Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt die Beauftragung einer Regiestelle, welche auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung einzelne mit Mitteln des Bundes finanzierte Programme im Bereich der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung umsetzt. 1.1 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung: Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Damit möglichst viele Kinder an früher Bildung teilhaben und Eltern erwerbstätig sein können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität und Vielfalt zu gewährleisten. Für die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Deutschland werden neben gesetzgeberischen Maßnahmen auch Bundesprogramme aufgelegt um das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung gezielt in unterschiedlichen Feldern und Qualitätsdimensionen zu fördern. Folgende Programme werden zum 1. Januar 2016 starten: — Bundesprogramm „Sprach-Kitas“; — Bundesprogramm „Kita-Plus“; — Bundesprogramm „Kindertagespflege“. Weitere Programme können in Abhängigkeit von politischen Schwerpunktsetzungen und verfügbaren Haushaltsmitteln in den nächsten Jahren hinzukommen. Allen Programmen gemeinsam ist das Ziel, die Qualität des Systems der frühkindlichen Betreuung und Bildung zu unterstützen um auf diese Weise die Bildungsintegration, das kindliche Wohlbefinden und die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern zu steigern. 1.2 Rahmenvereinbarung: Mit der aktuellen Ausschreibung wird eine Konzentration der Durchführungsstrukturen auf eine/n Dienstleister/in verfolgt, die/der sowohl die inhaltlich/organisatorische Durchführung als auch die finanzadministrative Begleitung der Bundesprogramme gewährleistet. a) Inhaltliche/organisatorische Programmdurchführung: Der Bund fördert spezifische Fortentwicklungen, die sich z. B. auf das Personal, die Funktionen und Kooperationen oder auf das Monitoring des Systems Kindertagesbetreuung beziehen können. Die Programme sind indes Teil einer integrierten Strategie zur Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Es ist deshalb wichtig, dass innerhalb des Dienstleisters die Querbezüge hergestellt werden, das Know-how transferiert wird und die Programme gemeinsam gestaltet und dargestellt werden. b) Finanzadministrative Programmbegleitung: An den Einsatz von Bundesmitteln sind besondere nach Voraussetzungen geknüpft. Neben Beratungs- und Unterstützungsleistungen ggü. den (potenziellen) Zuwendungsempfängern/-empfängerinnen ist ein qualitativ hochwertiges Monitoring sowie eine systematische Auswertung der Daten durch Verwaltungssysteme notwendig. Auf Grund der umfangreichen Anzahl der Zuwendungsempfänger sind Unterstützungsleistungen im mittelverwaltenden Bereich notwendig. c) optionale Leistung: Zuwendungsrechtliche Programmdurchführung: Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer wird mit der hoheitlichen Wahrnehmung der Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im eigenen Namen betraut. Die Anforderungen an die Bewirtschaftung der Bundesmittel erfordern eine transparente und revisionssichere Umsetzung. Die Verwaltung und Weiterleitung der Fördermittel als Treuhänder erfolgt im Rahmen einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO und wird programmspezifisch bei Vorliegen der Voraussetzungen festgelegt. Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, das Bundesprogramm „Kindertagespflege“ und das Bundesprogramm „KitaPlus“ durch die Regiestelle umgesetzt werden. Das Gesamtfördervolumen beträgt bis einschließlich 2019 nach derzeitigem Stand rund 522 500 000 EUR für die drei beschriebenen Programme. In der Folge können nach Entscheidungsreife voraussichtlich weitere Programme zur Durchführung übertragen werden. Sollte bei dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin selbst keine entsprechenden Qualifikationen für die benannten oder weiteren Programme vorhanden sein, so kann der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin in Abstimmung mit der Auftraggeberin Unterauftragnehmer/innen hinzuziehen, mit denen er/sie die fachliche Qualifikation sicherstellt. Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern. Auf die zusätzlichen Angaben unter Punkt VI.3) wird hingewiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Postanschrift: Glinkastr. 24
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmfsfj.de🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de📧
Telefon: +49 22136734267📞
Fax: +49 22136734664 📠
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet;
— Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – anzufordern;
— Fragen können bis zum 11.1.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht;
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift);
— Senden Sie das Angebot zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Regiestelle FBBE“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln;
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen;
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet;
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden;
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet;
— Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – anzufordern;
— Fragen können bis zum 11.1.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht;
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift);
— Senden Sie das Angebot zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Regiestelle FBBE“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln;
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen;
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet;
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden;
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt die Beauftragung einer Regiestelle, welche auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung einzelne mit Mitteln des Bundes finanzierte Programme im Bereich der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung umsetzt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt die Beauftragung einer Regiestelle, welche auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung einzelne mit Mitteln des Bundes finanzierte Programme im Bereich der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung umsetzt.
