Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Straßensanierungsprodukten an die Straßen- und Autobahnmeistereien des Landes Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen je Los (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG). Die Straßensanierungsprodukte sollen zur Sanierung und Reparatur von Schadstellen auf Autobahnen, Bundes-, Kreis- und Landstraßen verwendet werden. Insbesondere zum Verschließen von Aufbrüchen in allen üblichen Asphaltdeckenbelägen und Betonflächen, sowie zur Angleichung von Kanalschächten und Rinnenabläufen. Die Schadstellen müssen ohne Vorbehandlung mit dem Kaltmischgut bearbeitungs- und einbaufähig sein. Der Einsatz erfolgt in allen Temperaturbereichen und muss von +40 bis -20 Grad Celsius gewährleistet sein. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaften sind den jeweiligen Losen im Angebotsvordruck zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne angebotene Positionen nachträglich ohne Konventionalstrafe aus dem Angebot herauszunehmen. Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01. Januar 2016 und hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten. Während dieser Zeit besteht eine Preisbindung. Es besteht ferner die Option von drei einseitigen Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens 15. September 2015, 15. September 2016 und 15. September 2017 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-15.
Auftragsbekanntmachung (2015-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bitumen und Asphalt
Menge oder Umfang:
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. der Option beträgt ca. 4.600.000,00 EUR netto (ohne Umsatzsteuer). Bei den im Angebotsvordruck aufgeführten Bestellmengen handelt es sich um die Mengen, die im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 in Auftrag gegeben wurden. Dieses in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf- / Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A-EG). Das hier genannte Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des Logistik Zentrum Niedersachsen – die Behörden und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung – erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme inkl. der Option beträgt ca. 4.600.000,00 EUR netto (ohne Umsatzsteuer). Bei den im Angebotsvordruck aufgeführten Bestellmengen handelt es sich um die Mengen, die im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 in Auftrag gegeben wurden. Dieses in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf- / Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A-EG). Das hier genannte Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der Kunden des Logistik Zentrum Niedersachsen – die Behörden und Dienststellen der niedersächsischen Landesverwaltung – erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bitumen und Asphalt📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Zum Nachweis der Eignung der Produkte haben die Bieter auf Verlangen der Vergabestelle kurzfristig EG-Sicherheitsdatenblätter zu den angebotenen Produkten vorzulegen. Die Sicherheitsdatenblätter dienen nur Informationszwecken und werden daher nicht bewertet. Des Weiteren sind ebenfalls auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung – Datenblätter bzw. Produkt-/Baubeschreibungen vorzulegen, aus denen eindeutig die Angaben zur Zusammensetzung der vorgesehenen Baustoffe und der Baustoffgemische, sowie das Ergebnis der folgenden Prüfungen hervorgehen:
a) Prüfstelle
b) Prüfberichtnummer und Datum
c) Datum und Ort der Probenahme
d) Art und Herkunft des Asphaltmischgutes
e) Art, Gewinnungsort und Hersteller der Gesteinskörnungen
f) Korngrößenverteilung gemäß DIN EN 933-1 und DIN EN 933-10, TP Gestein-StB, Teile 4.1.2 und 4.1.4
g) Rohdichte der Gesteinskörnung gemäß DIN EN 1097-7
h) Untersuchung der Gesteinskörnungen nach TL Gestein-StB (EN 13043)
i) Angabe des verwendeten Bindemittels (DIN EN 12591, 13808, 10234, 15322)
j) Bindemittelgehalt gemäß DIN EN 1428 und TP Asphalt-StB, Teil 1
k) Haftverhalten mit Referenzgesteinskörnung
l) Brechverhalten nach DIN EN 13075-2
m) Erweichungspunkt Ring und Kugel (am frischen und zurückgewonnen Bindemittel) gemäß DIN EN 1427
