Strategische Beratung

Die AOK-Bundesverband GbR

Ziel der Beratung:
Zu Beginn des neuen Jahres hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (FQWG) eine grundlegende Änderung der Krankenkassenfinanzierung umgesetzt. Mit der Einführung von individuellen Zusatzbeiträgen bei den gesetzlichen Krankenversicherern hat sich eine neue Wettbewerbssituation ergeben. Gleichzeitig wird sich die derzeit noch recht stabile Finanzlage der Krankenkassen durch den sukzessiven Abbau der Zuflüsse aus dem Gesundheitsfonds und den absehbaren Steigerungen im Leistungsbereich in den kommenden Jahren wesentlich verschärfen.
Für die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse bedeutet das, ihre strategische Ausrichtung auf das neue Wettbewerbsumfeld anzupassen. Ziel ist es, die Markführerschaft in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern langfristig zu sichern und auszubauen sowie weiterhin der leistungsfähige Partner für Versicherte und Leistungserbringer vor Ort zu sein.
Die Beratung soll die AOK Nordost bei der Erreichung der Unternehmensziele unterstützen.
Umfang der Beratung:
Der Partner sollte über umfassende Erfahrungen und Referenzen aus dem Bereich der GKV und dessen Umfeld verfügen. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die strategisch relevanten Hebel zur Sicherung der Position der AOK Nordost im Wettbewerb der GKV. Die AOK Nordost legt dabei großen Wert auf eine flexible und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Inanspruchnahme der Beratung wird bedarfsbezogen erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-09 Auftragsbekanntmachung
2016-02-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 133-245732
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Offizielle Bezeichnung: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.3) genannten Auftraggeberin durch. (1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam, Deutschland. (2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird dann gem. obiger Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern. (3) Die Bewerber haben die einzureichenden Formblätter unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunter zu laden und zur Abgabe des Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden. (4) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag sowie zusätzlich als Kopie in Papierform und in digitaler Form im PDF-Format auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt; (5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 17.08.2015, 7:30 Uhr (Frist für den Antrag auf Teilnahme) per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband GbR; Zentrale Vergabestelle, Frau Sonja van der Ploeg, — Postanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, — Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin. Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden. (6) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Für Nachunternehmer sind die unter Ziffer III.2.3) genannten Nachweise zur technischen/fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen, sofern sie wesentliche Teilleistungen erbringen. Dabei sind die Nachweise nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Eine entsprechende Bestätigung des Nachunternehmers (Verpflichtungserklärung), dass er die Leistung erbringen und dem Auftragnehmer die hierzu erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, ist spätestens vor Zuschlagserteilung in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Beratung:
Zu Beginn des neuen Jahres hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (FQWG) eine grundlegende Änderung der Krankenkassenfinanzierung umgesetzt. Mit der Einführung von individuellen Zusatzbeiträgen bei den gesetzlichen Krankenversicherern hat sich eine neue Wettbewerbssituation ergeben. Gleichzeitig wird sich die derzeit noch recht stabile Finanzlage der Krankenkassen durch den sukzessiven Abbau der Zuflüsse aus dem Gesundheitsfonds und den absehbaren Steigerungen im Leistungsbereich in den kommenden Jahren wesentlich verschärfen.
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Für die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse bedeutet das, ihre strategische Ausrichtung auf das neue Wettbewerbsumfeld anzupassen. Ziel ist es, die Markführerschaft in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern langfristig zu sichern und auszubauen sowie weiterhin der leistungsfähige Partner für Versicherte und Leistungserbringer vor Ort zu sein.
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Die Beratung soll die AOK Nordost bei der Erreichung der Unternehmensziele unterstützen.
Umfang der Beratung:
Der Partner sollte über umfassende Erfahrungen und Referenzen aus dem Bereich der GKV und dessen Umfeld verfügen. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die strategisch relevanten Hebel zur Sicherung der Position der AOK Nordost im Wettbewerb der GKV. Die AOK Nordost legt dabei großen Wert auf eine flexible und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
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Die Inanspruchnahme der Beratung wird bedarfsbezogen erfolgen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerpunkt Berlin,Teltow und Schwerin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Bewerbers, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a)-g) VOF 2009 genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt wurde und dass die in § 4 Abs. 9 lit. a) bis e) VOF 2009 genannten Fälle nicht zutreffen.
