Rohbauleistung Stahlsegelbrücke um Taktschiebeverfahren über den Neckar zwischen Stuttgart und Stuttgart Bad Cannstatt als Teil des Großprojektes Stuttgart-Ulm. Im Zuge der Neugestaltung des Bahnknotens Stuttgart im Rahmen des Großprojekts Stuttgart-Ulm wird das Neckartal zwischen dem Bahnhof Bad Cannstatt und dem Stuttgarter Rosensteinpark überquert. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erstellung einer viergleisigen, siebenfeldrigen Eisenbahnbrücke. Die Gesamtlänge der Neckarbrücke beträgt ca. 345 m. Die größte Höhe über dem Normalwasserspiegel des Neckars liegt bei etwa 15 m. Der Brückenüberbau ist im westlichen Vorlandbereich zweigeteilt mit jeweils ca. 12 m Breite und vereinigt sich zu Beginn des westlichen Seitenfelds der Hauptbrücke zu einem gemeinsamen Überbau mit 3 Längsträgern und insgesamt ca. 24,50 m Breite zwischen den Außenkanten der Längsträger. Die Stützweiten liegen zwischen ca. 27 m und ca. 54 m im Bereich der Vorlandbrücken bzw. Seitenfelder der Hauptbrücke und reichen bis maximal 77 m im Bereich der 2 Hauptfelder über dem Neckar. Die Leistung beinhaltet neben der Herstellung der Eisenbahnbrücke die Herstellung eines von der Eisenbahnbrücke abgehängten Fußgänger Steg sowie Abbruchmaßnahmen eines bestehenden Holzsteges und Teilbereichen einer Trennmole. Die Brücke quert neben 2 Stadtbahngleisen und mehreren Straßen (u.a. Neubau der B10) beidseitig des Neckars den Neckar selbst unter einem Kreuzungswinkel von ca. 70°, in dessen Bereich auch Stützen- und Querträgerachsen angeordnet sind. Die Brücke ist als Stahl- Stahlbetonverbundbrücke mit einer Betonfahrbahnplatte geplant. Eine bauliche Besonderheit und Resultat des Gestaltungswettbewerbs bilden die oberhalb der Fahrbahnplatte angeordneten flächigen Stahlsegel in den 3 Längsträgerachsen im Bereich der Hauptfelder. Die Stahlsegel bestehen aus Blechen mit Einzelblechdicken bis zu ca. 120 mm. Die über sog. Zügel zu den Masten fortgesetzten Segel bestehen aus stehenden Blechpaketen mit Gesamtdicken bis maximal ca. 250 mm. Die 9 Maste der Segelaufhängung werden als dichtgeschweißte Hohlkastenkonstruktionen ausgeführt. An den 3 Segel-Ebenen ist ein Stahl-Trägerrost angehängt, bestehend aus 3 dichtgeschweißten Hohlkasten-Längsträgern mit Bauhöhen von 2,10 m (Randträger) und 3,10 m (Mittelträger), sowie offenen, unter 70° zur BW-Achse schiefwinklig angeordneten Querträgern bzw. dichtgeschweißten Hohlkasten- Stützquerträgern. Die Betonfahrbahnplatte wirkt über eine kontinuierliche Verdübelung mit Kopfbolzendübeln auf den Querträger mit diesen im Verbund. Der Überbau wird durchgehend auf Betonstützen unter den Längsträgern mit Kalotten-Gleitlagern bzw. auf den 9 Betonpfeilern der 3 Flusspfeilerachsen mit Kalotten-Festlagern aufgelagert; damit ergibt sich eine Lagerung auf mehreren Festpunkten. Die Widerlager sind als begehbare Kastenwiderlager in Massivbauweise geplant. An beiden Brückenenden sind offene Querfugen und Schienenauszüge vorgesehen. Das Bauwerk befindet sich in der Kernzone des Stuttgarter Mineral- und Heilquellenschutzgebiets, woraus sich besondere Randbedingungen für die Gründungen und den Bauablauf ergeben. Die 3 x 3 Pfeiler der Flusspfeilerachsen werden auf jeweils einer gemeinsamen Pfahlkopfplatte und Großbohrpfählen gegründet. Die Unterbauten der Vorlandpfeiler und die Widerlager werden mit Flachgründungen gegründet. Die Ausführungsplanung für das Bauwerk wird durch den AG beigestellt. Die Ausführungsplanung der Baubehelfe (Verbauten, Trag- und Schutzgerüste, Sicherungsmaßnahmen etc.) sowie die gesamte Werkstattplanung ist Teil der Ausschreibung. ++++ Es ist von folgenden Hauptmassen auszugehen: ca. 13.000 m3 Beton; ca. 2.600 to Betonstahl; ca. 600 to brutto Baustahl S460; ca. 4.100 to brutto Baustahl S355 ++++.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Bahn AG
Nationale Registrierungsnummer: DE11
Postanschrift: Räpplenstraße 17
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG — Beschaffung Infrastruktur FS.EI 3