1.1 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung:
Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Damit möglichst viele Kinder an früher Bildung teilhaben und Eltern erwerbstätig sein können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität und Vielfalt zu gewährleisten.
Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Damit möglichst viele Kinder an früher Bildung teilhaben und Eltern erwerbstätig sein können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität und Vielfalt zu gewährleisten.
Für die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Deutschland werden neben gesetzgeberischen Maßnahmen auch Bundesprogramme aufgelegt um das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung gezielt in unterschiedlichen Feldern und Qualitätsdimensionen zu fördern. Folgende Programme werden zum 1. Januar 2016 starten:
Für die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Deutschland werden neben gesetzgeberischen Maßnahmen auch Bundesprogramme aufgelegt um das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung gezielt in unterschiedlichen Feldern und Qualitätsdimensionen zu fördern. Folgende Programme werden zum 1. Januar 2016 starten:
— Bundesprogramm „Sprach-Kitas“;
— Bundesprogramm „Kita-Plus“;
— Bundesprogramm „Kindertagespflege“.
Weitere Programme können in Abhängigkeit von politischen Schwerpunktsetzungen und verfügbaren Haushaltsmitteln in den nächsten Jahren hinzukommen. Allen Programmen gemeinsam ist das Ziel, die Qualität des Systems der frühkindlichen Betreuung und Bildung zu unterstützen um auf diese Weise die Bildungsintegration, das kindliche Wohlbefinden und die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern zu steigern.
Weitere Programme können in Abhängigkeit von politischen Schwerpunktsetzungen und verfügbaren Haushaltsmitteln in den nächsten Jahren hinzukommen. Allen Programmen gemeinsam ist das Ziel, die Qualität des Systems der frühkindlichen Betreuung und Bildung zu unterstützen um auf diese Weise die Bildungsintegration, das kindliche Wohlbefinden und die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern zu steigern.
1.2 Rahmenvereinbarung:
Mit der aktuellen Ausschreibung wird eine Konzentration der Durchführungsstrukturen auf eine/n Dienstleister/in verfolgt, die/der sowohl die inhaltlich/organisatorische Durchführung als auch die finanzadministrative Begleitung der Bundesprogramme gewährleistet.
Mit der aktuellen Ausschreibung wird eine Konzentration der Durchführungsstrukturen auf eine/n Dienstleister/in verfolgt, die/der sowohl die inhaltlich/organisatorische Durchführung als auch die finanzadministrative Begleitung der Bundesprogramme gewährleistet.
a) Inhaltliche/organisatorische Programmdurchführung:
Der Bund fördert spezifische Fortentwicklungen, die sich z. B. auf das Personal, die Funktionen und Kooperationen oder auf das Monitoring des Systems Kindertagesbetreuung beziehen können. Die Programme sind indes Teil einer integrierten Strategie zur Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Es ist deshalb wichtig, dass innerhalb des Dienstleisters die Querbezüge hergestellt werden, das Know-how transferiert wird und die Programme gemeinsam gestaltet und dargestellt werden.
