Mit dem Bauvorhaben „Neue Bahnbrücke Kattwyk“ (NBK) betreibt die Hamburg Port Authority den Bau einer Eisenbahnhubbrücke über die Süderelbe, nördlich der heutigen Kattwykbrücke, einschließlich der landseitigen Anbindung des neuen Bauwerks an die bestehenden Verkehrsbänder sowie den Neubau einer Richtfeuerstrecke. Die Gesamtbaumaßnahme wird in verschiedenen Bauabschnitten umgesetzt. Das zentrale Bauwerk ist eine zweigleisige Eisenbahnhubbrücke als parallelgurtige Fachwerkbrücke mit konstanter Bauhöhe über drei Felder. Die Länge der festen Seitenfelder beträgt ca. 77 m, die Länge des beweglichen Mittelteils beträgt ca. 133 m. Das bewegliche Hubteil kann um ca. 46 m angehoben werden. Die Vergabe der Bauleistungen für das zentrale Bauwerk, die Eisenbahnhubbrücke, erfolgt in drei getrennten Vergabeverfahren: — VE03a – Unterbauten und Dükerleitung; — VE03b – Überbauten und technische Ausrüstung; — VE03c – Betriebsgebäude. Das hier durchzuführende Vergabeverfahren beinhaltet die auszuführenden Bauleistungen VE03b – Überbauten und technische Ausrüstung. In dieser Vergabeeinheit kommen folgende Einzelteilleistungen zur Ausschreibung: — Herstellung und Montage der beiden festen Vorlandbrücken; — Herstellung und Montage des beweglichen Hubteils; — Herstellung und Montage der Brückenpylone; — Herstellung des Oberbaus auf der neuen Brücke; — Lieferung und Montage der Maschinentechnik für das Hubteil; — Lieferung und Montage der Steuerungstechnik; — Erneuerung der Elektro- und Steuerungstechnik der alten Kattwykbrücke zur Anbindung an die Neuen Bahnbrücke Kattwyk.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Eisenbahnbrücken
Menge oder Umfang:
Herstellung und Montage der beiden festen VorlandbrückenStützweite/ Breite/ Konstruktionshöhe: ca. 77 m x ca. 15,30 m x 15 mSystembreite des Fachwerks: ca. 11,30 mBauhöhe des Überbaus: ca. 1,80-1,90 mTonnage: ca. 2 x 1000 tHerstellung und Montage des beweglichen HubteilsStützweite/ Breite/ Konstruktionshöhe: ca. 133 m x ca. 15,30 m x 15 mSystembreite des Fachwerks: ca. 11,30 mBauhöhe des Überbaus: ca. 1,80-1,90 mHubhöhe des Überbau: ca. 45,70 mTonnage: ca. 1750 tHerstellung und Montage der BrückenpyloneHöhe: ca. 75 mAbmessung vollwandiger Kastenstiele: ca. 7,5 m x 2,75 mTonnage: ca. 2 x 700 tHerstellung des Oberbaus auf der neuen BrückeHerstellung der Oberleitungsanlage ohne Leit- und SicherungstechnikLieferung und Montage der Maschinentechnik für das HubteilDie Maschinentechnische Ausrüstung umfasst den Antrieb (Friktionsantrieb), die Brückenführung, die Gegengewichtführung, den Seilberuhiger und den NiederhalterLieferung und Montage der SteuerungstechnikDie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) umfasst die komplette elektrotechnische und elektronische Ausstattung der Neuen Bahnbrücke Kattwyk sowie der - Betriebsgebäude 1 und 2Erneuerung der Elektro- und Steuerungstechnik der alten Kattwykbrücke zur Anbindung an die Neuen Bahnbrücke KattwykRückbau und anschließende Modernisierung der elektronischen Ausrüstung der bestehenden Kattwykbrücke.
