Die Stadt Bad Pyrmont hat den Abbruch und Neubau von Schulgebäuden für das Humboldt-Gymnasium inkl. Außenanlagen am vorhandenen Standort beschlossen. Die Stadt Bad Pyrmont beabsichtigt somit, die Planung, den Abbruch und Neubau sowie die Bauzwischenfinanzierung der neu zu errichtenden Gebäude zu vergeben. Die Stadt Bad Pyrmont erwartet vom Auftragnehmer auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung eine umfassende Leistung mit den Bestandteilen Planung, Abbruch/Neubau und Bauzwischenfinanzieren aus einer Hand. Der Betrieb und die Endfinanzierung werden durch die Stadt erbracht und sind somit nicht Gegenstand des Auftrages. Im Zuge der Baurealisierung sind die beengten Grundstücksverhältnisse in Innenstadtlage zu berücksichtigen. Die Stadt Bad Pyrmont legt besonderen Wert auf die Errichtung funktional optimierter Schulgebäude. Der Auftraggeber erwartet deshalb vom Auftragnehmer besondere Kompetenz im Bereich der Planung von Schulgebäuden. Die zu erbringenden Bauleistungen sind im laufenden Schulbetrieb zu erbringen. Daher wird seitens der Stadt Bad Pyrmont eine zügige Baurealisierung erwartet. Die Inbetriebnahme aller Objekte ist spätestens für den 1.8.2017 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers abgeschlossen sein. Dies beinhaltet auch die Lieferung und Inbetriebnahme von neuen Ausstattungen und die Umzugsleistungen des vorhandenen Mobiliars.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2015-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-03.
Auftragsbekanntmachung (2015-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von weiterfĂĽhrenden Schulen
Menge oder Umfang:
Dem Gesamtumfang liegt ein Raumprogramm mit einer neu zu errichtenden Nutzfläche (NF) von rd. 4 350 m² zugrunde.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von weiterführenden Schulen📦
1. Angebote, die eine Beauftragung von PlanungsbĂĽros oder Bauunternehmen beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters aufgefĂĽhrt worden sind, sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt. Dieses gilt auch fĂĽr Angebote von Bietergemeinschaften, die erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gegrĂĽndet worden sind.
2. Jeder aufgeforderte Bieter, der nicht den Auftrag erhält und ein der Vergabeunterlagen entsprechend vollständiges und wertbares Angebot rechtzeitig eingereicht hat, erhält eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Bieter der den Auftrag erhält, erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
3. Die Stadt Bad Pyrmont behält sich vor, das Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Gesamtwirtschaftlichkeit oder die Wirtschaftlichkeit einzelner Leistungsbestandteile als unwirtschaftlich einzustufen sind.
1. Angebote, die eine Beauftragung von PlanungsbĂĽros oder Bauunternehmen beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters aufgefĂĽhrt worden sind, sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt. Dieses gilt auch fĂĽr Angebote von Bietergemeinschaften, die erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gegrĂĽndet worden sind.
2. Jeder aufgeforderte Bieter, der nicht den Auftrag erhält und ein der Vergabeunterlagen entsprechend vollständiges und wertbares Angebot rechtzeitig eingereicht hat, erhält eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Bieter der den Auftrag erhält, erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
3. Die Stadt Bad Pyrmont behält sich vor, das Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Gesamtwirtschaftlichkeit oder die Wirtschaftlichkeit einzelner Leistungsbestandteile als unwirtschaftlich einzustufen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bad Pyrmont hat den Abbruch und Neubau von Schulgebäuden für das Humboldt-Gymnasium inkl. Außenanlagen am vorhandenen Standort beschlossen. Die Stadt Bad Pyrmont beabsichtigt somit, die Planung, den Abbruch und Neubau sowie die Bauzwischenfinanzierung der neu zu errichtenden Gebäude zu vergeben.
Die Stadt Bad Pyrmont hat den Abbruch und Neubau von Schulgebäuden für das Humboldt-Gymnasium inkl. Außenanlagen am vorhandenen Standort beschlossen. Die Stadt Bad Pyrmont beabsichtigt somit, die Planung, den Abbruch und Neubau sowie die Bauzwischenfinanzierung der neu zu errichtenden Gebäude zu vergeben.
Die Stadt Bad Pyrmont erwartet vom Auftragnehmer auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung eine umfassende Leistung mit den Bestandteilen Planung, Abbruch/Neubau und Bauzwischenfinanzieren aus einer Hand. Der Betrieb und die Endfinanzierung werden durch die Stadt erbracht und sind somit nicht Gegenstand des Auftrages.
Die Stadt Bad Pyrmont erwartet vom Auftragnehmer auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung eine umfassende Leistung mit den Bestandteilen Planung, Abbruch/Neubau und Bauzwischenfinanzieren aus einer Hand. Der Betrieb und die Endfinanzierung werden durch die Stadt erbracht und sind somit nicht Gegenstand des Auftrages.
Im Zuge der Baurealisierung sind die beengten Grundstücksverhältnisse in Innenstadtlage zu berücksichtigen.
Die Stadt Bad Pyrmont legt besonderen Wert auf die Errichtung funktional optimierter Schulgebäude. Der Auftraggeber erwartet deshalb vom Auftragnehmer besondere Kompetenz im Bereich der Planung von Schulgebäuden.
Die zu erbringenden Bauleistungen sind im laufenden Schulbetrieb zu erbringen. Daher wird seitens der Stadt Bad Pyrmont eine zĂĽgige Baurealisierung erwartet.
Die Inbetriebnahme aller Objekte ist spätestens für den 1.8.2017 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers abgeschlossen sein. Dies beinhaltet auch die Lieferung und Inbetriebnahme von neuen Ausstattungen und die Umzugsleistungen des vorhandenen Mobiliars.
Die Inbetriebnahme aller Objekte ist spätestens für den 1.8.2017 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers abgeschlossen sein. Dies beinhaltet auch die Lieferung und Inbetriebnahme von neuen Ausstattungen und die Umzugsleistungen des vorhandenen Mobiliars.
Es werden Varianten akzeptiert âś… Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Bad Pyrmont.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden nur Bewerbungen berĂĽcksichtigt, welche fristgerecht bei der unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt.
Es werden nur Bewerbungen berĂĽcksichtigt, welche fristgerecht bei der unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Fehlern sind Formblätter auszufüllen. Diese können unter der im Anhang A Ziffer II angegebenen Adresse (SIKMa GmbH) per E-Mail angefordert werden. Die Formblätter sind zwingend und vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen, zu unterschreiben und unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich Nachweise im Original vorlegen zu lassen. Eigenerklärungen sind im Original inkl. Unterschrift einzureichen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Fehlern sind Formblätter auszufüllen. Diese können unter der im Anhang A Ziffer II angegebenen Adresse (SIKMa GmbH) per E-Mail angefordert werden. Die Formblätter sind zwingend und vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen, zu unterschreiben und unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich Nachweise im Original vorlegen zu lassen. Eigenerklärungen sind im Original inkl. Unterschrift einzureichen.
Bei Bewerbern aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern können die Nachweise und Erklärungen durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Herkunftslandes nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bewerbern aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern können die Nachweise und Erklärungen durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Herkunftslandes nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Unternehmen (Ausnahme: Kreditinstitute) mit verschiedenen Partnern sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt.
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die fristgerecht eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der nachfolgend benannten Angaben und Erklärungen bewertet.
Es ist das vorgesehene Realisierungsmodell mit interner Aufgabenverteilung für die Bereiche Objektplanung, gebäudetechnische Planung, Neubau und Zwischenfinanzierung mit Angabe der beteiligten Unternehmen darzustellen und zu erläutern. Es ist anzugeben, wer Vertragspartner werden soll. Für den Bereich Planung ist anzugeben, welche Unternehmen die Leistungsbereiche Objektplanung und gebäudetechnische Planung übernehmen. Für den Bereich Bau ist anzugeben, welche Unternehmen die Leistungsbereiche Bau übernehmen. Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für die Hauptleistungen von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen abzugeben.
Es ist das vorgesehene Realisierungsmodell mit interner Aufgabenverteilung für die Bereiche Objektplanung, gebäudetechnische Planung, Neubau und Zwischenfinanzierung mit Angabe der beteiligten Unternehmen darzustellen und zu erläutern. Es ist anzugeben, wer Vertragspartner werden soll. Für den Bereich Planung ist anzugeben, welche Unternehmen die Leistungsbereiche Objektplanung und gebäudetechnische Planung übernehmen. Für den Bereich Bau ist anzugeben, welche Unternehmen die Leistungsbereiche Bau übernehmen. Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für die Hauptleistungen von den für die Leistungserbringung vorgesehenen Unternehmen abzugeben.
Gemäß VOB/A § 6 EG, Abs. 8 ist die gegenseitige Verfügbarkeit bzw. Nutzbarkeit von Kapazitäten verbundener Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaft/Muttergesellschaft) und von eingebundenen Nachunternehmen von den jeweiligen Unternehmen schriftlich zu bestätigen.