Der Bund fördert spezifische Fortentwicklungen, die sich z. B. auf das Personal, die Funktionen und Kooperationen oder auf das Monitoring des Systems Kindertagesbetreuung beziehen können. Die Programme sind indes Teil einer integrierten Strategie zur Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Es ist deshalb wichtig, dass innerhalb des Dienstleisters die Querbezüge hergestellt werden, das Know-how transferiert wird und die Programme gemeinsam gestaltet und dargestellt werden.
b) Finanzadministrative Programmbegleitung:
An den Einsatz von Bundesmitteln sind besondere nach Voraussetzungen geknüpft. Neben Beratungs- und Unterstützungsleistungen ggü. den (potenziellen) Zuwendungsempfängern/-empfängerinnen ist ein qualitativ hochwertiges Monitoring sowie eine systematische Auswertung der Daten durch Verwaltungssysteme notwendig. Auf Grund der umfangreichen Anzahl der Zuwendungsempfänger sind Unterstützungsleistungen im mittelverwaltenden Bereich notwendig.
An den Einsatz von Bundesmitteln sind besondere nach Voraussetzungen geknüpft. Neben Beratungs- und Unterstützungsleistungen ggü. den (potenziellen) Zuwendungsempfängern/-empfängerinnen ist ein qualitativ hochwertiges Monitoring sowie eine systematische Auswertung der Daten durch Verwaltungssysteme notwendig. Auf Grund der umfangreichen Anzahl der Zuwendungsempfänger sind Unterstützungsleistungen im mittelverwaltenden Bereich notwendig.
c) optionale Leistung: Zuwendungsrechtliche Programmdurchführung:
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer wird mit der hoheitlichen Wahrnehmung der Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im eigenen Namen betraut. Die Anforderungen an die Bewirtschaftung der Bundesmittel erfordern eine transparente und revisionssichere Umsetzung. Die Verwaltung und Weiterleitung der Fördermittel als Treuhänder erfolgt im Rahmen einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO und wird programmspezifisch bei Vorliegen der Voraussetzungen festgelegt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer wird mit der hoheitlichen Wahrnehmung der Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im eigenen Namen betraut. Die Anforderungen an die Bewirtschaftung der Bundesmittel erfordern eine transparente und revisionssichere Umsetzung. Die Verwaltung und Weiterleitung der Fördermittel als Treuhänder erfolgt im Rahmen einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO und wird programmspezifisch bei Vorliegen der Voraussetzungen festgelegt.
Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, das Bundesprogramm „Kindertagespflege“ und das Bundesprogramm „KitaPlus“ durch die Regiestelle umgesetzt werden. Das Gesamtfördervolumen beträgt bis einschließlich 2019 nach derzeitigem Stand rund 522 500 000 EUR für die drei beschriebenen Programme. In der Folge können nach Entscheidungsreife voraussichtlich weitere Programme zur Durchführung übertragen werden.
Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung sollen das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, das Bundesprogramm „Kindertagespflege“ und das Bundesprogramm „KitaPlus“ durch die Regiestelle umgesetzt werden. Das Gesamtfördervolumen beträgt bis einschließlich 2019 nach derzeitigem Stand rund 522 500 000 EUR für die drei beschriebenen Programme. In der Folge können nach Entscheidungsreife voraussichtlich weitere Programme zur Durchführung übertragen werden.
Sollte bei dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin selbst keine entsprechenden Qualifikationen für die benannten oder weiteren Programme vorhanden sein, so kann der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin in Abstimmung mit der Auftraggeberin Unterauftragnehmer/innen hinzuziehen, mit denen er/sie die fachliche Qualifikation sicherstellt.
Sollte bei dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin selbst keine entsprechenden Qualifikationen für die benannten oder weiteren Programme vorhanden sein, so kann der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin in Abstimmung mit der Auftraggeberin Unterauftragnehmer/innen hinzuziehen, mit denen er/sie die fachliche Qualifikation sicherstellt.
Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle anzufordern.
