VE 3-27-04 Tribünenanlagen Für eine flexible Nutzung des „Großen Saals (Auditorium Maximum)“ ist der Einbau einer Teleskoptribüne, bestehend aus zwei getrennten Einheiten, erforderlich. Geplante Nutzungen sind u. a. Vorlesungen, Seminare, Gastvorträge, Verleihungen von Abschlusszeugnissen, Festvorträge sowie in kleinerem Umfang Nutzungen durch externe Dritte für Kongresse, Kulturveranstaltungen wie Theater und Konzerte, Messen etc. Es ist eine Anlage für multifunktionale Nutzung zu planen, herzustellen, zu liefern, betriebsfertig zu montieren und in Betrieb zu nehmen. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Herstellung und Montage im Objekt von einer teleskopischen Tribünenanlage bestehend aus 2 Einheiten, eine Einheit muss verfahrbar sein. Zur Erläuterung der angebotenen Produkte hat der Bieter eine Angebotsplanung mit dem Angebot abzugeben. Bieter in engerer Wahl haben nach Aufforderung der AG ein Muster der Bestuhlung bestehend aus 4 Stück Typenstühlen auf einem Unterbau herzustellen und vor der Vergabe zu bemustern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Bühnen
Menge oder Umfang:
VE 3-27-04 TribünenanlagenPlanen, herstellen, liefern, betriebsfertig montieren und in Betrieb nehmen einer Teleskoptribünenanlage, DIN EN 13200-5/Oktober 2006 im „Großen Hörsaal“ des Bauteils Auditorium.Die Tribünenanlage (Teleskoptribüne) besteht aus zwei getrennten Einheiten.Beide Einheiten sind so zu konstruieren, dass sie im Raum teleskopisch aus- und eingefahren werden können.Eine Einheit (A)ist im eingefahrenen Zustand stationär, im Raum nicht verschiebbar auszuführen.Eine Einheit (B) ist beweglich und soll im eingefahrenen Zustand im Raum auch quer und längs verschoben und vor die andere stationäre Einheit verfahren werden können.Für eine flexible Nutzung des Auditoriums müssen schnelle Umbauzeiten der Tribünenanlage möglich sein.Gemäß Entwurf der AG stehen für die Nutzungsszenarien folgende Grundflächen für die Tribüne zur Verfügung:Grundfläche der Anlage im ausgefahrenen Zustand – gemäß Grundriss und Rettungswegplanung im 1.OG:Einheit (A): ca. 1 x 12,845 m (Breite) x 21 m (Tiefe);Einheit (B): ca. 1 x 11,450 m (Breite) x 21 m (Tiefe).Gewünschte Grundfläche im eingeschobenen Zustand, Parkposition gemäß Grundriss und Rettungswegplanung im EG:Einheit (A): ca. 1 x 12,845 m (Länge) x 2,60 m (Tiefe);Einheit (B): ca. 1 x 11,450 m (Länge) x 2,60 m (Tiefe);Die Höhe der Anlage beträgt ca. 7,3 m.Anforderungen an die Zuschauerplätze:Für die Nutzung der Tribüne ist eine Mindestanzahl von 700 Zuschauerplätzen zu erreichen.Nach dem Flucht- und Rettungsplan für den „Großen Hörsaal“ ist eine Unterbringung von maximal 800 Sitzen möglich.Die Sitze sind mit Schreibunterlagen auszustatten.Die Aufteilung der Bestuhlung, Anzahl der Sitze und die gewählte Stuhlbreite sowie der Abstand zwischen den Stühlen muss sich nach den geometrischen Erfordernissen der Teleskop-Tribüne und der vorgesehenen Nutzung unter Einhaltung der Entfluchtung der Anlage und des Auditoriums richten und ist mit dem Angebot in einem Bestuhlungsplan darzustellen.Das Angebot beinhaltet auch die Wartung der Anlage.Weitere Angaben zum Umfang1. Nachweis der Qualitätskriterien am Referenzprojekt mit Tribünenanlage aus dem Bereich Konzertsaal, TheaterZum Nachweis der Herangehensweise an die Erfüllung der geplanten Qualitätskriterien ist mit dem Angebot ein Referenzprojekt mit Tribünenanlagen mit gleichwertigen technischen Anforderungen und Nutzung anzugeben. Das Referenzobjekt soll aus dem Bereich Theater bzw. Konzertsaal sein.Es ist die Adresse des Einbauortes, ein Ansprechpartner des Nutzers mit E-Mail und Telefonnummer als Referenzgeber anzugeben. Im Rahmen der Angebotswertung hat der Bieter eine Besichtigung der Referenzanlage zu organisieren und die Funktion der Anlage vorzuführen.Im Einzelnen sind folgende Qualitäts-Kriterien darzustellen und ggf. bei Besichtigung der Anlage vorzuführen:— Qualität der Bestuhlung, Bedienung bezüglich der Umlegbarkeit und des Aufrichtens der Sitze. Die Qualität der Sitze ist durch Vorlage von technischen Datenblättern, Systemzeichnung und Fotos darzustellen. Das Umklappen und Aufrichten der Bestuhlung sollte durch den Referenzgeber vorgeführt werden können.— Beschreibung bzw. Bilddarstellung der Systemrobustheit, Dauerhaftigkeit des konstruktiven Unterbaus, der Funktionstüchtigkeit der Tribüne einschließlich der Teleskopfunktion eingefahren, ausgefahren.— Geräuschentwicklung und Bewegungen der gesamten Anlage im ausgefahrenen Zustand sollen durch Begehung der Tribünenanlage beurteilt werden können.— Verfahrbarkeit der beweglichen Tribünen-Einheit soll vorgeführt werden können.