Gegenstand dieser Ausschreibung 2015: Ausschreibung eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages Programmierung und Pflege der Datenbankanwendungen in den Fachverfahren der Schifffahrt, Seevermessung, Meeresforschung, Gewässerschutz und Geodaten — Pflege der im BSH vorhandenen Datenbanken in Zusammenarbeit mit den Administratoren der BSH-IT — Aufnahme von Anforderungen der BSH-Fachabteilungen — Mitarbeit in Projekten zur Entwicklung von Datenbankanwendungen — Programmierung bzw. Erweiterung von browser-basierten Bedienoberflächen — Erstellung und Pflege der Dokumentation — Störungs- und Mängelbearbeitung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Datenbanksoftware
Menge oder Umfang:
Es ist von einem Volumen von 300 PT/Jahr für die Betreuung der bereits vorhandenen Datenbanken auszugehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Datenbanksoftware📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 78
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bsh.de📧
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation
sowie Angebotsabgaben erfolgenausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des
Bundes. Interessenten dieser Ausschreibung, die sich mit der eVergabe noch nicht
befasst haben, informieren sich bitte unter folgendem Link:
http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Erste%20Schritte/
node_Erste_Schritte.html
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter
www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für
die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform
desBundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu
erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag
von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3)Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer
mitqualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht
derHinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 5 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber
eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen
können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A nicht mehr beantwortet werden.
(4)Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Leistungen",Abschnitt 2 der VOL "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen" – Ausgabe
2009 - (idF derBekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den
Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber
binnen7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht
zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die
Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen
ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede
Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der
Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu
bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt
sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in
Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010.
— Bekanntmachung der Ausschreibung, - VOL/B
— AGB EVB-IT Erstellung
— Angebot des Teilnehmers
(11) Es gilt deutsches Recht.
Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung bis zum 22.06.2015 um 13:00 Uhr zur Verfügung:
E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe Plattform an alle Beteiligten am 24.06.2015 versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Anfragen, die nach Ablauf des genannten Termins eingehen, nicht mehr beantwortet werden.
Abweichend von den Informationen auf der eVergabe Plattform ("Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe 4.0 für Unternehmen") wird darauf hingewiesen, dass es zu Kompatibilitätsproblemen zwischen den Formularen und der Version Adobe Professional 7 sowie sämtlichen Adobe Readern ab Version X kommen kann, wenn die Dokumente signiert, gespeichert und anschließend zur Bearbeitung weitergereicht werden. Um eventuellen Kompatibilitätsprobleme vorzubeugen, wird darum gebeten, die genannten Versionen nicht für die eVergabe zu benutzen.
Zur Bewertung der Angebote wird die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V Version 2.0) herangezogen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mittels der in der Beschreibung der Leistung angegebenen Methode. Wenn die Kriterien der Ausschreibung erfüllt wurden, erfolgt der Zuschlag an das Angebot innerhalb der Schwankungsbreite, welches mit der größten Anzahl an Gesamtleistungspunkten bewertet wurde – Zuschlag nach Leistung.
Unter Umständen wiederholt sich die Leistung nach drei Jahren erneut. In diesem Fall wird dann ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. g) VOL/A Abschnitt II durchgeführt.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter
www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für
die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform
desBundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu
erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag
von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3)Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer
mitqualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht
derHinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 5 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber
eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen
können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A nicht mehr beantwortet werden.
(4)Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Leistungen",Abschnitt 2 der VOL "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen" – Ausgabe
2009 - (idF derBekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den
Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber
binnen7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht
zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die
Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen
ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede
Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der
Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu
bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt
sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in
Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010.
— Bekanntmachung der Ausschreibung, - VOL/B
— AGB EVB-IT Erstellung
— Angebot des Teilnehmers
(11) Es gilt deutsches Recht.
Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung bis zum 22.06.2015 um 13:00 Uhr zur Verfügung:
E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe Plattform an alle Beteiligten am 24.06.2015 versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Anfragen, die nach Ablauf des genannten Termins eingehen, nicht mehr beantwortet werden.