E-Mail: einkauf-s21nbs@deutschebahn.com📧
Fax: +49 69-265-21939 📠
Region: Stuttgart🏙️
URL: www.deutschebahn.com🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PA 1.5, EÜ Neckar, 14TEI09529, Los 5
2015/S 057-100741
Produkte/Dienstleistungen: Brücke📦
Titel: S21, PA 1.5, EÜ Neckar, 14TEI09529, Los 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung: S21, PA 1.5, EÜ Neckar, 14TEI09529, Los 5
Dauer
Datum des Beginns: 2015-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2019 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 231-420734
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 14TEI09529
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Titel: S21, PA 1.5, EÜ Neckar, 14TEI09529, Los 5
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-23 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Max Bögel Stiftung & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Max-Bögl-Str. 1
Postort: Sengenthal
Postleitzahl: 92369
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neumarkt i. d. OPf.🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 190-461363 (2019-09-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Quelle: OJS 2019/S 190-461366 (2019-09-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG - Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PA 1.5, Los 5, EÜ Neckar, 14TEI09529 AVL 20200226
2015/S 057-100741
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Überführungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: S21, PA 1.5, EÜ Neckar, 14TEI09529, Los 5.
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: Los 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Quelle: OJS 2020/S 046-108016 (2020-03-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PA 1.5, Los 5, EÜ Neckar, 14TEI09529 AVL 20200310-01
2015/S 057-100741
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Quelle: OJS 2020/S 053-125365 (2020-03-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PA 1.5, Los 5, EÜ Neckar, 14TEI09529 AVL 20200311-01
2015/S 057-100741
Dauer
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Quelle: OJS 2020/S 057-135139 (2020-03-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PA 1.5, Los 5, EÜ Neckar, 14TEI09529 AVL 200313-1
2015/S 057-100741
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Quelle: OJS 2020/S 069-163404 (2020-04-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur FE.EI 3
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PA 1.5, EÜ Neckar, 14TEI09529, Los 5.
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2020 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Quelle: OJS 2020/S 097-230951 (2020-05-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PA 1.5, Los 5, EÜ Neckar, 14TEI09529 AVL 20200504-01
2015/S 057-100741
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 057-100741
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Quelle: OJS 2020/S 124-303060 (2020-06-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG – Beschaffung Infrastruktur
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PA 1.5, Los 5, EÜ Neckar, 14TEI09529 NT 157
2015/S 231-420734
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze (TEN)“ „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze (TEN)“ „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 129-341559 (2021-07-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PA 1.5, Los 5, EÜ Neckar, 14TEI09529 NT 143_151
2015/S 231-420734
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 129-341582 (2021-07-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: S21, PA 1.5, Los 5, EÜ Neckar, 14TEI09529 NT 136
2015/S 231-420734
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der Transeuropäischen Netze (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt...”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der Transeuropäischen Netze (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 34820994.89 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 131-345185 (2021-07-06)