— Es ist Einsicht in Gebrauchsanweisung und Wartungspflichtheft der Anlage zu gewähren.Ist die Vorführung der Verfahrbarkeit einer beweglichen Tribünen-Einheit im eingefahrenen Zustand, im Raum quer und längs zur Standrichtung an dem o. g. Referenzobjekt aus dem Konzertsaal- und Theaterbereich nicht möglich, so ist eine zusätzliche Referenz anzugeben und zu beschreiben, wo diese Funktion gewährleistet ist und vorgeführt werden kann.2. Angebotszeichnungen, Typenstatik, Systemdetails.Zur Erläuterung der angebotenen Produkte hat der AN folgenden Unterlagen mit dem Angebot abzugeben:2.1. Längs- und Querschnitt Tribüne im ausgefahrenen Zustand, (Systemschnitt am Beispiel ausgeführter Anlagen vergleichbar mit der auszuführenden Konstruktion, M 1:50; Details M 1:10).2.2. Längs- und Querschnitt Tribüne im eingeschobenen Zustand, (Systemschnitt am Beispiel ausgeführter Anlagen vergleichbar mit der auszuführenden Konstruktion).2.3. Grundriss mit Nachweis der Sitzplatzkapazität und Darstellung der Anlagenteilung, Vermaßung der Reihen und Sitze auf Grundlage des Grundrisses des Auditorium Maximum sowie des angebotenen Systemstuhls mit Berücksichtigung der Entfluchtung des Auditoriums im ausgefahrenen Zustand auf der Grundlage des Grundrisses vom 1. OG und im eingeschobenen Zustand auf der Grundlage des Grundrisses vom EG.2.4. Grundriss konstruktiver Unterbau mit Plattformanordnung im ausgefahrenen und eingeschobenen Zustand (als Systemzeichnung am Beispiel ausgeführter Anlagen), jedoch mit Lastannahmen und Ermittlung des Gesamtgewichtes der angebotenen Anlage aus Eigengewicht und Nutzlast.2.5. Lastschemata und Lastverteilung der Tribünenlast bezogen auf einen Laufwagen und auf einzelne Laufrollen aus Eigengewicht und Nutzlast.2.6. Allgemeine Konstruktionsbeschreibung zum angebotenen Tribünensystem mit folgenden Angaben und ggf. mit Detailzeichnung als Systemdetails nach folgender Gliederung:— Anzahl der Tribüneneinheiten,— Plattformkonstruktion – konstruktiver Unterbau,a) Breite der Tribüne;b) Anzahl der Plattformen;c) Anzahl der Sitzreihen;d) Stufenhöhe;e) Höhe der ersten Plattform;f) Höhe der letzten Plattform;g) Antritt-Höhe;h) Tiefe eingeschobene Tribüne;i) Tiefe ausgeschobene Tribüne;k) Anzahl der Treppen;l) Breite der Treppen (Längsgang-Fluchtwege);m) Breite des Quergang-Fluchtwegs;— Vibrationsentkopplung des konstruktiven Unterbaus und des Bodenbelags sowie der Verkleidungen,— Verriegelungssystem zwischen Plattformen einschl. Systemdetail,— Führungssystem und ggf. Unterstützung bei der Verfahrung der Plattformen einschl. Systemdetail,— Laufwagen und Rollen einschl. Systemdetail, Darstellung der Befestigung der Antriebe an der Unterkonstruktion,— Treppen (Längsgang),— Umwehrungen, Geländer- und Handlauf einschl. Systemdetail,— Seiten- und Frontverkleidung, einschl. Materialmuster 20 x 30 cm,— Fußpunktbefestigung einschl. Systemdetail,— Klappmechanismus der Sitzkonstruktion einschl. Systemdetail,— Klappmechnismuns der Schreibunterlage einschl. Systemdetail,— Bedienung, Antriebe,— Stufenbeleuchtung,— Bodenbelag,— Verkleidungen (Standard und akustisch wirksam),— Abdeckvorrichtung im Fußboden-Stoß der beiden Teilanlagen und im Bereich der oberen Übergänge zu den Fluchttüren.2.7. Bewegliche Tribüneneinheit— Konstruktions- bzw. Gerätebeschreibung der Hilfsmittel für das Verschieben einer Tribüneneinheit im Raum, z. B. Anzahl der Luftkissen, Kompressor Anschlusswerte, Leistung, ggf. Lage der Luftkissen im Verfahrprozess.2.8. Bestuhlung— Sesseltypen mit Gewichtsangabe je Stuhl,— Stoff,— Armlehne,— Schreibunterlage,— Sitzhöhe,— Breite je Sitzplatz,— Sitznummer,— Reihennummer,— Nachweis der akustischen Mindest-Absorptionsgrade für den Typenstuhl. Die akustischen Eigenschaften sind mit einem Zertifikat aus der akustischen Prüfung des Typenstuhls per Hallraum-Messung nach ISO 354 zu belegen.3. AngebotsmusterDer Bieter hat zum Nachweis der angebotenen Bestuhlung nach Aufforderung durch die Vergabestelle ein Angebotsmuster zu erstellen und zu bemustern. Das Angebotsmuster ist auf der Baustelle anzuliefern und zu bemustern, einschl. Vorlage der Dokumentation aus Zeichnung, Beschreibung und Fotodokumentation. Das Angebotsmuster verbleibt im Eigentum des Bieters und ist nach der Bemusterung zu entfernen. Die Dokumentation der Bemusterung wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.Das Angebotsmuster der Bestuhlung besteht aus 4 Stück einzeln komplett umklappbarer Sitze der Teleskoptribüne auf einem transportierbarem Unterbau aus Metallkonstruktion und Trägerplatten sowie mit dem angebotenen Textil-Belag auf dem Unterbau. Ebenso ist der Stuhlaufbau – Trägerschale mit Schaumpolster und Bezug zu bemustern. Die Stoffbespannung der Sitze soll in der Qualität dem angebotenen Produkt entsprechen.
