Bundeswehrangehörige der DEU Einsatzkontingente in Auslandsverwendungen, sowie in Einsatz gleichen Verwendungen im Ausland, sind im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und unter Berücksichtigung der besonderen Belastungen angemessen zu betreuen. Hierzu zählt der Empfang deutschsprachiger Rundfunk- und Fernsehsender im Allgemeinen, sowie der Empfang der Sender BWTV und Radio Andernach im Besonderen. Letztgenannte Sender stellen exklusiv auf die Bedürfnisse der Nutzer zusammengestellte und abgestimmte Inhalte aus den Bereichen Nachrichten, Kultur, Gesellschaft, Sport und Unterhaltung bereit, auch dort, wo die gängigen Sender nicht oder nur eingeschränkt, d.h. um hochwertige Inhalte reduziert, zu empfangen sind. Darüber hinaus dienen die Bundeswehr eigenen Sender durch die Übermittlung von Grüßen aus der Heimat in besonderem Maße der Kontaktpflege mit den Angehörigen. Die redaktionelle und technische Produktion sowie die Bereitstellung des Sendesignals, sowohl von BWTV als auch Radio Andernach, erfolgt durch das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw) in Mayen. Die Verbreitung der Sendesignale in die zu versorgenden Gebiete soll durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen sowohl die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, wie Transponderkapazität, Havarieplayout, Hotline, etc., als auch die Übertragung des Signals vom ZOpKomBw zur Satellitenplattform des Auftragnehmers, sowie die Bereitstellung, Verschlüsselung, Übertragung, Empfang am Bestimmungsort. Dabei soll das BWTV Programm in gängiger SD-Fernsehqualität empfangen werden können. Das Bundeswehr Radioprogramm „Radio Andernach“ ist dabei auf gleichem Wege (parallel zu BWTV) zu übertragen und soll in gängiger Radioqualität empfangen werden. Darüber hinaus soll der Auftragnehmer 220 handelsübliche, marktgängige, marktverfügbare Satellitenreceiver und das dazugehörige Equipment [2 x Smartcart pro Receiver (Verschlüsselung), Kabel o.ä.] liefern, so dass der Nutzer die Receiver vor Ort mit wenigen Handgriffen aufbauen kann. Hierfür wird darüber hinaus für jeden Receiver eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise erwartet. Die Satellitenreceiver müssen bei Übertragungsbeginn am 01.03.16 an den jeweiligen Standorten sein. Für die Verteilung an die Standorte benötigt ZOpKomBw ca. einen Monat. Die Laufzeit für die Übertragung der Programme erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016. Die Lieferung der Receiver soll möglichst noch im Dezember 2015 erfolgen. In Abhängigkeit der Einsatzgebiete sendet der Auftragnehmer mit einer Satellitenstation (Uplink) das Programm „BWTV“ und „Radio Andernach“ auf entsprechende Satelliten. Die Bandbreite für die Ausstrahlung von BWTV und Radio Andernach muss mindestens so dimensioniert sein, dass die Programme in gängiger SD-Fernseh- bzw. Radioqualität empfangen werden können. Alle Übertragungskapazitäten müssen ausschließlich der Bundeswehr für die Ausstrahlung von BWTV und Radio Andernach mit einer Service-Verfügbarkeit von 99,7 % p.a. zur Verfügung stehen. Bei der Auswahl der Satellitentransponder ist darauf zu achten, dass der Empfang von BWTV und Radio Andernach auch auf den schwimmenden Einheiten, insbesondere auch während der Fahrt, mit den an Bord befindlichen Antennenanlagen Seatel 5004 und bei ungünstigen Witterungsverhältnissen sichergestellt wird. Die Größe der Antennen im stationären Einsatz (auf Land) ist auf max. 2,4 m Durchmesser limitiert. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Übertragungskapazität auf geeigneten Satelliten bereit, die die Empfangsgebiete Eurasien, Ost-Afrika sowie Nord-West-Afrika ausreichend abdecken. Dabei soll sich der Auftragnehmer an Footprint und Leistung der derzeit genutzten Satelliten orientieren. Für das Empfangsgebiet Eurasien wird derzeit die DVB-S-Plattform_HOT BIRD 13 (13°East), Transponder 127, für das Empfangsgebiet Ost-Afrika die DVB-S-Plattform NSS 12 und für das Empfangsgebiet Nord-West-Afrika die DVB-S-Plattform EUTELSAT 7 WEST A genutzt. Zur Gewährleistung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunkstaatsvertrages und Auflagen, die durch die Ausstrahlung verschiedener Beiträge seitens der Programm- / Inhaltanbieter bestehen, ist die Verwendung eines markgängigen und marktverfügbaren Verschlüsselungsverfahrens vorzusehen, das von allen Programm- / Inhaltanbietern, mindestens aber durch die Programmanbieter SKY, ProsiebenSat1 Group, RTL Group, öffentlich rechtliche Sendeanstalten (ARD, ZDF, etc.), akzeptiert wird. Geplanter Projektablauf: Abgabetermin Teilnahmeantrag: 01.10.2015, 14:00 Uhr Versendung der Vergabeunterlagen 08.10.2015 Fristende für die Hereingabe der Bieterfragen 22.10.2015 Angebotsschlusstermin 29.10.2015, 14:00 Uhr Angebotsbindefrist 31.01.2016 Vertragsschluss 12.2015 Projektbeginn 12.2015 Übertragungsbeginn 03.2016 Projektende 12.2016 Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Übertragung des Signals ab dem 01.03.2016 funktioniert. Es soll ein Kündigungsrecht vereinbart werden, das dem Auftraggeber die Möglichkeit gibt, die Leistungen ganz oder teilweise zu kündigen. Es ist eine Vertragsstrafe vorgesehen. Diese Vertragsstrafe gilt für die Fälle des Verzugs als auch für die Nichterfüllung und die nicht gehörige Erfüllung. Diese Vertragsstrafe beträgt 5 v.H. des Preises des rückständigen Teils der Leistung. Im Übrigen kommt § 11 VOL/B mit dem hierzu gehörenden ZVB/BMVg zur Anwendung. Darüber hinaus sind weitere Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2015-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Satellitenverbindungen
Menge oder Umfang: Satellitenübertragung des Bundeswehrfernsehens (BwTV).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Satellitenverbindungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: baainbwu2.4@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 26140018284📞
Fax: +49 26140018208 📠
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge (mit Nachweisen) in deutscher Sprache, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
"Nicht Öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren
Q/U2DK/FA129/2B571
Schlusstermin: 1.10.2015.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge (mit Nachweisen) in deutscher Sprache, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
"Nicht Öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren
Q/U2DK/FA129/2B571
Schlusstermin: 1.10.2015.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bundeswehrangehörige der DEU Einsatzkontingente in Auslandsverwendungen, sowie in Einsatz gleichen Verwendungen im Ausland, sind im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und unter Berücksichtigung der besonderen Belastungen angemessen zu betreuen. Hierzu zählt der Empfang deutschsprachiger Rundfunk- und Fernsehsender im Allgemeinen, sowie der Empfang der Sender BWTV und Radio Andernach im Besonderen. Letztgenannte Sender stellen exklusiv auf die Bedürfnisse der Nutzer zusammengestellte und abgestimmte Inhalte aus den Bereichen Nachrichten, Kultur, Gesellschaft, Sport und Unterhaltung bereit, auch dort, wo die gängigen Sender nicht oder nur eingeschränkt, d.h. um hochwertige Inhalte reduziert, zu empfangen sind. Darüber hinaus dienen die Bundeswehr eigenen Sender durch die Übermittlung von Grüßen aus der Heimat in besonderem Maße der Kontaktpflege mit den Angehörigen.