Gemäß VOB/A § 6 EG, Abs. 8 ist die gegenseitige Verfügbarkeit bzw. Nutzbarkeit von Kapazitäten verbundener Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaft/Muttergesellschaft) und von eingebundenen Nachunternehmen von den jeweiligen Unternehmen schriftlich zu bestätigen.
Die Organisationsstruktur des Bewerbers ist ausfĂĽhrlich darzustellen.
Es sind folgende Unterlagen abzugeben:
Für den Bewerber (Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die folgenden Eigenerklärungen zu erbringen) folgende Eigenerklärungen:
— zu Haftungs- und Eigentumsverhältnisse und gewerberechtliche Voraussetzungen z. B. durch Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes,
— dass eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung besteht eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 10 000 000 EUR (je 2-fach jährlich) und sonstiger Schäden von 5 000 000 EUR (je 2-fach jährlich), bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung, genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall,
— dass eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung besteht eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 10 000 000 EUR (je 2-fach jährlich) und sonstiger Schäden von 5 000 000 EUR (je 2-fach jährlich), bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung, genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall,
— dass kein Ausschlussgrund i. S. von § 6 EG, Abs. 3, Nr. 2 lit. e) bis h) VOB/A und § 16 EG, Abs. 1, Nr. 2 VOB/A vorliegt,
— dass der Bewerber die Tariftreue nach NTVergG und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einhält,
— dass das Unternehmen bzw. eine ihm zuzurechnende Person nicht rechtskräftig gegen ein der Vorschriften i.S. von § 6 EG, Abs. 4, Nr. 1 VOB/A verurteilt worden ist.
Für die Planer (jeweils Objekt- und Gebäudetechnikplaner) folgende Nachweise und Eigenerklärungen:
— Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1 500 000 EUR (je 2-fach jährlich) und sonstiger Schäden von 2 500 000 EUR (je 2-fach jährlich), bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung, genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall,
— Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1 500 000 EUR (je 2-fach jährlich) und sonstiger Schäden von 2 500 000 EUR (je 2-fach jährlich), bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung, genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall,
— Nachweis der Qualifikation des Architekten und der Fachplaner gem. § 19 VOF,
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund i. S. von § 4, Abs. 6 VOF vorliegt.
Für das Bauunternehmen folgende Eigenerklärungen:
— zur Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer,
— zu Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 10 000 000 EUR (je 2-fach jährlich) und sonstiger Schäden von 5 000 000 EUR (je 2-fach jährlich), bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung, genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall,
— dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers oder eines Kreditinstitutes mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 10 000 000 EUR (je 2-fach jährlich) und sonstiger Schäden von 5 000 000 EUR (je 2-fach jährlich), bei nicht Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung, genügt eine Bestätigung des Versicherers oder Kreditinstituts über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall,
— dass kein Ausschlussgrund i. S. von § 6 EG, Abs. 3, Nr. 2 lit. e) bis i) VOB/A und § 16 EG, Abs. 1, Nr. 2 VOB/A vorliegt,
— dass das Bauunternehmen die Tariftreue nach NTVergG und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einhält,
— dass das Unternehmen bzw. eine ihm zuzurechnende Person nicht rechtskräftig gegen eine der Vorschriften i. S. von § 6 EG, Abs. 4, Nr. 1 VOB/A verurteilt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es werden nur Bewerbungen berĂĽcksichtigt, welche fristgerecht bei der unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden nur Bewerbungen berĂĽcksichtigt, welche fristgerecht bei der unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Fehlern sind Formblätter auszufüllen. Diese können unter der im Anhang A Ziffer II angegebenen Adresse (SIKMa GmbH) per E-Mail angefordert werden. Die Formblätter sind zwingend und vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen, zu unterschreiben und unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich Nachweise im Original vorlegen zu lassen. Eigenerklärungen sind im Original inkl. Unterschrift einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Fehlern sind Formblätter auszufüllen. Diese können unter der im Anhang A Ziffer II angegebenen Adresse (SIKMa GmbH) per E-Mail angefordert werden. Die Formblätter sind zwingend und vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen, zu unterschreiben und unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich Nachweise im Original vorlegen zu lassen. Eigenerklärungen sind im Original inkl. Unterschrift einzureichen.
Bei Bewerbern aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern können die Nachweise und Erklärungen durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Herkunftslandes nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbern aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern können die Nachweise und Erklärungen durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Herkunftslandes nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Unternehmen (Ausnahme: Kreditinstitute) mit verschiedenen Partnern sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt.
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die fristgerecht eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der nachfolgendbenannten Angaben und Erklärungen bewertet.
Es sind folgende Unterlagen abzugeben:
FĂĽr den Bewerber (Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die folgenden Nachweise zu erbringen):
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers für die letzten 3 Geschäftsjahre (2012-2014),
— Benennung eines oder mehrerer Kreditinstitute sowie deren Eigenerklärung(en) zur grundsätzlichen Bereitschaft, die Bauzwischenfinanzierung der Maßnahme zu übernehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es werden nur Bewerbungen berĂĽcksichtigt, welche fristgerecht bei der unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt.
Es werden nur Bewerbungen berĂĽcksichtigt, welche fristgerecht bei der unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Fehlern sind Formblätter auszufüllen. Diese können unter der im Anhang A Ziffer II angegebenen Adresse (SIKMa GmbH) per E-Mail angefordert werden. Die Formblätter sind zwingend und vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen, zu unterschreiben und unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich Nachweise im Original vorlegen zu lassen. Eigenerklärungen sind im Original inkl. Unterschrift einzureichen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Vermeidung von Fehlern sind Formblätter auszufüllen. Diese können unter der im Anhang A Ziffer II angegebenen Adresse (SIKMa GmbH) per E-Mail angefordert werden. Die Formblätter sind zwingend und vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen, zu unterschreiben und unter der in Ziffer I.1) angegebenen Adresse (Stadt Bad Pyrmont) in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich Nachweise im Original vorlegen zu lassen. Eigenerklärungen sind im Original inkl. Unterschrift einzureichen.
Bei Bewerbern aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern können die Nachweise und Erklärungen durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Herkunftslandes nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bewerbern aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern können die Nachweise und Erklärungen durch eine entsprechende Bescheinigung ihres Herkunftslandes nachgewiesen werden. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehrfachbewerbungen einzelner Unternehmen (Ausnahme: Kreditinstitute) mit verschiedenen Partnern sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt.
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die fristgerecht eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der nachfolgend benannten Angaben und Erklärungen bewertet.
Es sind folgende Unterlagen abzugeben:
FĂĽr den Bewerber (Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die folgenden Nachweise zu erbringen):
— Die Zahl der im Jahre 2014 beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen Facharbeiter und Ingenieure/Architekten/Bauleiter/Baumanager,
— Die für die Leitung und Aufsicht des Projektes vorgesehene Person mit Darstellung der Qualifikation,
— Eigenerklärung zur technischen Ausstattung.
FĂĽr den Objektplaner:
— Die Zahl der im Jahre 2014 beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen Ingenieure/Architekten/Bauleiter/Baumanager,
— Referenzen zu Objektplanungsleistungen beim Neubau/Erweiterungsbau von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen (mit Fertigstellung in den Jahren 2010-2014, mit einem Auftragswert (KG 300) größer 4 000 000 EUR, Leistungen mind. in den Lph. 3-5 der HOAI). Es werden maximal 5 Referenzen für die Neubau- bzw. Erweiterungsplanung von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen gewertet.
— Referenzen zu Objektplanungsleistungen beim Neubau/Erweiterungsbau von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen (mit Fertigstellung in den Jahren 2010-2014, mit einem Auftragswert (KG 300) größer 4 000 000 EUR, Leistungen mind. in den Lph. 3-5 der HOAI). Es werden maximal 5 Referenzen für die Neubau- bzw. Erweiterungsplanung von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen gewertet.
Für den Gebäudetechnikplaner:
— Referenzen zu gebäudetechnischen Planungsleistungen beim Neubau/Erweiterungsbau von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen (mit Fertigstellung in den Jahren 2010-2014, mit einem Auftragswert (KG 400) größer 1 000 000 EUR, Leistungen mind. in den Lph. 3-5 der HOAI). Es werden maximal 5 Referenzen für die Neubau- bzw. Erweiterungsplanung von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen gewertet.
— Referenzen zu gebäudetechnischen Planungsleistungen beim Neubau/Erweiterungsbau von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen (mit Fertigstellung in den Jahren 2010-2014, mit einem Auftragswert (KG 400) größer 1 000 000 EUR, Leistungen mind. in den Lph. 3-5 der HOAI). Es werden maximal 5 Referenzen für die Neubau- bzw. Erweiterungsplanung von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen gewertet.
FĂĽr das Bauunternehmen:
— Referenzen über die Erbringung von Bauleistungen beim schlüsselfertigen Neu-/Erweiterungsbau von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen (mit Fertigstellung in den Jahren 2010-2014). Es werden maximal 5 Referenzen für die Neubau- bzw. Erweiterungsprojekte von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen gewertet.
— Referenzen über die Erbringung von Bauleistungen beim schlüsselfertigen Neu-/Erweiterungsbau von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen (mit Fertigstellung in den Jahren 2010-2014). Es werden maximal 5 Referenzen für die Neubau- bzw. Erweiterungsprojekte von Schul- bzw. Weiterbildungseinrichtungen gewertet.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Bauzwischenfinanzierung ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Die Kosten für die Bauzwischenfinanzierung gehen in die Berechnung für die Vergütung (Werklohn) des Auftragnehmers ein. Der Werklohn wird als Einmalzahlung dem Auftragnehmer vergütet. Abschlagszahlungen sind nicht vorgesehen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Bauzwischenfinanzierung ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Die Kosten für die Bauzwischenfinanzierung gehen in die Berechnung für die Vergütung (Werklohn) des Auftragnehmers ein. Der Werklohn wird als Einmalzahlung dem Auftragnehmer vergütet. Abschlagszahlungen sind nicht vorgesehen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, dessen Bevollmächtigung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu bestätigen ist.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Teilnehmern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben mit folgenden Inhalten:
— Benennung der Mitglieder mit leistungsbezogener Aufteilung der Projektaufgaben;
— Erklärung zum bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft;
— Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die von den Bewerbern gemachten Angaben zu den unter den Ziffern III.2.2) und III.2.3) genannten Kriterien werden folgendermaßen bewertet: Auswahlkriterium Gesamtumsatz mit 10 Punkten, Auswahlkriterium beschäftigte Arbeitskräfte mit 8 Punkten, Auswahlkriterium Projektleitung mit 1 Punkt, Auswahlkriterium technische Ausstattung mit 1 Punkt, Auswahlkriterium Referenzen Objektplanung mit 40 Punkten, Auswahlkriterium Referenzen gebäudetechnische Planung mit 15 Punkten, Auswahlkriterium Referenzen Neubau/Erweiterung mit 25 Punkten. Die genaue Bewertung inkl. Unterkriterien ist den anzufordernden Unterlagen (Auswertemethodik Teilnahmewettbewerb) zu entnehmen.
Die von den Bewerbern gemachten Angaben zu den unter den Ziffern III.2.2) und III.2.3) genannten Kriterien werden folgendermaßen bewertet: Auswahlkriterium Gesamtumsatz mit 10 Punkten, Auswahlkriterium beschäftigte Arbeitskräfte mit 8 Punkten, Auswahlkriterium Projektleitung mit 1 Punkt, Auswahlkriterium technische Ausstattung mit 1 Punkt, Auswahlkriterium Referenzen Objektplanung mit 40 Punkten, Auswahlkriterium Referenzen gebäudetechnische Planung mit 15 Punkten, Auswahlkriterium Referenzen Neubau/Erweiterung mit 25 Punkten. Die genaue Bewertung inkl. Unterkriterien ist den anzufordernden Unterlagen (Auswertemethodik Teilnahmewettbewerb) zu entnehmen.
1. Angebote, die eine Beauftragung von PlanungsbĂĽros oder Bauunternehmen beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters aufgefĂĽhrt worden sind, sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt. Dieses gilt auch fĂĽr Angebote von Bietergemeinschaften, die erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gegrĂĽndet worden sind.
1. Angebote, die eine Beauftragung von PlanungsbĂĽros oder Bauunternehmen beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters aufgefĂĽhrt worden sind, sind nicht zugelassen und werden nicht berĂĽcksichtigt. Dieses gilt auch fĂĽr Angebote von Bietergemeinschaften, die erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gegrĂĽndet worden sind.
2. Jeder aufgeforderte Bieter, der nicht den Auftrag erhält und ein der Vergabeunterlagen entsprechend vollständiges und wertbares Angebot rechtzeitig eingereicht hat, erhält eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Bieter der den Auftrag erhält, erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
2. Jeder aufgeforderte Bieter, der nicht den Auftrag erhält und ein der Vergabeunterlagen entsprechend vollständiges und wertbares Angebot rechtzeitig eingereicht hat, erhält eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Bieter der den Auftrag erhält, erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
3. Die Stadt Bad Pyrmont behält sich vor, das Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn die Gesamtwirtschaftlichkeit oder die Wirtschaftlichkeit einzelner Leistungsbestandteile als unwirtschaftlich einzustufen sind.
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Nr.4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer Rüge durch die Vergabestelle beantragt wird. Die Vergabestelle weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 GWB unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Nr.4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Zurückweisung einer Rüge durch die Vergabestelle beantragt wird. Die Vergabestelle weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 GWB unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.