VE 3-27-04 TribünenanlagenPlanen, herstellen, liefern, betriebsfertig montieren und in Betrieb nehmen einer Teleskoptribünenanlage, DIN EN 13200-5/Oktober 2006 im „Großen Hörsaal“ des Bauteils Auditorium.Die Tribünenanlage (Teleskoptribüne) besteht aus zwei getrennten Einheiten.Beide Einheiten sind so zu konstruieren, dass sie im Raum teleskopisch aus- und eingefahren werden können.Eine Einheit (A)ist im eingefahrenen Zustand stationär, im Raum nicht verschiebbar auszuführen.Eine Einheit (B) ist beweglich und soll im eingefahrenen Zustand im Raum auch quer und längs verschoben und vor die andere stationäre Einheit verfahren werden können.Für eine flexible Nutzung des Auditoriums müssen schnelle Umbauzeiten der Tribünenanlage möglich sein.Gemäß Entwurf der AG stehen für die Nutzungsszenarien folgende Grundflächen für die Tribüne zur Verfügung:Grundfläche der Anlage im ausgefahrenen Zustand – gemäß Grundriss und Rettungswegplanung im 1.OG:Einheit (A): ca. 1 x 12,845 m (Breite) x 21 m (Tiefe);Einheit (B): ca. 1 x 11,450 m (Breite) x 21 m (Tiefe).Gewünschte Grundfläche im eingeschobenen Zustand, Parkposition gemäß Grundriss und Rettungswegplanung im EG:Einheit (A): ca. 1 x 12,845 m (Länge) x 2,60 m (Tiefe);Einheit (B): ca. 1 x 11,450 m (Länge) x 2,60 m (Tiefe);Die Höhe der Anlage beträgt ca. 7,3 m.Anforderungen an die Zuschauerplätze:Für die Nutzung der Tribüne ist eine Mindestanzahl von 700 Zuschauerplätzen zu erreichen.Nach dem Flucht- und Rettungsplan für den „Großen Hörsaal“ ist eine Unterbringung von maximal 800 Sitzen möglich.Die Sitze sind mit Schreibunterlagen auszustatten.Die Aufteilung der Bestuhlung, Anzahl der Sitze und die gewählte Stuhlbreite sowie der Abstand zwischen den Stühlen muss sich nach den geometrischen Erfordernissen der Teleskop-Tribüne und der vorgesehenen Nutzung unter Einhaltung der Entfluchtung der Anlage und des Auditoriums richten und ist mit dem Angebot in einem Bestuhlungsplan darzustellen.Das Angebot beinhaltet auch die Wartung der Anlage.Weitere Angaben zum Umfang1. Nachweis der Qualitätskriterien am Referenzprojekt mit Tribünenanlage aus dem Bereich Konzertsaal, TheaterZum Nachweis der Herangehensweise an die Erfüllung der geplanten Qualitätskriterien ist mit dem Angebot ein Referenzprojekt mit Tribünenanlagen mit gleichwertigen technischen Anforderungen und Nutzung anzugeben. Das Referenzobjekt soll aus dem Bereich Theater bzw. Konzertsaal sein.Es ist die Adresse des Einbauortes, ein Ansprechpartner des Nutzers mit E-Mail und Telefonnummer als Referenzgeber anzugeben. Im Rahmen der Angebotswertung hat der Bieter eine Besichtigung der Referenzanlage zu organisieren und die Funktion der Anlage vorzuführen.Im Einzelnen sind folgende Qualitäts-Kriterien darzustellen und ggf. bei Besichtigung der Anlage vorzuführen:— Qualität der Bestuhlung, Bedienung bezüglich der Umlegbarkeit und des Aufrichtens der Sitze. Die Qualität der Sitze ist durch Vorlage von technischen Datenblättern, Systemzeichnung und Fotos darzustellen. Das Umklappen und Aufrichten der Bestuhlung sollte durch den Referenzgeber vorgeführt werden können.— Beschreibung bzw. Bilddarstellung der Systemrobustheit, Dauerhaftigkeit des konstruktiven Unterbaus, der Funktionstüchtigkeit der Tribüne einschließlich der Teleskopfunktion eingefahren, ausgefahren.— Geräuschentwicklung und Bewegungen der gesamten Anlage im ausgefahrenen Zustand sollen durch Begehung der Tribünenanlage beurteilt werden können.— Verfahrbarkeit der beweglichen Tribünen-Einheit soll vorgeführt werden können.— Es ist Einsicht in Gebrauchsanweisung und Wartungspflichtheft der Anlage zu gewähren.Ist die Vorführung der Verfahrbarkeit einer beweglichen Tribünen-Einheit im eingefahrenen Zustand, im Raum quer und längs zur Standrichtung an dem o. g. Referenzobjekt aus dem Konzertsaal- und Theaterbereich nicht möglich, so ist eine zusätzliche Referenz anzugeben und zu beschreiben, wo diese Funktion gewährleistet ist und vorgeführt werden kann.2. Angebotszeichnungen, Typenstatik, Systemdetails.Zur Erläuterung der angebotenen Produkte hat der AN folgenden Unterlagen mit dem Angebot abzugeben:2.1. Längs- und Querschnitt Tribüne im ausgefahrenen Zustand, (Systemschnitt am Beispiel ausgeführter Anlagen vergleichbar mit der auszuführenden Konstruktion, M 1:50; Details M 1:10).2.2. Längs- und Querschnitt Tribüne im eingeschobenen Zustand, (Systemschnitt am Beispiel ausgeführter Anlagen vergleichbar mit der auszuführenden Konstruktion).2.3. Grundriss mit Nachweis der Sitzplatzkapazität und Darstellung