M7: Sofern der Bieter die geforderte Leistung nicht selbst erbringt und/oder Subunternehmer einsetzen will, hat er den Teil der Leistung zu beschreiben, den er durch Subunternehmer erbringen lassen will. Sofern der Subunternehmer bereits bekannt ist, so hat er auch vom Subunternehmer die entsprechenden Eignungs-nachweise zu erbringen.Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 18 sowie ggf. § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen (s. ZE1) abzugeben. Sofern der Bieter die Leistung, bzw. Teile der Leistung, nicht nur im Ausland mit ausländischen Arbeitskräften erbringen will, so hat er für die Leistung den gültigen Mindestlohn von 8,85 EUR, bzw. den Mindestlohn des für als allgemein gültig erklärten Tarifvertrags zu zahlen.