Regiestelle im Bereich frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt die Beauftragung einer Regiestelle, welche auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung einzelne mit Mitteln des Bundes finanzierte Programme im Bereich der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung umsetzt.
1.1 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung:
Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Damit möglichst viele Kinder an früher Bildung teilhaben und Eltern erwerbstätig sein können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität und Vielfalt zu gewährleisten.
Für die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Deutschland werden neben gesetzgeberischen Maßnahmen auch Bundesprogramme aufgelegt um das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung gezielt in unterschiedlichen Feldern und Qualitätsdimensionen zu fördern. Folgende Programme werden zum 1. Januar 2016 starten:
— Bundesprogramm „Sprach-Kitas“;
— Bundesprogramm „Kita-Plus“;
— Bundesprogramm „Kindertagespflege“.
Weitere Programme können in Abhängigkeit von politischen Schwerpunktsetzungen und verfügbaren Haushaltsmitteln in den nächsten Jahren hinzukommen. Allen Programmen gemeinsam ist das Ziel, die Qualität des Systems der frühkindlichen Betreuung und Bildung zu unterstützen um auf diese Weise die Bildungsintegration, das kindliche Wohlbefinden und die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern zu steigern.
1.2 Rahmenvereinbarung:
Mit der aktuellen Ausschreibung wird eine Konzentration der Durchführungsstrukturen auf eine/n Dienstleister/in verfolgt, die/der sowohl die inhaltlich/organisatorische Durchführung als auch die finanzadministrative Begleitung der Bundesprogramme gewährleistet.
a) Inhaltliche/organisatorische Programmdurchführung:
Der Bund fördert spezifische Fortentwicklungen, die sich z. B. auf das Personal, die Funktionen und Kooperationen oder auf das Monitoring des Systems Kindertagesbetreuung beziehen können. Die Programme sind indes Teil einer integrierten Strategie zur Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Es ist deshalb wichtig, dass innerhalb des Dienstleisters die Querbezüge hergestellt werden, das Know-how transferiert wird und die Programme gemeinsam gestaltet und dargestellt werden.
b) Finanzadministrative Programmbegleitung:
An den Einsatz von Bundesmitteln sind besondere nach Voraussetzungen geknüpft. Neben Beratungs- und Unterstützungsleistungen ggü. den (potenziellen) Zuwendungsempfängern/-empfängerinnen ist ein qualitativ hochwertiges Monitoring sowie eine systematische Auswertung der Daten durch Verwaltungssysteme notwendig. Auf Grund der umfangreichen Anzahl der Zuwendungsempfänger sind Unterstützungsleistungen im mittelverwaltenden Bereich notwendig.
c) optionale Leistung: Zuwendungsrechtliche Programmdurchführung:
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer wird mit der hoheitlichen Wahrnehmung der Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im eigenen Namen betraut. Die Anforderungen an die Bewirtschaftung der Bundesmittel erfordern eine transparente und revisionssichere Umsetzung. Die Verwaltung und Weiterleitung der Fördermittel als Treuhänder erfolgt im Rahmen einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO und wird programmspezifisch bei Vorliegen der Voraussetzungen festgelegt.
Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, das Bundesprogramm „Kindertagespflege“ und das Bundesprogramm „KitaPlus“ durch die Regiestelle umgesetzt werden. Das Gesamtfördervolumen beträgt bis einschließlich 2019 nach derzeitigem Stand rund 522 500 000 EUR für die drei beschriebenen Programme. In der Folge können nach Entscheidungsreife voraussichtlich weitere Programme zur Durchführung übertragen werden.
Sollte bei dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin selbst keine entsprechenden Qualifikationen für die benannten oder weiteren Programme vorhanden sein, so kann der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin in Abstimmung mit der Auftraggeberin Unterauftragnehmer/innen hinzuziehen, mit denen er/sie die fachliche Qualifikation sicherstellt.
Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Punkt VI.3) wird hingewiesen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-04.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-04 Auftragsbekanntmachung
2016-04-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge