Seepark – Baukonstruktionen Teil 1

Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH

Die Stadt Lahr wird im Jahr 2018 die Landesgartenschau ausrichten. Hierfür werden Baukonstruktionen und Leistungen zur Erstellung von Ortbetonmauern im Bereich Seepark, als bauliche Kanten des Freizeitsees, ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst folgende Hauptarbeiten: – Errichtung von Ortbetonmauern (mehrere Mauern unterschielicher Dimension) – Füllboden, Z0 2 000 m³- Erstellung einer BE-Fläche ungebunden auf ca. 750 m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mauerarbeiten
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung wird nicht in Lose aufgeteilt:Die Stadt Lahr wird im Jahr 2018 die Landesgartenschau ausrichten. Hierfür werden Baukonstruktionen und Leistungen zur Erstellung von Ortbetonmauern im Bereich Seepark, als bauliche Kanten des Freizeitsees, ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst folgende Hauptarbeiten:— Errichtung von Ortbetonmauern (mehrere Mauern unterschielicher Dimension);— Füllboden, Z0 2 000 m3;— Erstellung einer BE-Fläche ungebunden auf ca. 750 m2.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mauerarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
Postanschrift: Alte Bahnhofstraße 10/6
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.landesgartenschau-lahr2018.de 🌏
Telefon: +49 782195490143 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 103-186585
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 145-259917
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Hierzu können Sie die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB-Dateien) unter http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de herunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen (ohne GAEB-Dateien) in Papierform ab Montag 1.6.2015 bei der Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt – Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr. Tel.: +49 78219100611. Fax: +49 78219100612. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de Angebote können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Bei Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Angebotsaufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zukennzeichnen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lahr wird im Jahr 2018 die Landesgartenschau ausrichten. Hierfür werden Baukonstruktionen und Leistungen zur Erstellung von Ortbetonmauern im Bereich Seepark, als bauliche Kanten des Freizeitsees, ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst folgende Hauptarbeiten: – Errichtung von Ortbetonmauern (mehrere Mauern unterschielicher Dimension) – Füllboden, Z0 2 000 m³- Erstellung einer BE-Fläche ungebunden auf ca. 750 m
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung wird nicht in Lose aufgeteilt:
Die Stadt Lahr wird im Jahr 2018 die Landesgartenschau ausrichten. Hierfür werden Baukonstruktionen und Leistungen zur Erstellung von Ortbetonmauern im Bereich Seepark, als bauliche Kanten des Freizeitsees, ausgeschrieben. Die Ausschreibung umfasst folgende Hauptarbeiten:
Mehr anzeigen
— Errichtung von Ortbetonmauern (mehrere Mauern unterschielicher Dimension);
— Füllboden, Z0 2 000 m
— Erstellung einer BE-Fläche ungebunden auf ca. 750 m
Referenznummer: 118/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternhehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Mehr anzeigen
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehehen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen ( Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei der Vergabestelle bzw. in den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Mindeststandards: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft, 5 v. H. der Auftragssumme (vgl. § 14 VOB/B) Gewährleistungsbürgschaft, 3 v. H. der Auftragssumme (vgl. § 14 VOB/B).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die einmaligen Lizenzkosten für das elektronische Verfahren betragen 12 EUR und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12 EUR, bei Zusendung 16 EUR (inkl. 4 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.
Mehr anzeigen
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-23 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Öffnungsort (Stadt): Lahr
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und/oder deren Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Schillerstraße 23

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kees, Jonathan
Internetadresse: www.landesgartenschau-lahr2018.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.landesgartenschau-lahr2018.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-08-21 📅
Datum des Endes: 2016-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 118/2015
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 145-259917
Zusätzliche Informationen
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Hierzu können Sie die Vergabeunterlagen (inkl. GAEB-Dateien) unter http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de herunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen (ohne GAEB-Dateien) in Papierform ab Montag 1.6.2015 bei der Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt – Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr. Tel.: +49 78219100611. Fax: +49 78219100612. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de
Mehr anzeigen
Angebote können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Bei Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Angebotsaufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zukennzeichnen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax der auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der
Mehr anzeigen
Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Quelle: OJS 2015/S 103-186585 (2015-05-27)