Herstellung und Montage der beiden festen VorlandbrückenStützweite/ Breite/ Konstruktionshöhe: ca. 77 m x ca. 15,30 m x 15 mSystembreite des Fachwerks: ca. 11,30 mBauhöhe des Überbaus: ca. 1,80-1,90 mTonnage: ca. 2 x 1000 tHerstellung und Montage des beweglichen HubteilsStützweite/ Breite/ Konstruktionshöhe: ca. 133 m x ca. 15,30 m x 15 mSystembreite des Fachwerks: ca. 11,30 mBauhöhe des Überbaus: ca. 1,80-1,90 mHubhöhe des Überbau: ca. 45,70 mTonnage: ca. 1750 tHerstellung und Montage der BrückenpyloneHöhe: ca. 75 mAbmessung vollwandiger Kastenstiele: ca. 7,5 m x 2,75 mTonnage: ca. 2 x 700 tHerstellung des Oberbaus auf der neuen BrückeHerstellung der Oberleitungsanlage ohne Leit- und SicherungstechnikLieferung und Montage der Maschinentechnik für das HubteilDie Maschinentechnische Ausrüstung umfasst den Antrieb (Friktionsantrieb), die Brückenführung, die Gegengewichtführung, den Seilberuhiger und den NiederhalterLieferung und Montage der SteuerungstechnikDie Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) umfasst die komplette elektrotechnische und elektronische Ausstattung der Neuen Bahnbrücke Kattwyk sowie der - Betriebsgebäude 1 und 2Erneuerung der Elektro- und Steuerungstechnik der alten Kattwykbrücke zur Anbindung an die Neuen Bahnbrücke KattwykRückbau und anschließende Modernisierung der elektronischen Ausrüstung der bestehenden Kattwykbrücke.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Eisenbahnbrücken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: HPA Hamburg Port Authority, AöR
Postanschrift: Neuer Wandrahm 4
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428472829📞
Fax: +49 40428472612 📠
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden" und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe" ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltene Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben.Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Ausserdem befinden sich auf der home-page Pläne/Zeichnungen zur Veranschaulichung der geplanten Leistungen.
Andere Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen.
Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter bei Öffnung des ersten Teilnahmeantrages vorliegen.
Teilnahmeanträge, die nachweislich vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber zugegangen waren, aber bei Öffnung des ersten Teilnahmeantrages aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen haben, werden wie ein rechtzeitig eingegangener Teilnahmeantrag behandelt.
Bewerbergemeinschaften:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen. Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.
3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften,so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Nachunternehmer:
1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen
entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/ der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
Bewertung der Bewerber:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2)) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2)) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber vor eine Übersetzung in die deutsche Sprache nachzufordern.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers (gem. Pkt. III.2.2))
2. Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers
(Referenzen für die Kompetenzbereiche gem. Pkt.III.2.3))
Die 4 am besten geeigneten Bewerber erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1)) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrages an folgende Adresse zu richten:
Hamburg Port Authority AöR, Brooktorkai 1, Zentraler Einkauf, 20457 Hamburg, Fax: +49 40428472612, E-Mail:zentralereinkauf@hpa.hamburg.de
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung.
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb.
Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben.
Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden" und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe" ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltene Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben.Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Ausserdem befinden sich auf der home-page Pläne/Zeichnungen zur Veranschaulichung der geplanten Leistungen.
Andere Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen.
Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es sind nur Teilnahmeanträge zur Eröffnung zugelassen, die dem Verhandlungsleiter bei Öffnung des ersten Teilnahmeantrages vorliegen.
Teilnahmeanträge, die nachweislich vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber zugegangen waren, aber bei Öffnung des ersten Teilnahmeantrages aus vom Bieter nicht zu vertretenden Gründen dem Verhandlungsleiter nicht vorgelegen haben, werden wie ein rechtzeitig eingegangener Teilnahmeantrag behandelt.
Bewerbergemeinschaften:
1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend).
2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen. Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden.
3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften,so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen.
Nachunternehmer:
1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden.
2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen
entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/ der Nachunternehmer verhindert werden sollen.
Bewertung der Bewerber:
Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2)) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten.
Ausländische Bewerber / Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2)) vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber vor eine Übersetzung in die deutsche Sprache nachzufordern.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers (gem. Pkt. III.2.2))
2. Technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers
(Referenzen für die Kompetenzbereiche gem. Pkt.III.2.3))
Die 4 am besten geeigneten Bewerber erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1)) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis sechs Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrages an folgende Adresse zu richten:
Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Bauvorhaben „Neue Bahnbrücke Kattwyk“ (NBK) betreibt die Hamburg Port Authority den Bau einer Eisenbahnhubbrücke über die Süderelbe, nördlich der heutigen Kattwykbrücke, einschließlich der landseitigen Anbindung des neuen Bauwerks an die bestehenden Verkehrsbänder sowie den Neubau einer Richtfeuerstrecke. Die Gesamtbaumaßnahme wird in verschiedenen Bauabschnitten umgesetzt.
Mit dem Bauvorhaben „Neue Bahnbrücke Kattwyk“ (NBK) betreibt die Hamburg Port Authority den Bau einer Eisenbahnhubbrücke über die Süderelbe, nördlich der heutigen Kattwykbrücke, einschließlich der landseitigen Anbindung des neuen Bauwerks an die bestehenden Verkehrsbänder sowie den Neubau einer Richtfeuerstrecke. Die Gesamtbaumaßnahme wird in verschiedenen Bauabschnitten umgesetzt.
Das zentrale Bauwerk ist eine zweigleisige Eisenbahnhubbrücke als parallelgurtige Fachwerkbrücke mit konstanter Bauhöhe über drei Felder. Die Länge der festen Seitenfelder beträgt ca. 77 m, die Länge des beweglichen Mittelteils beträgt ca. 133 m. Das bewegliche Hubteil kann um ca. 46 m angehoben werden.
Das zentrale Bauwerk ist eine zweigleisige Eisenbahnhubbrücke als parallelgurtige Fachwerkbrücke mit konstanter Bauhöhe über drei Felder. Die Länge der festen Seitenfelder beträgt ca. 77 m, die Länge des beweglichen Mittelteils beträgt ca. 133 m. Das bewegliche Hubteil kann um ca. 46 m angehoben werden.
Die Vergabe der Bauleistungen für das zentrale Bauwerk, die Eisenbahnhubbrücke, erfolgt in drei getrennten Vergabeverfahren:
— VE03a – Unterbauten und Dükerleitung;
— VE03b – Überbauten und technische Ausrüstung;
— VE03c – Betriebsgebäude.
Das hier durchzuführende Vergabeverfahren beinhaltet die auszuführenden Bauleistungen VE03b – Überbauten und technische Ausrüstung. In dieser Vergabeeinheit kommen folgende Einzelteilleistungen zur Ausschreibung:
— Herstellung und Montage der beiden festen Vorlandbrücken;
— Herstellung und Montage des beweglichen Hubteils;
— Herstellung und Montage der Brückenpylone;
— Herstellung des Oberbaus auf der neuen Brücke;
— Lieferung und Montage der Maschinentechnik für das Hubteil;
— Lieferung und Montage der Steuerungstechnik;
— Erneuerung der Elektro- und Steuerungstechnik der alten Kattwykbrücke zur Anbindung an die Neuen Bahnbrücke Kattwyk.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
Herstellung und Montage der beiden festen Vorlandbrücken
Stützweite/ Breite/ Konstruktionshöhe: ca. 77 m x ca. 15,30 m x 15 m
Systembreite des Fachwerks: ca. 11,30 m
Bauhöhe des Überbaus: ca. 1,80-1,90 m
Tonnage: ca. 2 x 1000 t
Herstellung und Montage des beweglichen Hubteils
Stützweite/ Breite/ Konstruktionshöhe: ca. 133 m x ca. 15,30 m x 15 m
Hubhöhe des Überbau: ca. 45,70 m
Tonnage: ca. 1750 t
Herstellung und Montage der Brückenpylone
Höhe: ca. 75 m
Abmessung vollwandiger Kastenstiele: ca. 7,5 m x 2,75 m
Tonnage: ca. 2 x 700 t
Herstellung des Oberbaus auf der neuen Brücke
Herstellung der Oberleitungsanlage ohne Leit- und Sicherungstechnik
Lieferung und Montage der Maschinentechnik für das Hubteil
Die Maschinentechnische Ausrüstung umfasst den Antrieb (Friktionsantrieb), die Brückenführung, die Gegengewichtführung, den Seilberuhiger und den Niederhalter
Lieferung und Montage der Steuerungstechnik
Die Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) umfasst die komplette elektrotechnische und elektronische Ausstattung der Neuen Bahnbrücke Kattwyk sowie der - Betriebsgebäude 1 und 2
Erneuerung der Elektro- und Steuerungstechnik der alten Kattwykbrücke zur Anbindung an die Neuen Bahnbrücke Kattwyk
Rückbau und anschließende Modernisierung der elektronischen Ausrüstung der bestehenden Kattwykbrücke.
