Projekt "Breitbandinfrastruktur in Planungsregionen des Landes Brandenburg - Glasfaser 2020, Planungsregion 5 Nord" - Fachlos 1 - "Tiefbau und Herstellen der Rohranlage sowie Aufstellen der MFGs" - "Bauabschnitte 3 – 8 (EU 1 - EU 6)"
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen eines des geförderten Vorhabens GF2020 den flächendeckenden Ausbau der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, hier Planungsregion 5: Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Havelland. Ziel ist eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung möglichst aller Haushalte und aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020. Hierzu sollen Kabelverzweiger (KVZ) mit VDSL erschlossen werden, um den Anwohnern den Zugang zu leistungsfähigem Breitband-Internet zu ermöglichen. Um dies zu realisieren sollen Multifunktionsgehäuse (MFG) mit VDSL-DSLAM gestellt und mittels Glasfaser an bestehende Glasfaser-Backbone-Netze in Brandenburg angeschlossen werden. Ausgehend von diesen Bachbone-Netzen müssen neue Glasfaserkabel - in der Regel erdverlegt im Leerrohr DN50 - verlegt werden. Hierbei sollen möglichst zeit- und kostensparende Verlegearten (z.B. Verlegung mittels Kabelpflug) genutzt werden. In Ausnahmefällen ist je nach Auflage der Genehmigungsbehörde auch die oberirdische Linienführung an neu zu errichtenden Mastanlagen möglich. Gegenstand der hiesigen Vergabe sind die Bauleistungen für den Tiefbau und das Herstellen der Rohranlage sowie das Aufstellen von MFGs für die Bauabschnitte 3 - 8 (EU 1 - EU 6). Ausgehend von diesen Bauabschnitten wird die Ausschreibung in sechs Lose aufgeteilt. Die Lose und Bauabschnitte umfassen dabei Arbeiten in den folgenden Ausführungsorten: - Los 1 - Bauabschnitt 3 (EU 1): In den Orten Nedlitz, Bornstedt, Geltow, Neukammer, Nauen (am Mahlbusen/Märkischer Ring), Nauen, Nauen (Weinberg), Wandsdorf, Perwenitz, Breedow, Markee, Wustermark, Brückenkopf (Schumachersiedlung Ketzin) und Wildpark West; - Los 2 - Bauabschnitt 4 (EU2): In den Orten Bohnenland, Briest, Bahnitz, Möthlitz, Nitzahn, Knoblauch und Schmerzke; - Los 3 - Bauabschnitt 5 (EU 3): In den Orten Radewege, Butzow, Bagow, Päwesin, Lünow und Weseram; - Los 4 - Bauabschnitt 6 (EU 4): In den Orten Gräningen, Garlitz-Buckow und Barnewitz-Buschow; - Los 5 - Bauabschnitt 7 (EU 5): In den Orten Großderschau, Gollenberg, Havelaue und Rhinow, Friesack, Retzow, Pessin und Ribbeck; - Los 6 - Bauabschnitt 8 (EU 6): Im Ort Nuthetal/Bergholz-Rehbrücke. Der Bieter muss für alle Lose ein Angebot abgeben. Die Abgabe von losübergreifenden Nebenangeboten (z.B. die Einräumung von Rabatten bei Zuschlagserteilung für mehr als ein Los) durch den Bieter ist nicht gestattet. Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter anzugeben, für welche Anzahl von Losen er maximal bereit ist die Leistung vollständig zu erbringen. Der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung je Los stellt die Auftraggeberin die Gesamtwirtschaftlichkeitsprüfung gegenüber. Soweit ein Bieter angibt, dass er bereit ist die Leistungen für mehrere oder alle Lose vollständig zu erbringen und seine Einzellosangebote in der Addition das gesamtwirtschaftlichste Angebot darstellen, kann er den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten (Gesamtvergabe). Mit den Ausschreibungsunterlagen stellt die Auftraggeberin dem Bieter die Streckenpläne (Streckenplanung) zur Verfügung, die der Bieter bei seiner Angebotserstellung zu berücksichtigen hat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von elektrischen Leitungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von elektrischen Leitungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DNS:NET Internet Service GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 23
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dns-net.de🌏
E-Mail: glasfaser2020@dns-net.de📧
Fax: +49 3066765322 📠
1. Zu Ziffer II. 3) und Ziffer IV. 3.7) dieser Bekanntmachung: Der Zuschlag auf das erfolgreiche Angebot erfolgt
frühestens am 22.05.2015. Die Bindung des Bieters an sein Angebot (Bindefrist) besteht daher bis zum
29.05.2015. Der Beginn der Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem konkreten Datum der Zuschlagserteilung.
Der späteste Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ist der 29.05.2015.
2. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der
Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich
virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser
Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
3. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer
Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin
unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum
Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin
für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende
Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich
schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
4. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten/
Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffer III. 1.4, III.2.1 - 2.3 dieser
Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in
dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis
der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Dies gilt auch für
Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer
die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der
Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
1. Zu Ziffer II. 3) und Ziffer IV. 3.7) dieser Bekanntmachung: Der Zuschlag auf das erfolgreiche Angebot erfolgt
frühestens am 22.05.2015. Die Bindung des Bieters an sein Angebot (Bindefrist) besteht daher bis zum
29.05.2015. Der Beginn der Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem konkreten Datum der Zuschlagserteilung.
Der späteste Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ist der 29.05.2015.
2. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der
Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich
virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser
Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
3. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer
Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin
unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum
Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin
für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende
Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich
schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
4. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten/
Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffer III. 1.4, III.2.1 - 2.3 dieser
Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in
dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis
der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Dies gilt auch für
Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer
die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der
Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Rahmen eines des geförderten Vorhabens GF2020 den flächendeckenden
Ausbau der netzgebundenen Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, hier Planungsregion 5: Potsdam,
Potsdam-Mittelmark und Havelland. Ziel ist eine flächendeckende und zukunftssichere Breitbanderschließung
möglichst aller Haushalte und aller Gewerbegebiete mit bis zu 50 Mbit/s bis 2020.
Hierzu sollen Kabelverzweiger (KVZ) mit VDSL erschlossen werden, um den Anwohnern den Zugang zu
leistungsfähigem Breitband-Internet zu ermöglichen. Um dies zu realisieren sollen Multifunktionsgehäuse (MFG)
mit VDSL-DSLAM gestellt und mittels Glasfaser an bestehende Glasfaser-Backbone-Netze in Brandenburg
angeschlossen werden. Ausgehend von diesen Bachbone-Netzen müssen neue Glasfaserkabel - in der
Regel erdverlegt im Leerrohr DN50 - verlegt werden. Hierbei sollen möglichst zeit- und kostensparende
Verlegearten (z.B. Verlegung mittels Kabelpflug) genutzt werden. In Ausnahmefällen ist je nach Auflage der
Genehmigungsbehörde auch die oberirdische Linienführung an neu zu errichtenden Mastanlagen möglich.
Gegenstand der hiesigen Vergabe sind die Bauleistungen für den Tiefbau und das Herstellen der Rohranlage
sowie das Aufstellen von MFGs für die Bauabschnitte 3 - 8 (EU 1 - EU 6).
Ausgehend von diesen Bauabschnitten wird die Ausschreibung in sechs Lose aufgeteilt. Die Lose und Bauabschnitte umfassen dabei Arbeiten in den folgenden Ausführungsorten:
- Los 1 - Bauabschnitt 3 (EU 1):
In den Orten Nedlitz, Bornstedt, Geltow, Neukammer, Nauen (am Mahlbusen/Märkischer Ring), Nauen, Nauen (Weinberg), Wandsdorf, Perwenitz, Breedow, Markee, Wustermark, Brückenkopf (Schumachersiedlung Ketzin) und Wildpark West;
- Los 2 - Bauabschnitt 4 (EU2):
In den Orten Bohnenland, Briest, Bahnitz, Möthlitz, Nitzahn, Knoblauch und Schmerzke;
- Los 3 - Bauabschnitt 5 (EU 3):
In den Orten Radewege, Butzow, Bagow, Päwesin, Lünow und Weseram;
- Los 4 - Bauabschnitt 6 (EU 4):
In den Orten Gräningen, Garlitz-Buckow und Barnewitz-Buschow;
- Los 5 - Bauabschnitt 7 (EU 5):
In den Orten Großderschau, Gollenberg, Havelaue und Rhinow, Friesack, Retzow, Pessin und Ribbeck;
- Los 6 - Bauabschnitt 8 (EU 6):
Im Ort Nuthetal/Bergholz-Rehbrücke.
Der Bieter muss für alle Lose ein Angebot abgeben. Die Abgabe von losübergreifenden Nebenangeboten (z.B. die Einräumung von Rabatten bei Zuschlagserteilung für mehr als ein Los) durch den Bieter ist nicht gestattet.
Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter anzugeben, für welche Anzahl von Losen er maximal bereit ist die Leistung vollständig zu erbringen.
Der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung je Los stellt die Auftraggeberin die Gesamtwirtschaftlichkeitsprüfung gegenüber. Soweit ein Bieter angibt, dass er bereit ist die Leistungen für mehrere oder alle Lose vollständig zu erbringen und seine Einzellosangebote in der Addition das gesamtwirtschaftlichste Angebot darstellen, kann er den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten (Gesamtvergabe).
Der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung je Los stellt die Auftraggeberin die Gesamtwirtschaftlichkeitsprüfung gegenüber. Soweit ein Bieter angibt, dass er bereit ist die Leistungen für mehrere oder alle Lose vollständig zu erbringen und seine Einzellosangebote in der Addition das gesamtwirtschaftlichste Angebot darstellen, kann er den Zuschlag für mehrere oder alle Lose erhalten (Gesamtvergabe).
Mit den Ausschreibungsunterlagen stellt die Auftraggeberin dem Bieter die Streckenpläne (Streckenplanung)
zur Verfügung, die der Bieter bei seiner Angebotserstellung zu berücksichtigen hat.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bauabschnitt 3 (EU 1)
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst die Erbringung von Bauleistungen im Bauabschnitt 3 in den Orten Nedlitz, Bornstedt, Geltow, Neukammer, Nauen (am Mahlbusen/Märkischer Ring), Nauen,…
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bauabschnitt 4 (EU2):
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst die Erbringung von Bauleistungen im Bauabschnitt 4 in den Orten Bohnenland, Briest, Bahnitz, Möthlitz, Nitzahn, Knoblauch und Schmerzke.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Bauabschnitt 5 (EU 3)
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 umfasst die Erbringung von Bauleistungen im Bauabschnitt 5 In den Orten Radewege, Butzow, Bagow, Päwesin, Lünow und Weseram.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Bauabschnitt 6 (EU 4)
Kurze Beschreibung:
Das Los 4 umfasst die Erbringung von Bauleistungen im Bauabschnitt 6 in den Orten Gräningen, Garlitz-Buckow und Barnewitz-Buschow.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Bauabschnitt 7 (EU 5)
Kurze Beschreibung:
Das Los 5 umfasst die Erbringung von Bauleistungen im Bauabschnitt 7 in den Orten Großderschau, Gollenberg, Havelaue und Rhinow, Friesack, Retzow, Pessin und Ribbeck.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Bauabschnitt 8 (EU 6)
Kurze Beschreibung:
Das Los 6 umfasst die Erbringung von Bauleistungen im Bauabschnitt 8 im Ort Nuthetal/Bergholz-Rehbrücke.
Referenznummer: 2014/GF2020-008
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Entwicklungskonzept Brandenburg - Glasfaser 2020 VergFö-C (2013) 265 - 5. PR.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen bzw. Erklärungen der zuständigen Stellen zu den
nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen.
1. Handelsregisterauszug; jeweils zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots nicht älter als 3 Monate.
Soweit der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist/sind, ist ein
vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft einzureichen.
2. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und sich unser
Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3. Angabe, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOB/A vorliegen.
4. Angabe, dass keine Ausschlussründe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§
15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorliegen und/oder dass der Bieter
nicht gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
ist oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens
2.500 Euro belegt worden ist, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind.
5. Angabe, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
6. Die Auftraggeberin wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die
Geeignetheit des Bieters zu Gunde legen.
7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Wir
erklären, dass wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
haben. Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen und - sofern wir beitragspflichtig sind - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse beibringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen
bzw. Erklärungen der zuständigen Stellen zu den
nachfolgenden Anforderungen nachzuweisen.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens
(netto, ohne Umsatzsteuer), soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe
Ziffer II. 1.5) vergleichbar sind, in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012-2014; eine
mindestens
sechsmonatige Geschäftstätigkeit ist eine
Mindestanforderung). Vergleichbare Leistungen sind
dabei Leistungen, die mit den unter Ziffer II. 1.5 dieser
Für den Auftrag gelten weitere auftragsbezogene Eignungskriterien, über deren Vorliegen alle Bieter (ungeachtet der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. - Präqualifikationsverzeichnis) durch Eigenerklärungen und dem Vorlegen entsprechender Nachweise Auskunft erteilen:
Für den Auftrag gelten weitere auftragsbezogene Eignungskriterien, über deren Vorliegen alle Bieter (ungeachtet der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. - Präqualifikationsverzeichnis) durch Eigenerklärungen und dem Vorlegen entsprechender Nachweise Auskunft erteilen:
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie die erforderliche Sicherheit für die Bauarbeiten der hier ausgeschriebenen Art gewährleistet. Einen Nachweis über die Sicherheit bei Bauarbeiten der hier ausgeschriebenen Art legt er/legt sie seinem/ihrem Angebot als als Anlage (in Kopie) bei.
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie die erforderliche Sicherheit für die Bauarbeiten der hier ausgeschriebenen Art gewährleistet. Einen Nachweis über die Sicherheit bei Bauarbeiten der hier ausgeschriebenen Art legt er/legt sie seinem/ihrem Angebot als als Anlage (in Kopie) bei.
2. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie über die erforderliche Fachkunde im Rohrleitungsbau verfügt. Einen Nachweis für die Fachkunde im Rohrleitungsbau legt er/legt sie seinem/ihrem Angebot als Anlage (in Kopie) bei.
3. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie über eine ausreichende Anzahl an Geräten und Maschinen verfügt, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Tiefbauleistungen für den Breitbaukabelbau (siehe Ziffer II. 1.5) erforderlich sind. Die Geräte/Maschinen stehen dem Bieter/der Bietergemeinschaft ab Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung zur Verfügung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft macht folgende Angaben zu den Geräten/Maschinen:
3. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie über eine ausreichende Anzahl an Geräten und Maschinen verfügt, die zur Ausführung der ausgeschriebenen Tiefbauleistungen für den Breitbaukabelbau (siehe Ziffer II. 1.5) erforderlich sind. Die Geräte/Maschinen stehen dem Bieter/der Bietergemeinschaft ab Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung zur Verfügung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft macht folgende Angaben zu den Geräten/Maschinen:
- Angabe der Anzahl der Geräte/Maschinen;
- Angabe des Geräts/der Maschine und Angabe seiner Funktion;
- Angabe des Herstellers;
- Angabe des Typs;
- Angabe des Baujahrs;
- sonstige Angaben (z.B. Einsatzgewicht).
Nachweise über die Verfügbarkeit der erforderlichen Geräte und Maschinen können ergänzend auch durch die Vorlage abgeschlossener Rahmenmietverträge mit Baumaschinenvermietern erbracht werden.
4. Der Bieter/die Bietergemeinschaft macht Angaben zu der durchschnittlichen festangestellten Mitarbeiterzahl des Unternehmens in Bezug auf Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (siehe Ziffer 1.5) vergleichbar sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012 - 2014).
4. Der Bieter/die Bietergemeinschaft macht Angaben zu der durchschnittlichen festangestellten Mitarbeiterzahl des Unternehmens in Bezug auf Leistungen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (siehe Ziffer 1.5) vergleichbar sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012 - 2014).
5. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie über eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern verfügt, die mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (siehe Ziffer II. 1.5), vertraut sind und für die Umsetzung des Auftrags ab Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Daneben gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft an:
5. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie über eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern verfügt, die mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (siehe Ziffer II. 1.5), vertraut sind und für die Umsetzung des Auftrags ab Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Daneben gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft an:
- Wie viele Mitarbeiter er für das Los bzw. bei mehreren Losen pro Los einsetzen kann;
- Verteilung der eingesetzten Mitarbeiter auf die Mitarbeiterkategorien der Bauleitung und Bauausführung;
- Prozentuales Verhältniss der losweise eingesetzten Mitarbeiter zur durchschnittlich festangestellten Belegschaft der mit vergleichbaren Leistungen vertrauten Mitarbeiter.
Nachweise über die Verfügbarkeit des erforderlichen Personals können ergänzend durch die Vorlage von zusätzlichen Auskünften von privaten Arbeitsvermittlern (Zeitarbeitsfirmen) bzw. der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit erbracht werden. Aus diesen Auskünften muss hervorgehen, welche Personalressourcen dem Bieter ab Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen.
Nachweise über die Verfügbarkeit des erforderlichen Personals können ergänzend durch die Vorlage von zusätzlichen Auskünften von privaten Arbeitsvermittlern (Zeitarbeitsfirmen) bzw. der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit erbracht werden. Aus diesen Auskünften muss hervorgehen, welche Personalressourcen dem Bieter ab Zuschlagserteilung zur Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen.
6. Angabe von einschlägigen vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2012 - 2014), die vollständig oder überwieged vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder von Teilen dieser erbracht wurden. Zu jeder Referenzen macht der Bieter folgende Angaben:
- Angaben zu der hergestellten Streckenlängen;
- Angaben zu der eingesetzen Personalanzahl;
- Angaben zur Anzahl der eingesetzten Geräte/Maschinen;
- Angaben zu den eingesetzten Bauverfahren;
- Angaben zu den Ausführungsfristen.
Die Referenzen müssen dabei Leistungen betreffen, die mit den zu vergebenden Leistungen (siehe Ziffer II. 1.5) nach Art und Umfang
vergleichbar sind. Der Bieter weist die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem Angebot nach.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Vertrag über Bauleistungen sowie VOB/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage der Finanzierung des Auftrages ist ein öffentlich-rechtlicher Zuwendungsvertrag i.S.d. § 54 S. 2
VwVfG Brandenburg. Der Bewilligungszeitraum endet zum 30.12.2015. Ausgaben nach diesem Datum sind
nicht zuwendungsfähig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Bieter muss Angaben zur Organisationsform innerhalb des Bieters machen (Einzelbieter oder Mitglied einer
Bietergemeinschaft).
Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung einreichen, aus der
sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer
gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie ein bevollmächtigtes Mitglied
ergeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie eine marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung
für Personen- Sach- und Vermögensschäden abschließen wird. Die Deckungssummen der Versicherung
für Personenschäden 1.000.000,00 EUR, für Sachschäden 3.000.000,00 EUR und für Vermögenschäden
5.000.000,00 EUR pro Schadensfall wird nicht unterschritten. Im Falle der Zuschlagserteilung legt der Bieter
einen
Nachweis über den Abschluss, die Aufrechterhaltung der Versicherung und die Prämienzahlung unverzüglich,
spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsschluss vor. Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt,
dass der Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit der vertraglichen Vereinbarung aufrechterhalten wird.
2. Bei dem Auftrag handelt es sich um ein zum Teil aus öffentlichen Mitteln finanziertes Vorhaben. Daraus resultieren erhöhte Transparenz-, Dokumentations- und Verwendungsnachweispflichten. Diese gelten auch
für von Dritten beschaffte Leistungen. Von den Bietern wird daher die Kenntnis und Beachtung diesbezüglich
erhöhter Sorgfaltspflichten erwartet.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-04 📅
Öffnungsort:
DNS:NET Internet Service GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Bitte melden Sie sich am Empfang.
Ort des Eröffnungstermins: DNS:NET Internet Service GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin. Bitte melden Sie sich am Empfang.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Bieter und Ihre bevollmächtigten Personen. Die Vollmacht ist für die Zulassung zum Termin nachzuweisen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: DNS:NET Internet Service GmbH
Herrn Alexander Lucke
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014/GF2020-008
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziffer II. 3) und Ziffer IV. 3.7) dieser Bekanntmachung: Der Zuschlag auf das erfolgreiche Angebot erfolgt
frühestens am 22.05.2015. Die Bindung des Bieters an sein Angebot (Bindefrist) besteht daher bis zum
29.05.2015. Der Beginn der Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem konkreten Datum der Zuschlagserteilung.
Der späteste Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ist der 29.05.2015.
2. Der Bieter hat sein Angebot als zweifach ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar der
Angebotsunterlagen mitsamt einer elektronischen Kopie der Angebotsunterlagen auf einem erfolgreich
virengeprüften Datenträger rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist fest verschlossen an die in Ziffer I.1) dieser
Bekanntmachung benannte Stelle zu übermitteln.
3. Enthalten die vorgenannten Unterlagen nach Auffassung des Bieters bzw. des Mitglieds einer
Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so ist die Auftraggeberin
unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte und Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen und zum
Vergabeverfahren werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin
für die Einreichung der Angebote bei der vorbenannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende
Auskunftsersuchen und mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen sind ausschließlich
schriftlich oder per E-Mail an die in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung benannte Stelle zu richten.
4. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/
Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese Dritten/
Nachunternehmer in seinem/ihrem Angebot zu benennen und die unter Ziffer III. 1.4, III.2.1 - 2.3 dieser
Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in
dem Umfang vorzulegen, in dem er/sie sich auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis
der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Dies gilt auch für
Unternehmen im Konzernverbund. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer
die Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der
Auftragserteilung auf die erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne
andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 057-098587 (2015-03-16)
Ergänzende Angaben (2015-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen📦
Das Los 1 – Bauabschnitt 3 (EU 1) wurde von der Auftraggeberin nach durchgeführter Submission (es gingen 11 Angebote für dieses Los ein) erneut in die Phase der Angebotsvorbereitung zurückversetzt. Diese Zurückversetzung wurde erforderlich, nachdem die Auftraggeberin Fehler im Leistungsverzeichnis zum Los 1 identifizierte. Diese Fehler behob die Auftraggeberin unmittelbar nach der Kenntniserlangung. Auf Grundlage des angepassten Leistungsverzeichnisses und weiterer angepasster Ausschreibungsunterlagen zum Los 1 wurden die Bieter aufgefordert ihre Angebote zum Los 1 – unter Zugrundelegung der angepassten Ausschreibungsunterlagen – fortzuschreiben und angepasst einzureichen. Auf diese Aufforderung hin gingen der Auftraggeberin fünf fortgeschriebene Angebote zum Los 1 ein. Diese wurden in einem separaten Submissionstermin nach den Vorgaben der VOB/A-EG geöffnet.
Das Los 1 – Bauabschnitt 3 (EU 1) wurde von der Auftraggeberin nach durchgeführter Submission (es gingen 11 Angebote für dieses Los ein) erneut in die Phase der Angebotsvorbereitung zurückversetzt. Diese Zurückversetzung wurde erforderlich, nachdem die Auftraggeberin Fehler im Leistungsverzeichnis zum Los 1 identifizierte. Diese Fehler behob die Auftraggeberin unmittelbar nach der Kenntniserlangung. Auf Grundlage des angepassten Leistungsverzeichnisses und weiterer angepasster Ausschreibungsunterlagen zum Los 1 wurden die Bieter aufgefordert ihre Angebote zum Los 1 – unter Zugrundelegung der angepassten Ausschreibungsunterlagen – fortzuschreiben und angepasst einzureichen. Auf diese Aufforderung hin gingen der Auftraggeberin fünf fortgeschriebene Angebote zum Los 1 ein. Diese wurden in einem separaten Submissionstermin nach den Vorgaben der VOB/A-EG geöffnet.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-16 📅
Name: M.U.P Kabelmontagen und Baumanagement GmbH
Postanschrift: Kurze Badlow 2-4
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-08 📅
Name: LEC Construction International GmbH
Postanschrift: Potsdamer Platz 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt,ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt,ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.