Auf die zusätzlichen Angaben unter Punkt VI.3) wird hingewiesen.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer wird mit der hoheitlichen Wahrnehmung der Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im eigenen Namen betraut. Die Anforderungen an die Bewirtschaftung der Bundesmittel erfordern eine transparente und revisionssichere Umsetzung. Die Verwaltung und Weiterleitung der Fördermittel als Treuhänder erfolgt im Rahmen einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO und wird programmspezifisch bei Vorliegen der Voraussetzungen festgelegt.
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer wird mit der hoheitlichen Wahrnehmung der Umsetzung des Zuwendungsverfahrens im eigenen Namen betraut. Die Anforderungen an die Bewirtschaftung der Bundesmittel erfordern eine transparente und revisionssichere Umsetzung. Die Verwaltung und Weiterleitung der Fördermittel als Treuhänder erfolgt im Rahmen einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO und wird programmspezifisch bei Vorliegen der Voraussetzungen festgelegt.
II. Zusätzliche optionale Leistungen im Bereich der fachlichen Begleitung, die gesondert abgerufen werden können:
— Spezifische und intensive fachliche Beratung von Antragstellern und Zuwendungsempfängern (z. B. telefonische Hotline, Projektberater/innen, spezifische Projektbegleitungen);
— Fachveranstaltungen, Regionalkonferenzen ggfls. auf Länderebene: Gewährleistung des systematischen Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustauschs zwischen den spezifischen Adressaten der Förderprogramme und zwischen den Zuwendungsempfängern in den jeweiligen Programmen durch regionale und bundesweite Workshops und Tagungen;
— Fachveranstaltungen, Regionalkonferenzen ggfls. auf Länderebene: Gewährleistung des systematischen Informations-, Erfahrungs- und Wissensaustauschs zwischen den spezifischen Adressaten der Förderprogramme und zwischen den Zuwendungsempfängern in den jeweiligen Programmen durch regionale und bundesweite Workshops und Tagungen;
— Fachveröffentlichungen: Erstellung spezifischer thematischer Anleitungen und Veröffentlichungen zu einzelnen Themen der jeweiligen Fachprogramme, z. B. Themenhefte, Newsletter (in Abstimmung mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMFSFJ);
— Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit: Erstellung Flyern, Broschüren, Newsletter u. ä.;
— Organisationen von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen (in Abstimmung mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMFSFJ).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Darstellung der Eigentümerstruktur (oder vergleichbare Angaben bzw. Unterlagen);
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen;
c) Kurze Darstellung des/der sich bewerbenden Unternehmens/Institution (max. eine DIN A4 – Seite).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a)-e) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmens beruft, hat er/sie die unter Punkt a)-e) geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
c) Eigenerklärung, dass ordnungsgemäße Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt sind;
d) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen;
e) Aktueller Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen;
f) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welcher Partner welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Übersicht über die in den letzten 3 Jahren geleisteten vergleichbaren Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
e) Darstellung der Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals für die jeweiligen Bereiche. Insbesondere werden Qualifikationen, Wissen und berufliche Erfahrungen im Bereich der Frühpädagogik, der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie Kenntnisse der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe vorausgesetzt. Sollte beim Bieter selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bieter darzulegen, inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmern er die fachliche Qualifikation sicherstellt;
e) Darstellung der Qualifikationen und Erfahrungen des vorgesehenen Personals für die jeweiligen Bereiche. Insbesondere werden Qualifikationen, Wissen und berufliche Erfahrungen im Bereich der Frühpädagogik, der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie Kenntnisse der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe vorausgesetzt. Sollte beim Bieter selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bieter darzulegen, inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmern er die fachliche Qualifikation sicherstellt;
f) Darstellung zur Prüfungssicherheit der Tätigkeit des Bieters (z. B. durch interne Revision, jährliche zuwendungsrechtliche Prüfungen durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft, ggf. Prüfungen durch Landes- und Bundesrechnungshöfe sowie kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einschlägigen Themen aus dem Zuwendungs- und Verwaltungsverfahrensrecht);