Referenznummer: E-1078-14-V-EU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Abs. 1 und 4 SektVO vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist anhand von Projektreferenzen in den Kompetenzbereichen:
— konstruktiver Stahlbau;
— Ingenieurbauwerke mit beweglichen Einbauteilen;
— Maschinen- und Steuerungstechnik
zu erbringen.
Der Nachweis ist über 3 Projektreferenzen je Kompetenzbereich aus den letzten 5 Jahren zu erbringen.
Der Gesamtumsatz für die Referenzen im Bereich Stahlbau muss dabei mindestens 30 000 000 EUR betragen, bei den Ingenieurbauwerken mindestens 15 000 000 EUR und bei der Maschinen- und Steuerungstechnik mindestens 5 000 000 EUR.
Diese Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Fehlende oder unzureichende Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist anhand von Referenzprojekten nachzuweisen.
Die Bewertung der Bewerber erfolgt über den Abgleich der eingereichten Projektreferenzen mit festgelegten Kriterien. Bewertungsmaßstab ist jeweils die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes mit dem Projekt NBK.
Ausschlusskriterien (R 8 und R 9):
Es ist anhand von jeweils 2 Projektreferenzen nach Maßgabe des Bewerbers aus den letzten 5 Jahren der Nachweis über die Erfahrung in den Bereichen:
— vergleichbare Brückenbauwerke aus Stahl (z. B. Stützweite größer 50 m);
— vergleichbare Bauwerke mit Maschinen- und Steuerungstechnik
hinsichtlich der Bauaufgabe und des Umfeldes zu führen.
Die Projektreferenzen müssen mit den im Projekt NBK vorgesehenen Leistungen und Anforderungen vergleichbar sein.
Fehlende oder unzureichende Nachweise führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Wertungskriterien (R10 und R11)
Anhand von Projektreferenzen ist die Erfahrung in der Herstellung von:
— sonstige Bauwerke in Stahlbauweise;
— sonstige Bauwerke mit Maschinen- und Steuerungstechnik
zu belegen.
Die höchste Punktzahl wird vergeben, wenn die Vergleichbarkeit der Randbedingungen und Herstellverfahren der Referenzprojekte mit dem Projekt NBK gegeben sind.
Jeweils 5 Projektreferenzen aus den letzten 5 Jahren werden gewertet und ergeben die maximale Punktzahl. Weitere Referenzen führen nicht zu einer höheren Gesamtpunktzahl/ besseren Bewertung. Der Abschluss der Maßnahme darf nicht älter als 5 Jahre sein und der eigene Leistungsanteil muss den Leistungen für die ausgeschriebene Maßnahme entsprechen. Je Bewertungskriterium können max. 3 Punkte vergeben werden. Zeigt die Projektreferenz eine in sich homogene Bewertung auf, erfolgt die Vergabe von max. 3 Zusatzpunkten.
Jeweils 5 Projektreferenzen aus den letzten 5 Jahren werden gewertet und ergeben die maximale Punktzahl. Weitere Referenzen führen nicht zu einer höheren Gesamtpunktzahl/ besseren Bewertung. Der Abschluss der Maßnahme darf nicht älter als 5 Jahre sein und der eigene Leistungsanteil muss den Leistungen für die ausgeschriebene Maßnahme entsprechen. Je Bewertungskriterium können max. 3 Punkte vergeben werden. Zeigt die Projektreferenz eine in sich homogene Bewertung auf, erfolgt die Vergabe von max. 3 Zusatzpunkten.
Da die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in den Kompetenzbereichen jeweils über Referenzprojekte abgeprüft wird, können Referenzprojekte mehrfach für verschiedene Nachweise eingereicht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Harald Meißner
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
E-Mail: zentralereinkauf@hpa-hamburg.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR, Ausschreibungsstelle
Telefon: +49 40428472181📞
URL der Dokumente: http://www.hamburg-port-authority.de🌏
Name: Hamburg Port Authority, Ausschreibungsstelle
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle, Zi. EG 0.20
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-23 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Periodic_indicative_notice
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 204-362008
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs.3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 012-017939 (2015-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge