oder bei später entstehender oder bekanntwerdender Verbindung unverzüglich mitzuteilen.
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c) Versicherung, keine unzulässigen wettbewerbsschädigenden oder -beschränkenden Absprachen mit anderen Bietern, insbesondere keine Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, oder über eine Beteiligung oder Nichtbeteiligung am Vergabeverfahren, getroffen zu haben oder zu treffen.
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d) Erklärung, dass der Bieter bzw. seine Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben keine strafbaren Handlungen im
Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen, wie insbesondere Straftaten nach
— §§ 333 – 335 StGB (Vorteilsgewährung, Bestechung),
— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug),
— § 264 StGB (Subventionsbetrug),
— § 265b StGB (Kreditbetrug),
— § 266 StGB (Untreue),
— § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt),
— § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen),
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 267 StGB (Urkundenfälschung),
— § 108e StGB (Bestechung von Mandatsträgern),
— § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung),
— § 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung)
begangen haben und begehen werden und keine Verurteilungen, Strafbefehle, laufende Anklagen, Strafverfahren oder Ermittlungen oder Einstellungen des Verfahrens gemäß § 153a StPO vorliegen. e) Versicherung, sämtliche oben aufgeführten Handlungen auch nicht durch Dritte zu veranlassen.
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Soweit der Bieter die vorstehenden Erklärungen nicht (vollständig) abgeben kann, muss er hierzu in einer Anlage nähere Angaben machen und entsprechende Unterlagen einreichen, um der Auftraggeberin eine Prüfung des Sachverhalts zu ermöglichen. Dies kann gegebenenfalls auch Angaben über vom Bieter getroffene geeignete Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger künftiger Vorfälle und organisatorische Vorkehrungen (Einrichtung eines Korruptionspräventionssystems, Compliancemaßnahmen, etc.) umfassen. Weitere Aufklärung auf Verlangen der Auftraggeberin wird zugesichert.
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Verpflichtung, auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin entsprechende Erklärungen auch von allen vom Bieter eingesetzten Dritten/Nachunternehmern einzureichen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Integritäts-, Compliance- und Antikorruptionserklärung mit dem dargestellten Inhalt abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Siehe Ziff. III.2.1)/2 und III.2.1)/3 dieser Bekanntmachung.
2. Eine mindestens 3-jährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
3. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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4. Siehe Ziff. III.2.1)/5 und III.2.1)/6 dieser Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (nur Leistungen, die nach dem 1.6.2010 erbracht wurden/werden), die die Herstellung von Schwachstromanlagen betreffen und sich auf Leistungen beziehen, welche von Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.
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2. Darstellung von mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren (Leistungen, die nach dem 1.6.2012 erbracht wurden/werden), die die Herstellung einer Brandmeldeanlage mit mindestens 800 Melderadressen betrifft und in der Art mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar ist.
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3. Vorlage einer Zertifizierung der Fachfirma nach DIN 14675 für Phase 6.2 Projektierung (insb. Werk- und Montageplanung), Phase 7 (Montage), Phase 8 (Inbetriebsetzung), Phase 9 (Abnahme) und Phase 11 (Instandhaltung) durch eine nach DIN EN 45011 akkreditierte Stelle.
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4. Die Darstellung jeder der vorgenannten Referenzen muss folgenden Inhalt haben:
— Name und Adresse des Auftraggebers des Referenzobjektes und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit der Benennung stimmt der Bieter einer Nachfrage der Auftraggeberin beim Referenzgeber zu);
— Art der ausgeführten Leistung;
— Auftragssumme;
— Ausführungszeitraum (von… bis… );
— Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen;
— Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer).
5. Eine 5-jährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
6. Siehe Ziff. III.2.1)/2 und III.2.1)/3 dieser Bekanntmachung.
7. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen im eingereichten Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen“ auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin durch Vorlage der im Formblatt genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
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8. Siehe Ziff. III.2.1)/5. Die Darstellungen der Referenzen gem. Ziff. III.2.3)/1 bis III.2.3)/2 dieser Bekanntmachung sind im Falle einer
Bietergemeinschaft nur von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
9. Siehe Ziff. III.2.1)/6 dieser Bekanntmachung.
Mindeststandards:
a. Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren (nur Leistungen, die nach dem 1.6.2010 erbracht wurden/werden), die die Herstellung von Schwachstromanlagen betreffen und sich auf Leistungen beziehen, welche von Art und Umfang mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind, ist Mindestanforderung.
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b. Die Darstellung von mindestens einer Referenz aus den letzten 3 Jahren (Leistungen, die nach dem 1.6.2012 erbracht wurden/werden), die die Herstellung einer Brandmeldeanlage mit mindestens 800 Melderadressen betrifft und in der Art mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag (vgl. hierzu Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung) vergleichbar ist, ist ebenfalls Mindestanforderung.
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c. Die Vorlage einer Zertifizierung der Fachfirma nach DIN 14675 für Phase 6.2 Projektierung (z. B. Werk- und Montageplanung), Phase 7 (Montage), Phase 8 (Inbetriebsetzung), Phase 9 (Abnahme) und Phase 11 (Instandhaltung) durch eine nach DIN EN 45011 akkreditierte Stelle ist ebenfalls Mindestanforderung.
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d. Bei der Beurteilung der „Vergleichbarkeit“ im Sinne der vorgenannten Punkte übt die Auftraggeberin den ihr zustehenden Beurteilungsspielraum aus.
e. Die Darstellung einer Referenz, die beide der unter lit. a. bis b. aufgestellten Mindestanforderungen erfüllt, ist zulässig und gilt – bei Erfüllung der definierten Mindestanforderung im Übrigen – als Nachweis für beide enthaltene Mindestanforderungen.
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f. Wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtung des Bieters nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere Sanktionen (Vertragsstrafe, Kündigung, Auftragssperre) nach § 9 BbgVergG. Der Bieter hat mit seinem Angebot die „Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ unterzeichnet einzureichen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) oder eines Verleihers von Arbeitskräften sind auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin die „Vereinbarungen zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ bis zum tatsächlich ausführenden Unternehmen unterzeichnet vorzulegen.
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Die Verpflichtung, die „Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und einem (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz“ vorzulegen, gilt jedoch nicht, wenn der Bieter eine Erklärung abgibt, dass das entsprechende andere Unternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, und die Leistung des anderen Unternehmens ausschließlich in diesem anderen Mitgliedstaat ausgeführt wird.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-17 📅
Öffnungsort: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.
Ort des Eröffnungstermins: ILB, Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Maya Stillmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2016-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-24 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ILB/13/2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 58-101142
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden von der Auftraggeberin über eine elektronische Vergabemanagement- Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) kostenlos zur Verfügung gestellt. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren und zum Abrufen der Vergabeunterlagen haben sich Bewerber auf dieser Plattform kostenlos zu registrieren und anzumelden. Eine Einladung nebst Anleitung zur Registrierung und Anmeldung stellt die Auftraggeberin zur Verfügung, wenn Bewerber diese Einladung bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannten Stelle per E-Mail (bauvorhaben@ilb.de) angefordert haben. Zu beachten ist, dass die Auftraggeberin die Einladung an die bei Anforderung der Einladung angegebene E-Mail-Adresse des Bewerbers übermittelt.
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2. Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail: bauvorhaben@ilb.de) zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden insoweit nicht erteilt; sie wären – falls sie dennoch erteilt würden – nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind insoweit Auskünfte anderer Stellen als der nachfolgend genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Frau Stillmann/Frau Kretschmer, E-Mail: bauvorhaben@ilb.de
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Fragen und Auskunftsverlangen sind auf dem vorbenannten Weg bis 14 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet.
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Bitte beachten Sie, dass die Auftraggeberin zur Beantwortung von Fragen und Auskunftsverlangen auf die elektronische Vergabemanagement-Plattform (CONJECT, im Folgenden: Plattform) zurückgreift, auf der sich die Bewerber zu registrieren und anzumelden hatten.
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Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
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3. Der Bieter hat ein unterzeichnetes Exemplar der Angebotsunterlagen zweifach in Papierform (ein Original, eine Kopie) sowie eine elektronische Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich virengeprüften Datenträger, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, verschlossen an die oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln. Digitalangebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sind nicht zugelassen.
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4. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird,
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— sie zulässig eine Bietergemeinschaft gebildet haben. Dabei sind die für die Bildung der Bietergemeinschaft maßgeblichen Gründe anzugeben,
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied
die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
5. Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz
— BbgVergG bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlagen
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der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
6. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der unter Ziff. II.3) dieser Bekanntmachung genannte Zeitpunkt für „Beginn“ den voraussichtlichen Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung des Auftragnehmers auf der Baustelle (Einrichten der Baustelle, Montagebeginn) bezeichnet. Voraussichtlicher Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und des Beginns der Vertragslaufzeit ist der 30.9.2015.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
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den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1) dieser Bekanntmachung
Quelle: OJS 2015/S 129-236542 (2015-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 209-378908
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 129-236542
ABl. S-Ausgabe: 209

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Technischer Wert (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-12 📅
Name: Bauer Elektroanlagenbau GmbH Halle – NL Berlin-Brandenburg
Postanschrift: Karl-Ziegler-Straße 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungendes GWB:
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(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie (s. o. Ziff. VI.3.1)) dieser Bekanntmachung
Quelle: OJS 2015/S 209-378908 (2015-10-26)