Menge oder Umfang
VorbemerkungenInformation zum Vorhaben:Viele Städte/Gemeinden und Landkreise in Hessen haben sich in den letzten Jahren bereits erfolgreich um die Schaffung einer Breitband-Grundversorgung für Telekommunikationsdienste gekümmert. Verschiedene regionale und auch überregional tätige Telekommunikationsunternehmen bauen daher aktuell ihre Netze in Hessen weiter aus. Langfristig ist es allerdings dennoch notwendig, dass private Haushalte und auch Gewerbetreibende im Projektgebiet, Internetzugänge mit wesentlich höheren Anbindungsgeschwindigkeiten als die der Grundversorgung zur Verfügung haben. Besonders betroffen ist der Stadtteil Wixhausen im Norden der Stadt Darmstadt. Insofern verfolgt die Stadt Darmstadt das Ziel, den Auf- und Ausbau von kabelgebundenen Hochgeschwindigkeitsnetzen zur flächendeckenden Breitbandversorgung auf Glasfaserbasis (NGA – Next Generation Access) in unterirdisch verlegten Leerrohren im Stadtteil Wixhausen voranzutreiben.Das Projektgebiet besteht aktuell aus folgendem Stadtteil mit insgesamt 2.891 Haushalten. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kennzahlen:lfd. Nr. Orte HH1 Private Haushalte 2.8912 Gewerbetreibende und Industrie ca. 82Summe 2.973Quelle: Amt für Statistik der Stadt Darmstadt, Stand 31.12.2013Die Breitbandversorgung soll den Bürgern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft den zukünftigen flexiblen Ausbau zu FTTB/H nach Bedarf (z.B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten).Der jeweilige Antragsteller hat mit der Interessenbekundung (Teilnahmeantrag) zu erläutern, wie und in welchem Umfang er den Anforderungen nachkommen wird. Von den Antragstellern ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann.Sofern kein Anbieter in der Lage ist den Ausbau kostendeckend vorzunehmen, ist die Kommune bereit, auf Basis der gültigen AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) Abschnitt 10 und der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C25/01), eine Beihilfe zu leisten.Die Gewährung der Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Mit der Befragung und Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden. Sollten die geforderten und in einem Vertrag vereinbarten Anforderungen und Zeitpläne beim Netzausbau nicht eingehalten werden, behält sich die Gemeinde eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gewährten Beihilfen vor.Interessenbekundung (Teilnahmeantrag) mit AngebotsabgabeVor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, uns Ihre Interessenbekundung (Teilnahmeantrag) zusammen mit Ihrem Angebot bis zum unter Ziff. IV 3.4) genannten Termin schriftlich einzureichen.ProjektzieleMit dieser Ausschreibung soll eine Lösung herbeigeführt werden, die ein zukunftsfähiges Netzwerk (FTTC) zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden des Projektgebietes mit breitbandigem Internet bietet. Die anzubietende Lösung muss Reserven im passiven Netzwerk bieten und die benötigten Grundstrukturen beinhalten, die für mindestens 20 Jahre und den bedarfsgesteuerten Ausbau zu FTTB/H ausreichend sind. Folgende Bedingungen müssen zwingend eingehalten werden:— – Für möglichst derzeit alle Einwohner (mindestens 95 %) sowie für die Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen muss eine Infrastruktur, auf Basis von VDSL2, mit privat 50 Mbit/s Downstream und einer adäquaten Upstreamrate, gewerblich mit 30 Mbit/s (symmetrisch) Bandbreite pro Anschluss bereitgestellt werden.— – Der Einsatz der Vectoring-Technologie muss eingeplant werden und ggf. zur Anschaltung vorgenommen werden können.— – Eine Steigerung der Bandbreite in einem bedarfsgesteuerten Ausbau zu FTTB/H auf 1000 Mbit/s symmetrische Bandbreite pro Anschluss muss ohne Änderung der eingesetzten passiven Komponenten jederzeit möglich sein.— – Die passive Infrastruktur muss so beschaffen sein, dass die Übertragung bis zu 10 Gbit/s im Backbone Netz ohne Änderung möglich ist.— – Es ist zu gewährleisten, dass unterschiedlichen Kunden unterschiedliche Bandbreiten zur Verfügung gestellt werden können.Das Projekt beinhaltet:— – den Betrieb des Netzes.— – die Durchführung der Planung und des Baus des passiven, auf Glasfaser basierenden NGA-Netzes (FTTC).Um einen dauerhaften Wettbewerb im Infrastrukturbereich zu ermöglichen, muss der Netzbetreiber technische Möglichkeiten bereitstellen, damit auch potentielle Drittanbieter dessen Netzinfrastruktur nutzen können, um so Dienste für Endkunden anbieten zu können (offener und diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene).Details sind in dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen, welches die Grundlage für die Erstellung der Angebote ist.Legen Sie hierzu einen Unternehmensplan (Business-Case) nebst einem detaillierten Ausbau- und Zeitplan mit Meilensteinen für den Netzausbau sowie Nachweise für eine adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise bei, die belegen, dass die geplanten Investitionen glaubhaft und plausibel sind. Das angekündigte Vorhaben muss dabei erhebliche Fortschritte bei der Breitbandabdeckung innerhalb des Zweijahreszeitraums vorsehen und der Abschluss der geplanten Investition sollte anschließend in einer angemessenen Frist vorgesehen sein. Vorausgesetzt wird innerhalb des Zweijahreszeitraums eine Abdeckung von mindestens 90 % aller Anschlüsse in demProjektgebiet.Angaben zum voraussichtlichen Endkundentarif werden erbeten.Abgleich mit Leistungsverzeichnis !!VerhandlungsverfahrenSind im Rahmen des Verfahrens Interessenbekundungen (Teilnahmeanträge) mit Angeboten erfolgt, die die beschriebenen Anforderungen erfüllen, findet im Anschluss ein Verhandlungsverfahren mit dem Ziel eines verbindlichen Vertragsabschlusses statt. Wegen der Einzelheiten wird auf Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung verwiesen.