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Bundeswehrangehörige der DEU Einsatzkontingente in Auslandsverwendungen, sowie in Einsatz gleichen Verwendungen im Ausland, sind im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und unter Berücksichtigung der besonderen Belastungen angemessen zu betreuen. Hierzu zählt der Empfang deutschsprachiger Rundfunk- und Fernsehsender im Allgemeinen, sowie der Empfang der Sender BWTV und Radio Andernach im Besonderen. Letztgenannte Sender stellen exklusiv auf die Bedürfnisse der Nutzer zusammengestellte und abgestimmte Inhalte aus den Bereichen Nachrichten, Kultur, Gesellschaft, Sport und Unterhaltung bereit, auch dort, wo die gängigen Sender nicht oder nur eingeschränkt, d.h. um hochwertige Inhalte reduziert, zu empfangen sind. Darüber hinaus dienen die Bundeswehr eigenen Sender durch die Übermittlung von Grüßen aus der Heimat in besonderem Maße der Kontaktpflege mit den Angehörigen.
Die redaktionelle und technische Produktion sowie die Bereitstellung des Sendesignals, sowohl von BWTV als auch Radio Andernach, erfolgt durch das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw) in Mayen.
Die Verbreitung der Sendesignale in die zu versorgenden Gebiete soll durch einen externen Dienstleister erbracht werden.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen sowohl die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, wie Transponderkapazität, Havarieplayout, Hotline, etc., als auch die Übertragung des Signals vom ZOpKomBw zur Satellitenplattform des Auftragnehmers, sowie die Bereitstellung, Verschlüsselung, Übertragung, Empfang am Bestimmungsort. Dabei soll das BWTV Programm in gängiger SD-Fernsehqualität empfangen werden können. Das Bundeswehr Radioprogramm „Radio Andernach“ ist dabei auf gleichem Wege (parallel zu BWTV) zu übertragen und soll in gängiger Radioqualität empfangen werden.
Darüber hinaus soll der Auftragnehmer 220 handelsübliche, marktgängige, marktverfügbare Satellitenreceiver und das dazugehörige Equipment [2 x Smartcart pro Receiver (Verschlüsselung), Kabel o.ä.] liefern, so dass der Nutzer die Receiver vor Ort mit wenigen Handgriffen aufbauen kann. Hierfür wird darüber hinaus für jeden Receiver eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise erwartet. Die Satellitenreceiver müssen bei Übertragungsbeginn am 01.03.16 an den jeweiligen Standorten sein. Für die Verteilung an die Standorte benötigt ZOpKomBw ca. einen Monat. Die Laufzeit für die Übertragung der Programme erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016. Die Lieferung der Receiver soll möglichst noch im Dezember 2015 erfolgen.
In Abhängigkeit der Einsatzgebiete sendet der Auftragnehmer mit einer Satellitenstation (Uplink) das Programm „BWTV“ und „Radio Andernach“ auf entsprechende Satelliten.
Die Bandbreite für die Ausstrahlung von BWTV und Radio Andernach muss mindestens so dimensioniert sein, dass die Programme in gängiger SD-Fernseh- bzw. Radioqualität empfangen werden können.
Alle Übertragungskapazitäten müssen ausschließlich der Bundeswehr für die Ausstrahlung von BWTV und Radio Andernach mit einer Service-Verfügbarkeit von 99,7 % p.a. zur Verfügung stehen.
Bei der Auswahl der Satellitentransponder ist darauf zu achten, dass der Empfang von BWTV und Radio Andernach auch auf den schwimmenden Einheiten, insbesondere auch während der Fahrt, mit den an Bord befindlichen Antennenanlagen Seatel 5004 und bei ungünstigen Witterungsverhältnissen sichergestellt wird.
Die Größe der Antennen im stationären Einsatz (auf Land) ist auf max. 2,4 m Durchmesser limitiert.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Übertragungskapazität auf geeigneten Satelliten bereit, die die Empfangsgebiete Eurasien, Ost-Afrika sowie Nord-West-Afrika ausreichend abdecken. Dabei soll sich der Auftragnehmer an Footprint und Leistung der derzeit genutzten Satelliten orientieren. Für das Empfangsgebiet Eurasien wird derzeit die DVB-S-Plattform_HOT BIRD 13 (13°East), Transponder 127, für das Empfangsgebiet Ost-Afrika die DVB-S-Plattform NSS 12 und für das Empfangsgebiet Nord-West-Afrika die DVB-S-Plattform EUTELSAT 7 WEST A genutzt.
Zur Gewährleistung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunkstaatsvertrages und Auflagen, die durch die Ausstrahlung verschiedener Beiträge seitens der Programm- / Inhaltanbieter bestehen, ist die Verwendung eines markgängigen und marktverfügbaren Verschlüsselungsverfahrens vorzusehen, das von allen Programm- / Inhaltanbietern, mindestens aber durch die Programmanbieter SKY, ProsiebenSat1 Group, RTL Group, öffentlich rechtliche Sendeanstalten (ARD, ZDF, etc.), akzeptiert wird.
Geplanter Projektablauf:
Abgabetermin Teilnahmeantrag: 01.10.2015, 14:00 Uhr
Versendung der Vergabeunterlagen 08.10.2015
Fristende für die Hereingabe der Bieterfragen 22.10.2015
Angebotsschlusstermin 29.10.2015, 14:00 Uhr
Angebotsbindefrist 31.01.2016
Vertragsschluss 12.2015
Projektbeginn 12.2015
Übertragungsbeginn 03.2016
Projektende 12.2016
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Übertragung des Signals ab dem 01.03.2016 funktioniert.
Es soll ein Kündigungsrecht vereinbart werden, das dem Auftraggeber die Möglichkeit gibt, die Leistungen ganz oder teilweise zu kündigen.
Es ist eine Vertragsstrafe vorgesehen. Diese Vertragsstrafe gilt für die Fälle des Verzugs als auch für die Nichterfüllung und die nicht gehörige Erfüllung. Diese Vertragsstrafe beträgt 5 v.H. des Preises des rückständigen Teils der Leistung. Im Übrigen kommt § 11 VOL/B mit dem hierzu gehörenden ZVB/BMVg zur Anwendung. Darüber hinaus sind weitere Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-02.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-09-02
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Auftragsbekanntmachung
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2016-01-19
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Ergänzende Angaben
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