der Anlagenteilung, Vermaßung der Reihen und Sitze auf Grundlage des Grundrisses des Auditorium Maximum sowie des angebotenen Systemstuhls mit Berücksichtigung der Entfluchtung des Auditoriums im ausgefahrenen Zustand auf der Grundlage des Grundrisses vom 1. OG und im eingeschobenen Zustand auf der Grundlage des Grundrisses vom EG.2.4. Grundriss konstruktiver Unterbau mit Plattformanordnung im ausgefahrenen und eingeschobenen Zustand (als Systemzeichnung am Beispiel ausgeführter Anlagen), jedoch mit Lastannahmen und Ermittlung des Gesamtgewichtes der angebotenen Anlage aus Eigengewicht und Nutzlast.2.5. Lastschemata und Lastverteilung der Tribünenlast bezogen auf einen Laufwagen und auf einzelne Laufrollen aus Eigengewicht und Nutzlast.2.6. Allgemeine Konstruktionsbeschreibung zum angebotenen Tribünensystem mit folgenden Angaben und ggf. mit Detailzeichnung als Systemdetails nach folgender Gliederung:— Anzahl der Tribüneneinheiten,— Plattformkonstruktion – konstruktiver Unterbau,a) Breite der Tribüne;b) Anzahl der Plattformen;c) Anzahl der Sitzreihen;d) Stufenhöhe;e) Höhe der ersten Plattform;f) Höhe der letzten Plattform;g) Antritt-Höhe;h) Tiefe eingeschobene Tribüne;i) Tiefe ausgeschobene Tribüne;k) Anzahl der Treppen;l) Breite der Treppen (Längsgang-Fluchtwege);m) Breite des Quergang-Fluchtwegs;— Vibrationsentkopplung des konstruktiven Unterbaus und des Bodenbelags sowie der Verkleidungen,— Verriegelungssystem zwischen Plattformen einschl. Systemdetail,— Führungssystem und ggf. Unterstützung bei der Verfahrung der Plattformen einschl. Systemdetail,— Laufwagen und Rollen einschl. Systemdetail, Darstellung der Befestigung der Antriebe an der Unterkonstruktion,— Treppen (Längsgang),— Umwehrungen, Geländer- und Handlauf einschl. Systemdetail,— Seiten- und Frontverkleidung, einschl. Materialmuster 20 x 30 cm,— Fußpunktbefestigung einschl. Systemdetail,— Klappmechanismus der Sitzkonstruktion einschl. Systemdetail,— Klappmechnismuns der Schreibunterlage einschl. Systemdetail,— Bedienung, Antriebe,— Stufenbeleuchtung,— Bodenbelag,— Verkleidungen (Standard und akustisch wirksam),— Abdeckvorrichtung im Fußboden-Stoß der beiden Teilanlagen und im Bereich der oberen Übergänge zu den Fluchttüren.2.7. Bewegliche Tribüneneinheit— Konstruktions- bzw. Gerätebeschreibung der Hilfsmittel für das Verschieben einer Tribüneneinheit im Raum, z. B. Anzahl der Luftkissen, Kompressor Anschlusswerte, Leistung, ggf. Lage der Luftkissen im Verfahrprozess.2.8. Bestuhlung— Sesseltypen mit Gewichtsangabe je Stuhl,— Stoff,— Armlehne,— Schreibunterlage,— Sitzhöhe,— Breite je Sitzplatz,— Sitznummer,— Reihennummer,— Nachweis der akustischen Mindest-Absorptionsgrade für den Typenstuhl. Die akustischen Eigenschaften sind mit einem Zertifikat aus der akustischen Prüfung des Typenstuhls per Hallraum-Messung nach ISO 354 zu belegen.3. AngebotsmusterDer Bieter hat zum Nachweis der angebotenen Bestuhlung nach Aufforderung durch die Vergabestelle ein Angebotsmuster zu erstellen und zu bemustern. Das Angebotsmuster ist auf der Baustelle anzuliefern und zu bemustern, einschl. Vorlage der Dokumentation aus Zeichnung, Beschreibung und Fotodokumentation. Das Angebotsmuster verbleibt im Eigentum des Bieters und ist nach der Bemusterung zu entfernen. Die Dokumentation der Bemusterung wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.Das Angebotsmuster der Bestuhlung besteht aus 4 Stück einzeln komplett umklappbarer Sitze der Teleskoptribüne auf einem transportierbarem Unterbau aus Metallkonstruktion und Trägerplatten sowie mit dem angebotenen Textil-Belag auf dem Unterbau. Ebenso ist der Stuhlaufbau – Trägerschale mit Schaumpolster und Bezug zu bemustern. Die Stoffbespannung der Sitze soll in der Qualität dem angebotenen Produkt entsprechen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Bühnen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Universität Lüneburg
Postanschrift: Scharnhorststraße 1
Postleitzahl: 21335
Postort: Lüneburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.leuphana.de🌏
E-Mail: uni-vergabe@leuphana.de📧
Telefon: +49 41316771838📞
Fax: +49 41316771850 📠
Für eine flexible Nutzung des „Großen Saals (Auditorium Maximum)“ ist der Einbau einer Teleskoptribüne, bestehend aus zwei getrennten Einheiten, erforderlich. Geplante Nutzungen sind u. a. Vorlesungen, Seminare, Gastvorträge, Verleihungen von Abschlusszeugnissen, Festvorträge sowie in kleinerem Umfang Nutzungen durch externe Dritte für Kongresse, Kulturveranstaltungen wie Theater und Konzerte, Messen etc.
Für eine flexible Nutzung des „Großen Saals (Auditorium Maximum)“ ist der Einbau einer Teleskoptribüne, bestehend aus zwei getrennten Einheiten, erforderlich. Geplante Nutzungen sind u. a. Vorlesungen, Seminare, Gastvorträge, Verleihungen von Abschlusszeugnissen, Festvorträge sowie in kleinerem Umfang Nutzungen durch externe Dritte für Kongresse, Kulturveranstaltungen wie Theater und Konzerte, Messen etc.
Es ist eine Anlage für multifunktionale Nutzung zu planen, herzustellen, zu liefern, betriebsfertig zu montieren und in Betrieb zu nehmen.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Herstellung und Montage im Objekt von einer teleskopischen Tribünenanlage bestehend aus 2 Einheiten, eine Einheit muss verfahrbar sein.
Zur Erläuterung der angebotenen Produkte hat der Bieter eine Angebotsplanung mit dem Angebot abzugeben. Bieter in engerer Wahl haben nach Aufforderung der AG ein Muster der Bestuhlung bestehend aus 4 Stück Typenstühlen auf einem Unterbau herzustellen und vor der Vergabe zu bemustern.
Zur Erläuterung der angebotenen Produkte hat der Bieter eine Angebotsplanung mit dem Angebot abzugeben. Bieter in engerer Wahl haben nach Aufforderung der AG ein Muster der Bestuhlung bestehend aus 4 Stück Typenstühlen auf einem Unterbau herzustellen und vor der Vergabe zu bemustern.
Menge oder Umfang:
VE 3-27-04 Tribünenanlagen
Planen, herstellen, liefern, betriebsfertig montieren und in Betrieb nehmen einer Teleskoptribünenanlage, DIN EN 13200-5/Oktober 2006 im „Großen Hörsaal“ des Bauteils Auditorium.
Die Tribünenanlage (Teleskoptribüne) besteht aus zwei getrennten Einheiten.
Beide Einheiten sind so zu konstruieren, dass sie im Raum teleskopisch aus- und eingefahren werden können.
Eine Einheit (A)ist im eingefahrenen Zustand stationär, im Raum nicht verschiebbar auszuführen.
Eine Einheit (B) ist beweglich und soll im eingefahrenen Zustand im Raum auch quer und längs verschoben und vor die andere stationäre Einheit verfahren werden können.
Für eine flexible Nutzung des Auditoriums müssen schnelle Umbauzeiten der Tribünenanlage möglich sein.
Gemäß Entwurf der AG stehen für die Nutzungsszenarien folgende Grundflächen für die Tribüne zur Verfügung:
Grundfläche der Anlage im ausgefahrenen Zustand – gemäß Grundriss und Rettungswegplanung im 1.OG:
Einheit (A): ca. 1 x 12,845 m (Breite) x 21 m (Tiefe);
Einheit (B): ca. 1 x 11,450 m (Breite) x 21 m (Tiefe).
Gewünschte Grundfläche im eingeschobenen Zustand, Parkposition gemäß Grundriss und Rettungswegplanung im EG:
Einheit (A): ca. 1 x 12,845 m (Länge) x 2,60 m (Tiefe);
Einheit (B): ca. 1 x 11,450 m (Länge) x 2,60 m (Tiefe);
Die Höhe der Anlage beträgt ca. 7,3 m.
Anforderungen an die Zuschauerplätze:
Für die Nutzung der Tribüne ist eine Mindestanzahl von 700 Zuschauerplätzen zu erreichen.
Nach dem Flucht- und Rettungsplan für den „Großen Hörsaal“ ist eine Unterbringung von maximal 800 Sitzen möglich.
Die Sitze sind mit Schreibunterlagen auszustatten.
Die Aufteilung der Bestuhlung, Anzahl der Sitze und die gewählte Stuhlbreite sowie der Abstand zwischen den Stühlen muss sich nach den geometrischen Erfordernissen der Teleskop-Tribüne und der vorgesehenen Nutzung unter Einhaltung der Entfluchtung der Anlage und des Auditoriums richten und ist mit dem Angebot in einem Bestuhlungsplan darzustellen.
Die Aufteilung der Bestuhlung, Anzahl der Sitze und die gewählte Stuhlbreite sowie der Abstand zwischen den Stühlen muss sich nach den geometrischen Erfordernissen der Teleskop-Tribüne und der vorgesehenen Nutzung unter Einhaltung der Entfluchtung der Anlage und des Auditoriums richten und ist mit dem Angebot in einem Bestuhlungsplan darzustellen.
Das Angebot beinhaltet auch die Wartung der Anlage.
Weitere Angaben zum Umfang
1. Nachweis der Qualitätskriterien am Referenzprojekt mit Tribünenanlage aus dem Bereich Konzertsaal, Theater
Zum Nachweis der Herangehensweise an die Erfüllung der geplanten Qualitätskriterien ist mit dem Angebot ein Referenzprojekt mit Tribünenanlagen mit gleichwertigen technischen Anforderungen und Nutzung anzugeben. Das Referenzobjekt soll aus dem Bereich Theater bzw. Konzertsaal sein.
Zum Nachweis der Herangehensweise an die Erfüllung der geplanten Qualitätskriterien ist mit dem Angebot ein Referenzprojekt mit Tribünenanlagen mit gleichwertigen technischen Anforderungen und Nutzung anzugeben. Das Referenzobjekt soll aus dem Bereich Theater bzw. Konzertsaal sein.
Es ist die Adresse des Einbauortes, ein Ansprechpartner des Nutzers mit E-Mail und Telefonnummer als Referenzgeber anzugeben. Im Rahmen der Angebotswertung hat der Bieter eine Besichtigung der Referenzanlage zu organisieren und die Funktion der Anlage vorzuführen.
Es ist die Adresse des Einbauortes, ein Ansprechpartner des Nutzers mit E-Mail und Telefonnummer als Referenzgeber anzugeben. Im Rahmen der Angebotswertung hat der Bieter eine Besichtigung der Referenzanlage zu organisieren und die Funktion der Anlage vorzuführen.
Im Einzelnen sind folgende Qualitäts-Kriterien darzustellen und ggf. bei Besichtigung der Anlage vorzuführen:
— Qualität der Bestuhlung, Bedienung bezüglich der Umlegbarkeit und des Aufrichtens der Sitze. Die Qualität der Sitze ist durch Vorlage von technischen Datenblättern, Systemzeichnung und Fotos darzustellen. Das Umklappen und Aufrichten der Bestuhlung sollte durch den Referenzgeber vorgeführt werden können.
— Qualität der Bestuhlung, Bedienung bezüglich der Umlegbarkeit und des Aufrichtens der Sitze. Die Qualität der Sitze ist durch Vorlage von technischen Datenblättern, Systemzeichnung und Fotos darzustellen. Das Umklappen und Aufrichten der Bestuhlung sollte durch den Referenzgeber vorgeführt werden können.
— Beschreibung bzw. Bilddarstellung der Systemrobustheit, Dauerhaftigkeit des konstruktiven Unterbaus, der Funktionstüchtigkeit der Tribüne einschließlich der Teleskopfunktion eingefahren, ausgefahren.
— Geräuschentwicklung und Bewegungen der gesamten Anlage im ausgefahrenen Zustand sollen durch Begehung der Tribünenanlage beurteilt werden können.
— Verfahrbarkeit der beweglichen Tribünen-Einheit soll vorgeführt werden können.
— Es ist Einsicht in Gebrauchsanweisung und Wartungspflichtheft der Anlage zu gewähren.
Ist die Vorführung der Verfahrbarkeit einer beweglichen Tribünen-Einheit im eingefahrenen Zustand, im Raum quer und längs zur Standrichtung an dem o. g. Referenzobjekt aus dem Konzertsaal- und Theaterbereich nicht möglich, so ist eine zusätzliche Referenz anzugeben und zu beschreiben, wo diese Funktion gewährleistet ist und vorgeführt werden kann.
Ist die Vorführung der Verfahrbarkeit einer beweglichen Tribünen-Einheit im eingefahrenen Zustand, im Raum quer und längs zur Standrichtung an dem o. g. Referenzobjekt aus dem Konzertsaal- und Theaterbereich nicht möglich, so ist eine zusätzliche Referenz anzugeben und zu beschreiben, wo diese Funktion gewährleistet ist und vorgeführt werden kann.
Zur Erläuterung der angebotenen Produkte hat der AN folgenden Unterlagen mit dem Angebot abzugeben:
2.1. Längs- und Querschnitt Tribüne im ausgefahrenen Zustand, (Systemschnitt am Beispiel ausgeführter Anlagen vergleichbar mit der auszuführenden Konstruktion, M 1:50; Details M 1:10).
2.2. Längs- und Querschnitt Tribüne im eingeschobenen Zustand, (Systemschnitt am Beispiel ausgeführter Anlagen vergleichbar mit der auszuführenden Konstruktion).
2.3. Grundriss mit Nachweis der Sitzplatzkapazität und Darstellung der Anlagenteilung, Vermaßung der Reihen und Sitze auf Grundlage des Grundrisses des Auditorium Maximum sowie des angebotenen Systemstuhls mit Berücksichtigung der Entfluchtung des Auditoriums im ausgefahrenen Zustand auf der Grundlage des Grundrisses vom 1. OG und im eingeschobenen Zustand auf der Grundlage des Grundrisses vom EG.
2.3. Grundriss mit Nachweis der Sitzplatzkapazität und Darstellung der Anlagenteilung, Vermaßung der Reihen und Sitze auf Grundlage des Grundrisses des Auditorium Maximum sowie des angebotenen Systemstuhls mit Berücksichtigung der Entfluchtung des Auditoriums im ausgefahrenen Zustand auf der Grundlage des Grundrisses vom 1. OG und im eingeschobenen Zustand auf der Grundlage des Grundrisses vom EG.
2.4. Grundriss konstruktiver Unterbau mit Plattformanordnung im ausgefahrenen und eingeschobenen Zustand (als Systemzeichnung am Beispiel ausgeführter Anlagen), jedoch mit Lastannahmen und Ermittlung des Gesamtgewichtes der angebotenen Anlage aus Eigengewicht und Nutzlast.
