Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2015/16, 2016/17 und 2017/18). Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses Öffentlichen Teilnahmewettbewerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- bis 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderschulen, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler/innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang: Feststellung kann erst zu Beginn des jeweiligen Schuljahres getroffen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Postanschrift: Berliner Allee 1
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de📧
Telefon: +49 7612014083📞
Fax: +49 7612014089 📠
Bewerberanfragen sind möglich bis spätestens 13.7.2015, 12:00 Uhr. Die Bewerbungsunterlagen sind auf dem Vergabeportal Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de herunterzuladen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2015/16, 2016/17 und 2017/18). Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses Öffentlichen Teilnahmewettbewerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- bis 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderschulen, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler/innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren (Schuljahr 2015/16, 2016/17 und 2017/18). Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses Öffentlichen Teilnahmewettbewerbes festgelegt. Vor jedem der o. g. Schuljahre erhalten alle Wirtschaftsteilnehmer, die der Rahmenvereinbarung angehören eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Kriterien für die Vergabe der Einzelaufträge werden in den Verdingungsunterlagen der Angebotsaufforderung genannt. Ein Anspruch auf Erteilung eines Einzelauftrages besteht nicht. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5- bis 7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer) in o. g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderschulen, Schulkindergärten und Grundschulförderklassen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler/innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
Referenznummer: 2015001337
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens auf Verlangen, sind zwingend folgende Unterlagen vorzulegen:
1.) Eine zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags gültige, auf den Unternehmer/ das Unternehmen ausgestellte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dies gilt auch für die rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft. Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, müssen eine entsprechende beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftlandes vorlegen.
1.) Eine zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags gültige, auf den Unternehmer/ das Unternehmen ausgestellte personenbeförderungsrechtliche Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dies gilt auch für die rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft. Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, müssen eine entsprechende beförderungsrechtliche Konzession des Herkunftlandes vorlegen.
2.) Eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der jeweiligen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft mit dem Inhalt, dass:
a.) nur Fahrpersonal eingesetzt wird, das im Besitz des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung ist,
b.) nur Fahr- und Begleitpersonal eingesetzt wird, welches sich in Wort und Schrift in der deutschen Sprache klar und unmissverständlich artikulieren kann,
c.) keine Personen als Fahr- und/oder Begleitpersonal eingesetzt werden, die von der Tätigkeit im Sinne des § 72a SGB VIII ausgeschlossen sind,
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz sind o. g. Erklärungen und Nachweise im Rahmen des Verhandlungsverfahrens (2. Stufe) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Mindeststandards: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach § 17 VOL/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Monatliche Rechnungsstellung nach dem letzten Beförderungstag an die mit Auftragserteilung genannte Adresse.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Vertragsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen geregelt, die den Wirtschaftsteilnehmern im Verhandlungsverfahren (2. Stufe) zur Verfügung gestellt werden.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bezügl. Transaktionskosten siehe „Deutsche eVergabe – Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen“. Bitte beachten:
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Huber, Tanja
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-09-14 📅
Datum des Endes: 2018-07-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015001337
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Quelle: OJS 2015/S 114-206910 (2015-06-11)
Ergänzende Angaben (2015-06-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-24 📅
Name: mobilo-fahrdienste e. K.
Postanschrift: Astrid-Lindgren-Str. 24
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Telefon: +49 7219260📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Quelle: OJS 2015/S 186-337402 (2015-09-22)