SBA mit TSF Langenselbold – Hanau A45/ A66/ B43a

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Zentrale

Die auszuführenden Leistungen umfassen die Sanierung (Neubau der Anlage und Rück-bau der Altanlage) der SBA A45/A66 Langenselbold – Hanau. Hierbei werden neben dem Austausch der vorhandenen Einrichtungen im Bereich der B43 zwei zusätzliche An-zeige- und Messquerschnitte errichtet. Für die dauerhafte Seitenstreifenfreigabe werden Kamerastandorte realisiert. A45/ A66/ B43a, SBA mit TSF Langenselbold – Hanau A45/ A66/ B43a.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wechselverkehrszeichen
Menge oder Umfang:
“— Erneuerung von 27 Anzeigequerschnitten als Verkehrszeichenbrücken (VZB).— 2 Anzeigequerschnitt als VZB auf B43a in FR Fulda.— Ausstattung der 29 neuen...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wechselverkehrszeichen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Zentrale
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: vergabe.zentrale@mobil.hessen.de 📧
Telefon: +49 6113660 📞
Fax: +49 6113663435 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 107-193399
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen

“Insbesondere Nennung der Stelle an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann:”
Quelle: OJS 2015/S 107-193399 (2015-06-03)