n) Penetration bei 25°C (am frischen und zurückgewonnenen Bindemittel) gemäß DIN EN 1426
o) Lagerbeständigkeit Differenz Erweichungspunkt Ring und Kugel gemäß DIN EN 13339 und DIN EN 1427
p) Art, Menge und Eigenschaften der Zusätze
q) Korngrößenverteilung gemäß TP Asphalt-StB, Teil 2
r) Rohdichte des Asphaltmischgutes gemäß TP Asphalt-StB, Teil 5
s) Raumdichte gemäß TP Asphalt-StB, Teil 6
t) Hohlraumgehalt gemäß TP Asphalt-StB, Teil 8
u) Schüttelabrieb gemäß TP Asphalt-StB, Teil 93
v) Kornverlust gemäß TP Asphalt-StB, Teil 17
Dem Angebot ist eine schriftliche Garantie des Herstellers beizufügen, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lagerstabilität sowie die Mindesthaltbarkeit von mindestens 6 Monaten garantiert sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ggf. Bemusterungen der angebotenen Produkte in den einzelnen Geschäftsbereichen durchzuführen, die nicht Testzwecken zugedacht sind, sondern lediglich der Verifizierung dienen. Die Bemusterungen sollen im September 2015 erfolgen. Die Muster sind nach Anforderung mit dem Bieternamen zu beschriften, der entsprechenden Positionsnummer zu versehen und innerhalb von 14 Kalendertagen kostenlos an die in der Anforderung genannte Lieferadresse zu übersenden. Die gesamte Bemusterung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 111 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Zum Nachweis der Eignung der Produkte haben die Bieter auf Verlangen der Vergabestelle kurzfristig EG-Sicherheitsdatenblätter zu den angebotenen Produkten vorzulegen. Die Sicherheitsdatenblätter dienen nur Informationszwecken und werden daher nicht bewertet. Des Weiteren sind ebenfalls auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung – Datenblätter bzw. Produkt-/Baubeschreibungen vorzulegen, aus denen eindeutig die Angaben zur Zusammensetzung der vorgesehenen Baustoffe und der Baustoffgemische, sowie das Ergebnis der folgenden Prüfungen hervorgehen:
a) Prüfstelle
b) Prüfberichtnummer und Datum
c) Datum und Ort der Probenahme
d) Art und Herkunft des Asphaltmischgutes
e) Art, Gewinnungsort und Hersteller der Gesteinskörnungen
f) Korngrößenverteilung gemäß DIN EN 933-1 und DIN EN 933-10, TP Gestein-StB, Teile 4.1.2 und 4.1.4
g) Rohdichte der Gesteinskörnung gemäß DIN EN 1097-7
h) Untersuchung der Gesteinskörnungen nach TL Gestein-StB (EN 13043)
i) Angabe des verwendeten Bindemittels (DIN EN 12591, 13808, 10234, 15322)
j) Bindemittelgehalt gemäß DIN EN 1428 und TP Asphalt-StB, Teil 1
k) Haftverhalten mit Referenzgesteinskörnung
l) Brechverhalten nach DIN EN 13075-2
m) Erweichungspunkt Ring und Kugel (am frischen und zurückgewonnen Bindemittel) gemäß DIN EN 1427
n) Penetration bei 25°C (am frischen und zurückgewonnenen Bindemittel) gemäß DIN EN 1426
o) Lagerbeständigkeit Differenz Erweichungspunkt Ring und Kugel gemäß DIN EN 13339 und DIN EN 1427
p) Art, Menge und Eigenschaften der Zusätze
q) Korngrößenverteilung gemäß TP Asphalt-StB, Teil 2
r) Rohdichte des Asphaltmischgutes gemäß TP Asphalt-StB, Teil 5
s) Raumdichte gemäß TP Asphalt-StB, Teil 6
t) Hohlraumgehalt gemäß TP Asphalt-StB, Teil 8
u) Schüttelabrieb gemäß TP Asphalt-StB, Teil 93
v) Kornverlust gemäß TP Asphalt-StB, Teil 17
Dem Angebot ist eine schriftliche Garantie des Herstellers beizufügen, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lagerstabilität sowie die Mindesthaltbarkeit von mindestens 6 Monaten garantiert sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ggf. Bemusterungen der angebotenen Produkte in den einzelnen Geschäftsbereichen durchzuführen, die nicht Testzwecken zugedacht sind, sondern lediglich der Verifizierung dienen. Die Bemusterungen sollen im September 2015 erfolgen. Die Muster sind nach Anforderung mit dem Bieternamen zu beschriften, der entsprechenden Positionsnummer zu versehen und innerhalb von 14 Kalendertagen kostenlos an die in der Anforderung genannte Lieferadresse zu übersenden. Die gesamte Bemusterung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 111 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Straßensanierungsprodukten an die Straßen- und Autobahnmeistereien des Landes Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen je Los (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG). Die Straßensanierungsprodukte sollen zur Sanierung und Reparatur von Schadstellen auf Autobahnen, Bundes-, Kreis- und Landstraßen verwendet werden. Insbesondere zum Verschließen von Aufbrüchen in allen üblichen Asphaltdeckenbelägen und Betonflächen, sowie zur Angleichung von Kanalschächten und Rinnenabläufen. Die Schadstellen müssen ohne Vorbehandlung mit dem Kaltmischgut bearbeitungs- und einbaufähig sein. Der Einsatz erfolgt in allen Temperaturbereichen und muss von +40 bis -20 Grad Celsius gewährleistet sein. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaften sind den jeweiligen Losen im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Straßensanierungsprodukten an die Straßen- und Autobahnmeistereien des Landes Niedersachsen mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Unternehmen je Los (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG). Die Straßensanierungsprodukte sollen zur Sanierung und Reparatur von Schadstellen auf Autobahnen, Bundes-, Kreis- und Landstraßen verwendet werden. Insbesondere zum Verschließen von Aufbrüchen in allen üblichen Asphaltdeckenbelägen und Betonflächen, sowie zur Angleichung von Kanalschächten und Rinnenabläufen. Die Schadstellen müssen ohne Vorbehandlung mit dem Kaltmischgut bearbeitungs- und einbaufähig sein. Der Einsatz erfolgt in allen Temperaturbereichen und muss von +40 bis -20 Grad Celsius gewährleistet sein. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaften sind den jeweiligen Losen im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne angebotene Positionen nachträglich ohne Konventionalstrafe aus dem Angebot herauszunehmen.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01. Januar 2016 und hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten. Während dieser Zeit besteht eine Preisbindung. Es besteht ferner die Option von drei einseitigen Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens 15. September 2015, 15. September 2016 und 15. September 2017 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01. Januar 2016 und hat eine Laufzeit von zunächst 12 Monaten. Während dieser Zeit besteht eine Preisbindung. Es besteht ferner die Option von drei einseitigen Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens 15. September 2015, 15. September 2016 und 15. September 2017 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Einkomponentiger gebrauchsfertiger offenporiger und wasserdurchlässiger Reparaturasphalt (OPA)
Kurze Beschreibung:
Einkomponentiger gebrauchsfertiger offenporiger und wasserdurchlässiger Reparaturasphalt (OPA), lösemittelfrei, für Flächen bis 1 m², bis 5 cm tief, reparierte Flächen müssen nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 30 Minuten ausgehärtet und ohne bleibende Verformungen befahrbar sein. Anteil an gebrochenen Kornoberflächen C100/0; C95/1;C90/1. Widerstand gegen Polieren PSV 48. Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen mind. 75 %. Mindestbindemittelgehalt min. 4,5 Vol.-%. Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper 24 bis 28 Vol.-%. Lieferungsbedingungen: Gebinde mit luftdichtem Wiederverschluss, mind. 6 Monate lagerfähig bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit, Palettenabnahme. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Einkomponentiger gebrauchsfertiger offenporiger und wasserdurchlässiger Reparaturasphalt (OPA), lösemittelfrei, für Flächen bis 1 m², bis 5 cm tief, reparierte Flächen müssen nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 30 Minuten ausgehärtet und ohne bleibende Verformungen befahrbar sein. Anteil an gebrochenen Kornoberflächen C100/0; C95/1;C90/1. Widerstand gegen Polieren PSV 48. Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen mind. 75 %. Mindestbindemittelgehalt min. 4,5 Vol.-%. Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper 24 bis 28 Vol.-%. Lieferungsbedingungen: Gebinde mit luftdichtem Wiederverschluss, mind. 6 Monate lagerfähig bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit, Palettenabnahme. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Reaktivasphalt
Kurze Beschreibung:
