Rahmenvertrag zur Lieferung von verschiedenen kühlpflichtigen Lebensmitteln (Feinkost) an verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland

Verpflegungsamt der Bundeswehr

Rahmenvertrag zur Lieferung von verschiedenen kühlpflichtigen Lebensmitteln (Feinkost) an verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland mit grundsätzlich 2 x wöchentlicher Belieferung in 4 Regionallose:
Los Nord: gemäß Anhang B,
Los West: gemäß Anhang B,
Los Ost: gemäß Anhang B,
Los Süd: gemäß Anhang B.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-03.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feinkost
Quantity or scope:
“Geschätzter Wert bei einer maximalen Vertragslaufzeit von 36 Monaten siehe u.a. Spanne.4 500 0007 500 000”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feinkost 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verpflegungsamt der Bundeswehr
Postanschrift: Bremer Straße 71
Postleitzahl: 26135
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundeswehr.de 🌏
E-Mail: vpflabwbv1@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 4419293817 📞
Fax: +49 4419293202 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 173-314514
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen

“Eine detaillierte Aufstellung der zu beliefernden Truppenküchen/Empfängerstellen ist den Verdingungsunterlagen zu entnehmen.”
Quelle: OJS 2015/S 173-314514 (2015-09-03)