Bundeswehrangehörige der DEU Einsatzkontingente in Auslandsverwendungen, sowie in Einsatz gleichen Verwendungen im Ausland, sind im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und unter Berücksichtigung der besonderen Belastungen angemessen zu betreuen. Hierzu zählt der Empfang deutschsprachiger Rundfunk- und Fernsehsender im Allgemeinen, sowie der Empfang der Sender BWTV und Radio Andernach im Besonderen. Letztgenannte Sender stellen exklusiv auf die Bedürfnisse der Nutzer zusammengestellte und abgestimmte Inhalte aus den Bereichen Nachrichten, Kultur, Gesellschaft, Sport und Unterhaltung bereit, auch dort, wo die gängigen Sender nicht oder nur eingeschränkt, d.h. um hochwertige Inhalte reduziert, zu empfangen sind. Darüber hinaus dienen die Bundeswehr eigenen Sender durch die Übermittlung von Grüßen aus der Heimat in besonderem Maße der Kontaktpflege mit den Angehörigen.
Die redaktionelle und technische Produktion sowie die Bereitstellung des Sendesignals, sowohl von BWTV als auch Radio Andernach, erfolgt durch das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw) in Mayen.
Die Verbreitung der Sendesignale in die zu versorgenden Gebiete soll durch einen externen Dienstleister erbracht werden.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen sowohl die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, wie Transponderkapazität, Havarieplayout, Hotline, etc., als auch die Übertragung des Signals vom ZOpKomBw zur Satellitenplattform des Auftragnehmers, sowie die Bereitstellung, Verschlüsselung, Übertragung, Empfang am Bestimmungsort. Dabei soll das BWTV Programm in gängiger SD-Fernsehqualität empfangen werden können. Das Bundeswehr Radioprogramm „Radio Andernach“ ist dabei auf gleichem Wege (parallel zu BWTV) zu übertragen und soll in gängiger Radioqualität empfangen werden.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen sowohl die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, wie Transponderkapazität, Havarieplayout, Hotline, etc., als auch die Übertragung des Signals vom ZOpKomBw zur Satellitenplattform des Auftragnehmers, sowie die Bereitstellung, Verschlüsselung, Übertragung, Empfang am Bestimmungsort. Dabei soll das BWTV Programm in gängiger SD-Fernsehqualität empfangen werden können. Das Bundeswehr Radioprogramm „Radio Andernach“ ist dabei auf gleichem Wege (parallel zu BWTV) zu übertragen und soll in gängiger Radioqualität empfangen werden.
Darüber hinaus soll der Auftragnehmer 220 handelsübliche, marktgängige, marktverfügbare Satellitenreceiver und das dazugehörige Equipment [2 x Smartcart pro Receiver (Verschlüsselung), Kabel o.ä.] liefern, so dass der Nutzer die Receiver vor Ort mit wenigen Handgriffen aufbauen kann. Hierfür wird darüber hinaus für jeden Receiver eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise erwartet. Die Satellitenreceiver müssen bei Übertragungsbeginn am 01.03.16 an den jeweiligen Standorten sein. Für die Verteilung an die Standorte benötigt ZOpKomBw ca. einen Monat. Die Laufzeit für die Übertragung der Programme erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016. Die Lieferung der Receiver soll möglichst noch im Dezember 2015 erfolgen.
Darüber hinaus soll der Auftragnehmer 220 handelsübliche, marktgängige, marktverfügbare Satellitenreceiver und das dazugehörige Equipment [2 x Smartcart pro Receiver (Verschlüsselung), Kabel o.ä.] liefern, so dass der Nutzer die Receiver vor Ort mit wenigen Handgriffen aufbauen kann. Hierfür wird darüber hinaus für jeden Receiver eine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise erwartet. Die Satellitenreceiver müssen bei Übertragungsbeginn am 01.03.16 an den jeweiligen Standorten sein. Für die Verteilung an die Standorte benötigt ZOpKomBw ca. einen Monat. Die Laufzeit für die Übertragung der Programme erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.03.2016 bis zum 31.12.2016. Die Lieferung der Receiver soll möglichst noch im Dezember 2015 erfolgen.
In Abhängigkeit der Einsatzgebiete sendet der Auftragnehmer mit einer Satellitenstation (Uplink) das Programm „BWTV“ und „Radio Andernach“ auf entsprechende Satelliten.