Reaktivasphalt, zweikomponentiges gebrauchsfertiges Kaltmischgut mit rein pflanzenbasierten verschnittenen oder gefluxtem Bitumen, kalt und witterungsunabhängig einbaubar, geringe Nachverdichtung, je nach Körnungsgröße von 2cm bis 15 cm tiefe Flächen überbaubar, reparierte Flächen müssen nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 30 Minuten ausgehärtet und ohne bleibende Verformungen befahrbar sein. Reparierte Flächen müssen bei Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen überbaubar sein. Anteil an gebrochenen Kornoberflächen C100/0; C95/1;C90/1. Widerstand gegen Polieren PSV 48. Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen mind. 85 %. Mindestbindemittelgehalt 6,0 M.-%. maximaler Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper 10,0 Vol.-%. Lieferungsbedingungen: Gebinde mit luftdichtem Wiederverschluss, mind. 6 Monate lagerfähig bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit, Palettenabnahme mit 2 Körnungsgrößen auf 1 Palette lieferbar. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Reaktivasphalt, zweikomponentiges gebrauchsfertiges Kaltmischgut mit rein pflanzenbasierten verschnittenen oder gefluxtem Bitumen, kalt und witterungsunabhängig einbaubar, geringe Nachverdichtung, je nach Körnungsgröße von 2cm bis 15 cm tiefe Flächen überbaubar, reparierte Flächen müssen nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 30 Minuten ausgehärtet und ohne bleibende Verformungen befahrbar sein. Reparierte Flächen müssen bei Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen überbaubar sein. Anteil an gebrochenen Kornoberflächen C100/0; C95/1;C90/1. Widerstand gegen Polieren PSV 48. Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen mind. 85 %. Mindestbindemittelgehalt 6,0 M.-%. maximaler Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper 10,0 Vol.-%. Lieferungsbedingungen: Gebinde mit luftdichtem Wiederverschluss, mind. 6 Monate lagerfähig bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit, Palettenabnahme mit 2 Körnungsgrößen auf 1 Palette lieferbar. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Absolut lösungsmittelfreier Reparaturasphalt
Kurze Beschreibung:
Absolut lösungsmittelfreier Reparaturasphalt, einkomponentiges gebrauchsfertiges Kaltmischgut, kalt und witterungsunabhängig einbaubar, geringe Nachverdichtung, je nach Körnungsgröße von 2cm bis 15 cm tiefe Flächen überbaubar, reparierte Flächen müssen nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 30 Minuten ausgehärtet und ohne bleibende Verformungen befahrbar sein. Reparierte Flächen müssen bei Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen überbaubar sein. Anteil an gebrochenen Kornoberflächen C100/0; C95/1;C90/1. Widerstand gegen Polieren PSV 48. Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen mind. 75 %. Mindestbindemittelgehalt 4,5 M.-%. maximaler Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper 15,0 Vol.-%. Lieferungsbedingungen: Gebinde mit luftdichtem Wiederverschluss, mind. 6 Monate lagerfähig bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit, Palettenabnahme mit 2 Körnungsgrößen auf 1 Palette lieferbar. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Absolut lösungsmittelfreier Reparaturasphalt, einkomponentiges gebrauchsfertiges Kaltmischgut, kalt und witterungsunabhängig einbaubar, geringe Nachverdichtung, je nach Körnungsgröße von 2cm bis 15 cm tiefe Flächen überbaubar, reparierte Flächen müssen nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 30 Minuten ausgehärtet und ohne bleibende Verformungen befahrbar sein. Reparierte Flächen müssen bei Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen überbaubar sein. Anteil an gebrochenen Kornoberflächen C100/0; C95/1;C90/1. Widerstand gegen Polieren PSV 48. Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen mind. 75 %. Mindestbindemittelgehalt 4,5 M.-%. maximaler Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper 15,0 Vol.-%. Lieferungsbedingungen: Gebinde mit luftdichtem Wiederverschluss, mind. 6 Monate lagerfähig bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit, Palettenabnahme mit 2 Körnungsgrößen auf 1 Palette lieferbar. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Reparaturasphalt mit lösemittelhaltigem Bindemitteln
Kurze Beschreibung:
