Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE 25-10b - Ingenieurbauwerke, Los 2: VE 25-100 - Verkehrsanlagen Schiene/Straße, Eisenbahntechnische Ausrüstung
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-08-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Nationale Registrierungsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur GS.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com📧
Fax: +49 69-265-21939 📠
Region: Stuttgart🏙️
URL: www.deutschebahn.com🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke
2015/S 094-171220”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlbrücken📦
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke” Beschreibung
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ulm
Beschreibung der Beschaffung:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke” Dauer
Datum des Beginns: 2016-01-15 📅
Datum des Endes: 2019-10-30 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 047-078859
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 15TEI16122
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke”
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-15 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“ARGE Nordkopf 2, Ulm; Matthäus Schmid GmbH & Co.KG, Geiger + Schüle Bau GmbH & Co.KG, Kurt Motz Baugesellschaft mbH”
Postanschrift: Hornberg 8
Postort: Baltringen
Postleitzahl: 88487
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ulm, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Quelle: OJS 2018/S 147-337381 (2018-08-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-08-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2018/S 147-337382 (2018-08-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-08-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2018/S 148-339713 (2018-08-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße
2015/S 094-171220”
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße” Dauer
Datum des Endes: 2020-03-01 📅
Auftragsvergabe
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARGE VA Ulm Hartung Bau-, Ing.-, Tiefbau- und Straßenbau GmbH
Postanschrift: Nelkenstr. 12
Postort: Fulda
Postleitzahl: 36041
Region: Neumarkt i. d. OPf.🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 148-339716 (2018-08-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 170-387521 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 170-387524 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 170-387525 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 170-387526 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 170-387528 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 170-387530 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 181-410815 (2018-09-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 181-410817 (2018-09-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2018/S 181-410819 (2018-09-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 181-410821 (2018-09-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2018/S 181-410822 (2018-09-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-19) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2018/S 182-412924 (2018-09-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 185-418846 (2018-09-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 185-418848 (2018-09-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 185-418849 (2018-09-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 185-418850 (2018-09-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-09-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 185-418851 (2018-09-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 198-449264 (2018-10-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 205-468809 (2018-10-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 205-468810 (2018-10-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E--mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 205-468812 (2018-10-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 205-468813 (2018-10-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 205-468814 (2018-10-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-13) Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Arge VA Ulm Hartung Bau-, Ing.-, Tiefbau- und Straßenbau GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 222-508843 (2018-11-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 222-508844 (2018-11-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5 a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße
2015/S 094-171220”
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5 a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5 a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße”
Auftragsvergabe
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5 a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 227-520248 (2018-11-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 227-520249 (2018-11-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-12-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 239-546851 (2018-12-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-12-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 240-549048 (2018-12-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-12-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 240-549049 (2018-12-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-12-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2018/S 241-551631 (2018-12-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-01-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 009-017451 (2019-01-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-02-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 035-079703 (2019-02-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-02-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 035-079704 (2019-02-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-02-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 035-079705 (2019-02-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-02-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Bauüberwachung für Einführung der NBS in den Bf Ulm MKA 26
2015/S094-171220”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Eisenbahnbau📦
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Bauüberwachung für Einführung der NBS in den Bf Ulm” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Bauüberwachung für Einführung der NBS in den Bf Ulm und Mitwirkung bei der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen,...”
Beschreibung der Beschaffung
NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Bauüberwachung für Einführung der NBS in den Bf Ulm und Mitwirkung bei der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung Trogbauwerke, Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke, Gleis und Weichenbau, ETA (OLA, LST, 50 Hz, TK-Anlagen), Geologie, Hydrologie
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: TEC 5/10/241499
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Bauüberwachung für Einführung der NBS in den Bf Ulm”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-05 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ing. NBS Wendlingen-Ulm c/o KMS GmbH
Postanschrift: Otto-Hahn-Str. 4a
Postort: Esterfeld
Postleitzahl: 97230
Region: Würzburg, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 85465914.17 💰
Quelle: OJS 2019/S 042-096440 (2019-02-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Bauüberwachung für Einführung der NBS in den Bf Ulm MKA 27
2015/S094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 85465914.17 💰
Quelle: OJS 2019/S 042-096441 (2019-02-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Bauüberwachung für Einführung der NBS in den Bf Ulm.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Bauüberwachung für Einführung der NBS in den Bf Ulm und Mitwirkung bei der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen,...”