Abweichend von den Informationen auf der eVergabe Plattform ("Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe 4.0 für Unternehmen") wird darauf hingewiesen, dass es zu Kompatibilitätsproblemen zwischen den Formularen und der Version Adobe Professional 7 sowie sämtlichen Adobe Readern ab Version X kommen kann, wenn die Dokumente signiert, gespeichert und anschließend zur Bearbeitung weitergereicht werden. Um eventuellen Kompatibilitätsprobleme vorzubeugen, wird darum gebeten, die genannten Versionen nicht für die eVergabe zu benutzen.
Zur Bewertung der Angebote wird die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V Version 2.0) herangezogen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mittels der in der Beschreibung der Leistung angegebenen Methode. Wenn die Kriterien der Ausschreibung erfüllt wurden, erfolgt der Zuschlag an das Angebot innerhalb der Schwankungsbreite, welches mit der größten Anzahl an Gesamtleistungspunkten bewertet wurde – Zuschlag nach Leistung.
Unter Umständen wiederholt sich die Leistung nach drei Jahren erneut. In diesem Fall wird dann ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. g) VOL/A Abschnitt II durchgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung
2015: Ausschreibung eines EVB-IT Dienstleistungsvertrages
Programmierung und Pflege der Datenbankanwendungen in den Fachverfahren
der Schifffahrt, Seevermessung, Meeresforschung, Gewässerschutz und Geodaten
— Pflege der im BSH vorhandenen Datenbanken in Zusammenarbeit mit den Administratoren der BSH-IT
— Aufnahme von Anforderungen der BSH-Fachabteilungen
— Mitarbeit in Projekten zur Entwicklung von Datenbankanwendungen
— Programmierung bzw. Erweiterung von browser-basierten Bedienoberflächen
— Erstellung und Pflege der Dokumentation
— Störungs- und Mängelbearbeitung.
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 026_Datenbankentwicklungen-2015_Z3102-Z1160
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung im Formblatt 333-L oder zum Auftragsgegenstand passende Präqualifizierungscodes. Sollten Teilnehmer in den engeren Kreis der Auswahl gelangen, werden die entsprechenden Angaben aus dem Fbl. 333-L überprüft, es bedarf der Vorlage der dort geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen! Ein entsprechend ins Formblatt Angebotserklärung eingetragener Präqualifizieruungscode wird innerhalb der gleichen Frist überprüft.
— Eigenerklärung im Formblatt 333-L oder zum Auftragsgegenstand passende Präqualifizierungscodes. Sollten Teilnehmer in den engeren Kreis der Auswahl gelangen, werden die entsprechenden Angaben aus dem Fbl. 333-L überprüft, es bedarf der Vorlage der dort geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen! Ein entsprechend ins Formblatt Angebotserklärung eingetragener Präqualifizieruungscode wird innerhalb der gleichen Frist überprüft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
E.1: Folgende unternehmensbezogene Angaben sind zum Nachweis der Eignung erforderlich, diese sind:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
— Angabe von drei oder mehr Referenzleistungen (Siehe Auch E.2)
— Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigtenArbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder
derAntrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerberin Frage stellt.
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterliegen.
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
E.1: Das Formblatt 333-L "Eigenerklärung zur Eignung" vollständig ausgefüllt und signiert, oder Angabe
eine Präqualifizierung gemäß PQ-VOL oder vergleichbar zueinem der angegebenen CPV-Codes (vgl.
diese Bekanntmachung II.1.6) im Formular "Angebotserklärung, Ziffer 6.
2.) Einreichung des EVB-IT Vertrages.
Mindeststandards:
Zu 1.) Sollten Teilnehmer in den engeren Kreis der Auswahl gelangen, werden die entsprechenden Angaben aus dem Fbl. 333-L überprüft, es bedarf der Vorlage der dort geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen! Ein entsprechend ins Formblatt Angebotserklärung eingetragener Präqualifizieruungscode wird innerhalb der gleichen Frist überprüft.
Zu 1.) Sollten Teilnehmer in den engeren Kreis der Auswahl gelangen, werden die entsprechenden Angaben aus dem Fbl. 333-L überprüft, es bedarf der Vorlage der dort geforderten Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen! Ein entsprechend ins Formblatt Angebotserklärung eingetragener Präqualifizieruungscode wird innerhalb der gleichen Frist überprüft.
2.) Vorlage des unterzeichenten, sowie an den erforderlichen (markierten) Stellen unterschriebenen EVB-IT Vertrages.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Teilnehmer werden gebeten, entsprechend den Unterlagen der Ausschreibung ein Konzept einzureichen. Dieses Konzept wird im späteren Verlauf des Verfahrens gemäß den in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Kriterien auf Basis der Ufab V Version 2.0 bewertet und beurteilt.
Die Teilnehmer werden gebeten, entsprechend den Unterlagen der Ausschreibung ein Konzept einzureichen. Dieses Konzept wird im späteren Verlauf des Verfahrens gemäß den in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Kriterien auf Basis der Ufab V Version 2.0 bewertet und beurteilt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Regelungen der VOL Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen)
finden Anwendung.
Zahlungsziel 30 Tage ab Rechnungseingang im BSH. Gemäß § 15 VOL/B ist die Rechnung übersichtlich zu
gestalten. Die Reihenfolge der Posten entspricht der in den Vergabeunterlagen verwendeten Reihenfolge.
Art und Umfang nachzuweisender Positionen sind zu belegen. Die Rechnungspositionen beinhalten auch
die sichergebenden Änderungen und Ergänzungen.
Nicht diesen Vorgaben entsprechende Rechnungen werden zurückgewiesen und sind diesen
Vorgabenentsprechend zu korrigieren.
Eine Urkalkulation wird nur bei Bedarf angefordert. Es müssen berechtigte Zweifel bzw. Unklarheiten bei
der Gesamtkalkulation erkennbar sein, die diesen Schritt rechtfertigen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bei Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft
müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen angezeigt werden. Die Mitglieder
der Bietergemeinschaft verpflichten sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung des
ausgeschriebenen Vertrages im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft. Die
Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für
Verbindlichkeiten aus dem ausgeschriebenen Vertrag erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss
als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zu sämtlichen der nachfolgenden Eignungskriterien (E.1 - E.8) müssen Angaben erbracht werden. Zur
Vereinfachung können Bieter die Formulare "Eigenerklärung zurEignung/ Leistungsbeschreibung"
benutzen. Jedes Eignungskriterium muss erfüllt sein. Es kann kein einzelnes nicht vorhandenes Kriterium
durch die Vorlage besonders guter anderer Eignungskriterien wettgemacht werden. Bei der Angabe zu den
Punkten E.1, E.2 und E.4 handelt es sich jeweils um Ausschlusskriterien.
Hinzu kommen auftragsgegenstandsbezogene Ausschlusskriterien (A.1.12 - A.3.2). Es kann kein einzelnes
nicht vorhandenes Kriterium durch die Vorlage besonders guter anderer Kriterien wettgemacht werden.
Die Ausschlusskriterien sind wie die Wertungskriterien (W.1.1-W.1.2) der Beschreibung der Leistung zu
entnehmen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-29 📅
Öffnungsort: BSH
Ort des Eröffnungstermins: Bsh
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes
Postanschrift: www.evergabe-online.de Informationen zur technischen Abwicklung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info
Postort: Bonn
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 026_Datenbankentwicklungen-2015_Z3102-Z1160
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter
www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für
die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform
desBundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu
erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag
von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3)Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer
mitqualifizierter Signatur).
Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht
derHinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 5 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber
eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen
können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A nicht mehr beantwortet werden.
(4)Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von
Leistungen",Abschnitt 2 der VOL "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen" – Ausgabe
2009 - (idF derBekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den
Bewerbungsbedingungenfür die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber
binnen7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht
zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die
Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen
ist hinzuweisen!
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede
Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der
Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu
bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt
sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in
Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010.
— Bekanntmachung der Ausschreibung, - VOL/B
— AGB EVB-IT Erstellung
— Angebot des Teilnehmers
(11) Es gilt deutsches Recht.
Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung bis zum 22.06.2015 um 13:00 Uhr zur Verfügung:
E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe Plattform an alle Beteiligten am 24.06.2015 versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Anfragen, die nach Ablauf des genannten Termins eingehen, nicht mehr beantwortet werden.
E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe Plattform an alle Beteiligten am 24.06.2015 versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Anfragen, die nach Ablauf des genannten Termins eingehen, nicht mehr beantwortet werden.
Abweichend von den Informationen auf der eVergabe Plattform ("Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe 4.0 für Unternehmen") wird darauf hingewiesen, dass es zu Kompatibilitätsproblemen zwischen den Formularen und der Version Adobe Professional 7 sowie sämtlichen Adobe Readern ab Version X kommen kann, wenn die Dokumente signiert, gespeichert und anschließend zur Bearbeitung weitergereicht werden. Um eventuellen Kompatibilitätsprobleme vorzubeugen, wird darum gebeten, die genannten Versionen nicht für die eVergabe zu benutzen.
Abweichend von den Informationen auf der eVergabe Plattform ("Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe 4.0 für Unternehmen") wird darauf hingewiesen, dass es zu Kompatibilitätsproblemen zwischen den Formularen und der Version Adobe Professional 7 sowie sämtlichen Adobe Readern ab Version X kommen kann, wenn die Dokumente signiert, gespeichert und anschließend zur Bearbeitung weitergereicht werden. Um eventuellen Kompatibilitätsprobleme vorzubeugen, wird darum gebeten, die genannten Versionen nicht für die eVergabe zu benutzen.
Zur Bewertung der Angebote wird die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V Version 2.0) herangezogen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mittels der in der Beschreibung der Leistung angegebenen Methode. Wenn die Kriterien der Ausschreibung erfüllt wurden, erfolgt der Zuschlag an das Angebot innerhalb der Schwankungsbreite, welches mit der größten Anzahl an Gesamtleistungspunkten bewertet wurde – Zuschlag nach Leistung.
Zur Bewertung der Angebote wird die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V Version 2.0) herangezogen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mittels der in der Beschreibung der Leistung angegebenen Methode. Wenn die Kriterien der Ausschreibung erfüllt wurden, erfolgt der Zuschlag an das Angebot innerhalb der Schwankungsbreite, welches mit der größten Anzahl an Gesamtleistungspunkten bewertet wurde – Zuschlag nach Leistung.
Unter Umständen wiederholt sich die Leistung nach drei Jahren erneut. In diesem Fall wird dann ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. g) VOL/A Abschnitt II durchgeführt.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgenausschließlich über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. Interessenten dieser Ausschreibung, die sich mit der eVergabe noch nicht befasst haben, informieren sich bitte unter folgendem Link: http://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/Erste%20Schritte/node_Erste_Schritte.html
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter: www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 5 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“,Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010,
— Bekanntmachung der Ausschreibung, – VOL/B,
— AGB EVB-IT Erstellung,
— Angebot des Teilnehmers.
(11) Es gilt deutsches Recht.
Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung bis zum 22.6.2015 um 13:00 Uhr zur Verfügung:
E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe Plattform an alle Beteiligten am 24.6.2015 versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Anfragen, die nach Ablauf des genannten Termins eingehen, nicht mehr beantwortet werden.
Abweichend von den Informationen auf der eVergabe Plattform („Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe 4.0 für Unternehmen“) wird darauf hingewiesen, dass es zu Kompatibilitätsproblemen zwischen den Formularen und der Version Adobe Professional 7 sowie sämtlichen Adobe Readern ab Version X kommen kann, wenn die Dokumente signiert, gespeichert und anschließend zur Bearbeitung weitergereicht werden. Um eventuellen Kompatibilitätsprobleme vorzubeugen, wird darum gebeten, die genannten Versionen nicht für die eVergabe zu benutzen.
Zur Bewertung der Angebote wird die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V Version 2.0) herangezogen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mittels der in der Beschreibung der Leistung angegebenen Methode. Wenn die Kriterien der Ausschreibung erfüllt wurden, erfolgt der Zuschlag an das Angebot innerhalb der Schwankungsbreite, welches mit der größten Anzahl an Gesamtleistungspunkten bewertet wurde – Zuschlag nach Leistung.
Unter Umständen wiederholt sich die Leistung nach drei Jahren erneut. In diesem Fall wird dann ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. g) VOL/A Abschnitt II durchgeführt.
(2) Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter: www.evergabe-online.de Informationen über die E-Vergabe und deren technische Voraussetzungen für die Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des Bundes leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49 228996101234 zu erreichen ist. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr. Freitag von 8:00-11:30 Uhr und von 13:00-14:00 Uhr, dieser Support bietet bzw. ersetzt keine Rechtsberatung.
(3) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte spätestens 5 Tage vor Ablauf Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen damit diese zeitnah beantwortet werden können. Danach eingehende Fragestellungen können entsprechend der Regelung des § 12 EG Abs. 8 VOL/A nicht mehr beantwortet werden.
(4) Die Ausschreibung erfolgt nach Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“,Abschnitt 2 der VOL „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ – Ausgabe 2009 – (idF der Bekanntmachung vom 19.2.2010) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen – BwL (BVBS) – EG – (Ausgabe 09/2010).
(5) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (4) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 7 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben! Auf missverständliche Angaben in den Vergabeunterlagen ist hinzuweisen.
(6) Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
(7) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(8) Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(9) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(10) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie Formblätter auf Basis des VHL-BVBS und der VOL Teil A in der Fassung 2010,
— Bekanntmachung der Ausschreibung, – VOL/B,
— AGB EVB-IT Erstellung,
— Angebot des Teilnehmers.
(11) Es gilt deutsches Recht.
Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung bis zum 22.6.2015 um 13:00 Uhr zur Verfügung:
E-Vergabe Plattform: (als Nutzer mit Signaturkarte). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe Plattform an alle Beteiligten am 24.6.2015 versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Anfragen, die nach Ablauf des genannten Termins eingehen, nicht mehr beantwortet werden.
Abweichend von den Informationen auf der eVergabe Plattform („Nutzungsvoraussetzungen der e-Vergabe 4.0 für Unternehmen“) wird darauf hingewiesen, dass es zu Kompatibilitätsproblemen zwischen den Formularen und der Version Adobe Professional 7 sowie sämtlichen Adobe Readern ab Version X kommen kann, wenn die Dokumente signiert, gespeichert und anschließend zur Bearbeitung weitergereicht werden. Um eventuellen Kompatibilitätsprobleme vorzubeugen, wird darum gebeten, die genannten Versionen nicht für die eVergabe zu benutzen.
Zur Bewertung der Angebote wird die Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V Version 2.0) herangezogen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mittels der in der Beschreibung der Leistung angegebenen Methode. Wenn die Kriterien der Ausschreibung erfüllt wurden, erfolgt der Zuschlag an das Angebot innerhalb der Schwankungsbreite, welches mit der größten Anzahl an Gesamtleistungspunkten bewertet wurde – Zuschlag nach Leistung.
Unter Umständen wiederholt sich die Leistung nach drei Jahren erneut. In diesem Fall wird dann ein Verhandlungsverfahren gemäß § 3 EG Abs. 4 lit. g) VOL/A Abschnitt II durchgeführt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-27 📅
Name: Xcontrol GmbH
Postanschrift: Mönckebergstraße 13
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1