2.4. Grundriss konstruktiver Unterbau mit Plattformanordnung im ausgefahrenen und eingeschobenen Zustand (als Systemzeichnung am Beispiel ausgeführter Anlagen), jedoch mit Lastannahmen und Ermittlung des Gesamtgewichtes der angebotenen Anlage aus Eigengewicht und Nutzlast.
2.5. Lastschemata und Lastverteilung der Tribünenlast bezogen auf einen Laufwagen und auf einzelne Laufrollen aus Eigengewicht und Nutzlast.
2.6. Allgemeine Konstruktionsbeschreibung zum angebotenen Tribünensystem mit folgenden Angaben und ggf. mit Detailzeichnung als Systemdetails nach folgender Gliederung:
— Anzahl der Tribüneneinheiten,
— Plattformkonstruktion – konstruktiver Unterbau,
a) Breite der Tribüne;
b) Anzahl der Plattformen;
c) Anzahl der Sitzreihen;
d) Stufenhöhe;
e) Höhe der ersten Plattform;
f) Höhe der letzten Plattform;
g) Antritt-Höhe;
h) Tiefe eingeschobene Tribüne;
i) Tiefe ausgeschobene Tribüne;
k) Anzahl der Treppen;
l) Breite der Treppen (Längsgang-Fluchtwege);
m) Breite des Quergang-Fluchtwegs;
— Vibrationsentkopplung des konstruktiven Unterbaus und des Bodenbelags sowie der Verkleidungen,
— Verriegelungssystem zwischen Plattformen einschl. Systemdetail,
— Führungssystem und ggf. Unterstützung bei der Verfahrung der Plattformen einschl. Systemdetail,
— Laufwagen und Rollen einschl. Systemdetail, Darstellung der Befestigung der Antriebe an der Unterkonstruktion,
— Treppen (Längsgang),
— Umwehrungen, Geländer- und Handlauf einschl. Systemdetail,
— Seiten- und Frontverkleidung, einschl. Materialmuster 20 x 30 cm,
— Fußpunktbefestigung einschl. Systemdetail,
— Klappmechanismus der Sitzkonstruktion einschl. Systemdetail,
— Klappmechnismuns der Schreibunterlage einschl. Systemdetail,
— Bedienung, Antriebe,
— Stufenbeleuchtung,
— Bodenbelag,
— Verkleidungen (Standard und akustisch wirksam),
— Abdeckvorrichtung im Fußboden-Stoß der beiden Teilanlagen und im Bereich der oberen Übergänge zu den Fluchttüren.
2.7. Bewegliche Tribüneneinheit
— Konstruktions- bzw. Gerätebeschreibung der Hilfsmittel für das Verschieben einer Tribüneneinheit im Raum, z. B. Anzahl der Luftkissen, Kompressor Anschlusswerte, Leistung, ggf. Lage der Luftkissen im Verfahrprozess.
2.8. Bestuhlung
— Sesseltypen mit Gewichtsangabe je Stuhl,
— Stoff,
— Armlehne,
— Schreibunterlage,
— Sitzhöhe,
— Breite je Sitzplatz,
— Sitznummer,
— Reihennummer,
— Nachweis der akustischen Mindest-Absorptionsgrade für den Typenstuhl. Die akustischen Eigenschaften sind mit einem Zertifikat aus der akustischen Prüfung des Typenstuhls per Hallraum-Messung nach ISO 354 zu belegen.
3. Angebotsmuster
Der Bieter hat zum Nachweis der angebotenen Bestuhlung nach Aufforderung durch die Vergabestelle ein Angebotsmuster zu erstellen und zu bemustern. Das Angebotsmuster ist auf der Baustelle anzuliefern und zu bemustern, einschl. Vorlage der Dokumentation aus Zeichnung, Beschreibung und Fotodokumentation. Das Angebotsmuster verbleibt im Eigentum des Bieters und ist nach der Bemusterung zu entfernen. Die Dokumentation der Bemusterung wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Der Bieter hat zum Nachweis der angebotenen Bestuhlung nach Aufforderung durch die Vergabestelle ein Angebotsmuster zu erstellen und zu bemustern. Das Angebotsmuster ist auf der Baustelle anzuliefern und zu bemustern, einschl. Vorlage der Dokumentation aus Zeichnung, Beschreibung und Fotodokumentation. Das Angebotsmuster verbleibt im Eigentum des Bieters und ist nach der Bemusterung zu entfernen. Die Dokumentation der Bemusterung wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Das Angebotsmuster der Bestuhlung besteht aus 4 Stück einzeln komplett umklappbarer Sitze der Teleskoptribüne auf einem transportierbarem Unterbau aus Metallkonstruktion und Trägerplatten sowie mit dem angebotenen Textil-Belag auf dem Unterbau. Ebenso ist der Stuhlaufbau – Trägerschale mit Schaumpolster und Bezug zu bemustern. Die Stoffbespannung der Sitze soll in der Qualität dem angebotenen Produkt entsprechen.
Das Angebotsmuster der Bestuhlung besteht aus 4 Stück einzeln komplett umklappbarer Sitze der Teleskoptribüne auf einem transportierbarem Unterbau aus Metallkonstruktion und Trägerplatten sowie mit dem angebotenen Textil-Belag auf dem Unterbau. Ebenso ist der Stuhlaufbau – Trägerschale mit Schaumpolster und Bezug zu bemustern. Die Stoffbespannung der Sitze soll in der Qualität dem angebotenen Produkt entsprechen.
Dauer: 6 Monate
Referenznummer: VE 3-27-04
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 21335 Lüneburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung der vorgesehenen Bieterstruktur mit Angabe der vorgesehenen Partner (Mitglieder Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmer) und deren Tätigkeiten im Auftragsfall; zur Veranschaulichung ist ein Organigramm erwünscht;
2. Eigendarstellung (Kurzvorstellung) des Bieters einschließlich einer Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters;
3. Eigenerklärung entsprechend der Mustererklärung NTVergG;
4. Eigenerklärungen zur Eignung (Formblatt 124);
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1. bis 4. für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1 bis 4 von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1. bis 4. für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben, Nachweise und Erklärungen nach Ziff. 1 bis 4 von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen nach (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe der Gesamtumsätze des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dies Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl.Formblatt 124).
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben bzw. Nachweise nach Ziff. 1 für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Für den Fall, dass das Unternehmen eines Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Der Bieter hat im Übrigen gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunktes zu erklären, dass sein Unternehmen weniger als 3 Jahre existiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als drei Monate sein. Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben bzw. Nachweise nach Ziff. 1 für jedes Mitglied vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Für den Fall, dass das Unternehmen eines Bieters noch keine 3 Jahre existiert, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Der Bieter hat im Übrigen gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunktes zu erklären, dass sein Unternehmen weniger als 3 Jahre existiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Fachkunde durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Hinweise:
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Übrigen sind die Angaben bzw. Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Angaben und Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Angaben und Nachweise vorzulegen. Soweit die Angaben und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Anderenfalls kann dies zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Geforderte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen sollen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärungen vor Zuschlagserteilung zu verlangen. Im Übrigen sind die Angaben bzw. Nachweise für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Falle des beabsichtigten Einsatzes von Nachunternehmen sind diese mit dem Angebot zu benennen sowie im Angebot anzugeben, für welche Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden sollen. Die Auftraggeberin behält sich vor, Angaben und Nachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Angaben und Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Angaben und Nachweise vorzulegen. Soweit die Angaben und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bieter eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Die nicht rechtzeitige Vorlage von geforderten Angaben bzw. Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Angaben oder Unterlagen nachzufordern und Angebote vom Verfahren auszuschließen, für die auf einmalige Nachforderung fehlende Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß oder unvollständig eingereicht werden. Die Berücksichtigung von Kapazitäten Dritter erfordert die Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen (vgl. Formblätter). Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Weitere geforderte Nachweise zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot ein Referenzprojekt mit Tribünenanlagen mit gleichwertigen technischen Anforderungen und Nutzung anzugeben. Das Referenzobjekt soll aus dem Bereich Theater bzw. Konzertsaal sein.
Es ist die Adresse des Einbauortes, ein Ansprechpartner des Nutzers mit E-Mail und Telefonnummer als Referenzgeber anzugeben. Im Rahmen der Angebotswertung hat der Bieter eine Besichtigung der Referenzanlage zu organisieren und die Funktion der Anlage vorzuführen.
Es ist die Adresse des Einbauortes, ein Ansprechpartner des Nutzers mit E-Mail und Telefonnummer als Referenzgeber anzugeben. Im Rahmen der Angebotswertung hat der Bieter eine Besichtigung der Referenzanlage zu organisieren und die Funktion der Anlage vorzuführen.
Ist die Vorführung der Verfahrbarkeit einer beweglichen Tribünen-Einheit im eingefahrenen Zustand, im Raum quer und längs zur Standrichtung an dem o. g. Referenzobjekt aus dem Konzertsaal- und Theaterbereich nicht möglich, so ist eine zusätzliche Referenz anzugeben und zu beschreiben, wo diese Funktion gewährleistet ist und vorgeführt werden kann.
Ist die Vorführung der Verfahrbarkeit einer beweglichen Tribünen-Einheit im eingefahrenen Zustand, im Raum quer und längs zur Standrichtung an dem o. g. Referenzobjekt aus dem Konzertsaal- und Theaterbereich nicht möglich, so ist eine zusätzliche Referenz anzugeben und zu beschreiben, wo diese Funktion gewährleistet ist und vorgeführt werden kann.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine Erklärung gem. Formblatt vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gewerkebereiche ohne Mindestentgeltregelung (nur für Vergaben des Landes)
Bei der Ausführung dieses Auftrages, ist den mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen.
Bei der Ausführung dieses Auftrages, ist den mit der Ausführung der Leistung beschäftigten Mitarbeiter entsprechend § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetzes (NTVergG) ein Entgelt von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde zu zahlen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über den Dienstanbieter subreport.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-17 📅
Öffnungsort:
Stiftung Universität Lüneburg, Scharnhorststraße 1, 21335 Lüneburg, Gebäude 10, Raum 222a.
Ort des Eröffnungstermins: Stiftung Universität Lüneburg, Scharnhorststraße 1, 21335 Lüneburg, Gebäude 10, Raum 222a.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2011-04-19 📅
2015-03-28 📅
2013-03-21 📅
2014-04-02 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VE 3-27-04
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 76-124235
2015/S 62-107254
2013/S 57-093462
2014/S 65-110089
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 41311150📞
Fax: +49 41311152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1. benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1. benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 202-365238 (2015-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 781 026,75 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 4131/677-1838📞
Fax: +49 4131/677-1850 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-23 📅
Name: Jezet Seating NV/SA
Postanschrift: Siberiestraat 10
Postort: Overpelt
Postleitzahl: 3900
Land: Belgien 🇧🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 062-107254
2013/S 057-093462
2014/S 065-110089
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 4131115-0📞
Fax: +49 4131115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter I.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 107 Abs. 3 GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter I.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift – § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.