Beschreibung der Beschaffung
NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Bauüberwachung für Einführung der NBS in den Bf Ulm und Mitwirkung bei der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen, Bauüberwachung Trogbauwerke, Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke, Gleis und Weichenbau, ETA (OLA, LST, 50 Hz, TK-Anlagen), Geologie, Hydrologie.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8 858 950 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 054-125701 (2019-03-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8 858 950 💰
Quelle: OJS 2019/S 054-125702 (2019-03-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-27) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 064-149900 (2019-03-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-11) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 075-179340 (2019-04-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 075-179341 (2019-04-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 075-179342 (2019-04-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 075-179343 (2019-04-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 075-179344 (2019-04-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 075-179345 (2019-04-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-16) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 077-184293 (2019-04-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-04-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 106
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 084-202332 (2019-04-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 110
2015/S 094-171220”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 100-243182 (2019-05-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 118
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 105-257260 (2019-05-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 109
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 118-290589 (2019-06-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-09) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 133-326137 (2019-07-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 137-336750 (2019-07-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 155-381615 (2019-08-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 159-392161 (2019-08-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 119
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 162-397778 (2019-08-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 169-412390 (2019-08-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 117
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 169-412392 (2019-08-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-29) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 169-412393 (2019-08-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke Fluchtschilder
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 169-412394 (2019-08-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 120
2015/S 094-171220”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 188-456650 (2019-09-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 189-458868 (2019-09-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 189-458869 (2019-09-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 189-458871 (2019-09-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 189-458872 (2019-09-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-26) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 189-458874 (2019-09-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2019/S 217-531936 (2019-11-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 097
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2019/S 227-556435 (2019-11-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 121
2015/S 094-171220”
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke.”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“ARGE Nordkopf 2, Ulm; Matthäus Schmid GmbH & Co. KG, Geiger + Schüle Bau GmbH & Co. KG, Kurt Motz Baugesellschaft mbH” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060817 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 123
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060820 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 124
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060821 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 126
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060822 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 122
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060823 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 129
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060825 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 131
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060828 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 136
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060830 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 130
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060831 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 138
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060832 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 144
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 027-060833 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 133
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060836 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 137
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060837 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 140
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060838 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 141
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060839 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke MKA 142
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 027-060843 (2020-02-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2020/S 034-079181 (2020-02-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/Straße_15TEI16122
2015/S 094-171220”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2020/S 034-079183 (2020-02-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2020/S 034-079184 (2020-02-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 1: VE-25-10b, Ingenieurbauwerke 15TEI16122
2015/S 094-171220”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 035-082206 (2020-02-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2020/S 039-091583 (2020-02-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 039-091584 (2020-02-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/ Straße_15TEI16122
2015/S 094-171220”
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/ Straße” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/ Straße.” Dauer
Datum des Endes: 2022-10-18 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe
Titel:
“NBS Wendlingen-Ulm, PA 2.5a1, Umbau Nordkopf Bf Ulm Hbf, Los 2: VE-25-100-Verkehrsanlagen Schiene/ Straße” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2020/S 087-206228 (2020-05-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris−Straßburg− Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 089-211589 (2020-05-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-25) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2020/S 124-303058 (2020-06-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart −Wien− Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2020/S 155-378607 (2020-08-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2020/S 167-402431 (2020-08-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 202-487611 (2020-10-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der„TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 202-487620 (2020-10-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-11-17) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 227-555968 (2020-11-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-01-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Großprojekt Stuttgart – Ulm (FE.EI-SW-G)
Objekt Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU−Projektes Nr. 17 im Programm der „TranseuropäischenNetze“ (TEN)„ Paris−Straßburg−Stuttgart−Wien−Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2021/S 010-016285 (2021-01-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-06) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2021/S 154-408489 (2021-08-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Großprojekt Stuttgart - Ulm (FE.EI-SW-G)
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2021/S 223-586189 (2021-11-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-12) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2021/S 223-586191 (2021-11-12)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-02-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38184656.60 💰
Quelle: OJS 2022/S 045-113767 (2022-02-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 13524531.91 💰
Quelle: OJS 2022/S 150-426172 (2022-08-01)