Die TK beauftragt den Auftragnehmer mit der Übernahme des Schmutzfangmattenservices für alle in dem Schmutzfangmattenverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen) bezeichneten Standorte der TK Der Schmutzfangmattenservice umfasst a. die Gestellung/Lieferung und das erstmalige Auslegen von Schmutzfangmatten für die bundesweit verteilten Standorte der TK b. den Austausch, den Abtransport der verschmutzten Schmutzfangmatten, die turnusgerechte Reinigung der verschmutzten Schmutzfangmatten sowie den Austausch und Abtransport defekter Matten sowie deren fachgerechter Entsorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Auftragsumfang ist die Gestellung und der Schmutzfangmattenservice für standardisierte Schmutzfangmatten in drei Größen (85 x 150 cm, 115 x 200 cm und 150 x 200 cm; zulässige Abweichungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt) ohne Logo für derzeit rund 240 Standorte der TK.
Auftragsumfang ist die Gestellung und der Schmutzfangmattenservice für standardisierte Schmutzfangmatten in drei Größen (85 x 150 cm, 115 x 200 cm und 150 x 200 cm; zulässige Abweichungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt) ohne Logo für derzeit rund 240 Standorte der TK.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Postleitzahl: 22305
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe🌏
E-Mail: vergabe.schmutzfangmattenservice@tk.de📧
Fax: +49 4069093360 📠
1. Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
2. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1 genannte Adresse zu übermitteln.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 14.12.2015. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 10.12.2015 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
4. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot (innerhalb der Angebotsfrist) eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Anlage E2 vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist.
5. Zu jeder der vom Angebot umfassten Farbvarianten ist mit dem Angebot ein entsprechendes Musterstück einzureichen.
1. Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
2. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1 genannte Adresse zu übermitteln.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 14.12.2015. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 10.12.2015 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
4. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot (innerhalb der Angebotsfrist) eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Anlage E2 vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist.
5. Zu jeder der vom Angebot umfassten Farbvarianten ist mit dem Angebot ein entsprechendes Musterstück einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die TK beauftragt den Auftragnehmer mit der Übernahme des Schmutzfangmattenservices für alle in dem Schmutzfangmattenverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen) bezeichneten Standorte der TK
Der Schmutzfangmattenservice umfasst
a. die Gestellung/Lieferung und das erstmalige Auslegen von Schmutzfangmatten für die bundesweit verteilten Standorte der TK
b. den Austausch, den Abtransport der verschmutzten Schmutzfangmatten, die turnusgerechte Reinigung der verschmutzten Schmutzfangmatten sowie den Austausch und Abtransport defekter Matten sowie deren fachgerechter Entsorgung.
Referenznummer: VgSt/V - 2015/124
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage E 1 der Vergabeunterlagen) einzureichen, in welcher der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder das andere Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage E 1 der Vergabeunterlagen) einzureichen, in welcher der Bieter, das Mitglied der Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder das andere Unternehmen darlegt, ob eine Person, deren Verhalten dem jeweiligen Unternehmen zuzurechnen ist (vgl. § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A), wegen eines Verstoßes gegen die Tatbestände des § 6 EG Abs. 4 Satz 1 lit. a) bis g) bzw. entsprechend Abs. 4 Satz 2 VOL/A rechtskräftig verurteilt worden ist und ob die Tatbestände des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A bei dem jeweiligen Unternehmen vorliegen.
Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß Ziffer 10 der Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Die TK wird beim Bundesamt für Justiz für die Bieter bzw. (Mitglieder der) Bietergemeinschaften, deren Angebote nach der Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß Ziffer 10 der Aufforderung zur Angebotsabgabe für den Zuschlag in Betracht kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Unterauftragnehmer jeweils eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot einzureichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Von jedem Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärung über die Umsätze gem. Ziffer I. der Anlage E4 der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nicht berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Umsätze gem. Ziffer I. der Anlage E4 der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Maßgeblich sind hier ausschließlich die Umsätze des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft selbst, unabhängig von der etwaigen Einbindung des Unternehmens als verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG; Umsätze anderer Unternehmen werden nicht berücksichtigt.
— Erklärung über die Mitarbeiteranzahl gem. Ziffer II. der Anlage E4.
Im Falle von anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, sind die vorgenannten Eignungsnachweise nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft. Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, sind die vorgenannten Eignungsnachweise nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft. Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
— Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 der Vergabeunterlagen.
Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 der Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 der Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beträgt im Mittel mindestens 200 000 EUR netto (Mindestkriterium).
Bei Bewerbergemeinschaften werden die gemittelten Umsätze Leistungen addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von jedem Bieter, Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot einzureichen:
Von jedem Bieter, Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, sowie jedem anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, ist mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung über die Anzahl der ganzjährig belieferten Adressen/Standorte für den Schmutzfangmattenservice in 2013 und 2014 aufgeteilt nach vier Regionen.
Im Falle von anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, sind die oben genannten Eignungsnachweise nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft. Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
Im Falle von anderen Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, sind die oben genannten Eignungsnachweise nur insoweit vorzulegen, als der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sich hierauf zum Nachweis der Eignung beruft. Für jeden Unterauftragnehmer, der wesentliche Leistungen gemäß den Vertragsunterlagen erbringen soll, ist vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
— Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 der Vergabeunterlagen.
Für den Fall, dass sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte, sind für diese Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 der Vergabeunterlagen.
— Nachweis, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des jeweiligen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung Drittunternehmen gemäß Anlage E 3 der Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Die Anzahl der ganzjährig belieferten Adressen/Standorte beträgt im Mittel (2013/2014) je Region mindestens 20 (Mindestkriterium).
Bei Bietergemeinschaften wird die gemittelte (2013/2014) Anzahl der ganzjährig belieferten Adressen/Standorte je Region addiert.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle/F0.09a
Internetadresse: www.tk.de/vergabe🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-18 📅
Datum des Endes: 2020-10-04 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VgSt/V - 2015/124
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
1. Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form ausschließlich und einheitlich auf der Website http://www.tk.de/vergabe zur Verfügung gestellt. Das Öffnen der Vergabeunterlagen erfordert die Eingabe eines Passwortes, das interessierten Unternehmen nach Registrierung auf der Website http://www.tk.de/vergabe per E-Mail mitgeteilt wird.
2. Fragen bzw. Auskunftsverlangen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle der TK über einen zentralen Ansprechpartner ausschließlich per E-Mail an die unter Ziff. I.1 genannte Adresse zu übermitteln.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt letztmalig am 14.12.2015. Fragen bzw. Auskunftsverlangen müssen daher bis zum 10.12.2015 bei der TK vorliegen, die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nicht gewährleistet werden.
4. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot (innerhalb der Angebotsfrist) eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Anlage E2 vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist.
4. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot (innerhalb der Angebotsfrist) eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Anlage E2 vorzulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt sind sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist.
5. Zu jeder der vom Angebot umfassten Farbvarianten ist mit dem Angebot ein entsprechendes Musterstück einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2015/S 218-398171 (2015-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-08 📅
Name: City Clean GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit im Sinne von § 101b Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.