Reparaturasphalt mit lösemittelhaltigem Bindemitteln, einkomponentiges gebrauchsfertiges Kaltmischgut, kalt und witterungsunabhängig einbaubar, geringe Nachverdichtung, je nach Körnungsgröße von 2cm bis 15 cm tiefe Flächen überbaubar, reparierte Flächen müssen nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 30 Minuten ausgehärtet und ohne bleibende Verformungen befahrbar sein. Reparierte Flächen müssen bei Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen überbaubar sein. Anteil an gebrochenen Kornoberflächen C100/0; C95/1;C90/1. Widerstand gegen Polieren PSV 48. Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen mind. 75 %. Mindestbindemittelgehalt 4,5 M.-%. maximaler Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper 15,0 Vol.-%. Lieferungsbedingungen: Gebinde mit luftdichtem Wiederverschluss, mind. 6 Monate lagerfähig bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit, Palettenabnahme mit 2 Körnungsgrößen auf 1 Palette lieferbar. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Reparaturasphalt mit lösemittelhaltigem Bindemitteln, einkomponentiges gebrauchsfertiges Kaltmischgut, kalt und witterungsunabhängig einbaubar, geringe Nachverdichtung, je nach Körnungsgröße von 2cm bis 15 cm tiefe Flächen überbaubar, reparierte Flächen müssen nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 30 Minuten ausgehärtet und ohne bleibende Verformungen befahrbar sein. Reparierte Flächen müssen bei Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen überbaubar sein. Anteil an gebrochenen Kornoberflächen C100/0; C95/1;C90/1. Widerstand gegen Polieren PSV 48. Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen mind. 75 %. Mindestbindemittelgehalt 4,5 M.-%. maximaler Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper 15,0 Vol.-%. Lieferungsbedingungen: Gebinde mit luftdichtem Wiederverschluss, mind. 6 Monate lagerfähig bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit, Palettenabnahme mit 2 Körnungsgrößen auf 1 Palette lieferbar. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Loser Reparaturasphalt
Kurze Beschreibung:
Loser Reparaturasphalt, einkomponentiges gebrauchsfertiges Kaltmischgut, kalt und witterungsunabhängig einbaubar, geringe Nachverdichtung, je nach Körnungsgröße von 2cm bis 15 cm tiefe Flächen überbaubar, reparierte Flächen müssen nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 30 Minuten ausgehärtet und ohne bleibende Verformungen befahrbar sein. Reparierte Flächen müssen bei Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen überbaubar sein. Anteil an gebrochenen Kornoberflächen C100/0; C95/1;C90/1. Widerstand gegen Polieren PSV 48. Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen mind. 75 %. Mindestbindemittelgehalt 4,5 M.-%. maximaler Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper 15,0 Vol.-%. Lieferungsbedingungen: loses schüttfähiges Material, mind. 6 Monate lagerfähig bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Loser Reparaturasphalt, einkomponentiges gebrauchsfertiges Kaltmischgut, kalt und witterungsunabhängig einbaubar, geringe Nachverdichtung, je nach Körnungsgröße von 2cm bis 15 cm tiefe Flächen überbaubar, reparierte Flächen müssen nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 30 Minuten ausgehärtet und ohne bleibende Verformungen befahrbar sein. Reparierte Flächen müssen bei Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen überbaubar sein. Anteil an gebrochenen Kornoberflächen C100/0; C95/1;C90/1. Widerstand gegen Polieren PSV 48. Haftverhalten zwischen Gestein und Bitumen mind. 75 %. Mindestbindemittelgehalt 4,5 M.-%. maximaler Hohlraumgehalt am Marshallprobekörper 15,0 Vol.-%. Lieferungsbedingungen: loses schüttfähiges Material, mind. 6 Monate lagerfähig bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP1-S
Kurze Beschreibung:
Polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP1-S zur Haftverbesserung von Bitumenbaustoffen, Einsatz auf Beton und Asphalt, staubbindend und schnell trocknend, mind. 6 Monate lagerfähig. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Polymermodifizierte Bitumenemulsion C60BP1-S zur Haftverbesserung von Bitumenbaustoffen, Einsatz auf Beton und Asphalt, staubbindend und schnell trocknend, mind. 6 Monate lagerfähig. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Kalt verarbeitbare Fugenvergußmasse
Kurze Beschreibung:
Kalt verarbeitbare Fugenvergußmasse zur Verfüllung von Fugen in Beton- oder Asphaltflächen. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle (WEP) und der Fremdüberwachung gemäß TL Fug-StB 01 sind auf Verlangen vorzulegen. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Kalt verarbeitbare Fugenvergußmasse zur Verfüllung von Fugen in Beton- oder Asphaltflächen. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle (WEP) und der Fremdüberwachung gemäß TL Fug-StB 01 sind auf Verlangen vorzulegen. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Bitumenentferner in Spraydosen
Kurze Beschreibung:
Bitumenentferner in Spraydosen zum Entfernen von Bitumen, Teer, Ölen und Fett, wirksam als Trennmittel auch für Ladeflächen. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Bitumenentferner in Spraydosen zum Entfernen von Bitumen, Teer, Ölen und Fett, wirksam als Trennmittel auch für Ladeflächen. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Bitumenentferner im Kanister
Kurze Beschreibung:
Bitumenentferner im Kanister zum Entfernen von Bitumen, Teer, Ölen und Fett, wirksam als Trennmittel auch für Ladeflächen. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Bitumenentferner im Kanister zum Entfernen von Bitumen, Teer, Ölen und Fett, wirksam als Trennmittel auch für Ladeflächen. Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Fugenband mit und ohne Voranstrich; Voranstrich
Kurze Beschreibung:
Pos. 1: Fugenband ohne Voranstrich (elastische Fugenvergussmasse) gem.TL-Fug-StB01 für Beton und Asphalt, Breite ca. 10…
… mm.Pos. 2: Fugenband mit Voranstrich (elastische Fugenvergussmasse) gem.TL-Fug-StB01 für Beton und Asphalt, Breite ca. 10 mm.Pos. 3: Voranstrich, elastische Fugenvergussmasse gem. TL-Fug StBO1 für Beton und Asphalt.Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
… mm.
Pos. 2: Fugenband mit Voranstrich (elastische Fugenvergussmasse) gem.TL-Fug-StB01 für Beton und Asphalt, Breite ca. 10 mm.
Pos. 3: Voranstrich, elastische Fugenvergussmasse gem. TL-Fug StBO1 für Beton und Asphalt.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Eigenschaft und zum Umfang sind der Leistungsbeschreibung zum Los im Angebotsvordruck zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 0017-RV-SAM/2015-03.33
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichen Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichen Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
… eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)
— Lieferkontinuität. Das Logistik Zentrum Niedersachsen arbeitet u. a. nach den Prinzipien und Methoden, wie sie für automatisierte Webshopverfahren üblich sind. Aufträge werden in der Regel durch E-Mail, in Ausnahmefällen per Telefax erteilt. Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen als automatisiert zugehende Webshopbestellungen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i.S.v. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferkontinuität anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
— Lieferkontinuität. Das Logistik Zentrum Niedersachsen arbeitet u. a. nach den Prinzipien und Methoden, wie sie für automatisierte Webshopverfahren üblich sind. Aufträge werden in der Regel durch E-Mail, in Ausnahmefällen per Telefax erteilt. Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen als automatisiert zugehende Webshopbestellungen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i.S.v. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferkontinuität anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungen stellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die
Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungen stellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die
— schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
— unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
— sich in der Berufsausbildung befindet.
Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden. Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1 dieser EU-Bekanntmachung).
Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden. Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1 dieser EU-Bekanntmachung).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0017-RV-SAM/2015-03.33
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Zum Nachweis der Eignung der Produkte haben die Bieter auf Verlangen der Vergabestelle kurzfristig EG-Sicherheitsdatenblätter zu den angebotenen Produkten vorzulegen. Die Sicherheitsdatenblätter dienen nur Informationszwecken und werden daher nicht bewertet. Des Weiteren sind ebenfalls auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung – Datenblätter bzw. Produkt-/Baubeschreibungen vorzulegen, aus denen eindeutig die Angaben zur Zusammensetzung der vorgesehenen Baustoffe und der Baustoffgemische, sowie das Ergebnis der folgenden Prüfungen hervorgehen:
Zum Nachweis der Eignung der Produkte haben die Bieter auf Verlangen der Vergabestelle kurzfristig EG-Sicherheitsdatenblätter zu den angebotenen Produkten vorzulegen. Die Sicherheitsdatenblätter dienen nur Informationszwecken und werden daher nicht bewertet. Des Weiteren sind ebenfalls auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung – Datenblätter bzw. Produkt-/Baubeschreibungen vorzulegen, aus denen eindeutig die Angaben zur Zusammensetzung der vorgesehenen Baustoffe und der Baustoffgemische, sowie das Ergebnis der folgenden Prüfungen hervorgehen:
a) Prüfstelle
b) Prüfberichtnummer und Datum
c) Datum und Ort der Probenahme
d) Art und Herkunft des Asphaltmischgutes
e) Art, Gewinnungsort und Hersteller der Gesteinskörnungen
f) Korngrößenverteilung gemäß DIN EN 933-1 und DIN EN 933-10, TP Gestein-StB, Teile 4.1.2 und 4.1.4
g) Rohdichte der Gesteinskörnung gemäß DIN EN 1097-7
h) Untersuchung der Gesteinskörnungen nach TL Gestein-StB (EN 13043)
i) Angabe des verwendeten Bindemittels (DIN EN 12591, 13808, 10234, 15322)
j) Bindemittelgehalt gemäß DIN EN 1428 und TP Asphalt-StB, Teil 1
k) Haftverhalten mit Referenzgesteinskörnung
l) Brechverhalten nach DIN EN 13075-2
m) Erweichungspunkt Ring und Kugel (am frischen und zurückgewonnen Bindemittel) gemäß DIN EN 1427
n) Penetration bei 25°C (am frischen und zurückgewonnenen Bindemittel) gemäß DIN EN 1426
o) Lagerbeständigkeit Differenz Erweichungspunkt Ring und Kugel gemäß DIN EN 13339 und DIN EN 1427
p) Art, Menge und Eigenschaften der Zusätze
q) Korngrößenverteilung gemäß TP Asphalt-StB, Teil 2
r) Rohdichte des Asphaltmischgutes gemäß TP Asphalt-StB, Teil 5
s) Raumdichte gemäß TP Asphalt-StB, Teil 6
t) Hohlraumgehalt gemäß TP Asphalt-StB, Teil 8
u) Schüttelabrieb gemäß TP Asphalt-StB, Teil 93
v) Kornverlust gemäß TP Asphalt-StB, Teil 17
Dem Angebot ist eine schriftliche Garantie des Herstellers beizufügen, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lagerstabilität sowie die Mindesthaltbarkeit von mindestens 6 Monaten garantiert sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ggf. Bemusterungen der angebotenen Produkte in den einzelnen Geschäftsbereichen durchzuführen, die nicht Testzwecken zugedacht sind, sondern lediglich der Verifizierung dienen. Die Bemusterungen sollen im September 2015 erfolgen. Die Muster sind nach Anforderung mit dem Bieternamen zu beschriften, der entsprechenden Positionsnummer zu versehen und innerhalb von 14 Kalendertagen kostenlos an die in der Anforderung genannte Lieferadresse zu übersenden. Die gesamte Bemusterung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ggf. Bemusterungen der angebotenen Produkte in den einzelnen Geschäftsbereichen durchzuführen, die nicht Testzwecken zugedacht sind, sondern lediglich der Verifizierung dienen. Die Bemusterungen sollen im September 2015 erfolgen. Die Muster sind nach Anforderung mit dem Bieternamen zu beschriften, der entsprechenden Positionsnummer zu versehen und innerhalb von 14 Kalendertagen kostenlos an die in der Anforderung genannte Lieferadresse zu übersenden. Die gesamte Bemusterung ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 111 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 111 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 118-213389 (2015-06-15)
Ergänzende Angaben (2015-08-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben