Pflege & Weiterentwicklung des Internetauftritts der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH und einzelner Unternehmen der SWU-Unternehmensgruppe (gemeinsam im Folgenden "SWU")
Vertragsgegenstand sind Pflege und Weiterentwicklung des Internetauftritts der SWU (derzeit: www.swu.de, www.ulm-netze.de). In einer Rahmenvereinbarung sollen die folgenden Dienstleistungen vereinbart werden:
- Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Web-Angeboten der SWU
- Projektbetreuung
- Weiterentwicklung der Webseiten www.swu.de und www.ulm-netze.de (Anpassung und Erweiterung der Webseiten, zum Beispiel an mobile Nutzung, Einpflegen von (teils selbst zu entwickelndem, teils vorgegebenem) Content, Anpassungen an den Stand der Technik, etc.)
- Pflege und Weiterentwicklung funktioneller Verknüpfung mit Social Media Plattformen (Programmierung von Facebook-Unterseiten, Einbindung RSS Feeds, Einpflegen von (teilweise selbst zu entwickelndem, teils vorgegebenem Content, Programmierung von Facebook-Apps, etc.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Internet- oder Intranet-Kundenanwendungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH
Postanschrift: Karlstraße 1-3
Postleitzahl: 89073
Postort: Ulm
Kontakt
Internetadresse: http://www.swu.de🌏
E-Mail: einkauf@swu.de📧
Telefon: +49 7311661204📞
Fax: +49 7311661209 📠
“Bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle müssen die interessierten Unternehmen ein Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb anfordern, aus dem...”
Bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle müssen die interessierten Unternehmen ein Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb anfordern, aus dem sich weitere Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb ergeben. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Aufhebung des Vergabeverfahrens vor, insbesondere für den Fall, dass das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis erreicht. Schadensansprüche der Bewerber/Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen.
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Quelle: OJS 2015/S 062-108711 (2015-03-24)