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(2) Kopie eines Handelsregisterauszuges der nicht älter als 6 Monate sein darf, gemessen von der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag (soweit das Unternehmen zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet ist). Alternativ: Kopie eines entsprechenden Auszuges aus dem jeweiligen Berufsregister.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer angemessenen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ Abgabe einer Eigenerklärung dass im Falle des Vertragsschlusses spätestens zum Vertragsbeginn eine solche abgeschlossen sein wird. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen:
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a) 500 000 EUR für Vermögensschäden einschließlich solcher Schäden, die durch Verletzung von Datenschutzbestimmungen entstanden sind,
b) 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Benennung und Darstellung der für die Gesamtprojektleitung verantwortlichen Person (Projektleiter/in) in einem Kurzlebenslauf unter Angabe von Referenzen und Qualifikation, der nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf.
Folgende detaillierte Angaben sind dabei insbesondere zu erbringen:
(a) Nachweise der beruflichen Befähigung (Vorlage von Universitäts-/Hochschulabschlusszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis und Darstellung des beruflichen Werdegangs),
(b) Nachweis von Erfahrungen im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands durch Vorlage von entsprechenden Referenzen.
Darüberhinaus Angabe der Anzahl der Mitarbeiter mit Erfahrung in der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern.
(2) Detaillierte Darstellung von unternehmensbezogenen Referenzen (mindestens zwei) hinsichtlich der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern, bzgl. Prozess- und Kosten, – sowie Versorgungsmanagement im ambulanten und stationären Sektor bzw. damit vergleichbarer Themen.
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Anzugeben sind:
a) Auftraggeber und Ansprechpartner (freiwillig),
b) Leistungsart- und umfang sowie Beratungszeitraum,
c) Größe eingesetztes Projektteam und Anzahl Beratertage,
d) Rechnungswert (freiwillig);
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfallbevollmächtigten Vertreter zu benennen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(2) Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer und Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
(1) Unternehmensbezogene Referenzen hinsichtlich der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern: 90 %.
(2) Befähigung des/der für die Leistungserbringung verantwortlichen Gesamtprojektleiters/-in sowie Anzahl von Mitarbeitern, die Erfahrung in der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern aufweisen: 10 %.
Der Auftraggeber nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.3) genannten Auftraggeberin durch.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Frank Michalak, Behlertstraße 33a, 14467 Potsdam, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird dann gem. obiger Kriterien eine Auswahl treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
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(3) Die Bewerber haben die einzureichenden Formblätter unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunter zu laden und zur Abgabe des Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden.
(4) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original in einem geschlossenen Umschlag sowie zusätzlich als Kopie in Papierform und in digitaler Form im PDF-Format auf einem geeigneten Datenträger einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig; auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt;
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(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 17.08.2015, 7:30 Uhr (Frist für den Antrag auf Teilnahme) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR; Zentrale Vergabestelle, Frau Sonja van der Ploeg,
— Postanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
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(6) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Für Nachunternehmer sind die unter Ziffer III.2.3) genannten Nachweise zur technischen/fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen, sofern sie wesentliche Teilleistungen erbringen. Dabei sind die Nachweise nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Eine entsprechende Bestätigung des Nachunternehmers (Verpflichtungserklärung), dass er die Leistung erbringen und dem Auftragnehmer die hierzu erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, ist spätestens vor Zuschlagserteilung in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle zu erheben. Darüber hinaus wird auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 133-245732 (2015-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 039-064079
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 133-245732
ABl. S-Ausgabe: 39

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-22 📅
Name: McKinsey & Company, Inc
Postanschrift: Sophienstraße 26
Postort: München
Postleitzahl: 80333

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Belehrtstraße 33a
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Quelle: OJS 2016/S 039-064079 (2016-02-22)