Sollte ein Alternativangebot bezogen auf die Belieferung mit Ökostrom abgegeben werden, gelten folgende Mindestanforderungen damit das Angebot gewertet werden kann: mindestens 30 % des Stroms muss aus Anlagen kommen, die nicht älter als 6 Jahre sind zum jeweiligen Lieferzeitpunkt am Anfang des jeweiligen Jahres oder Preisaufschlag auf Strompreis wird in Neuanlagen, Ausbau entsprechender Anlagen investiert. Nachweis über entsprechende Label z. B.: o.k. Power, TüV EE001, EE002, Grüner Strom Label e. V., es gelten nicht: RECS-Zertifikate.