f) Darstellung zur Prüfungssicherheit der Tätigkeit des Bieters (z. B. durch interne Revision, jährliche zuwendungsrechtliche Prüfungen durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft, ggf. Prüfungen durch Landes- und Bundesrechnungshöfe sowie kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einschlägigen Themen aus dem Zuwendungs- und Verwaltungsverfahrensrecht);
g) Nachweis bisheriger Treuhandfunktion zur Verwaltung öffentlicher Mittel; Erfahrung mit dem Erlass von Zuwendungsbescheiden und/oder Weiterleitungsverträgen; Prüfung von Verwendungsnachweisen; Durchführung von Anhörungs- und Widerspruchsverfahren; Rückforderungen von Haushaltsmitteln;
g) Nachweis bisheriger Treuhandfunktion zur Verwaltung öffentlicher Mittel; Erfahrung mit dem Erlass von Zuwendungsbescheiden und/oder Weiterleitungsverträgen; Prüfung von Verwendungsnachweisen; Durchführung von Anhörungs- und Widerspruchsverfahren; Rückforderungen von Haushaltsmitteln;
h) Nachweis von Beratungskompetenz und Erfahrung in der Umsetzung und inhaltlichen Steuerung von Programmen;
i) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen;
j) Kenntnisse im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Gestaltung und Betreuung von Webseiten, Erstellung von Flyer o. ä.) sind von Vorteil;
k) Es ist von besonderer Bedeutung, dass das mit der Aufgabenwahrnehmung der Regiestelle beauftragte Unternehmen die Einrichtung eines Büros mit Ansprechpartner in Berlin oder unmittelbarem Umfeld vornimmt, wenn das Unternehmen (mit einer Außenstelle) nicht bereits hier ansässig ist. Die persönliche Erreichbarkeit der Regiestelle muss kurzfristig gewährleistet sein;
k) Es ist von besonderer Bedeutung, dass das mit der Aufgabenwahrnehmung der Regiestelle beauftragte Unternehmen die Einrichtung eines Büros mit Ansprechpartner in Berlin oder unmittelbarem Umfeld vornimmt, wenn das Unternehmen (mit einer Außenstelle) nicht bereits hier ansässig ist. Die persönliche Erreichbarkeit der Regiestelle muss kurzfristig gewährleistet sein;
l) Eigenerklärung zur Bereitschaft einer Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie einen bevollmächtigten Vertreter/eine bevollmächtigte Vertreterin zu benennen. Im Falle der Auftragsvergabe haften die Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter Punkt III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des Bundes, 50964 Köln
Frau Claßen-Sielaff
Internetadresse: www.bmfsfj.de🌏
Name: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
Postort: Köln
Postleitzahl: 50969
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅
Zusätzliche Informationen
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet;
— Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – anzufordern;
— Ergänzende Unterlagen sind bei der genannten Kontaktstelle Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – anzufordern;
— Fragen können bis zum 11.1.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht;
— Fragen können bis zum 11.1.2016 bei der genannten Kontaktstelle schriftlich, per Fax oder per E-Mail an zentrale-beschaffung@bafza.bund.de gestellt werden. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Soweit die Beantwortung ergänzende oder berichtigende Angaben für die Ausschreibung enthält, werden sie als Ergänzungen zur Ausschreibung im EU-Supplement sowie auf der Internetseite www.bund.de bekannt gemacht;
— Das Angebot ist zu unterschreiben (keine digitale, gescannte oder gefaxte Unterschrift);
— Senden Sie das Angebot zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Regiestelle FBBE“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln;
— Senden Sie das Angebot zweifach (Original und auf handelsüblichem Datenträger) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Angebot Regiestelle FBBE“ an die genannte Kontaktstelle: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Monika Claßen-Sielaff, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln;
— Das Angebot ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg einzureichen;
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet;
— Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Bieter/Die Bieterin hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der Angebotsfrist bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Ein Verschulden der Zustell- oder Kurierdienste wird dem Bieter/der Bieterin zugerechnet;
— Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden;
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter den Bestimmungen des § 22 EG VOL/A.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Quelle: OJS 2015/S 238-432643 (2015-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union