Die Bandbreite für die Ausstrahlung von BWTV und Radio Andernach muss mindestens so dimensioniert sein, dass die Programme in gängiger SD-Fernseh- bzw. Radioqualität empfangen werden können.
Alle Übertragungskapazitäten müssen ausschließlich der Bundeswehr für die Ausstrahlung von BWTV und Radio Andernach mit einer Service-Verfügbarkeit von 99,7 % p.a. zur Verfügung stehen.
Bei der Auswahl der Satellitentransponder ist darauf zu achten, dass der Empfang von BWTV und Radio Andernach auch auf den schwimmenden Einheiten, insbesondere auch während der Fahrt, mit den an Bord befindlichen Antennenanlagen Seatel 5004 und bei ungünstigen Witterungsverhältnissen sichergestellt wird.
Bei der Auswahl der Satellitentransponder ist darauf zu achten, dass der Empfang von BWTV und Radio Andernach auch auf den schwimmenden Einheiten, insbesondere auch während der Fahrt, mit den an Bord befindlichen Antennenanlagen Seatel 5004 und bei ungünstigen Witterungsverhältnissen sichergestellt wird.
Die Größe der Antennen im stationären Einsatz (auf Land) ist auf max. 2,4 m Durchmesser limitiert.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Übertragungskapazität auf geeigneten Satelliten bereit, die die Empfangsgebiete Eurasien, Ost-Afrika sowie Nord-West-Afrika ausreichend abdecken. Dabei soll sich der Auftragnehmer an Footprint und Leistung der derzeit genutzten Satelliten orientieren. Für das Empfangsgebiet Eurasien wird derzeit die DVB-S-Plattform_HOT BIRD 13 (13°East), Transponder 127, für das Empfangsgebiet Ost-Afrika die DVB-S-Plattform NSS 12 und für das Empfangsgebiet Nord-West-Afrika die DVB-S-Plattform EUTELSAT 7 WEST A genutzt.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Übertragungskapazität auf geeigneten Satelliten bereit, die die Empfangsgebiete Eurasien, Ost-Afrika sowie Nord-West-Afrika ausreichend abdecken. Dabei soll sich der Auftragnehmer an Footprint und Leistung der derzeit genutzten Satelliten orientieren. Für das Empfangsgebiet Eurasien wird derzeit die DVB-S-Plattform_HOT BIRD 13 (13°East), Transponder 127, für das Empfangsgebiet Ost-Afrika die DVB-S-Plattform NSS 12 und für das Empfangsgebiet Nord-West-Afrika die DVB-S-Plattform EUTELSAT 7 WEST A genutzt.
Zur Gewährleistung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunkstaatsvertrages und Auflagen, die durch die Ausstrahlung verschiedener Beiträge seitens der Programm- / Inhaltanbieter bestehen, ist die Verwendung eines markgängigen und marktverfügbaren Verschlüsselungsverfahrens vorzusehen, das von allen Programm- / Inhaltanbietern, mindestens aber durch die Programmanbieter SKY, ProsiebenSat1 Group, RTL Group, öffentlich rechtliche Sendeanstalten (ARD, ZDF, etc.), akzeptiert wird.
Zur Gewährleistung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunkstaatsvertrages und Auflagen, die durch die Ausstrahlung verschiedener Beiträge seitens der Programm- / Inhaltanbieter bestehen, ist die Verwendung eines markgängigen und marktverfügbaren Verschlüsselungsverfahrens vorzusehen, das von allen Programm- / Inhaltanbietern, mindestens aber durch die Programmanbieter SKY, ProsiebenSat1 Group, RTL Group, öffentlich rechtliche Sendeanstalten (ARD, ZDF, etc.), akzeptiert wird.
Fristende für die Hereingabe der Bieterfragen 22.10.2015
Angebotsschlusstermin 29.10.2015, 14:00 Uhr
Angebotsbindefrist 31.01.2016
Vertragsschluss 12.2015
Projektbeginn 12.2015
Übertragungsbeginn 03.2016
Projektende 12.2016
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Übertragung des Signals ab dem 01.03.2016 funktioniert.
Es soll ein Kündigungsrecht vereinbart werden, das dem Auftraggeber die Möglichkeit gibt, die Leistungen ganz oder teilweise zu kündigen.
Es ist eine Vertragsstrafe vorgesehen. Diese Vertragsstrafe gilt für die Fälle des Verzugs als auch für die Nichterfüllung und die nicht gehörige Erfüllung. Diese Vertragsstrafe beträgt 5 v.H. des Preises des rückständigen Teils der Leistung. Im Übrigen kommt § 11 VOL/B mit dem hierzu gehörenden ZVB/BMVg zur Anwendung. Darüber hinaus sind weitere Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Es ist eine Vertragsstrafe vorgesehen. Diese Vertragsstrafe gilt für die Fälle des Verzugs als auch für die Nichterfüllung und die nicht gehörige Erfüllung. Diese Vertragsstrafe beträgt 5 v.H. des Preises des rückständigen Teils der Leistung. Im Übrigen kommt § 11 VOL/B mit dem hierzu gehörenden ZVB/BMVg zur Anwendung. Darüber hinaus sind weitere Schadensersatzansprüche vorbehalten.
Referenznummer: Q U2DK FA129 2B571
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr (ZOpKomBw), Mayen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Nachweise gem. Ziffer III.2.2 und III.2.3 sind mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen einer formlosen Bewerbung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers;
— Angaben zum Jahresumsatz und der Beschäftigungszahl des Bewerbers,
— ausgefülltes Formblatt BAAINBw B 013d Stand 01/2014 (zu beziehen im Internet unter www.baainbw.org, Rubrik „Vergabe/Formulare/Anlageblätter“ mit Firmenstempel und Unterschrift versehen und unterschrieben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis über Erfahrungen in der Übertragung von Fernsehkanälen via Satellit einschließlich der Verschlüsselung des Signals.
Zum Nachweis ist mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten zwei Jahren anzugeben unter Nennung einer Referenzperson mit Namen und Telefonnummer, die bereit ist Auskünfte zu erteilen.
Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er ein marktverfügbares Verschlüsselungssystem vorsehen wird, welches mindestens von den Programmanbietern SKY, ProsiebenSat1 Group, RTL Group sowie den öffentlich rechtlichen Sendeanstalten (ARD, ZDF etc.) akzeptiert wird.
Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass er ein marktverfügbares Verschlüsselungssystem vorsehen wird, welches mindestens von den Programmanbietern SKY, ProsiebenSat1 Group, RTL Group sowie den öffentlich rechtlichen Sendeanstalten (ARD, ZDF etc.) akzeptiert wird.
Hinweis: Der ausgewählte Bieter hat dies nach Vertragsschluss durch Vorlage eines geeigneten schriftlichen Nachweises zu bestätigen.
Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass für das von ihm vorgesehene Verschlüsselungsverfahren mindestens ein handelsübliches Empfangsgerät verwendbar ist.
Der Bieter muss durch geeignete Dokumente nachweisen, dass er über ein Qualitätssicherungssystem gemäß NATO Standard (AQAP) oder ISO 9001 verfügt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vorauszahlungen werden nicht gewährt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei der Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied die Nachweise gemäß Abschnitt III.2 vorlegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden ausgeschlossen; es gelten die Auftragsbedingungen des Auftraggebers.
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-10-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Schneider
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – E 1.1 Angebotssammelstelle
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Kontaktperson: Angebotssammelstelle – E 1.1
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-12-07 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q U2DK FA129 2B571
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge (mit Nachweisen) in deutscher Sprache, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
"Nicht Öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren
Q/U2DK/FA129/2B571
Schlusstermin: 1.10.2015.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, bei der unter I.1. genannten Vergabestelle rügen.
Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I. 1) genannten Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle eingereicht werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter I. 1) genannten Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle eingereicht werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 172-313317 (2015-09-02)
Ergänzende Angaben (2016-01-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben